Parkplatz Mietrecht vorwärts oder rückwärts?

Hallo Gemeinde,

ich habe da ein Problem mit meinem Vermieter (Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft).

Wir haben einen Parkplatz mit Parkboxen gemietet und parken immer rückwarts ein, um gerade im Winter sicherer auszuparken.

Zwischen dem Parkplatz und dem Haus kommt erst ein ca. 1,5m breiter Bürgersteig und dann noch ca. 2,5m Rasen. Nun hat sich ein Mietet vom Haus nebenan beim Vermieter (EG) beschwert, sein Schlafzimmer würde immer total nach Abgasen riechen. Der Vermieter hat uns nun vorgeschrieben, vorwärts einzuparken. Der gesamte Strassenzug soll benachrichtigt werden, damit von nun an alle vorwärts parken.

Wie ist das die rechtliche Grundlage?

Beste Antwort im Thema

Um mal ganz ehrlich zu sein kann ich den Mieter schon teilweise verstehen.
Gerade in dieser Jahreszeit stinken die meisten Autos nach dem Kaltstart schon ordentlich.
Wenn dann noch bei laufendem Motor die Scheibe freigekratzt wird und der Mieter grad das Fenster gekippt hat stinkt es auch in seiner 5m entfernten Wohnung nach Abgasen.
Und das die nicht gesund sind sollte wohl jedem bewusst sein.

Ich kann nicht verstehen das manche Leute immer mit dem Kopf durch die Wand müssen.
Ich kann mir wirklich nicht vorstellen das vorwärts einparken ein so großes Problem darstellt.
Ich habe das Gefühl das es schlicht und ergreifend ums "Prinzip" geht.

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Zitat:

Original geschrieben von Mr. Moe



Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Deine Bequemlichkeit ist trotzdem kein Grund, gegen bestehende Regelungen des Mietvertrags zu verstoßen.
Was ist denn daran Bequemlichkeit?

Seine Bequemlichkeit ist doch hier deutlich beschrieben

Zitat:

Original geschrieben von Lord Schelmchen


da ist es einfacher, wenn wir nach dem Einkaufen den Kofferraum vom Bürgersteig aus leeren können und nicht auf der Strasse stehen müssen.

Nichts weiter als Bequemlichkeit...offensichtlich funktioniert das Entladen bei allen anderen, die vorwärts parken, auch...

Zitat:

Original geschrieben von Lord Schelmchen


Mit meinem Auto kann ich den Parkplatz z.B. nur rückwärts befahren, da er tiefergelegt ist und somit vorwärts nicht auf dem Bordstein passt.

Auch das ist dein Problem, da kann weder der Vermieter was dafür noch sonst jemand. Hat dich niemand gezwungen, dein Auto so umzubauen, dass du nicht mal nen handelsüblichen Parkplatz nutzen kannst...

Die Tieferlegung ist aber dein Problem und nicht vom Vermieter.

Da ich den Parkplatz mit meinem Auto ja auch nicht nutze ist das auch kein Problem.

Den Aspekt mit meinem Kind sicherer auf dem Bordstein zu stehen sehe ich allerdings als relativ wichtig an.

Das Kind kann auch alleine auf dem Bürgersteig stehen, das sollte es mit 4 Jahren bereits gelernt haben. Wir reden hier von Einkäufe entladen, es wird kaum auf Tour mit nem Speditionsunternehmen sein...

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@Tecci6N
Lass mich raten: Eigenheim, Tiefgarage, Parkplatz längs zur Straße oder gesonderter Parkplatz.
Jeder der quer an der Straße parken muss würde das verstehen.

So bequem kann er nicht sein, wenn er den Parkplatz vor dem Haus seiner Frau überlässt und selbst weiter weg steht. Was sagst du zu meinen anderen Argumenten? Alles quatsch oder egal, weils in der Hausordnung anders vorgeschrieben ist?🙄

Die Hausordnung ist nunmal bindend, egal was der Mieter will.

Ich denke das es sich um ein Standartmietvertrag fuer Stellplætze handelt. Hier denke ich ist der Knackpunkt die entfernung zum Haus.

Zitat
2 Bei Abstellplätzen die DIREKT an ein Wohngebäude oder an Anpflanzungen grenzen, ist das Fahrzeug vorwärts einzuparken.

Was ist in dem Falle Direkt? Erst kommt der Fussweg, dann erst ein Gruenstreifen, dann das Haus. Also von Direkt kann da nicht die Rede sein 😉

Mach doch mal ein Bild von der Stelle damit wir besser im Bilde sind.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Moe


@Tecci6N
Lass mich raten: Eigenheim, Tiefgarage, Parkplatz längs zur Straße oder gesonderter Parkplatz.

Alles falsch, ich parke direkt auf der Fahrbahn...

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Moe


Was sagst du zu meinen anderen Argumenten? Alles quatsch oder egal, weils in der Hausordnung anders vorgeschrieben ist?🙄

Quatsch nicht, durchaus auch nachvollziehbar. Aber derzeit halt nicht machbar, da es anders im Mietvertrag drin steht. Ich kann da nichts dafür, er hat den Vertrag unterschrieben. Und ich finde es ehrlich gesagt nicht sonderlich problematisch, morgens um halb sechs auszuparken, auch rückwärts, es wird da wohl kaum Stoßstange an Stoßstange gefahren werden...

Wenn man nur lange genug sucht, wird man für alles eine Rechtfertigung finden, warum er nun der arme Mieter ist, der andersrum parken muss. Aber seine Belange (oder wenn man will: seine Bequemlichkeit) kollidieren halt derzeit nun mal mit einem gültigen und für ihn bindenden Mietvertrag. Er kann ihn ja gerne prüfen lassen, aber wenn schon die Mietverwaltung sich zu einer Ortsbegehung bemüht hat und daraufhin TROTZDEM einen solchen Brief schickt, dann wird da wohl auch was dran sein. Und nicht nur er ist Mieter, der andere auch. Und auch auf den ist Rücksicht zu nehmen...

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Vermieter kann bestehenden Mietvertrag nicht einseitig abändern.

Andererseits ist Eigentümer berechtigt, so zu verfahren, dass keine Beeinträchtigung von Eigentum (z.B. Verrußung) und Mietern entsteht  Ein Unterlassen des rückwärtigen Einparkens kann m.E. nur verlangt werden, wenn bewiesen werden kann, dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung eines Mieters vorliegt. Die alleinige Aussage eines Mieters, er werde durch Abgase belästigt, dürfte nicht ausreichen, da Querulantentum nicht ausgeschlossen werden kann, zumal sich offensichtlich bisher kein anderer Mieter beschwert hat.

O.

den mietvertrag kann er nicht ändern, wohl aber die hausordnung aktualisieren.

da es sich hier um dinge zur schonung des gebäudes und zur verbesserung der gesundheit (auch wenn ich es selbst lächerlich finde...) handelt, wird er damit auch locker durchkommen.

zudem wird der nutzwert des mietgegenstandes nicht gemindert und dem mieter entsteht kein wesentlicher nachteil.

das ist im übrigen genau der grund warum ich meine eigentumswohnung mittlerweile vermiete und ein freistehendes haus baue.

ob eigentumswohnung, mietwohnung oder doppel- bzw. reihenhaus...man muss immer im sinne der allgemeinheit irgendwelche kompromisse eingehen.

will man das nicht muss man ohne direkten nachbarn leben....und das geht halt nur alleine und freistehend.

Ich halte mich ja an die Ordnung, ich belaste keine Gegenstände direkt. Der Mieter wohnt ein Haus weiter und kann davon nichts mitkriegen.

dieser Mensch beschwert sich über alles und jeden und erfreut sich daran, wenn andere nach seiner Pfeiffe tanzen müssen. Das ist auch ein Grund, warum ich mich so entschieden dagegen wehren möchte.

Es kann nicht sein, dass manche Spinner über viele andere bestimmen können.

Zumal, wie gesagt, an anderen Häusern keinerlei Probleme mit den Nachbarn sind. Die Nachbarn, wo wir im Prinzip vor parken stört es nicht.

Bei sowas werde ich stur

Zitat:

Original geschrieben von heltino



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Vermieter kann bestehenden Mietvertrag nicht einseitig abändern.
den mietvertrag kann er nicht ändern, wohl aber die hausordnung aktualisieren.
da es sich hier um dinge zur schonung des gebäudes und zur verbesserung der gesundheit (auch wenn ich es selbst lächerlich finde...) handelt, wird er damit auch locker durchkommen.
zudem wird der nutzwert des mietgegenstandes nicht gemindert und dem mieter entsteht kein wesentlicher nachteil.

Unzutreffend!

Der Vermieter kann eine mit dem Mietvertrag verbundene Hausordnung nicht einseitig abändern. Eine Änderung ist nur mit Zustimmung der Mieter möglich.

Stellplatzordnung ist hier Teil des Mietvertrages  wie vom TE ausgeführt.

O.

Es wird doch gar nichts geändert?! 😕😕 Die Stellplatzordnung war von Anfang an in der jetzigen Form Bestandteil des Mietvertrags...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Alles falsch, ich parke direkt auf der Fahrbahn...

Ist doch längs zur Fahrbahn😉

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Quatsch nicht, durchaus auch nachvollziehbar. Aber derzeit halt nicht machbar, da es anders im Mietvertrag drin steht. Ich kann da nichts dafür, er hat den Vertrag unterschrieben. Und ich finde es ehrlich gesagt nicht sonderlich problematisch, morgens um halb sechs auszuparken, auch rückwärts, es wird da wohl kaum Stoßstange an Stoßstange gefahren werden...

Wenn man nur lange genug sucht, wird man für alles eine Rechtfertigung finden, warum er nun der arme Mieter ist, der andersrum parken muss. Aber seine Belange (oder wenn man will: seine Bequemlichkeit) kollidieren halt derzeit nun mal mit einem gültigen und für ihn bindenden Mietvertrag. Er kann ihn ja gerne prüfen lassen, aber wenn schon die Mietverwaltung sich zu einer Ortsbegehung bemüht hat und daraufhin TROTZDEM einen solchen Brief schickt, dann wird da wohl auch was dran sein. Und nicht nur er ist Mieter, der andere auch. Und auch auf den ist Rücksicht zu nehmen...

So wie ich das verstanden habe wird die Ortsbegehung erst noch stattfinden. Das sie dazu bereit sind, lässt hoffen, dass es vernünftige Menschen sind und vielleicht nicht stur auf einer für Ausnahmefälle getroffenen Regel beharren.

Ich finde man muss sich nicht an jeden Unsinn halten, der irgendwo geschrieben steht. Witzige Beispiele gibts in vielen veralteten Gesetzen, die immernoch gültig sind.

Das er dagegen vorgehen will finde ich richtig, und wünsche viel Erfolg.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Moe



Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Alles falsch, ich parke direkt auf der Fahrbahn...
Ist doch längs zur Fahrbahn😉

Aber nicht auf nem Parkplatz 😉

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Moe


So wie ich das verstanden habe wird die Ortsbegehung erst noch stattfinden. Das sie dazu bereit sind, lässt hoffen, dass es vernünftige Menschen sind und vielleicht nicht stur auf einer für Ausnahmefälle getroffenen Regel beharren.
Ich finde man muss sich nicht an jeden Unsinn halten, der irgendwo geschrieben steht. Witzige Beispiele gibts in vielen veralteten Gesetzen, die immernoch gültig sind.

Ja, habs anders gelesen...

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