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Parkplatz Mietrecht vorwärts oder rückwärts?

Themenstarteram 12. Februar 2012 um 15:18

Hallo Gemeinde,

ich habe da ein Problem mit meinem Vermieter (Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft).

Wir haben einen Parkplatz mit Parkboxen gemietet und parken immer rückwarts ein, um gerade im Winter sicherer auszuparken.

Zwischen dem Parkplatz und dem Haus kommt erst ein ca. 1,5m breiter Bürgersteig und dann noch ca. 2,5m Rasen. Nun hat sich ein Mietet vom Haus nebenan beim Vermieter (EG) beschwert, sein Schlafzimmer würde immer total nach Abgasen riechen. Der Vermieter hat uns nun vorgeschrieben, vorwärts einzuparken. Der gesamte Strassenzug soll benachrichtigt werden, damit von nun an alle vorwärts parken.

Wie ist das die rechtliche Grundlage?

Beste Antwort im Thema

Um mal ganz ehrlich zu sein kann ich den Mieter schon teilweise verstehen.

Gerade in dieser Jahreszeit stinken die meisten Autos nach dem Kaltstart schon ordentlich.

Wenn dann noch bei laufendem Motor die Scheibe freigekratzt wird und der Mieter grad das Fenster gekippt hat stinkt es auch in seiner 5m entfernten Wohnung nach Abgasen.

Und das die nicht gesund sind sollte wohl jedem bewusst sein.

Ich kann nicht verstehen das manche Leute immer mit dem Kopf durch die Wand müssen.

Ich kann mir wirklich nicht vorstellen das vorwärts einparken ein so großes Problem darstellt.

Ich habe das Gefühl das es schlicht und ergreifend ums "Prinzip" geht.

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Themenstarteram 12. Februar 2012 um 16:09

Ich wurde angerufen, dass dieser bekannte Nachbar sich über mich beschwert hat.

Daraufhin habe ich ihr erklärt, aus welchem Grund wir rückwärts einparken und aus welchem Grund der Nachbar keinesfalls gestört werden kann.

Da sie die Gegebnheiten kennt, sie wohnt selbst hier im Stadtteil, wird eine Ortsbegehung mit der Geschäftsführung durchgeführt und dann entschieden.

 

Da man teilweise recht schlecht sieht, ist es einfacher, vorwärts auszuparken, ausserdem ist es mir verboten bei schlechter Sicht nach hinten ohne Ausweiser auszuparken. Da meine Frau den Parkplatz nutzt und morgens um 5:30 bereits zur Arbeit fährt, wird es schwierig einen geeigneten Helfer zu finden. Des weiteren ist das einparken auf dieser nicht sehr breiten Strasse einfacher.

Das Verbot stützt sich allein auf den alten Herrn, dessen Schlafzimmer scheinbar geräuchert wird. Morgens um 5:30 im Winter bei -15°C hat dieser Herr bestimmt sein Fenster offen.

am 12. Februar 2012 um 16:09

Zitat:

Original geschrieben von Lord Schelmchen

Aber kann ich einer Abmahnung denn nicht widersprechen?

Ja, und eine Abmahnung muss aus berechtigten Gründen vorliegen.

Ganz so einfach geht es dann doch nicht das der Vermieter desshalb eine Abmahnung schreiben kann.

Das Problem an der Sache is jedoch wie gesagt, das im Mietvertrag der Punkt mit dem Parken genau festgehalten ist, wenn müsste man zuerst gegen den Punkt im Mietvertrag vorgehen ,dass der Fall wenn man anders Parkt wirklich zu beeinträchtigungen führen kann.

Wenn dies nicht so wäre, wäre auch die Stelle im Mietvertrag nicht nachvollziehbar und somit ungültig.

Nur wäre dies ein Aufwand der sich meiner Meinung nach nicht lohnt.

Wenn es nicht im Vertrag stehen würde , wäre es etwas anderes ,aber so ... macht es denn so viel aus einfach "richtig" herum zu Parken ?

Edit: Ok,letzter Punkt beantwortet, aber "Nur gestattet mit Ausweißer zu Parken "??

Wo ist das Problem? Es steht doch klipp und klar drin, wie zu parken ist. Selbst wenn sich niemand beschwert hätte, nur weil es bisher geduldet worden ist, kann man daraus noch lange kein Recht für die Zukunft ableiten. Finde das schon wieder seltsam bemerkenswert, eigenes Fehlverhalten einem anderen anzulasten, der sich über genau dieses Fehlverhalten beschwert...

Themenstarteram 12. Februar 2012 um 16:11

Wir haben ein Kind von 4 Jahren, da ist es einfacher, wenn wir nach dem Einkaufen den Kofferraum vom Bürgersteig aus leeren können und nicht auf der Strasse stehen müssen.

Das ist auch ein Grund, wenn er auch nicht täglich vorkommt.

Themenstarteram 12. Februar 2012 um 16:14

Zitat:

Wo ist das Problem? Es steht doch klipp und klar drin, wie zu parken ist. Selbst wenn sich niemand beschwert hätte, nur weil es bisher geduldet worden ist, kann man daraus noch lange kein Recht für die Zukunft ableiten. Finde das schon wieder seltsam bemerkenswert, eigenes Fehlverhalten einem anderen anzulasten, der sich über genau dieses Fehlverhalten beschwert...

Moment mal:

Laut Stellplatzordnung ist vorwärts einzuparken, wenn Nachbarn, Häuser oder Pflanzen DIREKT betroffen sind.

Da der Gehweg noch ca. 1,5m breit ist, kann hier von einer DIREKTEN Belastung nicht die Rede sein.

Zitat:

Original geschrieben von RadeonMobility

Wohne auch in einer Eigentumswohnung mit mehreren Häusern und Wohneinheiten mit dazugehörigem Parkplatz.

 

Jedoch gehört die Wohnug uns und der Parkplatz liegt wenn dann direkt vor meinem Fenster.

 

Wenn aber wie bei mir im Grundbucheintrag nur der Parkplatz ausgewiesen ist, und sonst nichts, dürfte er doch dort Parken wie er wollte, oder nicht?

 

Ich kann mir nicht vorstellen das es haltbar wäre wenn dies nicht explizit im Mietvertrag stehen würde.

Selbst hier kann es bei einer Wohnungs- Eigentümerversammlung zu so einem Ergebnis kommen.

Deine Bequemlichkeit ist trotzdem kein Grund, gegen bestehende Regelungen des Mietvertrags zu verstoßen.

Dieser genannte Grund der Bequemlichkeit hat aber nichts mit der vertraglichen Regelung zu tun, die man unterschrieben hat.

Zitat:

Original geschrieben von Lord Schelmchen

Die haben uns nur einen Brief geschrieben. Ich zitiere:

 

wie wir bereits telefonisch besprochen haben, gibt es Klagen darüber, dass sie ihr Fahrzeug stets rückwärts auf dem Stellplatz einparken.

 

Da die Ihnen vorliegende Stellplatzordnung, Absatzs 2 vorgibt, dass Fahrzeuge aus Rücksicht auf Bewohner und Umfeld vorwärts einzuparken sind, bitten wir Sie höflich, ab sofort diese Vorgabe zu beachten.

 

Im Hinblick auf eine grundsätzliche Regelung für alle Parkplatzmieter hoffen wir auf Ihr Verständnis.

Wenn die Regelung in der Stellplatzordnung eindeutig ist, ist nicht nachzuvolziehen, aus welchem Grund um Verständnis für die angekündigte grundsätzliche Regelung geworben wird.

Wenn Regelung eindeutig, dann ist auch keine Nachbesserung nötig.

Wird Nachbesserung angestrebt, dann ist die Stellplatzordnung zumindest schwammig formuliert.

 

O.

 

Zitat:

Original geschrieben von Lord Schelmchen

Moment mal:

lass das ganze doch einfach durch nen fachanwalt prüfen, anstatt hier weiter rumzuheulen weil du keine zustimmung der breiten masse bekommst...

...ggf. kannst du ja sogar den mietpreis mindern, weil du angemieteten flächen nicht so nutzen kannst wie du willst! :rolleyes:

Themenstarteram 12. Februar 2012 um 16:23

Welche Definition liegt denn hier für DIREKT vor?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass min. 4m Abstand zum Haus eine direkte Bedrohung darstellt. Somit habe ich mich an die Ordnung gehalten.

Wäöre der Parkplatz direkt an einer Hauswand oder an Anpflanzung gelegen, z.B. 0,5m max., dann würde ich mich daran halten. In diesem Fall könnte ich allerdings auch nicht ausladen, da ich ja nicht durchs Gebüsch laufen könnte.

Oder der Vermieter kündigt den Stellplatz und vermietet ihn an jemanden anderen, der nicht diese selbstgemachten Probleme hat.

Wenn man in Deutschland das nötige Kleingeld hat, kann man allem Widersprechen.

Hat der Abmahner seine Abmahnung durch ein Einschreiben verschickt, kann er ohne weiteres spätere Abmahnungen auch mit einem Rechtsanwalt verschicken lassen. Von diesem bekommst du dann eine Rechnung. Wird nicht bezahlt geht es vor Gericht.

Bei der Info von deinem Vermieter ist doch noch alles im grünen Bereich. Ärgere ihn doch weiter. Bekommst du keine Abmahnung von seinem Anwalt, dann wird er dir mit Sicherheit den Mietvertrag kündigen. Die Inhalte in der Hausordnung sind einzuhalten!!!!! Sollte auch im Mietvertrag oder in der Hausordnung stehen.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Deine Bequemlichkeit ist trotzdem kein Grund, gegen bestehende Regelungen des Mietvertrags zu verstoßen.

Was ist denn daran Bequemlichkeit? Der Sicherheitsaspekt vom Rückwärtseinparken ist nicht zu leugnen. Bei einer Reihe quer zur Straße stehender Autos ist die Sicht beim Rückwärtsausparken extrem schlecht. Unfälle sind häufig nur dadurch zu vermeiden, einseitig das Fenster runter zu lassen und nach Gehör auszuparken.

Wenn ich z.B. die Wartburgstraße in Chemnitz hochfahre, muss ich ca. einmal im Monat stark bremsen oder sogar Elchtest spielen, wenn mal wieder jemand bei Null Sicht rückwärts ausparkt.

Nun könnte man sagen, dass die Sicht beim Vorwärtsausparken nicht sooo viel besser ist, aber man kommt auf jeden Fall besser weg, weil man auf der Straße nicht nochmal anhalten und die Richtung wechseln muss.

Die Sicht wäre sogar noch viel besser, wenn alle Leute rückwärts einparken würden, dann könnte man einfach über die flachen Hauben hinwegsehen, statt mal wieder neben einem Kombi mit getönten Scheiben einen Blindstart hinzulegen.

Außerdem ist es einfacher rückwärts einzuparken, da die meisten Autos vorne einen längeren Überstand haben als hinten.

Themenstarteram 12. Februar 2012 um 16:37

Genauso sehe ich das auch, zumal ich mit Kind und Einkäufen besser am Bürgersteig ausladen kann als mit dem Hintern auf der Strasse.

Mit meinem Auto kann ich den Parkplatz z.B. nur rückwärts befahren, da er tiefergelegt ist und somit vorwärts nicht auf dem Bordstein passt. Mit dem Kofferraum wäre ich dann noch auf der Strasse. Deswegen parke ich eh schon weiter weg. Den Parkplatz benutzt meine Frau mit dem Volvo.

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