Parkender Roller angefahren, Unfallfahrer bekannt, der Roller ist jetzt weg ich brauche ihn aber

Mein Roller parkte bei der Werkstatt draussen, dann wurden einige Roller von einem Auto beschädigt, finanzieller Totalschaden. Der Unfallfahrer begann Fahrerflucht, doch zum Glück wurde er ausfindig gemacht. Die Staatsanwaltschaft hat sich bei mir auch schon wegen der Fahrerflucht gemeldet, ich habe meinen finanziellen Schaden mitgeteilt.

Mein Problem ist aber, dass mein Roller seit 01.06.2025 weg ist, also er steht beschädigt bei der Werkstatt, sieht gräuselig aus Verkleidungsteile sind geborsten und abgebrochen, wie es mit dem Motor aussieht weiß ich nicht, doch wenn ich bei der Werkstatt anrufe heben sie nicht mal mehr ab. Ich denke, weil sie mir auch nichts Neues sagen können. Ich habe eine Schadensmeldung von der gegnerischen Versicherung bekommen, habe diese ausgefüllt aber keine Rückmeldung bekommen.

Mir fehlt meine Honda aber sehr! Ich bin gehbehindert, und die Honda garantiert mir meine Mobilität. Ich habe der gegnerischen Versicherung meinen Behindertenausweis schon geschickt und ihnen auch eine Frist gesetzt bis zum 01.08.2025, doch bislang habe ich weder Antwort noch ein Austauschfahrzeug bekommen.

Was soll ich jetzt machen? Ich habe leider keine Versicherung, und ich weiß nicht, bei wem ich jetzt nachfragen kann. Geschweige denn, was mir zusteht.

106 Antworten

Dumm nur, dass die Rechtschutzversicherung i.d.R. bei Parkverstößen nicht eintritt. Soweit ich weiß, ist das bei der ADAC-RSV auch so.

@nerv wo ist der Parkplatz?

Manchmal muss man schlechte Erfahrungen selber machen.

So lernt man fürs Leben

Zitat:
@Astradruide schrieb am 14. August 2025 um 20:17:06 Uhr:
12 x 8,45€ sind?

101,40€, na und , das ist ja noch nicht mal eine Tankfüllung. Für mich ist das bei einer Bauchschätzung noch im Rahmen

Zitat:
@windelexpress schrieb am 16. August 2025 um 15:33:15 Uhr:
Du stehst doch eindeutig neben der Fahrbahn. Der schwarze neben Dir hat Asphalt unter den Reifen, Du stehst auf einem kaputt gefahrenen Grünstreifen. Wo der Stein liegt ist unerheblich. Der müsste gar nicht da liegen und Du dürftest da trotzdem nicht stehen.

Für mich sieht das so aus, als ob da alle Fahrzeuge auf Schotter /unbefestigtem Untergrund stehen, aber der Weinrote auch ein bischen auf wildem Gras

Ähnliche Themen
Zitat:
@StrichAchtundSo schrieb am 16. August 2025 um 16:07:04 Uhr:
101,40€, na und

Dafür das Du das in Relation zur ADAC-Grundmitgliedschaft gesetzt hast, ist dann für mich nennenswert.

das ist ja noch nicht mal eine Tankfüllung. Für mich ist das bei einer Bauchschätzung noch im Rahmen

Keien Ahnung was Du fährst, ich bekomme aber in keinen meiner Fahrzeuge 100€ rein - selbst nicht mit SuperDuperPremium.

Und irgendwie sinnig sehe ich den Vergleich nicht. Mit solchen Vergleichsstrategien haben früher Hauseirer Enzyklopädien, Staubsauger, Weinkisten whatever an Mann/Frau gebracht.

@nerv

Das ist in der Tat reine Willkür. Da gehört dem Mitarbeiter, der Mitarbeiterin des Ordnungsamts gehörig auf die Finger gehauen. Sowas geht nicht. Da ist nichts zu sehen von einer Grünanlage und der Stein suggeriert, dass man da noch stehen darf. Gut, der Rechtsanwalt wird’s richten. Good Luck.

Wenn man nur Kleinwagen fährt...

Heute erst das Wohnmobil getankt, 78 l a'1,489 € = 116,14 €. Und der 90l-Tank war vorher nicht ganz leer.

@Melosine

@nerv

Dumm nur, dass so ziemlich alle RS-Versicherungen den ruhenden Verkehr nicht beinhalten - wurde oben auch schon geschrieben. Die Rechnung des Rechtsanwalt könnte (!) das Verwarnungsgeld leicht übersteigen.

Und ein seriöser Anwalt hätte ihm das auch mitgeteilt

Na klar, sollte der Anwalt gemacht haben. Sollte - wird aber bestimmt manchmal "vergessen". Oder wie sagte hier mal ein Anwalt "mir war klar, dass wir den (Zivil-)Rechtsstreit verlieren, aber bei dem Streitwert..."

Zitat:
@Astradruide schrieb am 16. August 2025 um 16:12:43 Uhr:
Dafür das Du das in Relation zur ADAC-Grundmitgliedschaft gesetzt hast, ist dann für mich nennenswert.
Keien Ahnung was Du fährst, ich bekomme aber in keinen meiner Fahrzeuge 100€ rein - selbst nicht mit SuperDuperPremium.
Und irgendwie sinnig sehe ich den Vergleich nicht. Mit solchen Vergleichsstrategien haben früher Hauseirer Enzyklopädien, Staubsauger, Weinkisten whatever an Mann/Frau gebracht.

Ich hatte nichts in Relation zur Mitgliedschaft gesetzt, lediglich zur Bauchabschätzung 80€ im Jahr.

Und ja, der Tank fasst 80l Diesel

Zitat:
@remarque4711 schrieb am 16. August 2025 um 15:54:40 Uhr:
Dumm nur, dass die Rechtschutzversicherung i.d.R. bei Parkverstößen nicht eintritt. Soweit ich weiß, ist das bei der ADAC-RSV auch so.
@nerv wo ist der Parkplatz?

Der Anwalt hat gesagt, dass er die Sache nur übernimmt, wenn ich eine Verkehrsrechtschutz habe, weil es sich sonst nicht rechnet, wegen einem Knöllchen von 55 aufzubegehren.

Jetzt bin ich verunsichert, denn er hat nichts davon gesagt, dass ruhender Verkehr wie Parkverstöße gar nicht übernommen werden würde...... Ich werde Montag nochmal nachfragen, der Rechtsanwalt hat mir ja seine Nummer gegeben.

Ich bin jetzt echt verunsichert.....

Zitat:
@remarque4711 schrieb am 16. August 2025 um 15:54:40 Uhr:
Dumm nur, dass die Rechtschutzversicherung i.d.R. bei Parkverstößen nicht eintritt. Soweit ich weiß, ist das bei der ADAC-RSV auch so.
@nerv wo ist der Parkplatz?

Stuttgart-Nord, Industriegebiet

Zitat:
@nerv schrieb am 16. August 2025 um 16:54:31 Uhr:
Der Anwalt hat gesagt, dass er die Sache nur übernimmt, wenn ich eine Verkehrsrechtschutz habe, weil es sich sonst nicht rechnet, wegen einem Knöllchen von 55 aufzubegehren.
Jetzt bin ich verunsichert, denn er hat nichts davon gesagt, dass ruhender Verkehr wie Parkverstöße gar nicht übernommen werden würde...... Ich werde Montag nochmal nachfragen, der Rechtsanwalt hat mir ja seine Nummer gegeben.
Ich bin jetzt echt verunsichert.....

Wahrscheinlich weiß der RA nicht was konkret in Ihren Versicherungsbedingungen steht, aber es geht ja nur um 55€ , oftmals ist da der Selbstbehalt der Rechtschutzversicherung höher und der Streitwert ist auch gering, deswegen ist evtl. das Interesse des RAs nicht so hoch und auch das was man gewinnen kann.

Um den Sachverhalt genauer beurteilen zu können, bräuchte man die genaue Adresse vom Parkplatz. Industriegebiet ist da zu ungenau

Zitat:
@Melosine schrieb am 16. August 2025 um 16:26:08 Uhr:
@nerv
Das ist in der Tat reine Willkür. Da gehört dem Mitarbeiter, der Mitarbeiterin des Ordnungsamts gehörig auf die Finger gehauen. Sowas geht nicht. Da ist nichts zu sehen von einer Grünanlage und der Stein suggeriert, dass man da noch stehen darf. Gut, der Rechtsanwalt wird’s richten. Good Luck.

..... ich war superfroh, dass der erste Platz links von der Einfahrt in die Parkbucht frei war. Es war auch, meines Eindruckes, deutlich ersichtlich, dass damit die Parkbucht mit den Plätzen für die geparkten Autos anfängt. Der Abstand vom Stein, der demonstrativ auf Grünfläche steht, passte genau.

Dass der Platz nicht asphaltiert war, habe ich erst gar nicht wahr genommen. Meiner Erinnerung nach ist hinten auf der Gegensetie auch nochmal ein Parkplatz, der auch nicht asphaltiert ist. Zudem ist die ganze Parkbucht, schön symethrisch angelegt, klar ersichtlich hinter dem Parkschild.

Die ganze Anlage ist auch für mich offensichtlich sehbar zu Parkzwecke angelegt. Dass da kein Asphalt ist, habe ich erst gesehen, als ich das Knöllchen fand. Ich empfand das auch als absichtliche Vortäuschung falscher Tatsachen.

In der kurzen Zeit, die ich jetzt Auto fahren muss weil ich keinen Roller habe, habe ich das Autofahren echt hassen gelernt. Autofahrer werden ja total verarscht und hinterrückt veräppelt....
Ich wünschte, ich krieg bald wieder eine fahrbereite Honda..... Das ist ja schrecklich mit einem Auto....

Deine Antwort
Ähnliche Themen