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Parkplatz Unfall !!!

Themenstarteram 11. Dezember 2006 um 20:16

Hi war heute abend beim Marktkauf als ich nachhause wollte bin ich mit den wagen zurückgefahren hab natürlich voher nach hinten geschaut war keiner hinter mir. Auf einmall <Boomm war ich mit der Heckstosstangen in der tür eines volvo .Polizei angerufen um das zu klären und was war hab noch eine Anzeige beckommen der polizist sagte entweder beckomme ich 30€ oder 75€+3punkte toll ne zum kotzen.

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50 Antworten

bin mal bei schlecht fahrbahn schneemattsch in denn graben und habe ein schild umgefahren habe auch die bullen angerufen. Resultat 75€ Strafe,3 Punkte, 4 Jahre Probezeit und Nachschulung. Dann habe ich meine Rechtschutz versicherung angerufen und meinen Anwalt eingeschaltet schließlich ist es zu einer Verhandlung gekommen. Urteil 35€ Strafe , keine Punkte, keine Probezeitverlängerung und keine Nachschulung. haz sich sehr gelohnt für mich.

Gruß

Anderl

Themenstarteram 11. Dezember 2006 um 20:38

Aus der probezeit bin ich schon lange raus aber die 3punkte lass ich mir nicht ans bein drücken vor allem weil ich noch 6 punkte habe.Da versucht man es richtig zu machen und was ist der dank?

mh, sehr komisch. der volvo muß ganz schön fix gewesen sein wenn der von einer zur nächsten sekunde da ist. (davon ausgehend wie ich ausparke) was hat der volvo fahrer dazu gesagt?

Themenstarteram 11. Dezember 2006 um 20:55

Er sagte er wäre lasgsam gefahren (wers glaubt) nur dan häte ich ihn ja gesehen nur da ist man immer der dumme.Ich würd gerne wissen um wieviel protzen mich die Versicherung hochstuft ich bin jetzt be50% .

3 stufen iirc, wenn du den unfall nicht zurück kaufst.

Themenstarteram 11. Dezember 2006 um 21:10

Wieviel ist das?

Musst du auf der Homepage deiner Versicherung nachschauen!

Themenstarteram 11. Dezember 2006 um 21:12

na dan tue ich das gleich mall.

kann mir mal einer erklären, warum man 3 punkte für so nen scheiß bekommt ?

ordnungswiedrig ausgeparkt oder wie ?

da is es ja auf der autobahn bald schwerer punkte zu sammeln :D

kann ich echt nicht nachvollziehn, das mit dem schnematsch und schild auch nicht.

ich hatte mal quasi auf ner ampel geparkt ( ampel stand motorraum ) und da musste ich nur die anwesenheit bezahlen von der polizei ( waren glaub ich 70DM oder so ), krankenwagen hab ich weggeschickt.

bin immer noch geplättet von soviel scheiße, die man den kleinen bürger aufdrücken will.

wie hat sich denn der volvo fahrer so verhalten ? könnte man auch vermuten, daß er da eh ein neuteil brauchte ?

is beim ausparken die rechtslage so genau, daß auf alle fälle der ausparker schuld hat ? wenn jemand am ausparken is brauch ich also nur reinfahren und ich bekomm mein auto bezahlt ?

beim abstand einhalten sind doch auch die hinteren schuld, wenn sie den abstand nicht einhalten, also müssen auch die parklücken sucher aufpassen, so seh ich das jedenfalls.

cu frosti

Themenstarteram 11. Dezember 2006 um 21:23

in solchen fällen ist meistens der Ausparker der schuldiger auser du kanst ihm nachweisen er war zu schnell oder fahrlässig im meinen fall hat es keiner gesehen.Der volo fahrer war ruhig geblieben war auch nicht sauer oder sowas naja dafür das die Tür totalschaden ist und ich nur einen kratzer habe.(Hat mir sogar ne Zigarete angeboten)

3 Punkte fürs Ausparken da fällt mir § 38 StVO ein!

 

Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell mit seinem Auto über die Autobahn huschen will und irgendein Penner träumt mal wieder auf der linken Fahrspur.

Drängeln ? Lichthupe ? Aber halt: Das kann nach der neuen Vorschrift der StVO sehr teuer werden!

Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift: 250 Euro - 4 Punkte - 3 Monate Fahrverbot.

Fazit: Lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. Gültiger StVO nämlich im Moment: 50 Euro - 3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen Wiederholungen.

Fazit: 200 Euro - 1 Punkt - 3 Monate Fahrverbot gespart!

Noch mehr sparen?

Also rauf auf die Standspur. Das kostet lt. gültiger StVO im Moment:

50 Euro - 2 Punkte. Wieder ein Punkt gespart! Niemand bedrängt, nicht aufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen und insgesamt noch 200 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart.

Das geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten!

Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.

Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann

aber beschlagnahmt - also möglichst preiswert und sofort in größeren Mengen im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen.

Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte!!!

So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt.

In diesem Sinne....

Mamo

hat nur leider nix mit dem thema zu tun.

und stimmt dazu nicht mal

am 12. Dezember 2006 um 7:02

Hallo,

beim Rückwärtsfahren hat man eine besondere Aufmerksamskeitspflicht. Deshalb ist es doch auch verständlich, dass der TE hier mindestens eine Teilschuld erhalten wird.

Mfg Stephan

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