Parkender Z4 vor der Haustür gerammt - was tun?
Moin,
kaum habe ich meinen neuen Z4 aus der BMW-Welt geholt, wurde er am WE direkt vor meiner Haustür gerammt: Tür, Kotflügel und Schweller sind hin.
Zum Glück hatte ich einen Zettel von der Polizei dran. Es handelt sich um Fahrerflucht und es gibt mehrere Zeugen, die das Kennzeichen gemeldet haben.
Gegnerische Versicherung habe ich nun rausbekommen und den Schaden dort gemeldet. Die setzten sich jetzt mit der Halterin in Verbindung, das kann dauern.
Ich wende mich an Euch, da ich mit solchen Dingen wenig Erfahrung habe - also was tue ich jetzt in welcher Reihenfolge?
Anwalt für Verkehrsrecht nehmen? Die gegnerische Haftpflicht sollte ja alle Kosten übernehmen!?
Es ist ein Leasing-Wagen - Muss ich den Schaden der BMW Bank melden und bin damit gezwungen, die Reparatur bei BMW zu machen?
Sollte ich selbst einen Gutachter organisieren?
Könnte ich noch einen kleinen Gewinn rausschlagen, wenn die gegnerische Versicherung den offiziellen Schaden bezahlt und ich das Ganze in einer freien Werkstatt machen lasse, oder geht sowas nicht mehr?
Freue mich über schnelle Antworten!
Vielen Dank und Grüße aus Berlin
Arno
Beste Antwort im Thema
Du hast das Kennzeichen und die Versicherung - sehr gut.
Ich würde nun bei der gegnerischen Versicherung anrufen und die Schadensnummer erfragen.
Mit dieser Schadensnummer gehst Du zu BMW und dort wird man sich mit der Schadensnummer und einem Kostenvoranschlag mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzen.
Am Ende wirst Du damit wenig zu tun haben, lediglich Termin machen, Auto abgeben und Leihwagen für die Reparaturzeit mitnehmen. Danach ist der wieder wie neu und die Kosten werden direkt abgerechnet, da hast Du nix mit zu tun.
Anwaltlichen Beistand brauchst Du erst wenn sich die gegnerische Versicherung quer stellt, aber da es polizeilich aufgenommen ist, besteht da keine große Gefahr.
Natürlich steht es Dir frei einen Anwalt damit zu beauftragen - jedoch zeigen sich Versicherungen manchmal gesprächsbereiter, wenn da nicht direkt ein Anwalt anklopft und zusätzliche Kosten verursacht.
Ich hab sowas immer selbst geregelt.
Das mit dem "kleinen Gewinn" kannste mal ganz schnell vergessen - Unfallschäden werden beglichen und nur dazu sind Versicherungen da - es geht nicht darum Gewinne herauszuschlagen !!!! (ich hab lang überlegt ob ich Dir aufgrund dieses Kommentars überhaupt antworten soll)
Gruß, Frank
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Commander XXL
kaum habe ich meinen neuen Z4 aus der BMW-Welt geholt
und hier liegt bereits dein erster denkfehler...
das fahrzeug ist nicht dir, sondern der leasinggesellschaft...und diese - als eigentümer - bestimmt auch, was mit dem fahrzeug passiert!
das steht im übrigen auch in deinen vertragsunterlagen - das du bei einem unfall unverzüglich die bank darüber zu informieren hast!
Du hast das Kennzeichen und die Versicherung - sehr gut.
Ich würde nun bei der gegnerischen Versicherung anrufen und die Schadensnummer erfragen.
Mit dieser Schadensnummer gehst Du zu BMW und dort wird man sich mit der Schadensnummer und einem Kostenvoranschlag mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzen.
Am Ende wirst Du damit wenig zu tun haben, lediglich Termin machen, Auto abgeben und Leihwagen für die Reparaturzeit mitnehmen. Danach ist der wieder wie neu und die Kosten werden direkt abgerechnet, da hast Du nix mit zu tun.
Anwaltlichen Beistand brauchst Du erst wenn sich die gegnerische Versicherung quer stellt, aber da es polizeilich aufgenommen ist, besteht da keine große Gefahr.
Natürlich steht es Dir frei einen Anwalt damit zu beauftragen - jedoch zeigen sich Versicherungen manchmal gesprächsbereiter, wenn da nicht direkt ein Anwalt anklopft und zusätzliche Kosten verursacht.
Ich hab sowas immer selbst geregelt.
Das mit dem "kleinen Gewinn" kannste mal ganz schnell vergessen - Unfallschäden werden beglichen und nur dazu sind Versicherungen da - es geht nicht darum Gewinne herauszuschlagen !!!! (ich hab lang überlegt ob ich Dir aufgrund dieses Kommentars überhaupt antworten soll)
Gruß, Frank
Ich habe einen - wenn auch nett gemeinten - Beitrag aufgrund Werbung unsichtbar gemacht.
Gruß MartinSHL
MT-Moderation
Ähnliche Themen
Zitat:
...Es ist ein Leasing-Wagen - Muss ich den Schaden der BMW Bank melden und bin damit gezwungen, die Reparatur bei BMW zu machen?
Sollte ich selbst einen Gutachter organisieren?
Könnte ich noch einen kleinen Gewinn rausschlagen, wenn die gegnerische Versicherung den offiziellen Schaden bezahlt und ich das Ganze in einer freien Werkstatt machen lasse, oder geht sowas nicht mehr?
Einen Neuwagen wegen eines *kleinen Gewinns* nicht zu BMW bringen? Ich würde mein Auto in solch einem Fall IMMER zu BMW bringen! Könnte aber auch am Nichtvorhandensein meiner schottischen Schwabengene liegen.
In Deinem Fall wäre es zweifelsohne sinnvoller, erst einmal abzuklären, was der Leasinggeber in seinen Bestimmungen für diesbezügliche Fälle vorgesehen hat. Schätze, viel eigener Spielraum ist da eh nicht vorhanden.
... falls das Fahrzeug noch sehr neu sein sollte (unter 4 Wochen und unter 1.000km) dann besteht Anspruch auf Lieferung eines Neufahrzeugs.
Mensch Arno - musst Dir doch nicht den ZZZZ verdellen lassen - ich bin übrigens wohl ab 1. Oktober für ein paar Tage in Berlin, dann würde ich mir Deinen Z4 gerne mal angucken und Dir ggfs. auch noch den einen oder anderen Tipp zur Abwicklung mit der BMW-Bank geben 😉
Auf jeden Fall solltest Du s o f o r t die BMW-Bank informieren und eine Reparaturfreigabe einholen, dann kannst Du alles Weitere in Ruhe planen.
Beste Grüße
Moin Moin
Also bei unserem letzten Leasingwagenunfall mußte die Leasing-Gesellschaft benachrichtigt werden,welche dann die Werkstatt bestimmt hat.
Wird aber auf eine Niederlassung hinauslaufen.
gruß
Karsten
Zitat:
Original geschrieben von Commander XXL
Moin,kaum habe ich meinen neuen Z4 aus der BMW-Welt geholt, wurde er am WE direkt vor meiner Haustür gerammt: Tür, Kotflügel und Schweller sind hin.
Zum Glück hatte ich einen Zettel von der Polizei dran. Es handelt sich um Fahrerflucht und es gibt mehrere Zeugen, die das Kennzeichen gemeldet haben.
Gegnerische Versicherung habe ich nun rausbekommen und den Schaden dort gemeldet. Die setzten sich jetzt mit der Halterin in Verbindung, das kann dauern.Ich wende mich an Euch, da ich mit solchen Dingen wenig Erfahrung habe - also was tue ich jetzt in welcher Reihenfolge?
Anwalt für Verkehrsrecht nehmen? Die gegnerische Haftpflicht sollte ja alle Kosten übernehmen!?Würde ich mir, vorallem wenn du keine Rechtsschutz hast, vorerst schenken. Wenn es zeugen gibt, und die sache klar ist, dann muss die gegnerische VS zahlen. Kann trotzdem etwas dauern, aber du kannst den Rechnugsbetrag an deine Werkstatt abtreten.
Es ist ein Leasing-Wagen - Muss ich den Schaden der BMW Bank melden und bin damit gezwungen, die Reparatur bei BMW zu machen?
Ja. (Was ja auch die beste Wahl ist, da du es ja nicht bezahlen musst.)
Sollte ich selbst einen Gutachter organisieren?
Bei einem größeren Schaden schickt die VS die bezahlen muss automatisch einen Gutachter oder die Werkstatt weisst dich darauf hin. Vorsicht: Wenn du auf eigene Faust ein Gtachten anfertigen lässt, muss dieses die Versicherung nicht bezahlen.
Könnte ich noch einen kleinen Gewinn rausschlagen, wenn die gegnerische Versicherung den offiziellen Schaden bezahlt und ich das Ganze in einer freien Werkstatt machen lasse, oder geht sowas nicht mehr?
Nein, geht nicht mehr.
Freue mich über schnelle Antworten!
Vielen Dank und Grüße aus Berlin
Arno
Im Prinzip kann ich das was "JOKIN" geschrieben hat, voll unterschreiben. Ist unkompliziert, einfach zu deinem Händler gehen, der fragt dich auch ob es ein leasing ist (Sieht er auch, wenn er deinen Schlüssel ausliest) Das die BMW eine Werkstatt vorschreibt ist blödsinn, du musst bei einer BMW Vertragswerkstatt, aber bei der die für dich am günstigsten liegt.
Sei froh, das er nicht angezündet worden ist, soll in berlin grade häufiger vorkommen 😁😁
Zitat:
Original geschrieben von dacno1982
vorallem wenn du keine Rechtsschutz hast, vorerst schenken
für den anwalt muss die gegn. haftpflicht aufkommen...eine rsv ist also nichtmal nötig...
Zitat:
aber du kannst den Rechnugsbetrag an deine Werkstatt abtreten.
die warten auch nicht bis zum sanktnimmerleinstag, sondern werden sich wenn sie von der versicherung kein geld erhalten, an den auftraggeber und somit den te wenden...
Zitat:
Vorsicht: Wenn du auf eigene Faust ein Gtachten anfertigen lässt, muss dieses die Versicherung nicht bezahlen.
falsch!
der te hat neben der freien wahl seines anwaltes sowie der werkstatt auch die freie wahl des gutachters!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
für den anwalt muss die gegn. haftpflicht aufkommen...eine rsv ist also nichtmal nötig...Zitat:
Original geschrieben von dacno1982
vorallem wenn du keine Rechtsschutz hast, vorerst schenken
Mag sein, aber mit Anwalt zieht sich Erfahrungsgemäß immer in die Länge. Um Gottes willen, gab ja keinen Toten.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
die warten auch nicht bis zum sanktnimmerleinstag, sondern werden sich wenn sie von der versicherung kein geld erhalten, an den auftraggeber und somit den te wenden...Zitat:
aber du kannst den Rechnugsbetrag an deine Werkstatt abtreten.
Wenn ich die fotos anschaue, wird sicher ein Gutachten erstellt, den besorgt die BMW Werksatt, und die haben einen der sicher nicht die "0-8-15 Variante" aufschreibt. Würde mich auf die BMW-Werkstatt verlassen, die übernehmen den ganzen Tamm Tamm.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
falsch!Zitat:
Vorsicht: Wenn du auf eigene Faust ein Gtachten anfertigen lässt, muss dieses die Versicherung nicht bezahlen.
der te hat neben der freien wahl seines anwaltes sowie der werkstatt auch die freie wahl des gutachters!
Auch der Anwalt wird nicht immer komplett übernommen!
Ich hatte vor 2 Jahren einen unverschuldeten Unfall, 30.000,- Schaden am 5 Monate alten 7er... Alles zog sich. Die Versicherung zahlte nicht den gesamten Nutzungsausfall. Dadurch war die vom Anwalt gestellte Forderung höher (Streitwert) als später der Zahlbetrag und die darauf anfallenden Anwaltsgebühren! Der gute Anwalt war dann so frei und hat sich fast 600,- Euro einbehalten von der letzten Versicherungszahlung! Meine Rechtschutz war aber super kulant und hat mir das erstattet, obwohl der Schaden 4 Monate her und nicht gemeldet war!
Freie Gutachterwahl hat man als Geschädigter, aber Bagatellgrenze 1.000,- Schaden oder so.
Hier ist aber eindeutig mehr.
Klar könnte man bei einem älteren Auto lt. Gutachten abrechnen, günsitg und mit eigen Arbeit reparieren und anschließend vom Gutachter die ausgeführte Reparatur bestätigen lassen. Aber es gibt Mwst. nur auf nachgewiesene Zahlungen, z.B. Ersatzteile.
Hier würde ich auf jeden Fall bei BMW reparieren lassen. Persönlich wäre mir sogar ein ganz neuer Wagen lieber.
Wenn du auf den Leihwagen verzichtest, kannst Du Nutzungsausfall von der Versicherung wählen. Also von woanders Auto leihen und das Geld nehmen, dürten locker 50 Euro pro Tag sein!
BEN
Hallo,
da kann es doch gar nicht viel zu überlegen geben.
Unfallflucht muss sofort eingedämmt werden.
Ich würde immer sofort die Polizei holen, auch wenn der Unfallgegner fest steht.
Es kann doch nicht sein, daß jemand einem einen Schaden zufügt und dann einfach weiterfährt.
Gäbe es keine Zeugen würde man auf den Kosten sitzen bleiben.
Die Überlegung ob man ein paar € verdienen kann nicht verstehen, die Kosten legt die Versicherung dann auf die Allgemeinheit um.
Im nächsten Jahr fragen sich dann alle wieder warum die Prämien steigen.
All diese Probleme treffen bei dir ja nicht zu, bei einem Leasingfahrzeug hat immer die Bank das sagen.