Parkplatz Mietrecht vorwärts oder rückwärts?
Hallo Gemeinde,
ich habe da ein Problem mit meinem Vermieter (Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft).
Wir haben einen Parkplatz mit Parkboxen gemietet und parken immer rückwarts ein, um gerade im Winter sicherer auszuparken.
Zwischen dem Parkplatz und dem Haus kommt erst ein ca. 1,5m breiter Bürgersteig und dann noch ca. 2,5m Rasen. Nun hat sich ein Mietet vom Haus nebenan beim Vermieter (EG) beschwert, sein Schlafzimmer würde immer total nach Abgasen riechen. Der Vermieter hat uns nun vorgeschrieben, vorwärts einzuparken. Der gesamte Strassenzug soll benachrichtigt werden, damit von nun an alle vorwärts parken.
Wie ist das die rechtliche Grundlage?
Beste Antwort im Thema
Um mal ganz ehrlich zu sein kann ich den Mieter schon teilweise verstehen.
Gerade in dieser Jahreszeit stinken die meisten Autos nach dem Kaltstart schon ordentlich.
Wenn dann noch bei laufendem Motor die Scheibe freigekratzt wird und der Mieter grad das Fenster gekippt hat stinkt es auch in seiner 5m entfernten Wohnung nach Abgasen.
Und das die nicht gesund sind sollte wohl jedem bewusst sein.
Ich kann nicht verstehen das manche Leute immer mit dem Kopf durch die Wand müssen.
Ich kann mir wirklich nicht vorstellen das vorwärts einparken ein so großes Problem darstellt.
Ich habe das Gefühl das es schlicht und ergreifend ums "Prinzip" geht.
74 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Lord Schelmchen
... hoffen wir auf Ihr Verständnis.
Was ist daran missverständlich?
Zitat:
Original geschrieben von Lord Schelmchen
Moment mal:
Laut Stellplatzordnung ist vorwärts einzuparken, wenn Nachbarn, Häuser oder Pflanzen DIREKT betroffen sind.
Da der Gehweg noch ca. 1,5m breit ist, kann hier von einer DIREKTEN Belastung nicht die Rede sein.
heißt "direkt" dann also bei dir das der stellplatz DIREKT im schlafzimmer vom nachbarn sein muss?
wieviel näher, direkter, kann man denn bitte sonst parken😕
1,5meter sind direkt dran.
Hab mir doch tatsächlich den ganzen Müll hier durchgelesen!
Erstens hat das mit Straßenverkehr wirklich nicht viel zu tun.
Zweitens finde ich es unglaublich, wie hier schon wieder auf dem TE rumgehackt wird! Er sei faul, der Spinner wäre nicht der "Mecker-Opa" sondern der TE, er solle sich gefälligst an die Parkplatzordnung/Hausordnung halten, die sei ja bindend!
Drittens geht es hier eigentlich um diesen Satz und speziel um die Definition von DIREKT "Laut Stellplatzordnung ist vorwärts einzuparken, wenn Nachbarn, Häuser oder Pflanzen DIREKT betroffen sind."
Viertens ist das meiner Meinung nach hier nicht gegeben, da ein Fußweg und ein Grünstreifen zwischen Parkplatz und Haus liegt! Aber das wird ja demnächst mit dem Vermieter vor Ort beurteilt werden.
Fünftens wurde das immer ignoriert, wenn es bereits jemand geschrieben hat und weiter auf den TE eingedroschen!
Und sechstens verbiete ich mir die Beleidigungen gegenüber Schwaben! Vorallem wenn Sie von einem Nordbadenser kommen! 😉 😛
Unglaublich wie man eine einfache Fragestellung ignorieren, auf den TE eindräschen und schließlich beim großen Geschäft landen kann! 🙄
Sowas gibts echt nur bei Verkehr & Sicherheit
Zitat:
Original geschrieben von heltino
heißt "direkt" dann also bei dir das der stellplatz DIREKT im schlafzimmer vom nachbarn sein muss?Zitat:
Original geschrieben von Lord Schelmchen
Moment mal:
Laut Stellplatzordnung ist vorwärts einzuparken, wenn Nachbarn, Häuser oder Pflanzen DIREKT betroffen sind.
Da der Gehweg noch ca. 1,5m breit ist, kann hier von einer DIREKTEN Belastung nicht die Rede sein.
wieviel näher, direkter, kann man denn bitte sonst parken😕1,5meter sind direkt dran.
1,5 meter Fußweg + Grünstreifen!!! Der TE sagt aus: mehr als 4 m Abstand zum Haus!
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Zitat:
Original geschrieben von surfkiller20
Gib doch dem Verwalter mal deinen Schlüssel und sag ihm er soll mal
Rückwärts ausparken.
Spätestens wenn er 10 Minuten gekurbelt hat, wird er sich der
Schwachsinnigen Regelung bewusst....
Warum sollte er? Ist doch nicht sein Problem. Wer den Parkplatz haben will, muss auch selbst sehen, wie er entsprechend der Hausordnung und der StVO rauf und runter kommt. Wird ja niemand gezwungen den Parkplatz zu nehmen. Reines Luxusgejammer - andere wären froh, wenn sie nen für sie reservierten Parkplatz hätten.
(nein, kein Neid meinerseits. Ich hab ne Garage und kurbel gerne etwas rum um da rein zu kommen. Das erspart mir das Parkplatz suchen und bei diesem Wetter das kratzen. Dafür zahle ich dann auch gern 25,56 😁 )
War auch nur ein Vorschlag!
Ich kenne seinen Verwalter nicht, aber einige meinen
eh immer alles besser wissen zu müssen
und solchen Kameraden kann man so ganz gut begegnen.
Trotzdem ist der ganze Vorfall hier mal wieder typisch Deutsch.
Alles muss minutiös geregelt sein.
Ich würde des Hausfriedens wegen einfach vorwärts einparken
und mich gar nicht weiter drum scheren.
Man trifft sich nämlich immer zweimal im Leben 😉
BTW;
Auch ich zahle gerne meine 40 Doppelmark für die Tiefgarage!
Auch wenn ich heute morgen wegen vereisung das Tor
händisch hochkurbeln musste und die Steigung wegen
dem Eis fast nicht geschafft hätte.
Schön wäre in diesem Fall ein Morgan Aero Coupe oder eine ältere Viper mit Sidepipes, wo der V8 morgens erstmal 5min blubbert, bevor man die Scheiben enteist hat 😁
Zitat:
Original geschrieben von Mindless75
Schön wäre in diesem Fall ein Morgan Aero Coupe oder eine ältere Viper mit Sidepipes, wo der V8 morgens erstmal 5min blubbert, bevor man die Scheiben enteist hat 😁
Bei einem 2500'er Cummins RAM hat man auch noch die Rauchschwaden dazu. 😉
http://www.youtube.com/watch?v=K2u4XOhsWdYOch so ein alter Ford Pickup tuts auch, hier könnte der Bürgersteig 8m breit sein und es wäre trotzdem eine direkte Belästigung 😁
Lustiger Thread. Eine Wohnungsbaugesellschaft schreibt irgend einen Käse in ihren Standard-Mietvertrag und ganz Deutschland besteht darauf, dass diese "Hausordnung" wie gottgegeben ohne Verstand und Widerspruch akzeptiert und umgesetzt werden muss. Ganz gleich, was da steht.
Wer lange genug in Deutschland gelebt hat, der wird doch eines bestätigen: Wo immer es Regeln gibt (ganz gleich, wer sie aufgestellt hat), gibt es neben der ordnungsgemäß beauftragten Polizei auch selbst ernannte Privatpolizisten, die die Regeleinhaltung in ihrem Umfeld minutiös kontrollieren. Gerade in gewissen Regionen im süddeutschen Raum ist die Belästigung/Gängelung durch diese Privatpolizisten besonders hoch.
Es ist doch vollkommen sinnbefreit, eine von irgend einem Praktikanten der Wohnungsgesellschaft für alle Mietsachen frei und pauschal erfundene "Hausordnung" auch dann durchsetzen zu wollen, wenn diese nicht zum maximalen Nutzen der Bewohner beiträgt. Das konsequente Vorwärtseinparken aller Autos ist Platzverschwendung, weil ich breitere Parkplätze dafür benötige. Autos parken am platzsparendsten, wenn sie abwechselnd vorwärts-rückwärts-vorwärts-rückwärts parken, da so auf den Beifahrerseiten eng und auf den Fahrerseiten großzügig geparkt werden kann. Außerdem sind Autos weniger beweglich, wenn sie vorwärts einparken, da die gelenkte Achse in Fahrtrichtung ist. Rückwärts fahrend sind Autos wendiger.
Aber so läuft das hier. Irgend einer schreibt Unsinn auf und die ganze Welt hält sich dran. Trotz 4 Meter Abstand zur Hauswand. Super... Wahrscheinlich eine Person, die selbst des Rückwärtseinparkens nicht mächtig ist. Gängelung halt.
Mir fallen zu diesem Problem nur drei Lösungen ein:
1. Den Parkplatz mit einem Nachbarn tauschen, der gerne vorwärts einparkt und bis dato einen woanders gelegenen Parkplatz hat. Dann kann der Blockwart sich nicht mehr beschweren.
2. Sich an die "Hausordnung" halten und vorwärts einparken. Das Auto so umbauen, dass der Auspuff vorne aus dem Motor rausschaut. Morgens um 05.15 Uhr dann besonders langsam und mit hoher Drehzahl rückwärts ausparken (wegen der Schulkinder).
3. Haus kaufen, wegziehen, zum Abschied aber selbst geschriebene Hausordnungen im Haus verteilen, wo anderslautende Regeln stehen.
Anders ist es den Leuten ja nicht beizubringen.
Übrigens muss ich beim Lesen mancher Beiträge an den Hausmeister im Otto-Film denken, der mit dem Eisenrohr an die Heizungsanlage schlägt.
Ich habe genau das gleiche Problem mit den Terrorrentnern.
Ein Parplatz mit ca. 5m Abstand zum Mehrfamilienhaus. Wenn ich als arbeitender Mensch den letzten oder vorletzten Parkplatz ganz hinten erwische, habe ich nicht genug Platz, um mit einem 5m PKW einzuschlagen. Das Schild vor unserem Parkplatz fordert "Rückwärts einparken". Rasen mit den Vorderrädern vernichten oder vorwärts einparken, was willste machen? Man kommt von der Arbeit, steigt aus und natürlich steht Oma Gerda, die garantiert jeden Paragraphen der Schrebergartenordnung kennt, vor mir und blubbert mich voll.
Mal realistisch betrachtet, bringt es absolut 0, ob Abgase 3m weiter vorn oder hinten in die Höhe steigen, sofern man nicht direkt unter einem Fenster parkt. Welch ein Glück, daß auch dieser Quark genauestens geregelt ist.
welch ein Glück, das es Menschen gibt, die sich über jeden Quark aufregen können. Die haben dann ja wohl keine wirklichen Probleme.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Die Tieferlegung ist aber dein Problem und nicht vom Vermieter.
Es ist IMHO aber auch eine verbreitete Unsitte dass man bei Schrägparkplätzen direkt neben dem Gehweg vorfährt bis die Reifen den Randstein berühren und die Kühlerhaube oder der Überhang hinten weit auf den Gehsteig ragt.
Genau genommen darf garnix auf den Gehweg ragen.
Zitat:
Original geschrieben von Scoundrel
1,5 meter Fußweg + Grünstreifen!!! Der TE sagt aus: mehr als 4 m Abstand zum Haus!Zitat:
Original geschrieben von heltino
heißt "direkt" dann also bei dir das der stellplatz DIREKT im schlafzimmer vom nachbarn sein muss?
wieviel näher, direkter, kann man denn bitte sonst parken😕1,5meter sind direkt dran.
dann habe ich das wohl überlesen und nicht richtig erfasst.
4m halte ich auch nicht für "direkt dran". da ist weder an schaden ein der hausfassade noch irgendeine unzumutbare direkte abgasbelästigung abzusehen.
(es sei denn der TE hat nen alten ami V8 der morgends beim anlassen ne 3 meter stichflamme aus dem auspuff wirft 😁)
allerdings bleibt festzuhalten, auch wenn es in dem fall kleinkarriert und wohl überzogen ist: der eigentümer/die eigentümergemeinschaft kann solche regeln einseitig aufstellen.
rein rechtlich ist da kaum beizukommen. wie sinnvoll es aus menschlicher sicht ist...steht auf nem anderen blatt.
Ob der Abstand nun 2 Meter oder 200 Meter beträgt, der Eigentümer kann entscheiden, wie und warum dort geparkt wird.