Parkraumüberwachung - Vertragsstrafe

Moin,

erstmal: ich habe vollstes Verständnis dafür, wenn Supermärkte und Co. ihre Parkplätze nur für ihre Kunden bereit stellt und diese auch kontrollieren darf.

Jetzt kommt das aber:
Ich war gestern abend bei meinem Stamm Burger King essen. Als ich zurück kam, war ein orangener Zettel an meiner Scheibe mit der Aufforderung, 30 € Vertragstrafe zu zahlen. Zuerst habe ich gedacht: WTF? Seitwann muss man hier eine Parkscheibe auslegen? Ausgerechnet hier? Der Parkplatz war in all den Jahren höchstens mal zu 2/3 belegt. Es gab nie ein Problem mit den Parkplätzen.

Also bin ich wieder zurück in den Laden gegangen und wollte die Sache mal aufgeklärt bekommen. Tja, Die Überwachung haben sie erst seit kurzem.

Ich bin dann wieder rausgegangen und habe dann mal rumgeschaut und tatsächlich, da hängen Schilder aus. Eins im Rücken, und eins weiter vorne. Die habe ich im Dunkeln überhaupt nicht wahrgenommen. Ebenso wenig habe ich das Schild an der Zufahrt wahrgenommen. Man muss wissen, dass die Zufahrt von einer 4-spurigen Hauptstraße abgeht. Man muss über den Rad- und Fußweg und schon ist dort die sehr enge Einfahrt. Das Schild kann man unmöglich sehen beim rechts abbiegen von der Hauptstraße, denn man muss auf die Fußgänger und Radfahrer achten. Und wenn man das Schild auch noch lesen müsste, dann müsste man den Weg für mehrere Minuten blockieren.

Wie seht ihr die Chancen, dass hier alles mit rechten Dingen zugegangen ist? Insbesondere das Schild an der Einfahrt ist beim Einfahren eigentlich nicht zu sehen. Es ist zwar nicht verdeckt, aber es steht auf der rechten Seite der Einfahrt und beim Einfahren kann man das Schild unmöglich sehen. Und die anderen Schilder auf dem Parkplatz selbst sind mir ebenso wenig aufgefallen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 6. Oktober 2019 um 19:21:06 Uhr:


Wenn sich jemand auf Kosten der Allgemeinheit versucht zu bereichern, hat er leider mit etwas drastischeren Maßnahmen zu rechnen.

Das ist doch billigste Mistgabeljustiz.

Motto: Der hat das was wir haben wollen, also holen wir es uns!

NOCH leben wir aber in einem Rechtsstaat.
Jeder Eigentümer (oder Pächter) darf gottlob noch selbst entscheiden wem er sein Eigentum zu welchen Konditionen zur Verfügung stellt bzw. was er damit macht und was nicht.

Klar wäre es angenehm, man bekäme alles geschenkt. Bekommt man aber halt nicht.

Was ist der nächste Schritt bei euch in der Gemeinde?
Die Supermärkte mit Baseballschlägern stürmen, weil es dort Dinge gibt die Geld kosten, das man nicht bezahlen möchte?

O tempora o mores!

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Das haben Gerichte längst entschieden: Das Doppelte, im Vergleich zum Bußgeldkatalog, ist angemessen.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 26. Dezember 2020 um 21:49:44 Uhr:



...hier ist mir nicht ein Fall von Abzocke bekannt. Die Empörung in den Leserbriefen in der Zeitung kam ausschließlich von Leuten, denen ihr "Recht" auf einen kostenlosen citynahen Parkplatz genommen wurde.

Es geht hier bei weitem nicht um kostenlose, citynahe, Parkplätze, die man mit der Bewirtschaftung der Parkraum-Firmen den Leuten genommen hat.
Das sind schlicht und einfach leere Behauptungen.

Betrachtet man die Schilder, die ja eigentlich an den Zufahrten, auf dem Parkplatz selbst und zusätzlich am Eingang des Supermarktes oder Discounter zu stehen haben sollten, liest man hier auch allermeistens "Kundenparkplatz"
Das es aber weniger die Ausnahme darstellt, sondern nach wie vor die Regel ist, daß Kunden, die den Parkplatz regulär nutzen, ein Knöllchen bekommen und trotz Nachweis weder beim Filialleiter noch bei der Parkraum-Firma selbst eine Stornierung des Strafzettels erwirken können kann man das durchaus als "Abzocke" betrachten.
Die "Leserbriefe", die Du angesprochen hast und die Kommentare, die man von verärgerten Kunden zu den Parkraum-Firmen so im Netz findet, sind also mehr als angebracht.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 27. Dezember 2020 um 09:01:28 Uhr:


Das haben Gerichte längst entschieden: Das Doppelte, im Vergleich zum Bußgeldkatalog, ist angemessen.

Vom BVG einmal abgesehen, haben Gerichtsurteile in Deutschland keine allgemeine Gültigkeit. Sie spiegeln lediglich die Meinung des jeweiligen Richters wider. Und diese Meinung findet dann auch nur im jeweilig verhandelten Fall Anwendung. Die pauschale Aussage, dass das Doppelte des Bußgeldkataloges angemessen ist, ist daher falsch. Zudem sollte man beim Googeln nach Gerichtsurteilen Sorgfalt walten lassen. Ein erstinstanzliches Urteil eines LG kann man zwar zitieren, sollte aber zuvor recherchieren, ob es überhaupt Bestand hat.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 26. Dez. 2020 um 12:2:33 Uhr:


Mittlerweile nutze ich nur noch deren kostenloses Parkplatzangebot.

Womit du zu den Egoshootern gehörst, wegen denen sich das Modell erst etabliert hat und sich weiter ausbreitet.

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Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 27. Dez. 2020 um 09:31:07 Uhr:


Ein erstinstanzliches Urteil eines LG kann man zwar zitieren, sollte aber zuvor recherchieren, ob es überhaupt Bestand hat.

Und, hat es, und hast du anderweitiges zu verlinken? Oder nebelst du nur?

Zitat:

@qaqaqe schrieb am 27. Dezember 2020 um 09:40:33 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 26. Dez. 2020 um 12:2:33 Uhr:


Mittlerweile nutze ich nur noch deren kostenloses Parkplatzangebot.

Womit du zu den Egoshootern gehörst, wegen denen sich das Modell erst etabliert hat und sich weiter ausbreitet.

Stimmt nicht. Solange ich dort mit Parkscheibe parke, erfülle ich die Vertragsbedingungen. Wenn also alle Parkplätze mit Fahrzeugen mit Parkscheibe gefüllt sind und niemand die Parkzeit überschreitet, wirkt dies der Verbreitung entgegen. Ob die Leute auch alle dort einkaufen ist für die Überwacher vollkommen irrelevant, da dies nur sehr schwer bis gar nicht überprüfbar ist.

Ich überlege grade wieviele Leite man pro Stunde/Tag erwischen muss damit sich dieses Geschäftsmodell lohnt.
Mit einem Parkplatz ist es da nicht getan.
Dann noch ein Auto um zwischen den Parkplätzen herum zu fahren. Personal für zwei Schichten und min. Ein Büromitarbeiter.
Also sowas kann echt nur dort funktionieren wo viel los ist.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 27. Dezember 2020 um 09:51:41 Uhr:


Stimmt nicht. Solange ich dort mit Parkscheibe parke, erfülle ich die Vertragsbedingungen. Wenn also alle Parkplätze mit Fahrzeugen mit Parkscheibe gefüllt sind und niemand die Parkzeit überschreitet, wirkt dies der Verbreitung entgegen. Ob die Leute auch alle dort einkaufen ist für die Überwacher vollkommen irrelevant, da dies nur sehr schwer bis gar nicht überprüfbar ist.

Richtig !
Legt man gegen ein erhaltenes Knöllchen Widerspruch bei den Parkraum-Firmen ein, obwohl man nachweisen kann als Kunde im Markt eingekauft zu haben, wird das in den allermeisten Fällen abgeleht.
Begründung:
Verstoß gegen die Vertragsbedingungen weil entweder keine Parkscheibe ausgelegt war, oder die Höchstparkdauer überschritten wurde.
Die Parkraum-Firmen pochen nur auf die Vertragsbedingungen, daß man als Kunde einkaufen war interessiert nicht die Bohne.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 26. Dezember 2020 um 20:36:24 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 26. Dez. 2020 um 14:3:35 Uhr:


Dann zahl ich halt im fairen Heimwerker-Markt ein paar € mehr. Meine Selbstachtung ist mir das wert.

Wenn Deine Selbstachtung schon unter dem Auslegen einer Parkscheibe leidet, solltest Du professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Jetzt ist es aber auch mal langsam gut. Ich denke die wenigsten haben ein Problem damit eine Parkscheibe auszulegen. Wenn die Einkaufszeit dann aber bei 60 min zu so einer Hetze führt mit Faktoren (z.B. Schlange), die ich nicht beeinflussen kann, ist es wohl legitim das zu kritisieren, insbesondere weil die Quittung im Supermarkt dann trotzdem nicht davor bewahrt 30 € zahlen zu müssen. Das genau ist das Verlogene an dieser Diskussion, denn angeblich geht es doch um Falschparker. Anscheinend besteht deine Sichtweite ja nur im Einkauf von 3 Artikeln irgendwann vormittags.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 27. Dezember 2020 um 09:01:28 Uhr:


Das haben Gerichte längst entschieden: Das Doppelte, im Vergleich zum Bußgeldkatalog, ist angemessen.

Was ein Gericht heute dort entscheidet kann am nächsten Tag an einem anderen Ort wieder völlig anders aussehen.
Von daher sollte man sich nicht zu sehr von Gerichturteilen blenden lassen.

Fakt ist, daß es eine Frechheit der Gerichte ist, daß immer wieder für die Parkraum-Firmen die Urteile ausfallen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 27. Dez. 2020 um 11:12:46 Uhr:


Die Parkraum-Firmen pochen nur auf die Vertragsbedingungen, daß man als Kunde einkaufen war interessiert nicht die Bohne.

Je nach Vertragstext hat das eine ja auch nix mit dem anderen zu tun.
Bei uns zumindest steht auch nix in der Richtung "nur Fremdparker müssen zahlen/die Parkscheibe rauslegen"
Wenn schon, dann wäre der/die angeschlossenen Supermärkte die Ansprechpartner. (Die Beauftragen ja auch die Bewirtschafter/Wächter)

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 27. Dezember 2020 um 09:31:07 Uhr:



Zitat:

@freewindqlb schrieb am 27. Dezember 2020 um 09:01:28 Uhr:


Das haben Gerichte längst entschieden: Das Doppelte, im Vergleich zum Bußgeldkatalog, ist angemessen.

Vom BVG einmal abgesehen, haben Gerichtsurteile in Deutschland keine allgemeine Gültigkeit. Sie spiegeln lediglich die Meinung des jeweiligen Richters wider. Und diese Meinung findet dann auch nur im jeweilig verhandelten Fall Anwendung. Die pauschale Aussage, dass das Doppelte des Bußgeldkataloges angemessen ist, ist daher falsch. Zudem sollte man beim Googeln nach Gerichtsurteilen Sorgfalt walten lassen. Ein erstinstanzliches Urteil eines LG kann man zwar zitieren, sollte aber zuvor recherchieren, ob es überhaupt Bestand hat.

Ich habe kein erstinstanzliches Urteil zitiert, sondern ein Urteil des BGH - BGH, Urteil vom 18.12.2019 – XII ZR 13/19 - wenn das BVerfG die Klage annimmt, kann man natürlich es dort noch versuchen. Insofern glaube ich schon, dass das Urteil Bestand hat. Das hätte man natürlich leicht recherchieren können.

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 27. Dezember 2020 um 11:07:57 Uhr:


Ich überlege grade wieviele Leite man pro Stunde/Tag erwischen muss damit sich dieses Geschäftsmodell lohnt.
Mit einem Parkplatz ist es da nicht getan.
Dann noch ein Auto um zwischen den Parkplätzen herum zu fahren. Personal für zwei Schichten und min. Ein Büromitarbeiter.
Also sowas kann echt nur dort funktionieren wo viel los ist.

Das lohnt sich, glaube mir. Lässt sich ja auch recht einfach ausrechnen. Geht man pro Parkplatz von 20 Überwachungstagen und 10 Stunden pro Tag aus ergibt das bei Mindestlohn 1700€ Personalkosten (die voll automatisierte Überwachung lassen wir mal außen vor). Geht man weiter von lediglich 20 Verstößen a 30€ pro Tag aus ergibt das pro Monat 12000€. Grob geschätzt bleibt nach DB2 ein Reingewinn von 5000€ pro Monat und Parkplatz. Da ich die tatsächlichen Zahlen nicht kenne ist dies natürlich nur eine Schätzung. Ich bin mir sehr sicher, dass die Zahlen deutlich höher sind. In Summe werden hier Millionen verdient. Ohne Wertschöpfung.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 27. Dezember 2020 um 11:22:18 Uhr:



Zitat:

@freewindqlb schrieb am 27. Dezember 2020 um 09:01:28 Uhr:


Das haben Gerichte längst entschieden: Das Doppelte, im Vergleich zum Bußgeldkatalog, ist angemessen.

Was ein Gericht heute dort entscheidet kann am nächsten Tag an einem anderen Ort wieder völlig anders aussehen.
Von daher sollte man sich nicht zu sehr von Gerichturteilen blenden lassen.

Fakt ist, daß es eine Frechheit der Gerichte ist, daß immer wieder für die Parkraum-Firmen die Urteile ausfallen.

Fakt ist, dass etliche Gerichte das Doppelte als zulässig angesehen haben, natürlich in Einzelfallentscheidungen. Die Tendenz ist aber deutlich. Und eine Frechheit der Gerichte ist es nicht, sondern (bis hoch zum BGH) die Anwendung geltenden Rechts.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 27. Dezember 2020 um 11:22:18 Uhr:


...
Von daher sollte man sich nicht zu sehr von Gerichturteilen blenden lassen.

Fakt ist, daß es eine Frechheit der Gerichte ist, daß immer wieder für die Parkraum-Firmen die Urteile ausfallen.

was für dich so fakt ist...
bemerkenswerte Einstellung zu unseren Gerichten

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