Parkplatz Unfall !!!
Hi war heute abend beim Marktkauf als ich nachhause wollte bin ich mit den wagen zurückgefahren hab natürlich voher nach hinten geschaut war keiner hinter mir. Auf einmall <Boomm war ich mit der Heckstosstangen in der tür eines volvo .Polizei angerufen um das zu klären und was war hab noch eine Anzeige beckommen der polizist sagte entweder beckomme ich 30€ oder 75€+3punkte toll ne zum kotzen.
50 Antworten
Hatte mal so was ähnliches.
Also alles frei beim ausparken hinter mir.
Wie das Auto halb aus der Parklücke raus ist, sehe ich einen Ford ranfahren. (rechtwinklige Zufahrt) Bin noch zum Stillstand gekommen.
Trotzdem hat der mich noch geschrammt. (alte Karre)
Zeuge war sofort zur Stelle, natürlich für den anderen.
Und was sagt meine Versicherung?
"Lassen sie es gut sein, vor Gericht kriegen wir niemals Recht.
Es wird nur nach dem Anschein geurteilt, also rückwärts
aus der Lücke = Schuld.
Der Ford wurde praktisch runderneuert, Protest der Versicherung? Fehlanzeige !!
Gruss Gerd
Re: 3 Punkte fürs Ausparken da fällt mir § 38 StVO ein!
Zitat:
Original geschrieben von Mamo006
Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell mit seinem Auto über die Autobahn huschen will und irgendein Penner träumt mal wieder auf der linken Fahrspur.
Drängeln ? Lichthupe ? Aber halt: Das kann nach der neuen Vorschrift der StVO sehr teuer werden!
Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift: 250 Euro - 4 Punkte - 3 Monate Fahrverbot.
Fazit: Lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. Gültiger StVO nämlich im Moment: 50 Euro - 3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen Wiederholungen.
Fazit: 200 Euro - 1 Punkt - 3 Monate Fahrverbot gespart!
Noch mehr sparen?
Also rauf auf die Standspur. Das kostet lt. gültiger StVO im Moment:
50 Euro - 2 Punkte. Wieder ein Punkt gespart! Niemand bedrängt, nicht aufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen und insgesamt noch 200 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart.
Das geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten!
Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.
Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann
aber beschlagnahmt - also möglichst preiswert und sofort in größeren Mengen im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen.Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte!!!
So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt.
In diesem Sinne....
Mamo
Klasse Aufzählung, habe ich das jetzt richtig verstanden, dass DU uns in Zukunft damit raten willst, es doch lieber bei bedarf "Rechts" über den Standstreifen zu probieren, obwohl es eigendlich völlig egal ist, was man tut, da alles unter Strafe steht...😕
Tolle Idee dazu, dass ist doch mal ne Aussage...🙄
Sorry für meinen "Sarkasmuss" aber mehr fällt mir zu dieser Erklärung wirklich nicht ein...🙁
Bär
Re: Re: 3 Punkte fürs Ausparken da fällt mir § 38 StVO ein!
Zitat:
Original geschrieben von Lalelubär
Klasse Aufzählung, habe ich das jetzt richtig verstanden, dass DU uns in Zukunft damit raten willst, es doch lieber bei bedarf "Rechts" über den Standstreifen zu probieren, obwohl es eigendlich völlig egal ist, was man tut, da alles unter Strafe steht...😕
Tolle Idee dazu, dass ist doch mal ne Aussage...🙄
Sorry für meinen "Sarkasmuss" aber mehr fällt mir zu dieser Erklärung wirklich nicht ein...🙁Bär
1. Stimmt dieser Müll gar nicht
2. rege dich nicht immer so auf
3. ich glaube im Vectra B Forum sind nur Sicherheitsfanatiker
Hallo war heute bei meiner versicherung die raten mir ab dagegen vorzugehen den es würd eh nix bringen weil die Polizei mir die Hauptschuld gibt.Ich bin jetzt bei 50% komme auf 70%
Ähnliche Themen
Die Polizei kann keine Schuld fest stellen. Die nehmen nur den Unfall auf. Wer Schuld hat entscheiden andere.
Re: Re: Re: 3 Punkte fürs Ausparken da fällt mir § 38 StVO ein!
Zitat:
Original geschrieben von TooomVectraB
1. Stimmt dieser Müll gar nicht
2. rege dich nicht immer so auf
3. ich glaube im Vectra B Forum sind nur Sicherheitsfanatiker
1) Eben...
2) wer sagt denn, dass ich mich aufrege, habe es eben so verstanden...
3) Na dann hoffen wir mal das Beste...
Bär
Also in der Fahrschule hieß es das derjenige der irgendwo rückwärts fährt und dabei nen Unfall baut immer 100% Schuld bekommt außer man kann dem andern einen Vorsatz nachweisen das er den Unfall absichtlich provoziert hat.
Weil man eigentlich beim Rückwärts fahren immer einen Einweiser braucht.
So siehts nämlich aus!!!Ah so bei mir am wagen ist nix besonderes die stosstange ist nur an der seite aus der klammer rausgeschprungen hab sie wieder reingedrückt und alses wieder o.k bis auf einen kleinen lackschaden aber zum glück ist mein Bruder Kfz Lackierer ist jetzt Bei A.T.U als Lackdoktor eingeschtelt der hat einen Bulli mit allem drum und dran was er braucht um solche sachen zu beseitigen..
Ist mir auch passiert. Rückwärts aus der Parklücke, Blick in den Rückspiegel "verpennt". Poff, VW-Bus erwischt 🙁
Sicherheitshalber die Schmiere verständigt. Die freundlichen, halb-interessierten Herren haben nur die Personalien aufgenommen. Daher blieben mir wohl die 75€ und die Punkte erspart, weil keine Anzeige aufgenommen.
Versicherung: von 35 auf 50
Leider ist es ja manchmal so, dass erst das halbe Auto
aus der Lücke muss ehe man wirklich was sieht. (Parkplatz)
Und den Einweiser hat wohl kaum jemand.
Wie oft habe ich das schon erlebt, dass eigensinnige Zeitgenossen sich gerade dann noch vorbeiquetschen müssen. (auch Fussgänger)
Wenn was passiert == Ar....karte gezogen !!
Gruss Gerd
ähm, habe jetzt nicht wirklich was zu diesem thema beizutragen, aber bevor ich augenkrebs bekomme, ist dir das:
Zitat:
... ausgeschprungen...
passiert, absicht oder neue rechtschreibung 😕 😁 ... lol
gruß, heiko
Ja, so in etwa sieht das aus.
Um mal ein bisschen Licht in die Rechtslage zu bringen:
§9 Abs. 5 regelt u.a. das Rückwärtsfahren. Dabei wird vom Fahrzeugführer ein Verhalten verlangt, das jegliche Gefärdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließt sowie im EINZELFALL eine Einweisung durch eine Hilfsperson verlangt.
Gefährdung bedeutet hier aber, dass es sich um eine konkrete Gefährdung handelt. Sozusagen das unmittelbare bevorstehen eines Schadeneintritts.
Der Einweiser ist nur bei Bedarf notwendig und nicht generell. Allerdings gelten für ihn auch ein paar Besonderheiten. So muss er nämlich geeignet sein, ggf. ist er zu überwachen! Er benötigt jedoch keine Fahrerlaubnis. Sollte es auf Grund der Einweisung zu einem Unfall kommen, dann haftet der Einweiser dafür!! Es sei denn, der Fahrer hat die Weisungen nicht beachtet und deshalb kams zum crash.
Das gilt übrigens auch für das Abbiegen und Wenden.
Wird also nun die Polizei gerufen, so ist diese zunächst an den Tatbestandskatalog gebunden (der im Übrigen Bundesweit einheitlich ist).
Tatbestandsnummer 109649: Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.
§ 9 Abs. 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 44 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
60 Euro Bußgeld und zwei Punkte im Verkehrszentralregister
Es gäbe eine legale Möglichkeit für die Polizisten:
§ 1 Abs. 2 StVO
Tatbestandsnumer 101118: Sie schädigten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen
Sorgfalt +) Andere.
§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 1.4 BKat
Das wären 35 Euro und kein Punkt
Aber wie heißt es so schön: lex spezialis vor lex generalis
also der engere Rechtssatz geht dem allgemeinen vor.
He Heiko,
dass alles kleingeschrieben wird ist ja auch nicht die
aktuelle Rechtschreibregel.
Aber ich nehme an, du bist einfach nur faul. 😁 😁
Manche Beiträge hier sind in dem Punkt aber wirklich unter aller Sau. (Wie wäre es mit automatischer Korrektur im Forum?)
Gruss Gerd