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Parken gegenüber privaten Ausfahrten --> Strafzettel???

Themenstarteram 21. März 2005 um 23:21

Hallo.

Habe heut wie immer vor unserem Haus geparkt an einer Hauswand. Gegenüber ist ne private EInfahrt, man kann also von da ohne probleme aus - und einparken. Heut frühg Strafzettel, 10 EUR wegen parken gegenüber privaten Einfahrten...

Hab das noch nie gehört, war kein Halteverbotsschild... Kann ich das Anfechten, bzw gibts so eine Regel überhaupt???

Gruß

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16 Antworten

Nee, iss rechtmäßig. Vor privaten AUsfahrten (mit abgesenktem Randstein) und gegenüber ist Parkverbot. Wird normalerweise halt nicht geahndet. Aber da hat es wohl einer genau genommen....

Themenstarteram 21. März 2005 um 23:27

is kein abgesenkter bordstein gewesen, ist schwer zu beschreiben, da gibts kein gehweg ist ne kleine seitenstrasse an der man überall am rand parken kann....gegenüber sind lauter zäune nur eine ausfahrt...und gegenüber der bin ich gestanden....

Wie siehts dann aus?

beschwer dich einfach bei der Behörde/Gemeinde. Hab ich auch schon gemacht und die haben schon 2 mal den Zettel sofort zerissen: Unglaublich oder??

Themenstarteram 21. März 2005 um 23:39

ja bin am überlegen, freundlich auftreten wär wohl am geschicktesten, aber ich hab so nen hals,....weil die bei uns in der city jetz parkgebühren verlangen und uns anwohner dann in den seitenstrassen die parkplätze wegnehmen...

am 21. März 2005 um 23:40

Einfach nicht bezahlen und warten irgendwann geben die das auf bei 10.- Euro!

tipp: radarforum.de, ruhender verkehr: http://www.radarforum.de/forum/index.php?act=SF&f=9

ich meine, so lange eine ausreichende reststrassenbreite erhalten bleibt, darf man auch ggü. einer einfahrt parken.

am 22. März 2005 um 9:00

Du darfst nicht gegenüber Ausfahrten stehen. Gibt sofort Strafzettel wenn der Anwohner sich beschwert.

Arbeite aufm Amt. Kannst aber trotzdem mal nen Widerspruch versuchen. Entweder haste Glück oder darfst noch mal 3€ Bearbeitungsgebühr dazuzahlen.

Greetz BF

am 22. März 2005 um 9:02

Zitat:

Original geschrieben von onkel_hotte

ich meine, so lange eine ausreichende reststrassenbreite erhalten bleibt, darf man auch ggü. einer einfahrt parken.

Das könnte allerdings stimmen. Aber bei normalen Straßen wäre das nicht der Fall. Da ists zu eng.

Themenstarteram 22. März 2005 um 11:22

najo...was meinst wie stehen die chancen dass man sich beschwert? sollt ichs eher sein lassen oder hab ich chancen?

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von ugatz

Einfach nicht bezahlen und warten irgendwann geben die das auf bei 10.- Euro!

...hast du ne Ahnung, wie weit die heutzutage gehen....!!!!!!! Glaub mir, die Zeiten sind vorbi....die lassen nicht locker...!!!

Zitat:

Original geschrieben von lecaro

...hast du ne Ahnung, wie weit die heutzutage gehen....!!!!!!! Glaub mir, die Zeiten sind vorbi....die lassen nicht locker...!!!

Genau!!

Dann hat man nämlich 2 Wochen später ein neues Schreiben wo du den geforderten Betrag incl. Bearbeitungs- und Mahngebühren zahlen sollst!!

Ich würd es nicht drauf ankommen lassen!!

3 Euro mehr? No Risk no Fun! ;) Ich würd 15 bezahlen, mit dem Vermerk das die 2 Euro für den netten Beamten sind, der seiner Pflicht so unglaublich gut nachkommt :D

wehrt Euch gegen den abzockerstaat (bei mir konnte die politesse -vor lauter sabber, endlich wieder einen rüpel gestellt zu haben- nicht einmal das kennzeichen richtig notieren, obwohl alles sauber und gut lesbar war. statt QQ schrieb sie OQ. ich hab' da nur "adios knöllchen" gesagt. so war's dann auch) bzw gegen die feuermelder in Eurer nachbarschaft.

es gibt reglen, die gelten auch für die verkehrsüberwachung der stadt (also ruhender verkehr). schreib der stadt und schildere nach ausführlicher information in z.b. radarforum.de den sachverhalt und komme zu dem nachvollziehbaren und nachprüfbaren ergebnis, dass ausreichend restbreite vorhanden war. eine behinderung wurde Dir ja sowieso nicht zur last gelegt. dann wäre der knöllchen höher ausgefallen. ging ja nur um "parken gegenüber einfahrten". die stadt kann von sich aus dann das knöllchen niederschlagen und die sche ist erledigt. evntl. überschneidet sich das alles mit den bussgeldbescheid, der wäre dann aber hinfällig und DU bekommst darüber eine gesonderte nachricht. so lief bei mir die einstellung einer blitzaktion im april 2004 ab. meine vorschläge gelten natrülich nur, wenn Du genügend restbreite begründen kannst. für einen bulldozer muss natürlich nicht platz sein ;-)

auch wenn's nur 10 EUR sind. auch der nachbar (der war's doch, oder) braucht diese erkenntnis, dass sein "hinter-dem-fenster-stehen" kein wirksames knöllchen bedeutet. und ihm die fläche gegenüber seiner einfahrt _NICHT_ gehört. sonst spielt der permanent hilfs-polizist.

ansonsten geht's mir gut...

Lars

am 22. März 2005 um 12:18

Ich denke auch, riskiers, die 3 € ;)

Bei uns aufm Amt hättest du zwar 0 Chance aber andres wo schon. Wer nicht wagt der nicht gewinnt!

Aber auf keinen Fall ignorieren, dann bekommste eh die 3 € drauf oder evtl. noch mehr. Nimm den Rat meines Vorgängers an und überlege die was zu Begründung, weil nichts ist schlimmer als nen Widerspruch ohne hand und Fuß!

ps. Ich warte immer noch auf meinen Blitzbescheid, den Widerspruch habe ich aber schon fertig ;)

Greetz BF

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