Parkendes auto trifft mit seiner tür mein wagen??
Moin,
habe vor kurzem nen bumbs gehabt und zwar bin ich von einer hauptstraße in eine 30er zone abgebogen habe ca 35-40kmh drauf gehabt und einen abstand zu den parkenden autos mit mind.80cm gehabt.
ca 3 m vor mir reisst einer seine tür fast ganz auf "schlecht in cm einzuschätzen" und rammt mein kötfkügel + paar kratzer aufm stoßfänger.
ich versuchte natürlich auch noch auszuweichen da her nur der kotflügel.
wer hat da schuld?
ich meine der der die tür aufreisst den er muss drauf achten das er niemanden gefährdet.
naja der unfallgegner bestreitet im nachhinein alles und meint ich wäre mit überhöhter geschwindigkeit die strasse lang gefahren und natürlich auch zu dicht an den parkenden autos.
Zeugen gibs lleider keine
Polizei kam auch nicht (lektion gelernt immer die cops rufen =)
so was kann da im schlimmsten fall passieren?
mfg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Günnimatz
...was bei Dir alles kann .1-3. ist Käse. Das einzig richtige ist 4.
Dafür, dass du vom Thema keine Ahnung hast, nimmst du den Mund aber ganz schön voll...🙄
Wenn hier einer im Moment Käse schreibt, dann bist du das leider.........😁
55 Antworten
Gehört zwar nicht ganz hierher, aber ich bin gerade auf der Suche nach einer richtig guten, bezahlbaren Rechtsschutzversicherung. Wäre dankbar für einen guten Tipp.
@ twelferider
Soweit ist es ja nun aber noch längst nicht. Ein erstes Beratungsgespräch beim Anwalt kostet nun wirklich nicht die Welt. Liegt zumeist weit unter dem Jahresbeitrag einer Rechtschutzversicherung. Bin kein Freund von "geh` bloß zum Anwalt ...", ganz im Gegenteil. Aber wenn man wirklich mal einen braucht, dann ist man finanziell nicht gleich ruiniert. Jedenfalls nicht bei den Summen, über die wir hier mutmaßlich reden. Es sei denn, der Unfallgegner hat einen Bugatti und der TE einen Maybach, dann ist der Streitwert natürlich arg hoch 😎.
P.S.
Habe auf eigene Kappe gerade mit Hilfe einer Anwältin im Vorjahr ein Telekommunikationsunternehmen "bekämpft". War weit günstiger, als was die mir alles zu unrecht berechnet haben.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Jap, PKH beantragt der Anwalt.Zitat:
Es heißt PKH ( Prozesskostenhilfe ). Beantragt der Anwalt.
Dieses Beantragungsverfahren ist allerdings gebührenpflichtig und muss vom Antragsteller zunächst bezahlt werden.
Wir dem Antrag nicht stattgegeben (die Gegenseite kann dem Antrag übrigens widersprechen) dann bleiben dem TE neben den ganzen Prozess- Anwalts- Gerichts- Zeugen- Sachverständigenkosten auch noch die Kosten für das PKH-Verfahren zu bezahlen.
Ausserdem sind die aussergerichtlichen Anwaltskosten hiervon natürlich ausgenommen.
....PKH kann der TE selber stellen.Vordrucke beim Gericht oder Schreibwarenladen.
Wo steht,das die Gegenseite ?? den Antrag widersprechen kann ??
Das kann doch nur das Gericht wenn die Erfolgsaussichten nicht gegeben sind oder der Antragsteller in der Lage wäre, die Kosten des Verfahrens in 4 Monatsraten zu begleichen.
Gruß
Günnimatz
dann werde ich mich mal erkundigen gehen einen anwalt habe ich auch schon im auge(freund hat gute erfahrungen mit ihm) er ist auf verkehrsrecht spezialisiert.
mfg
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Zitat:
Original geschrieben von superlolle
die kommen seit langer Zeit nur noch wenn es auch Personenschaden zu beklagen gibt, also jemand bei dem Unfall verletzt wurde. Für die zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen zwei Fahrern interessieren die sich nicht.
Das wäre allerdings nicht korrekt. Denn sie müssen - da der Staat das Gewaltmonopol hat - beispielsweise dem Geschädigten ermöglichen, an die Daten des Verursachers zu gelangen, DAMIT dieser überhaupt seine Rechte wahrnehmen kann. Überdies kann ein Verkehrsunfall ja auch Straftatbestände des Strafgesetzbuches verwirklichen, wenn kein Personenschaden vorliegt. Dann würde ich den Polizisten am Telefon um seinen Namen bitten, mir den aufschreiben und ihm ankündigen, ihn wegen Vereitelung anzuzeigen.
Im Zweifel tut Dir halt der Nacken weh nach einem Unfall, dann hat man auch Personenschaden.
Zitat:
Original geschrieben von Günnimatz
Wo steht,das die Gegenseite ?? den Antrag widersprechen kann ??
Das kann doch nur das Gericht wenn die Erfolgsaussichten nicht gegeben sind oder der Antragsteller in der Lage wäre, die Kosten des Verfahrens in 4 Monatsraten zu begleichen.
Hast du ein Problem mit der "?"-Taste?
1. Die Gegenseite in einem Gerichtsverfahren erhält Kenntnis davon, dass ein Antrag auf PKH gestellt wurde.
2. Hierauf KANN die Gegenseite eine Stellungnahme abgeben, warum aus deren Sicht der PKH-Antrag abzuweisen ist (mangelnde Erfolgsaussicht z.B.).
3. Diese Stellungnahme KANN das Gericht berücksichtigen, oder auch nicht.
4. Die letzte Entscheidung darüber, ob PKH bewilligt wird, oder nicht, hat das zuständige Gericht zu treffen.
Zitat:
Original geschrieben von superlolle
@ twelferiderSoweit ist es ja nun aber noch längst nicht. Ein erstes Beratungsgespräch beim Anwalt kostet nun wirklich nicht die Welt.
Die erste Beratung hat der TE bereits hier bekommen - ganz kostenlos.
Er kann nun zumindest seine Chancen einschätzen.
Die Prozesskostenhilfe deckt auch nur die eigenen Kosten ab. Wird der Prozess verloren sind die Kosten des Beklagten und ggf. Gerichtskosten durch den Kläger zu erstatten.
Ohne Kostenrisiko ist die Sache nicht.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Hast du ein Problem mit der "?"-Taste?Zitat:
Original geschrieben von Günnimatz
Wo steht,das die Gegenseite ?? den Antrag widersprechen kann ??
Das kann doch nur das Gericht wenn die Erfolgsaussichten nicht gegeben sind oder der Antragsteller in der Lage wäre, die Kosten des Verfahrens in 4 Monatsraten zu begleichen.1. Die Gegenseite in einem Gerichtsverfahren erhält Kenntnis davon, dass ein Antrag auf PKH gestellt wurde.
2. Hierauf KANN die Gegenseite eine Stellungnahme abgeben, warum aus deren Sicht der PKH-Antrag abzuweisen ist (mangelnde Erfolgsaussicht z.B.).
3. Diese Stellungnahme KANN das Gericht berücksichtigen, oder auch nicht.
4. Die letzte Entscheidung darüber, ob PKH bewilligt wird, oder nicht, hat das zuständige Gericht zu treffen.
...was bei Dir alles kann .1-3. ist Käse. Das einzig richtige ist 4.
Zitat:
Original geschrieben von Günnimatz
...was bei Dir alles kann .1-3. ist Käse. Das einzig richtige ist 4.
Der einzige, der hier einen Riesenkäse zusammenschmiert, bist du ganz allein.
Manche Leute sollte es mit Dieter Nuhr halten.....
Hier geht es zunächst um Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und nicht um einen Prozess. Antrag auf Prozesskostenhilfe ist daher sachlich falsch. Es ist Antrag nach dem Beratungshilfegesetz zu stellen.
Geh zum Amtsgericht, schildere Dein Problem und lege Deine Einkommensverhältnisse offen. Wenn das AG dem Anliegen entsprechen kann, erteilt es selbst die Auskunft. Die ist kostenlos. Anderenfalls stellt AG einen Berechtigunhsschein aus, mit dem man den Anwalt seiner Wahl aufsuchen kann. Kosten: 10 €.
Voraussetzung ist Bedürftigkeit. Wann ist man bedürftig? Einkommensgrenzen ungefähr wie bei H IV. Bei höheren Einkünften wird Ratenzahlung gewährt.
Oder man geht direkt zum Anwalt, legt dort Einkommensverhältnisse offen und bittet Anwalt, Antrag auf Beratungshilfe bei AG nachträglich zustellen.
Erst wenn es zum Prozess kommt, ist Antrag auf PKH zu stellen.
O.
Der einzige, der hier einen Riesenkäse zusammenschmiert, bist du ganz allein.
Manche Leute sollte es mit Dieter Nuhr halten.......dein Bezeichnung konifere bezieht sich sicher nur auf Blumen.
Zitat:
Original geschrieben von Günnimatz
...was bei Dir alles kann .1-3. ist Käse. Das einzig richtige ist 4.
Dafür, dass du vom Thema keine Ahnung hast, nimmst du den Mund aber ganz schön voll...🙄
Wenn hier einer im Moment Käse schreibt, dann bist du das leider.........😁
Sag nicht sowas, Delle.
Dr. Hob. Jur. Günnimatz wird nun sicherlich gleich aus seinem reichhaltigen Erfahrungsschatz der geführten Prozesse mit PKH referieren und uns hier sein Fachwissen in Bezug auf Abläufe der Gerichtsverfahren nur so um die Ohren hauen............da bin ich sicher.
Ich warte mal ab........
hey,
bleibt bitte sachlich käse hier käse da=)
der anwalt den ich fragen wirds mir sagen danke für die auskunft ich hoffe ich komm mit meinen anspruch durch da der UV einfach schuld hat selbst wenn ich ca 5kmh schneller als erlaubt gefahren bin.
mfg