ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Parken im Parkhaus Knöllchen

Parken im Parkhaus Knöllchen

Themenstarteram 11. September 2014 um 18:05

Hallo liebe Motor-Talker :),

Habe heute ein Knöllchen für das Parken auf Gehwegen bekommen. Nette 20€.

Jetzt kommt der Witz, ich habe ganz oben auf dem Parkhaus geparkt, aufgrund der richtig schlechten Parksituation und Gesundheitlichen Problemen (kann halt nicht so weit laufen und der nächste Parkplatz zur Schule ist echt sehr weit weg), parkte ich an einer nicht gekennzeichneten Stelle, also gegenüber einer Treppe, wo aber jeder durchkam und niemand behindert wurde, jeder andere kommt dort auch raus und dort parken oft Leute und Lehrer.

Aber unbedingt ich bekomme so ein Knöllchen. Der Stellplatz ist auch nicht gekennzeichnet, das man dort nicht parken darf, in der untersten Etage ist dies z.B. so.

Ist das denn rechtens?

Ich finde das momentan wieder richtige Abzocke, es wird niemand behindert und niemand stört sich dran, natürlich nur "Überwachungskraft 006" die ganze 5 Etagen hoch geht um mir ein Knöllchen zu hämmern.

Blau ist mein Fahrzeug.

Grün die Treppe.

Und Rot die Markierungen.

Beste Antwort im Thema

Einen klassischen "Gehsteig" würde ich dort nicht unbedingt erwarten. Aber es versteht sich von selbst, daß man in Parkhäusern (u. ähnlichem) nur auf den dafür gekennzeichneten Flächen parkt. Dies hast du offenbar nicht getan.

73 weitere Antworten
Ähnliche Themen
73 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Iconia

So das dort noch locker ein Mensch durch kommt.

50cm sind nicht ausreichend!

Zitat:

, sondern weil mein Körper mich regelrecht dazu quält..

mit genau diesem Argument solltest du gegen den Bescheid vorgehen!

gut möglich, dass dann von amtswegen deine körperliche eignung zum führen von kraftfahrzeugen geprüft wird...

Wenn es da oben mal brennt , alles zugenebelt ist und die Feuerwehr muß auch

über die Treppen rein dann stolpern sie erst mal über die deine Karre .

Rettungswege zugeparkt gleich 3 Monate Führerschein weg .

Nur so lernt es der eine oder andere vielleicht doch .

http://braunschweigheute.de/eilmeldung-feuer-in-der-magni-tiefgarage/

"Die lichte Breite eines jeden Teiles von Rettungswegen muss mindestens 1,20 m betragen."

irgendsoeine deutsche blödsinnige Regelung

man ihr seid alle soooo gemein, ich hab doch nix falsch gemacht, schuld sind wie immer,die anderen.

und nun sagt mir endlich, dass das knölchen nicht rechtens ist

Themenstarteram 11. September 2014 um 19:24

Um es mal anders darzustellen, um den "Shitstorm" hier zu beenden, das Parkhaus ist sehr Spartanisch, alles ist offen, auf keinem Parkdeck wird Winterdienst betrieben, auf jeder Seite gibt es eine Stahl Treppe welche auch nicht gerade Breiter bemessen ist, als der von mir gelassene Platz.

Ebenfalls parke ich dort auch nicht aus Bequemlichkeit oder Faulheit, sondern aus dem Grunde, dass ich mich einfach keinen Meter ohne starke Schmerzen im Bein bewegen kann, (um etwaiges entgegenzuwirken, ich fahre nicht, wenn ich es mir nicht zutraue zu können und habe schon des öfteren Angehalten, wenn ich Schmerzen bekam) und der nächste Parkplatz sehr weit entfernt ist. Ich kann mir auch kein Behindertenparkausweis holen, da mir dieser nicht genehmigt wird. Ebenfalls parken zu diesen Uhrzeiten wenn ich mal dort so parke, nur Schüler und Lehrer.

Zitat:

Original geschrieben von Iconia

Ebenfalls parke ich dort auch nicht aus Bequemlichkeit oder Faulheit, sondern aus dem Grunde, dass ich mich einfach keinen Meter ohne starke Schmerzen im Bein bewegen kann, (um etwaiges entgegenzuwirken, ich fahre nicht, wenn ich es mir nicht zutraue zu können und habe schon des öfteren Angehalten, wenn ich Schmerzen bekam) und der nächste Parkplatz sehr weit entfernt ist.

Gerade wegen des markierten Textes stellt sich mir die Frage, ob überhaupt noch eine gesundheitliche Eignung zum führen eines Kraftfahrzeuges vorhanden ist.

Zitat:

Original geschrieben von Iconia

Ebenfalls parken zu diesen Uhrzeiten wenn ich mal dort so parke, nur Schüler und Lehrer.

Ist doch ein Witz oder? Also würdest du wenn z.B. Ärzte dort Parken würden, dein Fahrzeug ordnungsgemäß abstellen?

Keinen m laufen können aber im 5. Stock parken.

Es gibt klare Regeln, die legt der Eigentümer fest. An die hat man sich zu halten und nicht selbst fest zu legen das man niemanden behindert. Wo soll man da die Grenzen ziehen ?

Seit wann werden im Parkhaus Knöllchen verteilt ?

Ist das nicht Privatgelände ?

Ich verstehe dein Problem, aber darf ich dann morgen auch direkt vor der Eingangstüre zur Bäckerei parkieren weil die 10 Meter die ich vom Parkplatz aus laufen müsste bei der Hitze nicht aushalte? Da schwitze ich immer so extrem viel, da macht es doch nichts wenn ich direkt vor der Haustüre parke.

Sorry, ich kenne die genauen Gesetze in DE nicht, nur die aus der CH. In der Schweiz gibt es einerseits das Hausrecht und somit Regeln des Parkhausbetreibers. Da steht in der Regel drin das man nur auf markierten Parkplätzen parkieren darf, keinen Abfall wegwerfen und ganz wichtig, das die StVO (StrassenVerkehrsOrdnung) gültigkeit hat.

Wenn ich also dort mit 60km/h geblitzt werde, bekomme ich von der Polizei eine Busse wegen zu schnellem fahren usw.

Nun scheinst du direkt vor einer Treppe Parkiert zu haben und kannst froh sein das ich dort nicht vorbei gekommen bin. Der letzte der mit seinem Auto halb auf dem Trottoir halb auf der Strasse parkiert hat und ich just in dem Moment mit meinem Zwillingskinderwagen vorbeigekommen bin, der hat jetzt ein paar schöne Kratzer am Auto. Du glaubst doch nicht ernst das ich wegen solch einem idioten mit dem Kinderwagen über die Wiese fahre.

Sieh es doch einfach ein das du Mist gemacht hast und steh dazu. Wenn es jetzt mehrere hundert EUR oder sogar ein Fahrverbot wäre, würde ich noch verstehen das du das versuchst zu umgehen. Aber es sind gerade mal 20 EUR, das ist doch kein Betrag.

Aber noch eine persönliche Anmerkung. Wenn du scheinbar derart körperliche Gebrechen hast das du keine 10 Meter weiter laufen kannst, dann würde ich echt überlegen den Führerschein abzugeben. Gerade weil du vom Bein sprichst, würde mich wunder nehmen wie du mit Schmerzen in einem Notfall reagieren würdest.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Ist das nicht Privatgelände ?

nein. scheint ein städtisches Parkhaus (kostenfrei) zu sein

Sei froh das man dein Auto nicht abgeschleppt hat.

Bezahlen und daraus lernen.

Zwar eine Tiefgarage, aber ein gutes Beispiel warum Rettungswege frei bleiben müssen.

Brand in Tiefgarage

Ob es beim Sachschaden geblieben wäre wenn Irgendjemand sein Auto im Bereich der Rettungswege geparkt hätte?

am 12. September 2014 um 4:08

Es ist scheiss egal wie das Parkhaus aussieht, ob die Treppen aus Stahl sind, nur Lehrer und Schueler da drin stehen, ob die Farbe grau, braun oder rosa ist. Im Parkhaus hast du dort zu Parken wo die Parkflaechen sind.

Sei froh das es kostenfrei ist. Das gibts nicht mehr all zu oft. Aber auch bald wird dieser Luxus vorbei sein, wenn sich Leute beim Parken so verhalten wie du. Schade.

Zitat:

Original geschrieben von Iconia

Zitat:

Original geschrieben von Jochen42

Von wem ist denn das Knöllchen?

Da ein Parkhaus Privatgelände ist, sehe ich keine Zuständigkeit vom Ordnungsamt und dem amtlichen Bußgeldkatalog.

Wenn schon, müsste das Knöllchen in den AGB des Parkhauses angedroht und ausgehängt sein. Vielleicht kannst du das nochmal nachprüfen.

Von der Stadt ist das Knöllchen. Das Parkhaus steht gegenüber eines Kinos aber dort steht auch nirgendwo was, das es Privat ist, es ist ja auch kostenfrei.

Es steht aber auch nirgendwo z.B "Parken nur auf gekennzeichneten Flächen, falls es irgendwas bringt

Das muss da auch nirgendwo stehen ... da in einem Parkhaus vorausgesetzt werden darf, dass man nur in gekennzeichneten Flächen parkt. Stellst dich ja auch nicht zur Mittagspause auf den Pannenstreifen der Autobahn und sagst: "Da steht ja kein Schild, dass man das nicht darf."

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Parken im Parkhaus Knöllchen