Parkplatzrowdy zerdonnert mir die Beifahrertür

Man hab ich 'nen Hals - vllt hat jemand Rat:

Mir hat gestern auf nem Parkplatz so ein alter sack beim einparken die Beifahrertür geschrottet. Rückwärts fahren mit wahrscheinlich 11 Dioptrien und gefühlt 85 jahre alt sollte man wohl lassen... Ich hab noch im Auto gesessen und telefoniert - Gott sei dank. Ich glaub der Alte wäre sonst einfach wieder gefahren. Polizei kam - und der alte Vogel beteuerte, da er 80 % Schwerbehindert ist, kann er nicht zur Verantwortung gezogen werden. Die Polizei sagte herzlich wenig dazu.

Hat das schonmal einer gehört??? Abgesehen von nem Gutachter - was mach ich jetz am besten??
Ich bin für die Einführung eines Tauglichkeitstest ab einem gewissen Alter.

So ein alter Vogel!!

Beste Antwort im Thema

Lucy_74, du junger Furz*, was hast du gegen ältere Leute??

Ob nun behindert oder nicht, ob alt oder nicht meinst du so etwas passiert nur Älteren Leuten? Da muss ich dich nämlich enttäuschen? Was meinst du was hier bei uns alles passiert und oft auch noch mit Fahrerflucht und dann stellt sich heraus es sind immer JUNGE Leute die meinen wenn sie schnell abhauen sieht das keiner!
Dir könnt natürlich Niemals so etwas passieren, ich weis aber einmal ist immer das erste mal.
Klar ist es Ärgerlich aber bring den Wagen in die Werkstatt, die generische Vers. wird es zahlen.

*Das habe ich geschrieben weil deine Wortwal (alter Sack, alter Vogel) nicht gerade die beste ist, ich fühle mich dadurch auch angesprochen, ich bin nicht mehr der jüngste und bin Schwerbehindert und Fahre auch ein Auto und ein Motorrad!
Wenn du mal ein gewisses alter erreicht hast, aber du wirst wahrscheinlich nicht älter und reifer, würde es mich interessieren ob du dann evtl. freiwillig deinen Führerschein abgibst, dann brauchst du auch nicht zu einem Eignungstest wo du vielleicht durch fällst und dann.......

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Zitat:

@zille1976 schrieb am 23. Juni 2016 um 19:31:20 Uhr:



Zitat:

@Frank128 schrieb am 23. Juni 2016 um 19:27:12 Uhr:


Gruß Frank,
Ende und Raus. 😉

Ziemlich enttäuschend, wenn man das mal mit den anderen Schlusswörtern vergleicht 🙁

Ich schiebs mal auf die Hitze.

Scheint sich heute durch so manchen Thread auf MT zu ziehen.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 23. Juni 2016 um 19:31:20 Uhr:



Zitat:

@Frank128 schrieb am 23. Juni 2016 um 19:27:12 Uhr:


Gruß Frank,
Ende und Raus. 😉

Ziemlich enttäuschend, wenn man das mal mit den anderen Schlusswörtern vergleicht 🙁

Ich schiebs mal auf die Hitze.

😁
Für so einen Thread gibt es nicht mehr.
Da ist schon der Gruß zuviel.

Egal, das muss das Boot..ähh das Forum abkönnen.

Sieht man doch ständig aufs neue!

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Zitat:

@Frank128 schrieb am 23. Juni 2016 um 19:37:25 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 23. Juni 2016 um 19:31:20 Uhr:


Ziemlich enttäuschend, wenn man das mal mit den anderen Schlusswörtern vergleicht 🙁

Ich schiebs mal auf die Hitze.

😁
Für so einen Thread gibt es nicht mehr.
Da ist schon der Gruß zuviel.

Dann muss ich wohl einspringen 😁

Gruß Zille1976 - der ungern die Marotten anderer User kopiert.

Die Wortwahl ist zwar nicht gerade druckreif, den Ärger muss man jedoch auch verstehen.
Der Teilnehmer wäre mit an 70 % Sicherheit davon gefahren, da er nach eigener Ansicht anhand seiner Behinderung schuldunfähig wäre.
Man hat jetzt statt eines unfallfreien Fahrzeuges ein Unfallauto.
Da er sich uneinsichtig zeigt ist eine Mitteilung an die Zulassungsbehörde möglich und eine Überprüfung seiner Eignung wird eingeleitet.
PS. Ich fahre nebenher einen Linienbus und könnte über die Einsichtfähigkeit mancher Teilnehmer ein Buch schreiben.Straßenverkehrordnung hin oder her, Haltebuchten werden zugeparkt, Vorfahrtregeln für Linienbusse werden miachtet und was die Breite von zugeparkten Strassen angeht, kann man manchmal nur hoffen, dass kein Tettungswagen die Strecke benutzen muss. Die Kommentare mancher Zeitgenossen sind nicht druckreif, jedoch kommt das erwachen wenn die Ordnungshüter erscheinen. Ohne sachgerechte Einweisung erfolgt kein zurücksetzen und die Strasse ist blockiert! Die Polizei verteilt in diesen Fällen freigiebig Knöllchen und es wird abgeschleppt.

Den Ärger versteh ich schon, und eine Sekunde nach dem Vorfall hätte ich auch für die Wortwahl noch Verständnis. Aber doch nicht Stunden später.

Mir hat mal ein älterer Herr meinen Audi zerdeppert. Meinte, mit Sommerreifen durch den Schnee zu kommen. Sein Auto war nicht mehr, meiner aber noch fahrbereit. Natürlich war ich stinkig, trotzdem hab ich ihn mit meinem Auto erst zu seiner Werkstatt und dann nach Hause gefahren. Schon um ihm den Unterschied zwischen Winter- und Sommerreifen im Schnee zu zeigen.

Zitat:

@Lucy_74 schrieb am 23. Juni 2016 um 17:48:56 Uhr:


Man hab ich 'nen Hals - vllt hat jemand Rat:

Mir hat gestern auf nem Parkplatz so ein alter sack beim einparken die Beifahrertür geschrottet. Rückwärts fahren mit wahrscheinlich 11 Dioptrien und gefühlt 85 jahre alt sollte man wohl lassen... Ich hab noch im Auto gesessen und telefoniert - Gott sei dank. Ich glaub der Alte wäre sonst einfach wieder gefahren. Polizei kam - und der alte Vogel beteuerte, da er 80 % Schwerbehindert ist, kann er nicht zur Verantwortung gezogen werden. Die Polizei sagte herzlich wenig dazu.

Hat das schonmal einer gehört??? Abgesehen von nem Gutachter - was mach ich jetz am besten??
Ich bin für die Einführung eines Tauglichkeitstest ab einem gewissen Alter.

So ein alter Vogel!!

Mädchen, dann poste doch einfach mal deine zerdepperte Tür.
Nuller ,und auf alles andere drauf dreschen.
Dann zeigs uns mal, was der alte Sack angerichtet hat .
Kopfschüttel, Soziales Benehmen scheint dir eh Fern zu liegen .

Zitat:

@Lucy_74 schrieb am 23. Juni 2016 um 17:48:56 Uhr:


Polizei kam - und der alte Vogel beteuerte, da er 80 % Schwerbehindert ist, kann er nicht zur Verantwortung gezogen werden. Die Polizei sagte herzlich wenig dazu.

Das finde ich seltsam, das die Polizei nichts dazu sagte. Normalerweise müsste die Polizei bei dieser Aussage prüfen lassen, ob er überhuapt noch am Verkehr teilnehmen kann. Eventuell haben sie sogar die Möglichkeit vor Ort den Führerschein einzuziehen, denn der Fahrer kann ja "nicht mehr zur verantwortung gezogen werden, da er auf Grund seiner Schwerbehinderung fahruntüchtig ist." Oder der fahrer erschien fahrtüchtig, nur die aussage war unpassend.

Zitat:

@klamann15 schrieb am 23. Juni 2016 um 18:06:31 Uhr:


Bring dein Auto in eine Markenvertagswerkstatt, die regeln alles für dich.
Auch mit der gegnerischen Versicherung.
Du musst nur das reparierte Auto wieder abholen.
Das ist alles.

Wenn die gegnerische Versicherung alles anstandslos bezahlt, dann hast Du recht.
Wenn nicht, liegt irgendwann eine Reparaturrechnung von der "Markenwerkstatt", vom Gutachter und vielleicht auch von einer Mietwagenfirma in deinem Briefkasten und die Gentlemen bitten zur Kasse.
Ich würde vor der Abgabe solcher "Ratschläge" einfach mal 20s lang nachdenken.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 23. Juni 2016 um 18:42:14 Uhr:


Meine Güte was eine Aufregung.
Ist doch wohl nachvollziehbar, dass man sich bei sowas ärgert.

Weil ein Stück Blech verbogen wurde?
Nö, ehrlich nicht.

Zitat:

@MvM schrieb am 24. Juni 2016 um 04:22:39 Uhr:



Zitat:

@Lucy_74 schrieb am 23. Juni 2016 um 17:48:56 Uhr:


Polizei kam - und der alte Vogel beteuerte, da er 80 % Schwerbehindert ist, kann er nicht zur Verantwortung gezogen werden. Die Polizei sagte herzlich wenig dazu.

Das finde ich seltsam, das die Polizei nichts dazu sagte. Normalerweise müsste die Polizei bei dieser Aussage prüfen lassen, ob er überhuapt noch am Verkehr teilnehmen kann. Eventuell haben sie sogar die Möglichkeit vor Ort den Führerschein einzuziehen, denn der Fahrer kann ja "nicht mehr zur verantwortung gezogen werden, da er auf Grund seiner Schwerbehinderung fahruntüchtig ist." Oder der fahrer erschien fahrtüchtig, nur die aussage war unpassend.

Die Polizei kann vor Ort gar nichts machen wg. Führerschein, das muss die Führerscheinbehörde mit einem Richterbeschluss machen.
Nur wenn Gefahr im Verzug wäre, können sie den Fahrer an der Weiterfahrt hindern.

Zitat:

@downforze84 schrieb am 23. Juni 2016 um 19:19:47 Uhr:


Steht im Eingangspost irgend eine Pauschalaussage über ältere Autofahrer?

"Rückwärts fahren mit wahrscheinlich 11 Dioptrien und gefühlt 85 jahre alt sollte man wohl lassen..."

Bitte schön!

Den Ärger des TE, kann ich ja mit Mühe noch nachvollziehen, wenn man sonst keine Probleme hat, ist sowas schon ein Aufreger, den Ausdruck des TE kann ich nicht nachvollziehen.

Ich überlege gerade, entweder er trollt hier nur, oder er ist wirklich so unbeholfen und unselbstständig das er wegen so einem Fliegenschiss hier die Welle macht und nach Rat fragt.

Zitat:

@MvM schrieb am 24. Juni 2016 um 04:22:39 Uhr:



Zitat:

@Lucy_74 schrieb am 23. Juni 2016 um 17:48:56 Uhr:


Polizei kam - und der alte Vogel beteuerte, da er 80 % Schwerbehindert ist, kann er nicht zur Verantwortung gezogen werden. Die Polizei sagte herzlich wenig dazu.

Das finde ich seltsam, das die Polizei nichts dazu sagte. Normalerweise müsste .....

Die Polizei muss gar nix außer den Unfall neutral protokollieren.
Und wenn der TE vor Ort die gleiche Wortwahl getroffen hat, wird eh keiner gerne mit ihm gesprochen haben. Solange der ältere Herr nicht sturzbetrunken war, geistig oder körperlich nicht mehr in der Lage war ein Fahrzeug zu führen kann man ihm vor Ort gar nix.

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