Parkplatz Mietrecht vorwärts oder rückwärts?
Hallo Gemeinde,
ich habe da ein Problem mit meinem Vermieter (Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft).
Wir haben einen Parkplatz mit Parkboxen gemietet und parken immer rückwarts ein, um gerade im Winter sicherer auszuparken.
Zwischen dem Parkplatz und dem Haus kommt erst ein ca. 1,5m breiter Bürgersteig und dann noch ca. 2,5m Rasen. Nun hat sich ein Mietet vom Haus nebenan beim Vermieter (EG) beschwert, sein Schlafzimmer würde immer total nach Abgasen riechen. Der Vermieter hat uns nun vorgeschrieben, vorwärts einzuparken. Der gesamte Strassenzug soll benachrichtigt werden, damit von nun an alle vorwärts parken.
Wie ist das die rechtliche Grundlage?
Beste Antwort im Thema
Um mal ganz ehrlich zu sein kann ich den Mieter schon teilweise verstehen.
Gerade in dieser Jahreszeit stinken die meisten Autos nach dem Kaltstart schon ordentlich.
Wenn dann noch bei laufendem Motor die Scheibe freigekratzt wird und der Mieter grad das Fenster gekippt hat stinkt es auch in seiner 5m entfernten Wohnung nach Abgasen.
Und das die nicht gesund sind sollte wohl jedem bewusst sein.
Ich kann nicht verstehen das manche Leute immer mit dem Kopf durch die Wand müssen.
Ich kann mir wirklich nicht vorstellen das vorwärts einparken ein so großes Problem darstellt.
Ich habe das Gefühl das es schlicht und ergreifend ums "Prinzip" geht.
74 Antworten
Was hat Mietrecht bzw. dieser Thread...mit Verkehr & Sicherheit zu tun! Außer, dass das Wort "Auto" gelegenlich vorkommt...glaube ich sehr wenig, oder?! 😕😰😉
Um mal ganz ehrlich zu sein kann ich den Mieter schon teilweise verstehen.
Gerade in dieser Jahreszeit stinken die meisten Autos nach dem Kaltstart schon ordentlich.
Wenn dann noch bei laufendem Motor die Scheibe freigekratzt wird und der Mieter grad das Fenster gekippt hat stinkt es auch in seiner 5m entfernten Wohnung nach Abgasen.
Und das die nicht gesund sind sollte wohl jedem bewusst sein.
Ich kann nicht verstehen das manche Leute immer mit dem Kopf durch die Wand müssen.
Ich kann mir wirklich nicht vorstellen das vorwärts einparken ein so großes Problem darstellt.
Ich habe das Gefühl das es schlicht und ergreifend ums "Prinzip" geht.
Zitat:
Original geschrieben von Destructor
Ich kann mir wirklich nicht vorstellen das vorwärts einparken ein so großes Problem darstellt.
Ich denke, das hat der Fragesteller mittlerweile mehrfach erklärt. Sogar ich habe es verstanden.
Gib doch dem Verwalter mal deinen Schlüssel und sag ihm er soll mal
Rückwärts ausparken.
Spätestens wenn er 10 Minuten gekurbelt hat, wird er sich der
Schwachsinnigen Regelung bewusst.
Aber das ist typisch Deutschland.
Demnächst wird noch reguliert das ich exakt 4 Klopapier benutzen muss
weil sonst der Kanal zu stark abgenutzt wird....
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von surfkiller20
Demnächst wird noch reguliert das ich exakt 4 Klopapier benutzen muss
weil sonst der Kanal zu stark abgenutzt wird....
Hab ich aber echt bei den Schwaben an einer Tanke gesehen. Da war auf dem Klo der Hinweis ,,2 Blatt reichen!``
🙂
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Hab ich aber echt bei den Schwaben an einer Tanke gesehen. Da war auf dem Klo der Hinweis ,,2 Blatt reichen!``🙂
Du weißt ja, Schwaben sind wegen Geiz ausgewiesene Schotten 😁😁😁
Mein Gott, ich lobe mir meine Garage,da kann ich einparken wie es mir passt und wie es passt.
Ich hatte früher auch schon angemietete Parkplätze, allerdings wurde da nie im Vertrag festgelegt wie ich nun einparken muss, die Plätze waren auch nie unmittelbar in der Nähe von Wohnhäusern angelegt.
Heutzutage werden natürlich auf 1000 qm vier Wohnsiedlungen gebaut. Da wird es schon eng und kommt zu solchen Problemen.
Ich denke hier sollte der gesunde Menschenverstand entscheiden, im Interesse aller Mieter/Bewohner.
@ Hartz 4 : Es ist einfach, andere auf Einhaltung von blödsinnigen Regeln hinzuweisen, während du selber machst was du willst 😁 . Irgendwie kann man dich nicht mehr ernst nehmen ...
bärtiger Tecci 6N: An dir ist ein richtiger Hausmeister verloren gegangen.. Mannometer, trink mal nen Kakao und nimm dir nen Keks...
An den armen PP_Mieter: Zieh das durch und versuch mal, einen Bescheid zu erhalten, der logisch erscheint 😉
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Hab ich aber echt bei den Schwaben an einer Tanke gesehen. Da war auf dem Klo der Hinweis ,,2 Blatt reichen!``Zitat:
Original geschrieben von surfkiller20
Demnächst wird noch reguliert das ich exakt 4 Klopapier benutzen muss
weil sonst der Kanal zu stark abgenutzt wird....🙂
Bei den Schwaben hat der liebe Gott selbst am Verstand gespart. 😉
Ein Nordbade.
armes Deutschland...
ist deine frau raucher? dann könnte sie ja jeden morgen und abend eine zigarette auf dem gehsteig rauchen 😉
Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
Bei den Schwaben hat der liebe Gott selbst am Verstand gespart. 😉Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Hab ich aber echt bei den Schwaben an einer Tanke gesehen. Da war auf dem Klo der Hinweis ,,2 Blatt reichen!``
🙂
Ein Nordbade.
Hallo,
Gottes schönste Gabe ist und bleibt der Oberschwabe. :-)
Normalerweise steht auf einem schwäbischen Klo: "Das Klopapier ist beidseitig zu benutzen. Der Erfolg liegt auf der Hand."
Zum Thema:
Das was im Mietvertrag oder der Hausordnung steht, gilt und nichts anderes. Ob man es persönlich für sinnvoll hält tut nichts zur Sache.
Grüße,
diezge
Zitat:
Original geschrieben von surfkiller20
Gib doch dem Verwalter mal deinen Schlüssel und sag ihm er soll mal
Rückwärts ausparken.
Spätestens wenn er 10 Minuten gekurbelt hat, wird er sich der
Schwachsinnigen Regelung bewusst....
Das müsste aber dann auch für das rückwärts einparken gelten...
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Unzutreffend!Zitat:
Original geschrieben von heltino
den mietvertrag kann er nicht ändern, wohl aber die hausordnung aktualisieren.
da es sich hier um dinge zur schonung des gebäudes und zur verbesserung der gesundheit (auch wenn ich es selbst lächerlich finde...) handelt, wird er damit auch locker durchkommen.
zudem wird der nutzwert des mietgegenstandes nicht gemindert und dem mieter entsteht kein wesentlicher nachteil.
Der Vermieter kann eine mit dem Mietvertrag verbundene Hausordnung nicht einseitig abändern. Eine Änderung ist nur mit Zustimmung der Mieter möglich.
Stellplatzordnung ist hier Teil des Mietvertrages wie vom TE ausgeführt.O.
erzähl doch nicht so einen unsinn.
ich bin vermieter und NATÜRLICH kann ich die hausordnung in so einem fall einseitig verändern, da ich den nutzwert des mietgegenstands nicht veränder und den mieter in seinen rechten nicht beschränke oder ihm irgendwelche kosten aufdrücke.
(details gehen zu weit, alles und jedes darf man natürlich nicht einseitig ändern. kellernutzung, parkverordnung usw. jedoch schon!)
ich bin lediglich gezwungen diese änderung dem mieter aktiv mitzuteilen.
habe ich letztes jahr erst gemacht.
tante google hilft, sofern du es noch immer nicht glaubst, auch gerne weiter:
http://mietrecht-lexikon.net/.../hausordung_Mietrecht.pdf
http://www.palm-bonn.de/seite8.htm
http://www.ich-habe-es-geschafft.de/...ergemeinschaft-Hausordnung.html
http://www.deutschesmietrecht.de/.../einfuehrung-aenderung.html
Zitat:
Original geschrieben von Lord Schelmchen
dieser Mensch beschwert sich über alles und jeden und erfreut sich daran, wenn andere nach seiner Pfeiffe tanzen müssen. Das ist auch ein Grund, warum ich mich so entschieden dagegen wehren möchte.Es kann nicht sein, dass manche Spinner über viele andere bestimmen können.
Bei sowas werde ich stur
Kennst Du den Witz von den 100 Geisterfahrern?
Du verstösst gegen die Hausordnung und jemand, der die Einhaltung einfordert ist ein Spinner?
Der einzige Spinner bist Du.
Inhltlich kann der TE doch gar nichts zur Belästigung durch sein Auto sagen. Belästigung ist per Definition immer etwas Subjektives, daher werden solche bindenden Regeln aufgestellt, weil die Diskussion jedes Einzelfalls zu keinem Ergebnis führt. Das erspart dem Opfer der Belästigung, sie nachweisen zu müssen (was unmöglich ist).
Amen