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Parkplatzschild rechtlich erlaubt?

Hi
Hab mal eine rechtliche Frage, ich wohne in einem kleinen Mehrfamileinhaus, in einem Mischgebiet, während der Woche ist es unmöglich bei mir vor der Haustüre oder umgebung vor 17h einen Parkplatz zu finden, da sehr viele ihre Fahrzeuge entlang der strasse Parken, alles Fahrzeuge von Mitarbeier der Umliegenden Firmen.
ich muss dan schon immer in der zeit vor den Garagen der andern mietern parken, und gegebenenfalls mein Fahrzeug später Umsetzen.
es sind keine gekenzeichneten Parkflächen, aber ist auch nicht verboten da 1. immer nur 1 Seitig geparkt wird, und somit genug Platz ist.
Meine Frage ist, wenn ich so ein P schild mit Kennzeichen oder ein Schild "parken nur für Hausnummer "XYZ" am Zaun mache, ist es zwar nicht verbindlich aber ist das auch erlaubt?
Ist zwar dann kein gaantie das ich auch wenn ich von der Arbeit komme einen Freien Platz habe, aber vieleicht denken damit auch mal der eine oder andere nach das auch gerne die Anwohner einen PArkplatz brauchen.
das ist bei uns echt Katastrophal , ab 17 Uhr, wenn die umliegenden Firmen feierabend haben, stehen nur noch 10% an Fahrzeugen und das sind dan nur noch dieanwohner !

Beste Antwort im Thema

Wenn Du nach hause kommst, beanspruchst Du einen Parkplatz vor Deinem Wohnhaus! Ist keiner frei, stellst Du Dich vor eine fremde Garage und setzt Dein Fahrzeug auf Verlangen des Inhabers der Garage um! Und mit dieser Einstellung erwartest Du von anderen Verkehrsteilnehmern, dass sie auf einen legalen Parkplatz verzichten, um diesen für Anwohner frei zu halten? Ich fass es ehrlich nicht? Was hast Du für Antworten hier im Forum erwartet?

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Zitat:

Original geschrieben von Quixy


4. sind genügend Fa. Parkplätze frei, die sind aber ,meistens zufaul auf den ausgewiesenen stellflächen zu Parken, weil sie so weiter laufen müssen.

Dann wäre es für mich, wenn Ich Du wäre, angebracht, sich bei der benachbarten Firma mal zu beschweren.

Auch wir in unserer Firma mussten uns gelegentlich vom Chef anhören, dass sich Anwohner beschwert hätten weil ständig vor deren Häusern Firmenangehörige geparkt haben, obwohl mehr als ausreichend Geschäftsparkplätze vorhanden sind. Wobei man sagen muss, dass man auch hier etwas weiter laufen müsste.

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg


Dann muss er aber wieder ein Schild aufstellen: Rampe frei halten!

So einen Hinweis gibt es an der Heckseite vieler LKW: Bitte 3 m Rangierabstand halten.🙂😮

Egal, einer Bitte braucht man nicht nachkommen.

Wenn bei mir einer vor dem Haus parkt, laß ich den einfach abschleppen. Das hat bisher noch keine Probleme gegeben.

Zitat:

Original geschrieben von lorenz8792


Wenn bei mir einer vor dem Haus parkt, laß ich den einfach abschleppen. Das hat bisher noch keine Probleme gegeben.

Wenn "Vor deinem Haus" noch dein Eigentum ist kann man das machen, aber wer die Kapelle bestellt bezahlt diese auch.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von lorenz8792


Wenn bei mir einer vor dem Haus parkt, laß ich den einfach abschleppen. Das hat bisher noch keine Probleme gegeben.
Wenn "Vor deinem Haus" noch dein Eigentum ist kann man das machen, aber wer die Kapelle bestellt bezahlt diese auch.

Die Parkfläche vor meinem Haus gehört automatisch zu meinem Grundstück. Das ist Gewohnheitsrecht. Dazu habe ich noch ein handbemaltes Schild mit einem entsprechenden Hinweis an meinem Jägerzaun befestigt. Wenn sich dann einer nicht dran hält, ist er selbst schuld.

Zitat:

Original geschrieben von lorenz8792



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Wenn "Vor deinem Haus" noch dein Eigentum ist kann man das machen, aber wer die Kapelle bestellt bezahlt diese auch.

Die Parkfläche vor meinem Haus gehört automatisch zu meinem Grundstück. Das ist Gewohnheitsrecht. Dazu habe ich noch ein handbemaltes Schild mit einem entsprechenden Hinweis an meinem Jägerzaun befestigt. Wenn sich dann einer nicht dran hält, ist er selbst schuld.

Es gibt kein gesetzliches  Gewohnheitsrecht  in Deutschland und schaue bitte mal in dein Grundbuch wo deine Grundstücksgrenze endet. Wie kommste denn auf so eine geistige Idee das vor deinem Grundstück noch zu deinem Eigentum zählt? Was an deinem Jägerzaun hängt ist total unrelevat und hat keinerlei Rechtssicherheit für dich.

Ich glaube das ist im Bezug zum Eingangsthreads des TE ironisch gemeint 😁

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von lorenz8792


Wenn bei mir einer vor dem Haus parkt, laß ich den einfach abschleppen. Das hat bisher noch keine Probleme gegeben.
Wenn "Vor deinem Haus" noch dein Eigentum ist kann man das machen, aber wer die Kapelle bestellt bezahlt diese auch.

Wie oft denn noch? Es gibt unzählige Abschleppunternehmen, die die Kosten selber eintreiben.

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA


Ich glaube das ist im Bezug zum Eingangsthreads des TE ironisch gemeint 😁

Ironie ohne Kennzeichnung dessen kann man schlecht unterscheiden besonders wenn es in einem Forum geschrieben steht.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Wenn "Vor deinem Haus" noch dein Eigentum ist kann man das machen, aber wer die Kapelle bestellt bezahlt diese auch.

Wie oft denn noch? Es gibt unzählige Abschleppunternehmen, die die Kosten selber eintreiben.

Ja welches Abschleppunternehmen handelt denn so?

Vor der Bestellung einfach nachfragen. Machen viele Unternehmen. Was nützt es dir, wenn ich sage Firma x in München oder y in Hamburg?

Zitat:

@zille1976 schrieb am 3. April 2012 um 10:36:58 Uhr:



Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg


Ich fass es ehrlich nicht? Was hast Du für Antworten hier im Forum erwartet?

Ein bischen verwirrt oder was?

Wo soll er sich denn sonst hinstellen? Soll er in der Nachbarstadt parken und mit dem Bus nach Hause fahren, nur weil irgendein geldgeiler Geschäftsmann zu geizig ist Parkplätze für seine Mitarbeiter einzurichten?

So eine selten dämliche Bemerkung kann auch nur von jemandem kommen, der selber Wohneigentum mit Garage oder ne Mitwohnung mit reservierten Stellplätzen hat.

Genauso ist das, wer Zuhause eine eigene Einfahrt,Garage oder gesicherten Parkplatz hat, den kümmert es nicht, wo er seine Kiste vor seiner Arbeitsstelle jeden Tag , ungefragt und selbstverständlich, direkt so vor dem fremden Hauseingang parkt, das weder Hauseigentümer noch Mieter rein oder raus aus dem Haus kommen.Sooft das Ordnungsamt gerufen, die sagen, das Fahrzeug muss mind.80 cm vom Eingang stehen, dann ist es ok.Drunter nicht und das Fahrzeug wird mit Abschleppwagen nur versetzt, nicht abtransportiert(300 Euro Kosten an den Parksünder)...........ist schon komisch im deutschen Schilderwald..........

Das Problem haben viele Autofahrer in Ballungsräumen. Die Verärgerung ist absolut nachvollziehbar.
Aber machen kannst du nichts. Vor allem kein Schild aufstellen - da würdest du den als öffentlichen Verkehrsraum gewidmeten Straßenabschnitt gewissermaßen eigenmächtig umwidmen. Der andere Verkehrsteilnehmer weiß ja nicht, dass du das Schild nur als Bitte verstanden wissen willst (und das Ordnungsamt weiß das auch nicht... 😁 ).

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