Parken auf öffentlichen Straßen

Hallo, ich hatte grad einen Zettel von einem sehr "netten" Nachbar an der Scheibe meines Kleinbusses hängen auf dem steht:
"Das Abstellen des Kleinbusses vor Erdgeschosswohnungen ist eine Belästigung und im Wohngebiet nicht statthaft. Stellen Sie das ab, sonst erfolgt eine Anzeige beim Ordnungsamt!"

Ist das wahr? es handelt sich hierbei um einen Iveco Turbo Daily - hier ein Bild: http://www.truck.co.za/_borders/3510_Bus_Front.jpg
- meiner ist ohne dieses Hochdach

Er hat ne normale PKW Zulassung bis 3,5t - darf ich den dort parken oder nicht?

mfg chris 🙂

20 Antworten

Die Hausordnung endet zum Glück an der Grundstücksgrenze...😁

Hallo zusammen!!!!

Ich habe vor einigen Tagen Post vom Ordnungsamt bekommen.

Mit einem Verwarngeld von 10 Euro

weil Ich den LKW Sattelzug 40t auf einer Hauptstrasse mit großen Park buchten geparkt habe.

Es sind zwar Hinweisschilder auf gestellt das Pkw´s Werktags von 9.00-16.00 Uhr 2 Std mit Parkscheibe dort Parken dürfen.

Zeugenfrage Bogen der Stadt Moers. Zitat: Sie parkten auf einem Parkplatz (Zeichen314),obwohl dies durch Zusatzzeichen nur (PKW) für Sie verboten war.
§12 Abs. 3,§ StVO; 24 StVG; -- BKat.

So das habe ich so hin genommen.

Habe jetzt mein Container im Industriegebiet abgesattelt.

Meine Frage ist darf ich den Solo nur Mit der Zug Maschine Auf einen großen Öffentlichen Parkplatz parken???

Ich würd mich über Antworten freuen.

Gruß Marcel

Hallo Marcel,

solange dieser Parkplatz nicht im Wohngebiet liegt oder für LKW gesperrt ist, kannst Du dort parken. Ich habe das Glück in einem ruhigen Mischnutzungsgebiet zu wohnen. Da darf ich auch den LKW abstellen.

Trotzdem würde ich gegen den Bußgeldbescheid entweder Einspruch einlegen oder einfach liegen lassen, bis er aufgehoben wird. 😉

Allzeit Gute Fahrt! ... und strafzettelfreies Parken
:-) ScaniaChris

Hallo Scania Chris!!

Vielen Dank für die schnelle Antwort

Ja meine Firma hat das Verwarngeld schon bezahlt und mir dann vom Lohn abgezogen.

Ja es ist kein reines Wohngebiet. Es ist zwar die Stadt direkt um der Ecke. und Parkschilder nur PKW erlaubt sind auch nicht aufgestellt.

Gruß Marcel

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Zitat:

Original geschrieben von Scania R380


Ja meine Firma hat das Verwarngeld schon bezahlt und mir dann vom Lohn abgezogen.

Das ist schon ziemlich dreist vom Arbeitgeber. Wie begründet er diese Eigenmächtigkeit?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Scania R380


Ja meine Firma hat das Verwarngeld schon bezahlt und mir dann vom Lohn abgezogen.
Das ist schon ziemlich dreist vom Arbeitgeber. Wie begründet er diese Eigenmächtigkeit?

Ja das kann ich dir nicht sagen.In Holland gibt es wohl andere gesetze.(Holländischer Arbeitgeber)

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