Parken gegenüber Garagen

Hallo,

wie sieht es mit der Zulässigkeit des Parkens vor bzw. gegenüber von Garagen aus?

Der entsprechende Paragraph im der StVO sagt dazu folgendes:

Zitat:

§ 12 StVO - Halten und Parken

(...)

3) Das Parken ist unzulässig

(...)

2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,

3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

http://www.strassenverkehrsrecht.net/stvo/s-12-halten-und-parken

Im konkreten Fall ist es so, daß bei mir eine Nebenstaße auf der einen Seite Garagen und Stellplätze hat (zugehörig zu dahinter liegenden Mietshäusern) und auf der anderen Straßenseite Parkraum für PKW vorhanden ist, also

kein Parkverbot

herrscht.

Nun hängt an einer der Garagen ein Zettel, auf welchem der Mieter darauf hinweist, daß vor der Garage und auch gegenüber, nicht geparkt werden dürfe. Man hätte sich bei der Polizei informiert.🙄

Was praktisch zu einem Parkverbot in der gesamten Straße führen würde.😠

Die bauliche Situation ist seit nach dem Krieg so, und das Parken war nie ein Problem.

... bis heute.🙄

Die Straße ist zwischen Garage und parkenden Autos 3,50 - 4m breit* - abzüglich eines minimalen Bürgersteigs vor der Garage von vielleicht einem halben Meter.

Muß man sich das gefallen lassen und darf der Mieter im Zweifel abschleppen lassen?
Derzeit parkt in der Tat gegenüber dieser Garage keiner.

*nicht gemessen. Aber häufiger parken die Mieter der Garagen ihre Autos selber dicht und quer davor und man kommt - mit viel Obacht - noch gerade so durch.

Beste Antwort im Thema

Und ich frage mich, warum man fast immer Antworten verfassen muss, die sich über eine ganze Seite hinziehen.

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Zitat:

Original geschrieben von Sencer



Zitat:

Original geschrieben von Swallow


Deshalb kann ein Parkverbot durch einen Garagenmieter mit Bequemlichkeitsanspruch nicht akzeptiert werden.
Ursächlich ist ja nicht der Bequemlichkeitsanspruch, sondern §12, Satz 3 "Das Parken ist unzulässig[...] vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber". Das "schmal" wird in der Rechtsprechung eben nicht in konkreten cm-Angaben wie bei Satz 1 interpretiert, sondern mit der Nutzbarkeit der Zufahrt bzw. Garage.

Stimmt schon. Nur sind die Garagen ja nutzbar.

Das waren sie jedenfalls die letzten 50 Jahre (geschätzt).

Ich würde ja verstehen, wenn jemand mit Behinderung oder ein alter Mensch Schwierigkeiten hat, die Garage zu befahren.
🙂

Sollte aber jemand nur der Meinung sein, "ich will nicht rangieren" oder "mein Auto ist zu lang", kann das nur sein Problem, nicht meines sein.

Zitat:

Original geschrieben von Sencer



Zitat:

Das Problem bin nicht ich oder der Garagenbesitzer, sondern daß hier ohnehin teils extremer Parkraummangel herrscht.
Vormittags parken Schüler von zwei weiterführenden Schulen alles zu, nachmittags und Nachts die Anwohner.
D.h. es gibt nicht unbedingt Alternativen, man parkt da, wo frei ist.

Diese Umstände sind zweifellos sehr ärgerlich, berechtigen aber nicht dazu anders zu parken als in Gegenden wo es diese Knappheit nicht gibt. Vermutlich zahlt ihr in der Gegend auch geringere Miete da die Wohnungen wegen des mangelnden Parkraums relativ gesehen weniger nachgefragt sind.

Dafür ist die Lage sehr City nah.

Zahlen soll man allerdings fürs Parken an der Hauptstraße. Dort hat die Stadt zwar Parkraum vernichtet - weil Bäumchen auf ehemalige Parkflächen gepflanzt - als "Ausgleich" aber Parkscheinautomaten aufgestellt. 🙄

Zitat:

Wenn man nicht parken kann wie man es für notwendig erachtet hilft nur umziehen oder PKW abschaffen. ...

... oder eine mit dem vorhandenen PKW oder Fahrkönnen nicht befahrbare Garage nicht mieten. 😉

Ich suche schon geraume Zeit in der Gegend eine Garage. Würde sie - wenn der Preis stimmt - sofort nehmen.

Laut dem Bild kommt man da schon ohne große Prob. rein. Einmal rangieren reicht aus. Würde den Herren mal fragen warum er da so schwierigkeiten hat.

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