Parkender Roller angefahren, Unfallfahrer bekannt, der Roller ist jetzt weg ich brauche ihn aber

Mein Roller parkte bei der Werkstatt draussen, dann wurden einige Roller von einem Auto beschädigt, finanzieller Totalschaden. Der Unfallfahrer begann Fahrerflucht, doch zum Glück wurde er ausfindig gemacht. Die Staatsanwaltschaft hat sich bei mir auch schon wegen der Fahrerflucht gemeldet, ich habe meinen finanziellen Schaden mitgeteilt.

Mein Problem ist aber, dass mein Roller seit 01.06.2025 weg ist, also er steht beschädigt bei der Werkstatt, sieht gräuselig aus Verkleidungsteile sind geborsten und abgebrochen, wie es mit dem Motor aussieht weiß ich nicht, doch wenn ich bei der Werkstatt anrufe heben sie nicht mal mehr ab. Ich denke, weil sie mir auch nichts Neues sagen können. Ich habe eine Schadensmeldung von der gegnerischen Versicherung bekommen, habe diese ausgefüllt aber keine Rückmeldung bekommen.

Mir fehlt meine Honda aber sehr! Ich bin gehbehindert, und die Honda garantiert mir meine Mobilität. Ich habe der gegnerischen Versicherung meinen Behindertenausweis schon geschickt und ihnen auch eine Frist gesetzt bis zum 01.08.2025, doch bislang habe ich weder Antwort noch ein Austauschfahrzeug bekommen.

Was soll ich jetzt machen? Ich habe leider keine Versicherung, und ich weiß nicht, bei wem ich jetzt nachfragen kann. Geschweige denn, was mir zusteht.

106 Antworten

Eine Fläche absichtlich nicht zu asphaltieren, um den Anschein zu erwecken man dürfe darauf parken und dann Verwarngeld kassieren. Das hältst Du für schlüssig.

Wo hättest Du gestanden, wenn der Stein nicht dort gelegen hätte? Überall wo mal Gras war?

Dein Bild ist zwar schlecht, aber Du stehst auf einer kaputt gefahrenen Wiese, der schwarze auf dem befestigten Parkplatz.

Also für mich sieht das auf dem Bild so aus als ob nur der Fahrweg asphaltiert ist und die Parkplätze alle Schotter sind

@nerv In Stuttgart-Nord kenne ich mich nicht aus, nur im Süden.

Das Auto gehört doch deinem Vater, oder?

Ich würde mal abwarten und nichts zahlen, dann bekommt dein Vater vielleicht einen Anhörungsbogen, den schickt er nur mit seinen Personaldaten zurück, sonst keine Angaben. Wenn du Glück hast, kommt danach nichts mehr von der Bußgeldstelle, da es sich hier nicht um einen StVO-Verstoß, sondern einen Verstoß gegen die Grünflächensatzung der Stadt Stuttgart handelt.

Allerdings sind die Parkflächen auf solchen Parkplätzen in Stuttgart i.d.R. mit eingelassenen Randsteinen, Pflastersteinen, o.ä. gekennzeichnet. Zu Matsch gefahrene, (fast) nicht mehr erkennbare Grünflächen gibt es genügend, da wird auch zurecht verwarnt. Beim nächsten Mal Augen auf, wo du das Fahrzeug abstellst.

Dem Anwalt würde ich am Montag absagen, dessen Rechnung dürfte deutlich teurer als 55 € werden.

Die ARAG ist die einzige mir bekannte Versicherung, die Kosten im ruhenden Verkehr übernimmt. Die bekommst du aber auch nicht zu dem Preis der ADAC-RSV. Ich bin übrigens überrascht, wie teuer RS-Versicherungen geworden sind, ich muss wohl zuletzt vor Corona nach den Beiträgen geschaut haben 😏.

Motortalk. Lebenshilfe in allen belangen.

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Ich weiß, hier im V&S-Forum wird es lieber gesehen, wenn man sich über den TE lustig macht oder die Tatsachen spätestens auf Seite 2 zu seinen Ungunsten verdreht hat, anstatt nützliche Tipps zu geben.

Zitat:
@windelexpress schrieb am 16. August 2025 um 15:33:15 Uhr:
Du stehst doch eindeutig neben der Fahrbahn. Der schwarze neben Dir hat Asphalt unter den Reifen,

Putz mal deine Brille. Soweit es aus dem Foto erkennbar ist, sind alle Stellplätze geschottert und nur die Zuwegung (die Einfahrt) ist asphaltiert. Außerdem steht ja da deutlich erkennbar ein Zeichen 314. Das gilt ja wohl für alle dahinter liegenden Flächen. Warum sollte gerade die erste Stelle links davon ausgenommen sein?

Zitat:@Rockville schrieb am 16. August 2025 um 18:40:26 Uhr:
Außerdem steht ja da deutlich erkennbar ein Zeichen 314. Das gilt ja wohl für alle dahinter liegenden Flächen. Warum sollte gerade die erste Stelle links davon ausgenommen sein?

Hab ich tatsächlich erst auf deinen Hinweis gesehen. Das macht das Knöllchen ja noch absurder. Aber ich denke mal, der @windelexpress wird uns sicher erklären, warum man da trotzdem nicht parken darf.

Zitat:
@nerv schrieb am 16. August 2025 um 17:10:36 Uhr:
In der kurzen Zeit, die ich jetzt Auto fahren muss weil ich keinen Roller habe, habe ich das Autofahren echt hassen gelernt. Autofahrer werden ja total verarscht und hinterrückt veräppelt....

Du meinst, mit der Honda hätte Dir das OA kein Ticket ausgestellt?

Zweirädrige Hondas parken nicht auf Parkplätzen sondern auf Gehwegen 😏. Das wird hier toleriert.

Und in dem Moment, wo das nicht mehr toleriert wird, parken Roller (u.a.) jeweils auf einem ausgewiesenen Parkplatz.

Zitat:
@PeterBH schrieb am 16. August 2025 um 16:30:04 Uhr:
@Melosine
@nerv
Dumm nur, dass so ziemlich alle RS-Versicherungen den ruhenden Verkehr nicht beinhalten - wurde oben auch schon geschrieben. Die Rechnung des Rechtsanwalt könnte (!) das Verwarnungsgeld leicht übersteigen.

..... der Anwalt fragte gleich von Anfang an, ob ich eine Rechtschutzversicherung habe, denn er sagte gleich schon, dass es sich nicht groß lohnt, wegen 55 Euro aufzubegehen. Jedoch als er die Fotos sah, meinte er selber, dass das eigentlich gar nicht geht mit dem Knöllchen.

Als ich bei meiner Rückkehr zum Auto das Knöllchen fand, erst danach blickte ich auf den Boden und sah, dass die Fläche nicht asphaltiert ist. Das berichtete ich dem Anwalt.... er zuckte nur mit den Schultern....

Wieso er so reagiert ist jetzt die Frage, ich habe inm gleich mehrere E-Mails geschrieben dass ich die Beauftragung nur weiterverfolge, wenn seine Kosten auch erstattet werden. Für 55 lohnt es sich nicht, einen Anwalt einzuschalten.... Er befand, dass die Parkbucht ganz klar hinter dem Parkplatzschild lag, dies klar als Parkplatz ausgewiesen ist....

Ich weiß es nicht, ich meine, er hat leicht zu reden, er kriegt sein Geld so oder so....

Ich habe heute meine verunfallte Honda weggebracht. Klar hätte ich sie für 100 Euro verkaufen können.... Nur, sie hat mich die letzten 10 Jahre begleitet und sie war meine erste. Ich bin wehleidig..... Ich habe sie zu einem Freund gebracht.... Er wird sie auch ausschlachten, ich weiß schon.....

Mit meiner neuen Honda werde ich ihn morgen früh nur auch besuchen. Der Sitz muss von den Beiden ausgetauscht werden, ich möchte meinen Sitz behalten. Und ich brauche meinen Koffer, ohne Koffer gehts nicht..... Und ich kriege das alleine nicht hin.

Die Unfallhonda fährt noch gut, ich liebe ihren Motor. Aber sie ist verzogen..... Das macht mich wehleidig. Die neue Honda ist ganz anders vom Motor her. Erinnert mich an einen Staubsauger...... Aber ich kann die Alte nicht mehr fahren, es braucht viel zu viel Kraft, um sie gerade auf der Fahrspur zu halten. Es ist vernünftiger, die alte wegzugeben und dafür lieber die Neue zu fahren...... Vielleicht gewöhne ich mich dran....

Ich wünsche dir von Herzen alles Gute.

Zitat:
@nerv schrieb am 21. August 2025 um 20:40:52 Uhr:
..... der Anwalt fragte gleich von Anfang an, ob ich eine Rechtschutzversicherung habe, denn er sagte gleich schon, dass es sich nicht groß lohnt, wegen 55 Euro aufzubegehen. [...]
Wieso er so reagiert ist jetzt die Frage, ich habe inm gleich mehrere E-Mails geschrieben dass ich die Beauftragung nur weiterverfolge, wenn seine Kosten auch erstattet werden.

Ich kenne es so, dass der Anwalt sich erst eine Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung geben lässt, bevor er Kosten verursacht.

Bereits die Anforderung der Deckungszusage verursacht Kosten. Auch wenn sie fast nie in Rechnung gestellt werden, falls die Zusage abgelehnt wird.

Und eigentlich sollte diesem Anwalt bekannt sein, dass wohl die meisten RS-Versicherungen ruhenden Verkehr nicht abdecken.

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