Parken gegenüber Hofeinfahrt
Hallo liebe community ,
alle Jahre wieder grüßt das Murmeltier, wir wohnen in einem ruhigen Wohngebiet mit relativ schmalen Straßen.
Leider haben wir einen Nachbarn der jeden Sommer sein Wohnmobil auf der gegenüberliegenden Straßenseite leicht versetzt zu unserer Hofeinfahrt so parkt dass wir unser Grundstück mit einem Kombi Passatgröße nur noch in eine Rictung verlassen können.
Gehwege gibt es nicht.
Die Vorgeschriebene Durchfahrtsbreite der Straße von 305 cm ist gerade noch so eingehalten.
Sind diese Einschränkungen eurer Einschätzung nach zu dulden oder liegt hier falschparken vor.
PS: Ich habe mit dem Nachbarn geredet dieser hal leider keinerlei einsehen,
53 Antworten
Vielleicht hat der TE einen direkten Nachbarn, über dessen Grundstück er ausfahren könnte.
Zitat:
@moritz1810 schrieb am 27. Mai 2025 um 11:32:20 Uhr:
Leider haben wir einen Nachbarn der jeden Sommer sein Wohnmobil auf der gegenüberliegenden Straßenseite leicht versetzt zu unserer Hofeinfahrt so parkt dass wir unser Grundstück mit einem Kombi Passatgröße nur noch in eine Rictung verlassen können.
Also ist Deine Grundstückszufahrt einfach zu schmal 😉
Zitat:
@Ascender schrieb am 27. Mai 2025 um 12:58:03 Uhr:
Jeder bezahlt Kfz-steuern, also hat man auch ein Recht auf der straße zu parken, solange die minimale Durchfahrtsbreite gegeben ist und Bürgersteige nicht blockiert werden. Rangieren um in die Einfahrt rein- und wieder rauszufahren ist zumutbar.
Die Steuer gibt einem nicht das Recht auf der Straße zu parken!
Sie ist eine nicht zweckgebunden Abgabe! Keine Gebühr o.ä.!
Zitat:@Hannes1971 schrieb am 27. Mai 2025 um 16:20:41 Uhr:
Das musst Du Dir wohl gefallen lassen, da er sein angemeldetes Wohnmobil sehr wohl an der Straße parken darf. Sowohl gegenüber Einfahrten (wenn die Straße nicht zu schmal ist) als auch direkt vor Deinem Fenster (war hier auch schon ein paarmal Thema). Wenn demjenigen an gutnachbarlichen Beziehungen nicht viel liegt, hast Du da keinerlei (legale) Möglichkeiten.
Das weiß ich. Deswegen den Vorschlag, ihm den Gedanken einzuimpfen, dass es auch für ihn besser wäre, seinen Kasten möglichst weit weg von meiner Stoßstange zu parken. Ein "ich tue mein Bestes, kann aber nichts versprechen, bin aber gut versichert" und schon dreht sich das Gedankenkarussell nachts und jedes Mal, wenn du ausparkst. Dann noch ein paar Mal absichtlich etwas dumm anstellen und abwarten :-)
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Wieso, würdest Du bzw. Deine Versicherung nicht dafür aufkommen wollen?
Zitat:
@moritz1810 schrieb am 27. Mai 2025 um 13:37:18 Uhr:
Leider reicht rangieren nicht, es geht in die täglich notwendige Fahrtrichtung schlicht und einfach nicht. Ich fahre deswegen jeden Tag einen umweg bzw. muss nach dem Ausparken bei einem anderen Nachbarn im Hof wenden.
Das was du beschreibst würde ich noch als Rangieren bezeichnen.
Aber jetzt mal ehrlich: Ich war früher auch Laternenparker. Da wirst du von Hinz und Kunz angesprochen. Nicht vor meiner Haustür. Nicht vor meiner Einfahrt. Nicht vor meinem Vorgarten... rechtliche Grundlage interessiert keinen, Hauptsache ich ich ich. Mit dem Wohnmobil wird es noch schwieriger. Wenn du den weiterschickst, beschwert sich halt der Nächste.
Weiß ja nicht wie viel Platz in eurer straße weiter runter/rauf ist.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 27. Mai 2025 um 17:41:47 Uhr:
Die Steuer gibt einem nicht das Recht auf der Straße zu parken!
Sie ist eine nicht zweckgebunden Abgabe! Keine Gebühr o.ä.!
Das ist mir klar. Ich meine ja nur: Wir zahlen für die Infrastruktur, also können wir das im Rahmen der geltenden Gesetze als Parkraum (mit-)nutzen.
Zitat:@der_Nordmann schrieb am 27. Mai 2025 um 17:47:14 Uhr:
Wieso, würdest Du bzw. Deine Versicherung nicht dafür aufkommen wollen?
Na das will ich doch sehr hoffen, dass die aufkäme dafür.
Nein, ließ weiter oben in meinem Beitrag davor, was ich meine.
Langsam driftet dies hier ab in Richtung Aufforderung zur vorsätzlichen Sachbeschädingung, wahrscheinlich noch in Tateinheit mit Versicherungsbetrug.
Das hat nix mehr mit phychologischer Kriegsführung zu tun 🙄
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 27. Mai 2025 um 17:41:47 Uhr:
Die Steuer gibt einem nicht das Recht auf der Straße zu parken!
Nö das Recht hätte er sogar Steuerfrei, zum Beispiel als Schausteller.
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 27. Mai 2025 um 17:45:17 Uhr:
Deswegen den Vorschlag, ihm den Gedanken einzuimpfen, dass es auch für ihn besser wäre, seinen Kasten möglichst weit weg von meiner Stoßstange zu parken. Ein "ich tue mein Bestes, kann aber nichts versprechen, bin aber gut versichert" und schon dreht sich das Gedankenkarussell nachts und jedes Mal, wenn du ausparkst. Dann noch ein paar Mal absichtlich etwas dumm anstellen und abwarten :-)
Sowas wird natürlich jemanden, der eh schon stur ist, ganz sicher dazu bringen das Wohnmobil weg zu fahren. Bei so einer Aussage würde sich bei mir gar nix drehen, höchstens die Dollarzeichen wenn du mir in die Karre fährst und ich mir mein Wohnmobil schön wieder schick machen lasse
Eure Diskussion ist sinnlos.
Ich werde bestimmt nicht irgendwelche Autos mutwillig beschädigen und ich werde auch nicht einen finanziellen Vorteil erwarten wenn es jemand bei mir macht. Beides macht nur Stress und Ärger und kostet viel Zeit.