Parken gegenüber Garagen

Hallo,

wie sieht es mit der Zulässigkeit des Parkens vor bzw. gegenüber von Garagen aus?

Der entsprechende Paragraph im der StVO sagt dazu folgendes:

Zitat:

§ 12 StVO - Halten und Parken

(...)

3) Das Parken ist unzulässig

(...)

2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,

3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

http://www.strassenverkehrsrecht.net/stvo/s-12-halten-und-parken

Im konkreten Fall ist es so, daß bei mir eine Nebenstaße auf der einen Seite Garagen und Stellplätze hat (zugehörig zu dahinter liegenden Mietshäusern) und auf der anderen Straßenseite Parkraum für PKW vorhanden ist, also

kein Parkverbot

herrscht.

Nun hängt an einer der Garagen ein Zettel, auf welchem der Mieter darauf hinweist, daß vor der Garage und auch gegenüber, nicht geparkt werden dürfe. Man hätte sich bei der Polizei informiert.🙄

Was praktisch zu einem Parkverbot in der gesamten Straße führen würde.😠

Die bauliche Situation ist seit nach dem Krieg so, und das Parken war nie ein Problem.

... bis heute.🙄

Die Straße ist zwischen Garage und parkenden Autos 3,50 - 4m breit* - abzüglich eines minimalen Bürgersteigs vor der Garage von vielleicht einem halben Meter.

Muß man sich das gefallen lassen und darf der Mieter im Zweifel abschleppen lassen?
Derzeit parkt in der Tat gegenüber dieser Garage keiner.

*nicht gemessen. Aber häufiger parken die Mieter der Garagen ihre Autos selber dicht und quer davor und man kommt - mit viel Obacht - noch gerade so durch.

Beste Antwort im Thema

Und ich frage mich, warum man fast immer Antworten verfassen muss, die sich über eine ganze Seite hinziehen.

46 weitere Antworten
46 Antworten

Eingeschüchtert ist wahrscheinlich zu hart ausgedrückt aber man kennt die Leute ja nicht, nachher sind es kranke Menschen und man hat Kratzer am Auto oder Platten. Traurig aber manchmal wahr.

Ich frage mich ab wann sich die Laute als zugeparkt fühlen, wenn man nicht mit einem Schwung rauskommt oder man zwei drei mal vor und zurück muss? Wenn genug Platz ist damit zwei Autos aneinander vorbei kommen ist das ausparken doch gar kein Problem, mach ich jeden Tag 😉

Wie wärs denn mit nem Bild?
Das sagt mehr als 1000 Worte.

Ansonsten - normal sollten 3,5 - 4 Meter ausreichen.

OT?
Ich parke übrigens rückwärts in unsere Garage und fahre vorwärts aus. Hat einige Vorteile. 😉

Mein reden. Ok, man MUSS schon die Fahrtkünste des jeweiligen Garagenbewohnern berücksichtigen. Nicht jeder schafft es Rückwärts in eine Garage zu fahren. Allerdings frage ich mich dann, wie sie in ähnlichen Situationen agieren. Um Hilfe rufen? Gleich den Abschlepper bestellen? Ich denke, das man von einem Autofahrer jeglichen Alters erwarten darf, das er erst mal seine Möglichkeiten ausreizt bevor der Hammer raus geholt wird. Und beim TE bzw. seinem Kontrahenten sehe ich noch einiges an Potential was erst ausgeschöpft werden kann.
Übrigens, die Polizei zu rufen ist kein Allheilmittel, weil die nicht entscheiden kann ob jemand zu blöd zum Autofahren ist. Dafür sind die Ordnungsbehörden zuständig und die alleine dürfen ein dauerhaftes Parkverbot aussprechen bzw. anordnen.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Mein reden. Ok, man MUSS schon die Fahrtkünste des jeweiligen Garagenbewohnern berücksichtigen.

Muß man das? Erfahrungsgemäß machen viele Garagenbesitzer stunk weil sie vielleicht 1x mehr rangieren müssen. Hauptsache man kommt in 3s weniger Zeit raus und der andere soll einem gefälligst nicht auf den Sack gehen - auch wenn er völlig legal auf der anderen Seite parken darf.

Wer nicht Auto fahren kann hat Pech gehabt, notfalls kann er sich ja aus der eigenen Garage abschleppen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Zwischen Auto und Straßenrand müssen ca 3,05m Restfahrbahnbreite übrigbleiben, Gehwege oder Seitenstreifen zählen nicht mit. Somit ist Parken in dieser Straße praktisch eh verboten, auch ohne Schilder. Die 3,05m setzt die Rechtsprechung aus der maximal zulässigen Fahrzeugbreite von 2,55m und beiderseits 0,25m Sicherheitsabstand zusammen. 
So gesehen hat der "freundliche" Mieter durchaus Recht.

Hast du dazu einen AZ oder ein Urteil? Nicht weil ich es anzweifel, sondern weil es gut zu wissen ist wenn man sich auf so etwas beziehen will. Bei meinen Eltern bekämpfen sich 4 Nachbarn durch "wildes" parken und nerven damit alle anderen weiter hinten in der Straße durch Slalomfahrten. Ist leider eine Sackgasse 🙁

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Wie wärs denn mit nem Bild?
Das sagt mehr als 1000 Worte.

Bild wird folgen.

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Mabumsen



Hast du dazu einen AZ oder ein Urteil? Nicht weil ich es anzweifel, sondern weil es gut zu wissen ist wenn man sich auf so etwas beziehen will. Bei meinen Eltern bekämpfen sich 4 Nachbarn durch "wildes" parken und nerven damit alle anderen weiter hinten in der Straße durch Slalomfahrten. Ist leider eine Sackgasse 🙁

Und wie oft geschieht das am Tag, dass da durchgefahren wird?

Wahrscheinlich mehr Aufregung als die Sache wert ist.

Zitat:

Original geschrieben von trouble01


Und wie oft geschieht das am Tag, dass da durchgefahren wird?

Wahrscheinlich mehr Aufregung als die Sache wert ist.

8 Einfamilienhäuser und das ganze geht seit mindestens 7 Jahren so, die Stadt hat extra für die Häuser mit diesen Nachbarn 10 öffentliche Stellplätze angelegt die nicht genutzt werden, man parkt lieber den anderen zu und so einmal im Monat ist die Polizei da und ist inzwischen nur noch genervt.

@ Incoming

Natürlich teile ich deine Meinung und würde genau so reagieren. Nur gibt es genügend "Spezies" DIE solche Sprüche überhaupt nicht mögen und schon hast du eine Riesendiskussion an der Backe. Der Garagenmieter scheint mir allerdings von der Sorte zu sein, der sich sein Recht selbst bastelt und Uneinsichtig ist. Da kommst du kaum mit gutem Willen weiter. Allerdings würde mich brennend interessieren wie die Sache gelöst wird, also ... abwarten.

@Swallow:
sehr schön, schon gespannt. Evtl. mit nem Meterstab die Entfernungen zumindest andeuten?

@Mabuse:
Fährt da ein Bus durch?

Oder müssen manchmal LKW rein?

Man kann durchaus auch die örtliche Feuerwehr bitten dort eine Bewegungsfahrt zu machen ob sie noch durchkommt.

Thema Schleppkurve...

Oft wird doch so geparkt "also ein PKW kommt noch durch" oder beim Gehwegparken "also wenn der Fußgänger den Bauch einzieht dann geht das". Aber an LKW und Rollstühle wird nicht gedacht.

Und natürlich gilt auch für dich:
Fotos bitte. 🙂

Gehweg parken ist VERBOTEN und kostet 35 Öhre. Es sei denn es ist expliziet erlaubt, dann nicht.
Habsch ich HIER gelernt und inzwischen auch verstanden. Wundert mich nur, dass die jüngere Lizeninhabergeneration das nicht weiß ... 😎

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Mabumsen


Hast du dazu einen AZ oder ein Urteil? Nicht weil ich es anzweifel, sondern weil es gut zu wissen ist wenn man sich auf so etwas beziehen will. Bei meinen Eltern bekämpfen sich 4 Nachbarn durch "wildes" parken und nerven damit alle anderen weiter hinten in der Straße durch Slalomfahrten. Ist leider eine Sackgasse 🙁

kein Problem

www.verkehrslexikon.de/Texte/EngerStrTeil01.php

Für alle Spezialisten, dieser freie Raum muss übrigbleiben wenn das Auto parkt, es zählt nicht die Straßenbreite an sich.
In den wenigsten reinen Wohngebieten sind aber die Straßen so aber so breit wie schmale Landstraßen. Und nur weil nie einer gemeckert hat bedeutet entsteht kein Gewohnheitsrecht.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


@Swallow:
sehr schön, schon gespannt. Evtl. mit nem Meterstab die Entfernungen zumindest andeuten?

Mein Auto reicht hoffentlich als Maßstab aus.

So ein A3 ist ohne Spiegel übrigens 1,76m breit.

Strassenbreite

Also, mit Foto - ich seh da kein Problem.

da kommt man vorwärts und rückwärts doch wohl raus - und rein.

Deine Antwort
Ähnliche Themen