Parkraumüberwachung - Vertragsstrafe
Moin,
erstmal: ich habe vollstes Verständnis dafür, wenn Supermärkte und Co. ihre Parkplätze nur für ihre Kunden bereit stellt und diese auch kontrollieren darf.
Jetzt kommt das aber:
Ich war gestern abend bei meinem Stamm Burger King essen. Als ich zurück kam, war ein orangener Zettel an meiner Scheibe mit der Aufforderung, 30 € Vertragstrafe zu zahlen. Zuerst habe ich gedacht: WTF? Seitwann muss man hier eine Parkscheibe auslegen? Ausgerechnet hier? Der Parkplatz war in all den Jahren höchstens mal zu 2/3 belegt. Es gab nie ein Problem mit den Parkplätzen.
Also bin ich wieder zurück in den Laden gegangen und wollte die Sache mal aufgeklärt bekommen. Tja, Die Überwachung haben sie erst seit kurzem.
Ich bin dann wieder rausgegangen und habe dann mal rumgeschaut und tatsächlich, da hängen Schilder aus. Eins im Rücken, und eins weiter vorne. Die habe ich im Dunkeln überhaupt nicht wahrgenommen. Ebenso wenig habe ich das Schild an der Zufahrt wahrgenommen. Man muss wissen, dass die Zufahrt von einer 4-spurigen Hauptstraße abgeht. Man muss über den Rad- und Fußweg und schon ist dort die sehr enge Einfahrt. Das Schild kann man unmöglich sehen beim rechts abbiegen von der Hauptstraße, denn man muss auf die Fußgänger und Radfahrer achten. Und wenn man das Schild auch noch lesen müsste, dann müsste man den Weg für mehrere Minuten blockieren.
Wie seht ihr die Chancen, dass hier alles mit rechten Dingen zugegangen ist? Insbesondere das Schild an der Einfahrt ist beim Einfahren eigentlich nicht zu sehen. Es ist zwar nicht verdeckt, aber es steht auf der rechten Seite der Einfahrt und beim Einfahren kann man das Schild unmöglich sehen. Und die anderen Schilder auf dem Parkplatz selbst sind mir ebenso wenig aufgefallen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 6. Oktober 2019 um 19:21:06 Uhr:
Wenn sich jemand auf Kosten der Allgemeinheit versucht zu bereichern, hat er leider mit etwas drastischeren Maßnahmen zu rechnen.
Das ist doch billigste Mistgabeljustiz.
Motto: Der hat das was wir haben wollen, also holen wir es uns!
NOCH leben wir aber in einem Rechtsstaat.
Jeder Eigentümer (oder Pächter) darf gottlob noch selbst entscheiden wem er sein Eigentum zu welchen Konditionen zur Verfügung stellt bzw. was er damit macht und was nicht.
Klar wäre es angenehm, man bekäme alles geschenkt. Bekommt man aber halt nicht.
Was ist der nächste Schritt bei euch in der Gemeinde?
Die Supermärkte mit Baseballschlägern stürmen, weil es dort Dinge gibt die Geld kosten, das man nicht bezahlen möchte?
O tempora o mores!
463 Antworten
Zitat:
@Geisslein schrieb am 26. Dezember 2020 um 13:41:34 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 26. Dezember 2020 um 13:30:08 Uhr:
Die Parkdauern werden wohl vom Hausherren festgelegt, nicht von den Überwachern.Ich dachte, es handelt sich hier um die Geschäftsbedingungen der Parkraum-Firmen ?!
Nö. Bug99 hat es schon beschrieben. Der Eigentümer legt fest, wer wie lange parken darf, der Überwacher überwacht dies.
Neue Parkzeiten = eine Reihe neuer Schilder montieren. Kann man machen, kann man auch finanziell abbilden, aber ob Parkraumüberwacher physisch ins Facilitymanagement eingreifen sollen/dürfen, erscheint mir abwegig.
Wobei heutzutage alles möglich ist, was auch nur ansatzweise möglich ist...
Zitat:
...
dir sollte klar sein, dass diese "Parkscheiben" genauso viel gelten, wie ein leeres Blatt Papier und somit auch die Vertragsstrafe (bzw. vereinbartes Parkentgelt), zu Folge hat.
Ich denke, er meint die Parkuhren, die sich bei Stand des Fahrzeugs automatisch einschalten. Nicht die, die sich ständig aktualisieren. Die Ersten sind zulässig, die Zweiten nicht.
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Zitat:
@bug99 schrieb am 26. Dezember 2020 um 13:42:02 Uhr:
Es gibt doch vier Beteiligte:
a) den Supermarkt (meistens), der seinen Kunden einen kostenfreien Parkplatz für die Dauer des Einkaufs zur Verfügung stellen möchte.
Richtig, für die Dauer des Einkaufes.
Die Zeit, die Ich dafür benötige möchte Ich mir aber nicht vorschreiben lassen, wie lange mein Fahrzeug max. auf dem Kundenparkplatz zu stehen hat
Zitat:
@bug99 schrieb am 26. Dezember 2020 um 13:42:02 Uhr:
dir sollte klar sein, dass diese "Parkscheiben" genauso viel gelten, wie ein leeres Blatt Papier und somit auch die Vertragsstrafe (bzw. vereinbartes Parkentgelt), zu Folge hat.
Irrtum !
Meine Elektronische Parkscheibe ist vom Kraftfahrt-Bundesamt zugelassen und besitzt auch die Zulassungsnummer.
Somit ist sie genau so zulässig wie jede andere herkömmliche Parkscheibe auch.
Sie muß nur fest an der Windschutzscheibe dran sein.
http://needit.dk/parkmicro/?lang=de
Zitat:
@Geisslein schrieb am 26. Dez. 2020 um 13:18:56 Uhr:
Wie sich dadurch jetzt das Leben schwerer gestaltet würde mich doch sehr interessieren ?!
Z.B. dadurch, dass Du hier keinen preiswerten Heimwerkermarkt mehr besuchen könntest.
So ähnlich wie die Leute, die ewig auf der Suche nach einem kostenlosen Parkplatz um die Fußgängerzone kreisen. In der Zeit bin ich ins leere Parkhaus gefahren, habe eingekauft und dank Rückerstattung (erste Stunde kostenlos) auch nix bezahlt...
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 26. Dezember 2020 um 13:56:58 Uhr:
Zitat:
@Geisslein schrieb am 26. Dez. 2020 um 13:18:56 Uhr:
Wie sich dadurch jetzt das Leben schwerer gestaltet würde mich doch sehr interessieren ?!Z.B. dadurch, dass Du hier keinen preiswerten Heimwerkermarkt mehr besuchen könntest.
So ähnlich wie die Leute, die ewig auf der Suche nach einem kostenlosen Parkplatz um die Fußgängerzone kreisen. In der Zeit bin ich ins leere Parkhaus gefahren, habe eingekauft und dank Rückerstattung (erste Stunde kostenlos) auch nix bezahlt...
Dann zahl ich halt im fairen Heimwerker-Markt ein paar € mehr. Meine Selbstachtung ist mir das wert. Und du darfst halt nie vergessen, dass ein einmaliges Vergessen der Parkscheibe, oder eine kurze Überschreitung der Parkzeit deinen vermeintlichen Preisvorteil pulverisiert.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 26. Dezember 2020 um 13:56:58 Uhr:
Z.B. dadurch, dass Du hier keinen preiswerten Heimwerkermarkt mehr besuchen könntest.So ähnlich wie die Leute, die ewig auf der Suche nach einem kostenlosen Parkplatz um die Fußgängerzone kreisen. In der Zeit bin ich ins leere Parkhaus gefahren, habe eingekauft und dank Rückerstattung (erste Stunde kostenlos) auch nix bezahlt...
Kommt drauf an wie man es betrachtet.
Der Biber-Baumarkt bei mir im Ort ist minimalst teurer, da bin Ich aber in 10 Min und es erwarten mich auch keine Schilder von einer Parkraum-Firma.
Ins preiswertere Bauhaus müsste Ich ca. 20 bis 30 Min (je nach Verkehrslage fahren) und da wird der Parkplatz überwacht.
Selbst die Neueröffnung vor ein paar Monaten war dort für die Parkraum-Firma ein gefundenes Fressen... das wurde schamlos ausgenutzt.
Scheint logisch zu sein, wo Ich zum Einkaufen dann hinfahre 😉
Zitat:
@Geisslein schrieb am 26. Dezember 2020 um 13:56:28 Uhr:
...
Richtig, für die Dauer des Einkaufes.
Die Zeit, die Ich dafür benötige möchte Ich mir aber nicht vorschreiben lassen, wie lange mein Fahrzeug max. auf dem Kundenparkplatz zu stehen hat
die Dauer für den Einkauf schreibt dir keiner vor, aber die Dauer des kostenfrei zur Verfügung gestellten Parkplatzes.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 26. Dezember 2020 um 13:56:28 Uhr:
Meine Elektronische Parkscheibe ist vom Kraftfahrt-Bundesamt zugelassen und besitzt auch die Zulassungsnummer.
Somit ist sie genau so zulässig wie jede andere herkömmliche Parkscheibe auch.
Sie muß nur fest an der Windschutzscheibe dran sein.http://needit.dk/parkmicro/?lang=de
ok, es gibt solche Parkscheiben, aber die dürften dir unmanipuliert auch keinen Vorteil gegenüber der manuellen Parkscheibe geben.
"Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um legal zu parken:
Es gibt ein paar Voraussetzungen, die zutreffen müssen, damit man in Deutschland sowohl auf öffentlichen als auch privaten Parkplätzen rechtssicher und legal mit einer digitalen Parkscheibe parkt:
nach dem Ausschalten des Motors darf die Parkscheibe ihre Einstellung nicht mehr ändern
auf der Vorderseite muss das P (weiß auf blau) aufgedruckt sein (Verkehrszeichen 314)
das Display muss mindestens 2cm hoch sein
die Uhrzeit muss im 24-Stunden Format dargestellt werden (z.B.: 21:15 statt 9:15 PM)
sie muss von außen gut ablesbar sein
eine Typengenehmigung muss erteilt sein"
Diese automatischen Parkscheiben bieten den Vorteil das man sie nicht vergessen kann. Außer die Batterie ist leer
Zitat:
@bug99 schrieb am 26. Dezember 2020 um 14:06:40 Uhr:
ok, es gibt solche Parkscheiben, aber die dürften dir unmanipuliert auch keinen Vorteil gegenüber der manuellen Parkscheibe geben."Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um legal zu parken:
Es gibt ein paar Voraussetzungen, die zutreffen müssen, damit man in Deutschland sowohl auf öffentlichen als auch privaten Parkplätzen rechtssicher und legal mit einer digitalen Parkscheibe parkt:
nach dem Ausschalten des Motors darf die Parkscheibe ihre Einstellung nicht mehr ändern
auf der Vorderseite muss das P (weiß auf blau) aufgedruckt sein (Verkehrszeichen 314)
das Display muss mindestens 2cm hoch sein
die Uhrzeit muss im 24-Stunden Format dargestellt werden (z.B.: 21:15 statt 9:15 PM)
sie muss von außen gut ablesbar sein
eine Typengenehmigung muss erteilt sein"
Ich habe den Link zu meiner Parkscheibe ja veröffentlicht.
Die Voraussetzungen erfüllt diese Parkscheibe allesamt.
Sie stellt sich nach dem Abstellen des Motors auf die nächste volle oder halbe Stunde und ändert sich nicht mehr.
Ist Blau und besitzt das "P"
Die Zulassungsnr. ist ebenfalls sichtbar.
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 26. Dezember 2020 um 14:11:10 Uhr:
Diese automatischen Parkscheiben bieten den Vorteil das man sie nicht vergessen kann. Außer die Batterie ist leer
danke,
aber es "verschleiert" eben nicht die zulässige Parkdauer
Zitat:
@bug99 schrieb am 26. Dezember 2020 um 14:14:13 Uhr:
danke,
aber es "verschleiert" eben nicht die zulässige Parkdauer
Was soll da bitte "verschleiert" werden.
Die elektronische Parkscheibe stellt sich wie jede herkömmliche manuelle Parkscheibe aus Pappe oder Kunststoff eben selbstständig auf die nächste volle oder halbe Stunde.
Da wird nix verschleiert.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 26. Dezember 2020 um 12:55:41 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 26. Dezember 2020 um 12:49:16 Uhr:
...und das tue ich gern.Ich betrachte die Sache da Gott sei Dank etwas anders.
Um diesen Parkraum-Firmen das Handwerk zu legen habe Ich mir zwar eine elektronische Parkscheibe gekauft.
Werde aber dennoch Supermärkte und Discounter meiden, die solche Firmen beauftragen.
Ist aber unlogisch, wenn Du extra wegen denen eine elektronische Parkscheibe gekauft hast.
Eben das ist der Sinn dieser Parkscheibe/Uhr.
Wenn man tricksen will muss man sich was passendes suchen. Ist natürlich nicht legal.
Aber es fällt halt auf wenn das gleiche Autos den ganzen Tag da steht und die Parkuhr immer noch passend ist. Da haben sich die vom Ordnungsamt vor langer Zeit den Trick mit der Ventilstellung der Reifen einfallen lassen....