Parkplatz Schild

Hallo,

was bedeutet dieses Schild? Wer darf da parken?

Danke im voraus

Verkehrsschild
45 Antworten

In München konnte man ohne das "a" den Parkausweis bekommen.
Wenn es heute nicht mehr so ist, dann halt nur mit "aG". Ich hatte mich damit vor einigen Jahren beschäftigt und etwas aus den Augen verloren.
Muss und will halt kaum noch in die Stadt. Da ist mir es jetzt nicht so wichtig.

Dass mit der Kontrolle kenn ich von 'nem ehemaligen Arbeitskollegen. Dessen Frau hat den Zusatz "aG", er nur den Schwerbehindertausweis ohne Buchstaben. Wenn er mit dem Auto allein unterwegs ist, darf er trotz Parkausweis NICHT bevorzugt parken. Nur wenn er mit seiner Frau unterwegs ist, darf er das.
Das wird auch kontrolliert.

VG

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 29. Januar 2025 um 09:02:28 Uhr:



Zitat:

@uk006735 schrieb am 29. Januar 2025 um 08:53:21 Uhr:


Das ist ein Anwohnerparkplatz. Ich bin Schwerbehindert und habe den Behinderten- Parkausweis. Aber es parken immer Fahrzeuge ohne Behinderten- Parkausweis dort jedoch mit Parkscheibe.

Anwohnerparkplatz?

Laut dem von Dir im Eröffnungsbeitrag gezeigten Schild darf dort jeder Schwerbehinderte mit Parkausweis parken, aber eben nur max. 2 Stunden.

Ging mir auch durch den Kopf. Wäre blöd wenn ich alle 2 Stunden raus und um den Block fahren muß um dann wieder 2 Stunden zu parken ... das stört dann auch ein wenig meine Nachtruhe 😉

Als echter Anwohnerparkplatz scheint mir das nicht plausibel. Da könnte man ja an den anderen Parkplätzen (schmaler?) dann auch ein Schild "arken - Anwohner - Scheibt für 2 Stunden" machen. Käme ischer gut an bei den *Anwohnern*

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 29. Januar 2025 um 09:02:28 Uhr:



Zitat:

@uk006735 schrieb am 29. Januar 2025 um 08:53:21 Uhr:


Das ist ein Anwohnerparkplatz. Ich bin Schwerbehindert und habe den Behinderten- Parkausweis. Aber es parken immer Fahrzeuge ohne Behinderten- Parkausweis dort jedoch mit Parkscheibe.

Anwohnerparkplatz?

Laut dem von Dir im Eröffnungsbeitrag gezeigten Schild darf dort jeder Schwerbehinderte mit Parkausweis parken, aber eben nur max. 2 Stunden.

Vermutlich, weil der Parkplatz direkt in seiner Nähe ist, meint er, dass dieser alleinig für Ihn ist.😁

Was mich wundert ist das das obere P-Schild den Pfeil am P hat. Ist das wirklich ein behördliches Schild auf öffentlichem Grund?

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Natürlich 🙄 Zeichen 314-20, sollte man als Führerscheininhaber aber auch kennen…

Das sieht wie aus ... 🙄 ... Link ?

Hab meinen " 3er grauen Lappen " in 1984 gemacht ... schon eine Weile her 😉

Update , gab's nie eines 😰 😉

MT .. hilft ja gerne , um Lücken zu schließen 😁

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 29. Januar 2025 um 23:37:41 Uhr:


Natürlich 🙄 Zeichen 314-20, sollte man als Führerscheininhaber aber auch kennen…

Bitte schau nochmal genau hin. Der Pfeil ist ja quasi "gender-like" an's P getackert. Ich kenne sie nur mit deutlich *abgesetztem* Pfeil. Für mich sieht das eher wie ein "selbstgemachtes" aus.

Und du meinst, dieser Argumentationskette würde ein Richter folgen wenn hier ein Knöllchen bekäme?

Ich denke, man kann getrost davon ausgehen, dass die Personen, die Verwarnungen ausstellen wissen, ob es sich bei einer Beschilderung um eine behördlich angeordnete oder eine selbstgemachte handelt 😉

Etwa 10 Jahre her, da haben OA-Bedienstete eine Zeit lang Tickets auf dem Parkplatz von einem Gewerbetreibenden geschrieben.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 1. Februar 2025 um 14:46:47 Uhr:


Etwa 10 Jahre her, da haben OA-Bedienstete eine Zeit lang Tickets auf dem Parkplatz von einem Gewerbetreibenden geschrieben.

Ohne weitere Details ist so eine Aussage eine absolute Nullaussage. Kann man nicht beurteilen, ob rechtlich in Ordnung oder nicht.

Ging schon davon aus, es ist bekannt dass OA/Polizei für solche Massnahmen auf Privatgrund nicht zuständig sind.

Und wenn sie ne abgelaufene HU verwarnt haben? Woran erkennt man Privatgrund? Was, wenn der Privatgrund vielleicht trotzdem öffentlich gewidmet ist oder als sog. tatsächlicher öffentlicher Verkehrsraum gilt? Fragen über Fragen, daher bleibst dabei: ohne weitere Details absolute Nullaussage.

Zitat:

@ktown schrieb am 1. Februar 2025 um 12:01:36 Uhr:


Und du meinst, dieser Argumentationskette würde ein Richter folgen wenn hier ein Knöllchen bekäme?

Der Hintergrund für mich war mehr, das dieses Schild evtl. nicht auf öffentlichem Grund, im direkten Wirkbereich des Knöllchenschreibenden Ordnungsamtes, steht.

Für einen echten Anwohnerparkplatz (auf Privatgrund) wäre das Schild ja eher unsinnig (hat das weiter oben schon angemerkt). Sowas würde ich eher auf Parkplätzen von Supermärkten (bzw. generellen kommerziellen "Centern"😉 erwarten.

Aber geal wo, es sollte jedem klar sein das der Parkplatz für einen Zeitspanne von bis 2 Stunden für Schwerbehinderte (mit Parkscheibe) gedacht ist. Wer nicht völlig auf den Kopf gefallen ist, akzeptiert das. Für betroffene die dann durch Flaschparker "verhindert" sind, ist der Ansprechpartner dann ahlt ein anderer. Und auch vpr dem Richter landet man sicher auf völlig unterschiedlichen Wegen.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 1. Februar 2025 um 16:21:54 Uhr:


… Fragen über Fragen, daher bleibst dabei: ohne weitere Details absolute Nullaussage.

Es handelte sich um einen leicht zu erkennenden Kundenparkplatz. Für den lag auch keinerlei Anordnung verkehrsrechtlicher Art vor. Man kann von Profis verlangen, dass das bei geringstem Zweifel vorher überprüft wird. Auch wenn der Eigentümer lustige Schilder mit Parkscheiben-Symbol an die Wand geschraubt hat.

Aber vielen Dank für Deine Null-Nachfrage, die hier wirklich niemandem geholfen hat.

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