Parkplatz Unfall 50% Mitschuld?

Servus
Ich parkte auf einem großen öffentlichen Parkplatz bereits prophylaktisch rückwärts ein damit ich es beim rausfahren einfacher hatte. Nach 70cm langsamer Rausfahrt aus der markierten Parkbox fuhr mir völlig unerwartet ein rasant rückwärtsfahrendes Auto in die vordere Beifahrerseite und fuhr nach dem Knall sofort wieder vorwärts. Da der Unfallgegner älterer Herr ü70 sich mit "Ich hätte 50% Mitschuld" rausreden wollte da angeblich auf Parkplätzen der fließende Verkehr Vorfahrt hätte, die Polizei verständigt.
Ich erhielt 30€ Verwarnung wegen einer angeblichen Beschädigung eines stehenden Fahrzeugs und der Gegner 35€ wegen: Beim Rückwärtsfahren gilt eine gesteigerte Sorgfaltspflicht.

Mein Auto hat ua. einen Achsschaden und ist einem Totalschaden nahe. Im Gutachten steht folgendes:
Die äußerlich am Fahrzeug erkennbaren Beschädigungen wurden durch Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her mit plötzlicher mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis verursacht.
Die Unfallschäden sind durch einen Anstoß auf die Front des Fahrzeuges mit Schwerpunkt rechts
entstanden.

Der Rückwärtsfahrer behauptet nun noch daß ich dem ins stehende Auto gefahren wäre obwohl das Spurenbild genau das Gegenteil bestätigt.

Kennt jemand vergleichbare Fälle wie das vor Gericht entschieden wurde?

76 Antworten

Die Frage war nicht ob die 4 o.a. Punkte in Deinem Gutachten aufgeführt sind, denn davon geht man hier prinzipiell schon aus.
Sondern die Frage war: ob der Meister Deiner Werkstatt diese Punkte und deren Beurteilungen auch seriös einschätzen und bewerten kann, ob das GA also wirklich „gut“ oder „schlecht“ ist.

Zitat:

@Eot schrieb am 26. Januar 2025 um 08:04:19 Uhr:


Ich erhielt 30€ Verwarnung wegen einer angeblichen Beschädigung eines stehenden Fahrzeugs und der Gegner 35€ wegen: Beim Rückwärtsfahren gilt eine gesteigerte Sorgfaltspflicht.

Das passt doch gar nicht zusammen, entweder der Gegner stand, dann kann er nicht für die fehlende gesteigerte Sorgfaltspflicht bestraft werden oder der Gegner fuhr, dann hast du kein fahrendes Auto beschädigt.

Meister einer Werkstatt ist i.d.R. kein amtlicher Gutachter.
Aber was solls - die Polizei hat das Unfallgeschehen mit oder ohne Zeugenaussage, da welche oder keine vorhanden waren, aufgenommen. Sie hat an Beiden ein VG verhängt. Bei dem Unfall muß sie das Unfallgeschehen genau in Betracht ziehen, bevor sie ein VG verhängt. Sie darf nicht der Einfach halber oberflächlich ein VG verhängen.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 28. Januar 2025 um 16:24:45 Uhr:



Zitat:

@Eot schrieb am 26. Januar 2025 um 08:04:19 Uhr:


Ich erhielt 30€ Verwarnung wegen einer angeblichen Beschädigung eines stehenden Fahrzeugs und der Gegner 35€ wegen: Beim Rückwärtsfahren gilt eine gesteigerte Sorgfaltspflicht.

Das passt doch gar nicht zusammen, entweder der Gegner stand, dann kann er nicht für die fehlende gesteigerte Sorgfaltspflicht bestraft werden oder der Gegner fuhr, dann hast du kein fahrendes Auto beschädigt.

So ist es und deswegen über die RSV einem empfohlenen Verkehrsrecht RA das Mandat erteilt.
Heute kam nun die Abrechnung des VU, es werden nur 50% erstattet und der Nutzungsausfall wurde auch nicht berücksichtigt.

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... und was soll nun der RA bewirken? Schaden kann es vielleicht nicht, da RSV die Kosten für das Mandat übernimmt.
Aber ein RA kann auch nicht zaubern, wenn keine gegenteilige Beweise ergründet/ herbeigeführt werden können.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 28. Januar 2025 um 18:28:12 Uhr:


... und was soll nun der RA bewirken? Schaden kann es vielleicht nicht, da RSV die Kosten für das Mandat übernimmt.
Aber ein RA kann auch nicht zaubern, wenn keine gegenteilige Beweise ergründet/ herbeigeführt werden können.

Der sagte gleich das bei dem VU min. 20-0% Teilschuld rauskommen könnte...
Es gibt eindeutige Beweise das der Unfallgegner mich rückwärtsfahrend gecrasht hat.

Welche Beweise ? Zeugenaussage ?

Gibt es und deswegen die Verwarnung nicht bezahlt da unzutreffender Tatvorwurf.

Wie wäre es, einmal das Geschehen vollständig zu beschreiben. Diese Scheibchentaktik erzeugt langsam ganz andere Gedanken.....

Liest du aufmerksam meine Schilderungen auf Seite1 dann weißt Bescheid !

Was soll man denn eigentlich hier noch diskutieren…?
Der TE hat einen Anwalt, das wird alles seine Gang gehen und ausser seiner Wahrnehmung wissen wir hier nichts weiter über den Hergang.
Er hat sich auch nicht eindeutig darüber geäußert, welche Art von Beweisen es gibt.
Zeugen? Die Antwort war nur „gibt es“…. Aber bezieht sich das auf das konkrete Wort Zeugen oder nur auf die Frage nach Beweisen?

Zitat:

@Eot schrieb am 27. Januar 2025 um 17:10:12 Uhr:


Weshalb sollte ein versierter Kfz Meister kein Gutachten überprüfen können?

Den technischen Teil, also Reparaturweg- und Umfang, Dauerer, Stundensätze und Preise sollte (und muss) eine Fachwerkstatt einschätzen können, schließlich müsste sie ja exakt nach Gutachten reparieren können.

Wenn sich das Ganze in der Nähe eines wirtschaftlichen bewegt sollten erst recht auch Restwert, Wiederebschaffungswert und Wertrminderung korrekt ermittelt sein und das kann eine Werkstatt nicht.

Von daher würde ich (oder meine RS) im Zweifel eher die anteilgen Kosten eines eigenen Gutachtens übernehmen. Dem von der gegnerischen Versicherung bestellten Gutachter ggü. hielte scih mein Vertrauen in Grenzen.

Wie auch immer: Deine Eingangsfrage müsste dir eigentlich dein Anwalt besser beantworten können als alle hier, er kennt den gesamten Fall. Oder sollte das zumindest sofern der Mandant dort nicht nur das erzählt was zu seinen Gunsten spricht und den Rest weglässt.

Sowas soll schon vorgekommen sein. 😁

Zitat:

@Pauliese schrieb am 28. Januar 2025 um 20:13:07 Uhr:


Was soll man denn eigentlich hier noch diskutieren…?
Der TE hat einen Anwalt, das wird alles seine Gang gehen und ausser seiner Wahrnehmung wissen wir hier nichts weiter über den Hergang.
Er hat sich auch nicht eindeutig darüber geäußert, welche Art von Beweisen es gibt.
Zeugen? Die Antwort war nur „gibt es“…. Aber bezieht sich das auf das konkrete Wort Zeugen oder nur auf die Frage nach Beweisen?

Das spielt hier alles keine Rolle, ich habe alles detailliert geschildert in der Hoffnung das jemand sich meldet der einen ähnlichen Parkplatz VU erleben musste. Es geht nun weniger um die Frage ob das Gutachten richtig ist und auch nicht welche Beweise es gibt. Bekam alles der RA mitgeteilt und ich werde mich mit den 50% nicht abspeisen lassen.
Zumal sich der Gesetzgeber bzgl. Parkplatz VU als auch die vor Ort Polizei es sich sehr einfach machten.

Wenn ich als auch der Unfallgegner rückwärts gefahren wären, dann würde 50/50 zutreffen aber ich bin rein prophylaktisch schon rückwärts eingeparkt um übersichtlicher (sicherer) vorwärtsfahrend den Parkplatz zu verlassen und dann fuhr der mir rasant rückwärtsfahrend in meine vordere Beifahrerseite. In der Zeit wo ich 1m vorwärts angefahren bin fuhr der Unfallgegner 2m rückwärts...

„Der Rückwärtsfahrer stand 2m rechts von mir und ließ seine Beifahrerin aussteigen, schaute dann nach links und fuhr langsam an, dann hat es schon rechts geknallt.„

Hier nochmals zum besseren Verstehen der Satz vom TE, welcher aufgrund des fehlenden Wörtlichens „ich“ für Missverständnisse sorgte. Auch bei mir…es wird beschrieben, der Gegner fuhr langsam an u d dann krachte es schon, was nicht glaubhaft rüberkam, da von einem heftigen Knall und Achsschaden beim Auto des TE die Rede war.

Hier nun die Version, wie sie vom TE vermutlich gewünscht war, aber nun mit dem vergessenen „ich“ und schon gibt alles eine völlig neuen Sinn.

„Der Rückwärtsfahrer stand 2m rechts von mir und ließ seine Beifahrerin aussteigen, schaute dann nach links und ich fuhr langsam an, dann hat es schon rechts geknallt.“

Kleiner aber feiner Unterschied.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 28. Januar 2025 um 20:31:03 Uhr:


„Der Rückwärtsfahrer stand 2m rechts von mir und ließ seine Beifahrerin aussteigen, schaute dann nach links und ich fuhr langsam an, dann hat es schon rechts geknallt.“

Das sinnentstellende fehlende "ich" fehlt m. E. nach an anderer Stelle:

„Der Rückwärtsfahrer stand 2m rechts von mir und ließ seine Beifahrerin aussteigen, ich schaute dann nach links und fuhr langsam an, dann hat es schon rechts geknallt.“

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