Parkender Z4 vor der Haustür gerammt - was tun?

BMW

Moin,

kaum habe ich meinen neuen Z4 aus der BMW-Welt geholt, wurde er am WE direkt vor meiner Haustür gerammt: Tür, Kotflügel und Schweller sind hin.
Zum Glück hatte ich einen Zettel von der Polizei dran. Es handelt sich um Fahrerflucht und es gibt mehrere Zeugen, die das Kennzeichen gemeldet haben.
Gegnerische Versicherung habe ich nun rausbekommen und den Schaden dort gemeldet. Die setzten sich jetzt mit der Halterin in Verbindung, das kann dauern.

Ich wende mich an Euch, da ich mit solchen Dingen wenig Erfahrung habe - also was tue ich jetzt in welcher Reihenfolge?
Anwalt für Verkehrsrecht nehmen? Die gegnerische Haftpflicht sollte ja alle Kosten übernehmen!?
Es ist ein Leasing-Wagen - Muss ich den Schaden der BMW Bank melden und bin damit gezwungen, die Reparatur bei BMW zu machen?
Sollte ich selbst einen Gutachter organisieren?
Könnte ich noch einen kleinen Gewinn rausschlagen, wenn die gegnerische Versicherung den offiziellen Schaden bezahlt und ich das Ganze in einer freien Werkstatt machen lasse, oder geht sowas nicht mehr?

Freue mich über schnelle Antworten!

Vielen Dank und Grüße aus Berlin

Arno

Beste Antwort im Thema

Du hast das Kennzeichen und die Versicherung - sehr gut.

Ich würde nun bei der gegnerischen Versicherung anrufen und die Schadensnummer erfragen.

Mit dieser Schadensnummer gehst Du zu BMW und dort wird man sich mit der Schadensnummer und einem Kostenvoranschlag mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzen.

Am Ende wirst Du damit wenig zu tun haben, lediglich Termin machen, Auto abgeben und Leihwagen für die Reparaturzeit mitnehmen. Danach ist der wieder wie neu und die Kosten werden direkt abgerechnet, da hast Du nix mit zu tun.

Anwaltlichen Beistand brauchst Du erst wenn sich die gegnerische Versicherung quer stellt, aber da es polizeilich aufgenommen ist, besteht da keine große Gefahr.

Natürlich steht es Dir frei einen Anwalt damit zu beauftragen - jedoch zeigen sich Versicherungen manchmal gesprächsbereiter, wenn da nicht direkt ein Anwalt anklopft und zusätzliche Kosten verursacht.

Ich hab sowas immer selbst geregelt.

Das mit dem "kleinen Gewinn" kannste mal ganz schnell vergessen - Unfallschäden werden beglichen und nur dazu sind Versicherungen da - es geht nicht darum Gewinne herauszuschlagen !!!! (ich hab lang überlegt ob ich Dir aufgrund dieses Kommentars überhaupt antworten soll)

Gruß, Frank

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Hallo

ich hatte auch schon einen Unfallschaden mit einer Rollerfahrerin.

Schadenhöhe war ca. 4000 EUR
Nutzungsausfall max. 7 Tage (Leihwagen)

und da der Wagen Wertverlust hatte durch den Unfall gab es 700 EUR Wertminderung von der geg. Versicherung.

Alles in allem:

Besser das Auto bleibt unversehrt 🙂

MFG
Tribble

ich hatte bereits zwei Unfälle mit einem Leasingfahrzeug (BMW, Firmenfahrzeug). (Einmal Auffahrunfall, einmal Parkschaden in der TG mit Zettel am Auto).
Zunächst einmal ist da die Verpflichtung, den Schaden von der Polizei feststellen zu lassen und bei der Leasinggesellschaft zu melden und zwar pronto. Das geht bei BMW recht einfach. In beiden Fällen habe ich in der Vertragswerkstatt mit einem dafür zuständigen Mitarbeiter die Formalitäten erledigt (hauptsächlich Angabe des Schädigers, der polizeilichen Schadensaufnahme), mir den Ersatzfahrzeugschlüssel aushändigen lassen und zwei drei Tage später das reparierte Fahrzeug wieder abgeholt.
Wozu Rechtsanwalt, Rechtsschutz etc. ? Die Leasinggesellschaft ist Eigentümer und weiß schon, wie sie zu ihrem Recht kommt, ich bin, solange nicht Verursacher des Schadens oder bei Streitigkeiten über die Schuldfrage, nur Zeuge, also garnicht "Herr des Geschehens".
Der einzige "Spielraum" für den Leasingnehmer ist die Frage nach dem Ersatzfahrzeug oder einer Nutzungsausfallentschädigung. Die stellte sich bei mir (Firmenfahrzeug) allerdings nicht.

Zitat:

Die Überlegung ob man ein paar € verdienen kann nicht verstehen, die Kosten legt die Versicherung dann auf die Allgemeinheit um.
Im nächsten Jahr fragen sich dann alle wieder warum die Prämien steigen.

Deine Aussage ist falsch. Die Versicherung erstattet immer den entstanden Schaden. Entweder wird per Gutachter abgerechnet und man bekommt die geschätzte Schadenshöhe ausbezahlt oder du bringst dein Fahrzeug zur Fachwerkstatt und die Werkstatt steckt das Geld ein. Der Versicherung entsteht dadurch KEIN Nachteil. Wenn man laut Gutachten abrechnet kann man mit Beule rumfahren, selber richten oder einen Lackierer beauftragen der günstiger ist als eine Fachwerkstatt und den Differenzbetrag behalten. Das meinte er mit "verdienen" Wenn das Fahrzeug aber zu BMW gebracht wird kassiert halt die Werkstatt. Von daher ists wurscht ob man selber kassiert oder die Werkstatt die Kohle einsteckt.

In diesem Fall handelt es sich um ein Leasing Fahrzeug, da wird die Leasing Gesellschaft entscheiden wie zu verfahren ist.

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