Parkendes auto trifft mit seiner tür mein wagen??

Moin,
habe vor kurzem nen bumbs gehabt und zwar bin ich von einer hauptstraße in eine 30er zone abgebogen habe ca 35-40kmh drauf gehabt und einen abstand zu den parkenden autos mit mind.80cm gehabt.

ca 3 m vor mir reisst einer seine tür fast ganz auf "schlecht in cm einzuschätzen" und rammt mein kötfkügel + paar kratzer aufm stoßfänger.
ich versuchte natürlich auch noch auszuweichen da her nur der kotflügel.

wer hat da schuld?
ich meine der der die tür aufreisst den er muss drauf achten das er niemanden gefährdet.
naja der unfallgegner bestreitet im nachhinein alles und meint ich wäre mit überhöhter geschwindigkeit die strasse lang gefahren und natürlich auch zu dicht an den parkenden autos.
Zeugen gibs lleider keine
Polizei kam auch nicht (lektion gelernt immer die cops rufen =)

so was kann da im schlimmsten fall passieren?

mfg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Günnimatz
...was bei Dir alles kann .1-3. ist Käse. Das einzig richtige ist 4.

Dafür, dass du vom Thema keine Ahnung hast, nimmst du den Mund aber ganz schön voll...🙄

Wenn hier einer im Moment Käse schreibt, dann bist du das leider.........😁

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Zitat:

Original geschrieben von kanak_alTa


..........selbst wenn ich ca 5kmh schneller als erlaubt gefahren bin.

Und auch das könnte ein Problem werden.

Auch wenn du es im Moment noch nicht als solches siehst.

Hier könnte auch die Vermeidbarkeit ein Thema werden.

Das bedeutet für dich:

Wäre der Unfall vermeidbar gewesen, wenn du 30 Km/h gefahren wärst?

Auch das kann man berechnen und Rückschlüsse ziehen.

Du solltest daher lieber nichts zu den Geschwindigkeiten ausführen, wenn du dir
nicht zu 100% sicher bist, es könnte dir sonst zum Nachteil gelangen,

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von kanak_alTa


..........selbst wenn ich ca 5kmh schneller als erlaubt gefahren bin.
Und auch das könnte ein Problem werden.

und wenn ich dies bei meiner versicherung schon angegeben habe?
lässt sich sowas rückgängig machen ohne falsch aufzufliegen?

oder kann ich das einfach beim anwalt anders angeben?

mfg

Zitat:

Original geschrieben von kanak_alTa


und wenn ich dies bei meiner versicherung schon angegeben habe?
lässt sich sowas rückgängig machen ohne falsch aufzufliegen?

oder kann ich das einfach beim anwalt anders angeben?

Bei deiner Versicherung machst du gar nichts rückgängig.

Und auch seinen eigenen Anwalt bedient man mit den korrekten Informationen!

Der Anwalt wird schon wissen, wie er damit umgehen muss und was zu tun ist.

Dann solltest du bei deinem Anwalt angeben, dass diese Annahme mit der Geschwindigkeit nur auf deiner Meinung basiert und du diesbezüglich ein Laie bist.

Ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht so ganz vorstellen, dass du mit 40 oder 45 km/h gegen die Tür gefahren bist, da würde mit Sicherheit mehr kaputt sein, wie nur die Tür und das gestoßene Auto hätte sich sicherlich nach vorn bewegt und ein weiteres Hindernis oder ein davor geparktes Auto berührt.

Aber das sind halt alles nur Mutmaßungen. Ohne konkrete Informationen ist das hier alles Kaffeesatz lesen.

Gruß

Delle

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hab bilder hochgeladen findest du auf der 1ten seite.
kannst ja mal vorbei schauen =)
dann bin ich ja schon mal beruhigt.
was ich nur nicht verstehe das meine versicherung vor ort also diese frau zu mir zwischen durch meint weil ich so unentschlossen war "wenn sie schuld haben geben sie es zu" wegen den ganzen einschätzungen das ist für mich halt ein wenig schwierig.
naja darauf hin kontra so ungefähr bist du doof du schnäpfe=)

mfg

sehe nur ich keine bilder?

ich auch nicht 😕

Gruß

Delle

tut mir leid war bei einem anderen thema mit der frage ob neu oder ausbeulen lassen =)

http://img705.imageshack.us/i/26012011075.jpg/

http://img121.imageshack.us/i/26012011076.jpg/

http://img338.imageshack.us/i/26012011077.jpg/

http://img218.imageshack.us/i/26012011078d.jpg/

Tja........🙁

Ohne Bilder der beschädigten Tür ist das für mich nicht sicher möglich hier eine Einschätzung abzugeben.

Kannst du die nicht noch mal besorgen ?

Gruß

Delle

hmmm....
ja also kanns ganz einfach beschreiben an seiner türkante beim schloss ist ein bisschen lack ab bis zur karrosse.

so im anhang könnt ihr in etwa nachvollziehen was bei ihm an schaden ist. der lack ist halt bis zur karrosse weg aber auch nicht von oben bis unten aber genau kann ich es jetzt nicht schildern.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von superlolle


Frage ist natürlich, zahlt die PKH (also die Allgemeinheit) einen alltäglichen "Streit" zwischen zwei Autofahrern. Das könnte dann doch eng werden.

Wieso?

Man bekommt sogar PKH in einem Scheidungsverfahren. Und das ist ja wohl eins der privatesten Dinge vor Gericht die es geben kann. Da zahlt dann auch die Allgemeinheit.

Zitat:

Original geschrieben von kleineRakete



Zitat:

Original geschrieben von superlolle


die kommen seit langer Zeit nur noch wenn es auch Personenschaden zu beklagen gibt, also jemand bei dem Unfall verletzt wurde. Für die zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen zwei Fahrern interessieren die sich nicht.
Das wäre allerdings nicht korrekt. Denn sie müssen - da der Staat das Gewaltmonopol hat - beispielsweise dem Geschädigten ermöglichen, an die Daten des Verursachers zu gelangen, DAMIT dieser überhaupt seine Rechte wahrnehmen kann. Überdies kann ein Verkehrsunfall ja auch Straftatbestände des Strafgesetzbuches verwirklichen, wenn kein Personenschaden vorliegt. Dann würde ich den Polizisten am Telefon um seinen Namen bitten, mir den aufschreiben und ihm ankündigen, ihn wegen Vereitelung anzuzeigen.

Im Zweifel tut Dir halt der Nacken weh nach einem Unfall, dann hat man auch Personenschaden.

Die Daten eines Unfallgegners bekommt man über den Zentralruf der Autoversicherer. Im Zweifelsfall kommt die Polizei auch noch vorbei, schaut sich die Sache an und macht sich dann, wenn wie hier für die Staatsmacht nichts zu tun ist, sofort wider vom Acker. Die haben mit Bagatell-Unfällen, bei denen nichts auf Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten hindeutet, sinnvollerweise nichts zu tun ...

Natürlich steht es Dir frei, Namen etc. aufzuschreiben und Dich dann später durch oben angekündigtes Handeln der Lächerlichkeit preiszugeben.

Zudem: selbst wenn die Beamten eine Ordnungswidrigkeit feststellen, hat das mit der späteren Auseinandersetzung um zivile Ansprüche wenig zu tun. Die Polizei hat nie und wird es auch nie, die Schuldfrage an einem Unfall geklärt. Das müssen in diesem unseren Lande am Ende, wenn es zum Schwur kommt, immer noch Richter entscheiden.

Zitat:

Original geschrieben von kanak_alTa
hmmm....
ja also kanns ganz einfach beschreiben an seiner türkante beim schloss ist ein bisschen lack ab bis zur karrosse.
 
so im anhang könnt ihr in etwa nachvollziehen was bei ihm an schaden ist. der lack ist halt bis zur karrosse weg aber auch nicht von oben bis unten aber genau kann ich es jetzt nicht schildern.

mfg

Das der Lack weg ist, das ist schon klar. Aber das ist nicht wesentlich. Das reicht nicht, man muss schon das echte Schadenbild sehen um da etwas sagen zu können.

Gruß

Delle  

ja hab leider keine bilder von seinem töv töv kanns nur schildern aber wie gesagt keine beule nur bisschen lack weg.
das andere wird mir schon dann ein anwalt erklären.
strafanzeige werde ich dann auch wohl stellen ma sehen.

m,fg

Hallo TE,

was bitte soll ein Strafantrag bringen?

Anhand der Beschädigung an der Tür Deines Unfallpartners kann man genau erkennen wie weit diese geöffnet war, deswegen die Frage vom Kollegen Delle. Mich würde auch ein Bild dieses Fahrzeuges interessieren.

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