Parkplatz Schild

Hallo,

was bedeutet dieses Schild? Wer darf da parken?

Danke im voraus

Verkehrsschild
45 Antworten

Schau dir mein Post zuvor an.
Es gibt unterschiedliche Erklärungen dazu.
Ich bin nicht neu. Hab schon meinen FS über 10 Jahre

Zitat:

@uk006735 schrieb am 28. Januar 2025 um 17:06:16 Uhr:


@McFlyHH
Da gehörst du sicherlich dazu....

Vielleicht schaltest du einfach mal nen Gang zurück…

Da du ja schon stvo2go gefunden hast, zitiere ich gerne für dich auch von dort: Bei allgemeinen Parkplätzen für schwerbehinderte Menschen in der Nähe von Behörden, Krankenhäusern und orthopädischen Kliniken muss man zudem mit einer zusätzlichen zeitlichen Beschränkung der allgemeinen Parkplätze für schwerbehinderte Menschen rechnen (VwV-StVO zu § 45 Absatz 1 bis 1e).

Damit ist deine Frage hinreichend geklärt, eine andere Lesart macht bei dieser Kombination keinen Sinn und müsste anders beschildert sein.

Wo hast Du diese Bilder her?
Aus dem Internet, ja klar…aber das hab ich so auch noch nicht gelesen.

Dann verwundert diese Frage. Das Parkplatzzeichen bildet eine logische Einheit mit dem obersten Ergänzungszeichen (Behindertenparkplatz). Die zeitliche Einschränkung soll täglich mehreren Inhabern des blauen Parkausweises das Parken während des Einkaufs / der Dienstleistungsnutzung ermöglichen. Wäre es hingegen so wie du annimmst, dann müssten sich Menschen mit Einschränkung ständig damit rumschlagen, dass die für sie gewollte Erleichterung von körperlich gesunden Personen dauerhaft blockiert wird. Das wäre - freundlich gesprochen - eine komplett sinnfreie Interpretation.

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Jetzt kommt doch nicht mit Logik, das überfordert den TE noch…

Zitat:

@McFlyHH schrieb am 28. Januar 2025 um 18:07:36 Uhr:


Jetzt kommt doch nicht mit Logik, das überfordert den TE noch…

Das muss ja jetzt nun auch nicht sein oder?

Zitat:

@uk006735 schrieb am 28. Januar 2025 um 17:33:42 Uhr:


Schau dir mein Post zuvor an.
Es gibt unterschiedliche Erklärungen dazu.
Ich bin nicht neu. Hab schon meinen FS über 10 Jahre

Hast du dir die Erklärungen zu den Bildern auch durchgelesen und verstanden?

Auf dieser Seite ist übrigens genau deine Schilderkombi schön erklärt (anstatt des Rollisymbol ist es einfach ein Eletroauto)

Man sollte für Laien die in der Regel wenig Erfahrung mit diesem Thema haben auch mal einen passenden Ausweis Zeigen
Zusätzlich ist es wichtig auch noch den Schwerbehindertenausweis (wichtig nur der grün rosa farbene berechtigt zum blauen Parkausweis) mit sich zu Führen.

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Images

Zitat:

@legooldie schrieb am 28. Januar 2025 um 22:09:49 Uhr:


Zusätzlich ist es wichtig auch noch den Schwerbehindertenausweis (wichtig nur der grün rosa farbene berechtigt zum blauen Parkausweis) mit sich zu Führen.

Nein und nein. Für die Parkberechtigung ist alleine der blaue Parkausweis entscheidend, der Schwerbehindertenausweis muss dafür nicht mitgeführt werden. Und der blaue Parkausweis kann nur ausgestellt werden, wenn die Merkzeichen „aG“ oder „Bl“ zuerkannt wurden. Die grün-orange Färbung liegt aber bereits dann vor, wenn irgendein beliebiges Merkzeichen zuerkannt wurde. Das muss nicht zwingend eines der genannten sein, die zur Beantragung des Parkausweises erforderlich sind.

Zum Thema Gruppierung der Zusatzschilder sehe ich beim fotografierten VZ keinen Diskussionsbedarf.

Ich kenne es sonst so, daß Gruppierungen klar erkennbar sind. Leider wirkt sich das dann nicht unbedingt auf die Lesbarkeit positiv aus. Beispiel unten hat mir ein Ticket über 25 Euro beschert, weil ich in der Eile nur gesehen hatte, daß da überall Autos parken und fast jeder einen Parkschein dran hatte. Dumm nur, daß es tagsüber war und der Parkschein somit obsolet war, weil man allgemein nicht hätte parken dürfen.

An dem Tag hatte es sich für die Parküberwachung gelohnt. Auf dem Weg zu meinem Auto hab ich knapp 20 weitere Autos mit Ticket gezählt in diesem Bereich.

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Zitat:

@Tecci6N schrieb am 28. Januar 2025 um 22:20:19 Uhr:



Nein und nein. Für die Parkberechtigung ist alleine der blaue Parkausweis entscheidend, der Schwerbehindertenausweis muss dafür nicht mitgeführt werden.

Doch.
Der "normale" Schwerbehindertenausweis muss immer mitgeführt werden, da man ggf. die Berechtigung zum Parken nachweisen muss. Der blaue Parkausweis allein reicht dafür nicht aus.
Das Ganze wird bei Kontrollen relevant, was hier in M öfters vorkommt.
Man sieht ja nicht bei jedem Schwerbehinderten sein Behinderung an.

In machnen Städten reicht(e) auch ein "G" ohne "a" um den blauen Schein zu bekommen.

Zum Eingangspost:
Wenn das nicht eindeutig ist?

Unser Sohn hat ja vor Kurzem seinen Schein, ja eigentlich Kärtchen, bekommen. Und da waren diese Fragen in der Theorie auch ein Thema.

VG

Das ist ein Anwohnerparkplatz. Ich bin Schwerbehindert und habe den Behinderten- Parkausweis. Aber es parken immer Fahrzeuge ohne Behinderten- Parkausweis dort jedoch mit Parkscheibe.

Mein gesunder Menschenverstand sagt mir folgendes:

Diese Parkplätze sind nur für Schwerbehinderte konzipiert.
Dieser Parkplatz hat zusätzlich die Einschränkung mit Parkscheibe 2 Stunden, aber nur für Schwerbehinderte mit Ausweis.
Andere Verkehrsteilnehmer dürfen dort nicht parken.

Zitat:

@uk006735 schrieb am 29. Januar 2025 um 08:53:21 Uhr:


Das ist ein Anwohnerparkplatz. Ich bin Schwerbehindert und habe den Behinderten- Parkausweis. Aber es parken immer Fahrzeuge ohne Behinderten- Parkausweis dort jedoch mit Parkscheibe.

Anwohnerparkplatz?

Laut dem von Dir im Eröffnungsbeitrag gezeigten Schild darf dort jeder Schwerbehinderte mit Parkausweis parken, aber eben nur max. 2 Stunden.

Zitat:

@hlmd schrieb am 29. Januar 2025 um 08:44:50 Uhr:



Zitat:

@Tecci6N schrieb am 28. Januar 2025 um 22:20:19 Uhr:



Nein und nein. Für die Parkberechtigung ist alleine der blaue Parkausweis entscheidend, der Schwerbehindertenausweis muss dafür nicht mitgeführt werden.

Doch.
Der "normale" Schwerbehindertenausweis muss immer mitgeführt werden, da man ggf. die Berechtigung zum Parken nachweisen muss. Der blaue Parkausweis allein reicht dafür nicht aus.
Das Ganze wird bei Kontrollen relevant, was hier in M öfters vorkommt.
Man sieht ja nicht bei jedem Schwerbehinderten sein Behinderung an.

Für eine Kontrolle der Sonderparkberechtigung ist nur und ausschließlich der blaue Parkausweis interessant. Es gibt keine Mitführpflicht für den Schwerbehindertenausweis. Bei einer Kontrolle ist auch in den seltensten Fällen jemand vor Ort. Und wenn doch reicht zur Abgleich der Identität des Berechtigten der Personalausweis, der Schwerbehindertenausweis ist dafür nicht notwendig und darf nicht gefordert werden. Im Bereich der Nutzung des ÖPNV sieht das wieder anders aus, für das Parken gilt das von mir gesagte.

Zitat:

@hlmd schrieb am 29. Januar 2025 um 08:44:50 Uhr:


In machnen Städten reicht(e) auch ein "G" ohne "a" um den blauen Schein zu bekommen.

Dann benenne doch mal diese Städte. Es ist nämlich klar geregelt, welche Personenkreise welche Ausweise bekommen können. G alleine reicht dafür nicht aus. Früher konnte man in Bayern mit G evtl. einen blauen Ausweis mit Aufdruck BY bekommen, diese werden aber nicht mehr ausgegeben.

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