ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Parken gegenüber Garagen

Parken gegenüber Garagen

Themenstarteram 31. August 2013 um 8:32

Hallo,

wie sieht es mit der Zulässigkeit des Parkens vor bzw. gegenüber von Garagen aus?

Der entsprechende Paragraph im der StVO sagt dazu folgendes:

Zitat:

§ 12 StVO - Halten und Parken

(...)

3) Das Parken ist unzulässig

(...)

2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,

3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

http://www.strassenverkehrsrecht.net/stvo/s-12-halten-und-parken

Im konkreten Fall ist es so, daß bei mir eine Nebenstaße auf der einen Seite Garagen und Stellplätze hat (zugehörig zu dahinter liegenden Mietshäusern) und auf der anderen Straßenseite Parkraum für PKW vorhanden ist, also kein Parkverbot herrscht.

Nun hängt an einer der Garagen ein Zettel, auf welchem der Mieter darauf hinweist, daß vor der Garage und auch gegenüber, nicht geparkt werden dürfe. Man hätte sich bei der Polizei informiert.:rolleyes:

Was praktisch zu einem Parkverbot in der gesamten Straße führen würde.:mad:

Die bauliche Situation ist seit nach dem Krieg so, und das Parken war nie ein Problem.

... bis heute.:rolleyes:

 

Die Straße ist zwischen Garage und parkenden Autos 3,50 - 4m breit* - abzüglich eines minimalen Bürgersteigs vor der Garage von vielleicht einem halben Meter.

 

Muß man sich das gefallen lassen und darf der Mieter im Zweifel abschleppen lassen?

Derzeit parkt in der Tat gegenüber dieser Garage keiner.

 

 

*nicht gemessen. Aber häufiger parken die Mieter der Garagen ihre Autos selber dicht und quer davor und man kommt - mit viel Obacht - noch gerade so durch.

Beste Antwort im Thema

Und ich frage mich, warum man fast immer Antworten verfassen muss, die sich über eine ganze Seite hinziehen.

46 weitere Antworten
Ähnliche Themen
46 Antworten

Hallo, Ich würde dort parken weil die Garagenbesitzer immer gut rauskommen. Seelze 01

Zitat:

Original geschrieben von Swallow

 

Die Straße ist zwischen Garage und parkenden Autos 3,50 - 4m breit* - abzüglich eines minimalen Bürgersteigs vor der Garage von vielleicht einem halben Meter.

Das wäre in der Tat eng und würde es dem Garagennutzer quasi unmöglich machen, mit einem ca. 4,50 bis 5 Meter langen Pkw die Garage zu verlassen. Wenn ich´s dann richtig verstanden habe.

Wir wären dann im Tatbestand " Parken mit Behinderung"

Sie behinderten +) durch das Parken Andere.

§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

Oder man setzt die Garagenausfahrt mit einer Grundstücksausfahrt gleich

Sie parkten auf einer schmalen Fahrbahn gegenüber einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt.

§ 12 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 54 BKat

Eine spezielle Regelung für Garagen gibt´s nicht. Zumindest nicht im Tatbestandskatalog.

Ob man sich im Fall der Fälle gegen das Abschleppen wehrt, muss jeder für sich entscheiden. Und ob´s dann rechtens war, wird wohl Fall für Fall entschieden.

Zwischen Auto und Straßenrand müssen ca 3,05m Restfahrbahnbreite übrigbleiben, Gehwege oder Seitenstreifen zählen nicht mit. Somit ist Parken in dieser Straße praktisch eh verboten, auch ohne Schilder. Die 3,05m setzt die Rechtsprechung aus der maximal zulässigen Fahrzeugbreite von 2,55m und beiderseits 0,25m Sicherheitsabstand zusammen. 

So gesehen hat der "freundliche" Mieter durchaus Recht.

 

 

Zitat:

*nicht gemessen. Aber häufiger parken die Mieter der Garagen ihre Autos selber dicht und quer davor und man kommt - mit viel Obacht - noch gerade so durch.

 

Das ist eh immer eine Frechheit, sollen Sie ihre Kisten in die Garagen stellen und nicht auf die Straße. Aber Du gibst ja selbst zu das Es verdammt eng hergeht.

Ich würde mal versuchen rauszubekommen welcher der Mieter es ist Der den Zettel geschrieben hat und hin und wieder schauen ob nicht auch Er auf der Straße parkt, darf Er auch nicht wenn Sie zu eng ist.

 

Aber mal zum Nachdenken, stell dir mal vor die Feuerwehr muss in diese enge zugeparkte Straße wegen einem Einsatz, wie weit würden Sie kommen?

Themenstarteram 31. August 2013 um 9:39

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Zwischen Auto und Straßenrand müssen ca 3,05m Restfahrbahnbreite übrigbleiben, Gehwege oder Seitenstreifen zählen nicht mit. Somit ist Parken in dieser Straße praktisch eh verboten, auch ohne Schilder. Die 3,05m setzt die Rechtsprechung aus der maximal zulässigen Fahrzeugbreite von 2,55m und beiderseits 0,25m Sicherheitsabstand zusammen. 

So gesehen hat der "freundliche" Mieter durchaus Recht.

Die Breite beträgt aber 3,5 - 4 Meter.

Absurd finde ich, in einer Großstadt auf einmal so ein Parkverbot zu konstruieren.:confused:

 

 

Zitat:

Aber mal zum Nachdenken, stell dir mal vor die Feuerwehr muss in diese enge zugeparkte Straße wegen einem Einsatz, wie weit würden Sie kommen?

Bei 3,5 - 4 Breite kommt jeder Lastwagen - z.B. Müllabfuhr - durch.

Die Feuerwehr natürlich auch.

Wäre dem nicht so, hätte die Stadt sicher ein Parkverbot erlassen.

 

Themenstarteram 31. August 2013 um 9:41

Zitat:

Original geschrieben von AS60

Zitat:

Original geschrieben von Swallow

 

Die Straße ist zwischen Garage und parkenden Autos 3,50 - 4m breit* - abzüglich eines minimalen Bürgersteigs vor der Garage von vielleicht einem halben Meter.

Das wäre in der Tat eng und würde es dem Garagennutzer quasi unmöglich machen, mit einem ca. 4,50 bis 5 Meter langen Pkw die Garage zu verlassen. Wenn ich´s dann richtig verstanden habe.

Wie gesagt. Die bauliche und auch die Parksituation ist nicht neu. Bislang ist mir von einer etwaigen Unmöglichkeit, die Garagen zu befahren nichts bekannt.

Ich verstehe das nicht?

Bei 3,5m - 4m Platz bekommt man sein Auto doch gar nicht aus der Garage?

Zitat:

Original geschrieben von augenauf

Ich verstehe das nicht?

Bei 3,5m - 4m Platz bekommt man sein Auto doch gar nicht aus der Garage?

Mein Reden

am 31. August 2013 um 10:21

HIER herrscht eine ähnliche Situation. Wir wohnen in einer Sackgasse. Auf der Zufahrtstraße stehen vor den (Reihen)Häusern die Autos der Bewohner, so dass gerade der Müllwagen durchkommt. Soweit so gut. Dann kommt eine Art Wendehammer, der aber immer zugeparkt ist. Nun geht's LINKS in unsere Straße. Genau auf der Ecke gegenüber steht auch ein (Reihen)Haus und der Besitzer oder Besucher parken nun mal mit Vorliebe VOR dem Haus. Ergo muss man, um in unsere Straße zu kommen, auf der LINKEN Seite fahren. Problem ist meist, dass man nicht sehen kann, ob jemand aus unserer Straße raus will ... Den Häuselbesitzer drauf angesprochen, doch bitte sein Auto vor der Garage zu parken, haben nichts gebracht. Einmal hatte meine Frau bereits einen Unfall (von dem ich leider zu spät erfuhr) weil eben jemand, wegen dem geparkten Auto, LINKS fahren musste und meine Frau raus wollte. Konsequenz? KEINE! Dabei kommt es oft genug zu Beihnahezusammenstössen. Einsicht bei dem Häuslebesitzer? NULL!

Was das mit dem Thema zu tun hat? Viel! Denn, m.E. kann der Mieter so viele Zettel aufhängen wie er will, sie gelten nicht! Solange auf der Straße Platz genug bleibt, muss er eben sehen das er raus kommt. Soll er sein Auto Rückwärts in die Garage stellen, dann hat er auch kein Problem mit dem raus fahren. Oder, man ist so priveligiert wie ein Hausbesitzer in der Stadt in der ich bis vor kurzem gewohnt habe. Das Haus steht an einer vielbefahrenen Straße. GEGENÜBER (!) seiner Garage sind die Parkstreifen markiert mit schrägen Linien = Parkverbot damit der Herr bequemer aus seiner Garage kommt. Hallo??? Wohlgemerkt: Vielbefahrene Straße die breit genug ist um einen LKW zu wenden.

Wie beschrieben, mit etwas gutem Willen könnte(!) man das Problem ganz einfach lösen. Nur, wenn man das Hirn abschaltet und unbedingt Krawall haben möchte ... Ein absolut egoistisches Verhalten. Hat schon mal jemand bei der Stadtverwaltung angefragt wie es dort mit einem Halteverbot bestellt ist? Wahrscheinlich bekommt mein eine abschlägige Antwort, womit sich das Problem mit dem Mieter erledigt hätte. Dann kann er dort Seine ganze Garage mit Verbotsschilder bekleben ... die leider keinerlei rechtliche Wirkung haben. Und ...abschleppen? Soll er doch! Dann zahlt er auch die Abschleppkosten, wenn nicht expliziet dort Halten bzw. Parken verboten ist.

 

Manche Beiträge bzw. Antworten kann ich echt nicht nachvollziehen. Warum geht man nicht den einfachsten Weg und erkundigt sich erst mal bei den zuständigen Behörden, bevor man eine Welle lostritt mit unsinnigen Diskussionen? Fast jeder hat eine Handy. Nur, wenn es darum geht bei einer Behörde anzurufen wissen die meisten plötzlich nicht mehr wie so'n Ding bedient wird.

Und ich frage mich, warum man fast immer Antworten verfassen muss, die sich über eine ganze Seite hinziehen.

am 31. August 2013 um 10:31

Mein Lieber, wenn du das in jedem Thema schreiben würdest ................ denn ICH bin NICHT alleine hier der Ellenlange Beiträge MIT Zitaten schreibt, die ich meist auf ein Minimum reduziere um den Beitrag nicht so lang zu machen. Und wenn DU nur mit JA oder NEIN antwortest, frage ich mich ernsthaft, warum du mitunter so lange mit deinen Mitmenschen quatschen kannst, oder, wenn du etwas erklärst nur mit LINKS, OBEN, UNTEN, RECHTS, AUF, ZU antwortest.

Manche Diskussion (und Beiträge) könnte man sich sparen, wenn direkt richtig erklärt würde und nicht nur Bruchstücke, so dass etliche Nachfragen nötig sind.

Themenstarteram 31. August 2013 um 10:56

Zitat:

Original geschrieben von AS60

Zitat:

Original geschrieben von augenauf

Ich verstehe das nicht?

Bei 3,5m - 4m Platz bekommt man sein Auto doch gar nicht aus der Garage?

Mein Reden

Dann dürften die Garagen, seit dem sie errichtet sind (50er Jahre), nie in Gebrauch gewesen sein.

Ich kann Euch allerdings versichern, daß in den Garagen durchaus auch Autos neueren Baujahrs parken.

;)

Auch habe ich mit eigenen Augen gesehen, wie jemand aus einer Garage raus bzw. rein gefahren ist. Gut, mit etwas Kurbellei, das ist richtig.

Also, die Garagen sind schon befahrbar.

 

Btw.:

vielleicht habe ich die Breite auch unterschätzt. Es kommen jedenfalls so eben 2 Autos aneinander vorbei. Und die Garagennutzung scheint bislang auch möglich gewesen zu sein.

 

 

 

am 31. August 2013 um 12:21

MOOOOOOOOOOOMENT mal ... WO stehen die Garagen genau? Also, sind sie direkt hinter einem Gehweg oder Freifläche oder ist das Tor gleich bündig mit der Straße? Wäre letzteres der Fall, also, dass die Türe gleich an der Straße ist, könnte ich die Aufregung schon verstehen. Dann wäre ein parken gegenüber den Garagen natürlich nicht fair. Aber, gleich Parkverbot halte ich bisschen für übertrieben.

am 31. August 2013 um 12:44

Unsere Straße ist auch nur einspurig und gerade einmal etwas über 3 Meter breit und trotzdem kommen wir aus der Garage, wenn die Nachbarn vor ihrem Haus stehen. Man muss dann halt in mehreren Zügen ein bzw ausparken, nervig aber alles machbar.

Zitat:

Original geschrieben von Swallow

 

Nun hängt an einer der Garagen ein Zettel, auf welchem der Mieter darauf hinweist, daß vor der Garage und auch gegenüber, nicht geparkt werden dürfe. Man hätte sich bei der Polizei informiert.:rolleyes:

Was praktisch zu einem Parkverbot in der gesamten Straße führen würde.:mad:

Die bauliche Situation ist seit nach dem Krieg so, und das Parken war nie ein Problem.

... bis heute.:rolleyes:

Also ich würde einfach mal bei Polizei bzw. der Stadt nachfragen. Der Garagenbesitzer kann viel behaupten, offenbar hat er damit auch einige eingeschüchtert, die sich nun nicht mehr da zu parken trauen. Der Polizei würde ich dann aber auch den konkreten Sachverhalt schildern, also daß man da sehr wohl noch rauskommt und daß das auch vorher alles ging.

Deine Antwort
Ähnliche Themen