Parken auf öffentlichen Straßen

Hallo, ich hatte grad einen Zettel von einem sehr "netten" Nachbar an der Scheibe meines Kleinbusses hängen auf dem steht:
"Das Abstellen des Kleinbusses vor Erdgeschosswohnungen ist eine Belästigung und im Wohngebiet nicht statthaft. Stellen Sie das ab, sonst erfolgt eine Anzeige beim Ordnungsamt!"

Ist das wahr? es handelt sich hierbei um einen Iveco Turbo Daily - hier ein Bild: http://www.truck.co.za/_borders/3510_Bus_Front.jpg
- meiner ist ohne dieses Hochdach

Er hat ne normale PKW Zulassung bis 3,5t - darf ich den dort parken oder nicht?

mfg chris 🙂

20 Antworten

hallo,

also die regelung gilt für fahrzeuge über 3,5t (gewerblich) in wohngebieten, ich hatte das auch schonmal aber mit einem 7,5 tonner. beim ordnungsamt haben sie mir gesagt das es geduldet wird, nur wenn sich der erste beschwert dann sei schicht.
du hast warscheinlich einen der netten nachbarn mit sinn für ordnung, bei dem aber der garten aussieht wie nach einem bombeneinschlag. da kann man auch nichts behindern oder 20meter von einem fenster weg stehen, es gibt immer solche leute.

gruß holger

Zitat:

Original geschrieben von Kruter


Stellen Sie das ab,

was will denn dein nachbar??? das ding steht doch schon.... 😁

anzeige wird nicht viel bringen, da dein bus dort stehen darf sofern er niemanden gefährdet.....

Ich hatte auch mal so nen "netten" Nachbarn dem es nicht gefallen hat das ich meinen Wohnwagen(5,5m) bei uns in der Strasse abgestellt hatte,der Nachbar wohnte im Erdgeschoss und hatte nix besseres zu tun als den ganzen Tag aus dem Fenster zu gucken und fühlte sich wohl in seiner uneingeschränkten Sicht behindert,
kurzum: er rief die Polizei,die mir nen Strafzettel angeklemmt,ich dort angerufen und gfragt was das soll und die Herren darauf aufmerksam gemacht das der WW 2 Wochen dort stehen darf ohne das er bewegt werden muss,gefiel dem Nachbarn zwar nicht,aber so iss das eben😁

und denk beim abstellen daran dass nichts über 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf dem Bürgersteig zu stehen hat, dann bist du auch da abgesichert

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solang das Ding als PKW zugelassen ist und nicht mehr als 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat, ist es egal, ob da ein Fiat Punto oder ein Iveco Daily steht. In meinen Augen hat dein Nachbar keine Handhabe.

Einschränkungen für das Parken von Fahrzeugen in reinen Wohngebieten betreffen nur Fahrzeuge über 7,5 t - und dann auch nur in der Zeit zwischen 22:00 und 06:00 Uhr. Anders sieht es dann aus, wenn der Nachbar hier geltend machen kann, daß der Transporter Teil eines faktischen Gewerbebetriebs sei, der unzulässig in dem Wohngebiet betrieben werde, z.B. mit einer ganzen Anzahl von ständig an- und abfahrenden Transportern.

Hab jetzt nen Zettel angefertigt mit Adresse und Telefonnummer vom Ordnungsamt und einem Auszug aus der STVO übers parken, mal sehen ob da noch was kommt 😉

weißt du denn wer der neunmalkluge-nachbar war?

So nen Nachbarn hab ich auch so ziemlich alle 14 Tage wenn ich Pannendienst hab und jetzt Park ich meinen 3,5 to schon auf der gegenüberliegenden Strassenseite.
Die Pol lacht schon nur noch wenn sie mich sehen (die rufen mich mitlerweile schon privat an) und der gute Mann will es einfach nicht verstehen.

Idioten gibt es immer wieder, die sterben nie aus 🙄🙄
Du solltest nur darauf achten, dass du keine Ausfahrt behinderst, auch nicht auf der gegenüberliegenden Strassenseite (hast leider nicht geschrieben, wie schmal deine Strasse ist) Bei engeren Strassen ist das Ordnungsamt manchmal ein wenig quengelig, wenn man gegenüber einer Ausfahrt parkt. (Zumal der Daily ja ein wenig breiter is als ein "normaler" PKW...) Durchfahrtbreite für Komunal und Feuerwehrfahrzeuge wäre dann evtl. auch ein Problem. Wie gesagt, alles nur bei relativ schmalen Strassen.

PS.: Frag doch mal ne Fachfirma, was so ne Klebefolie 2x2m mit grimmig blickenden Augen für die rechte Seitenwand kostet >:-| 😁😁
Dann freut er sich bestimmt

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe


und denk beim abstellen daran dass nichts über 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf dem Bürgersteig zu stehen hat, dann bist du auch da abgesichert

ich dachte auf den bürgersteig darf kein fahrzeug stehen?

es sei denn, entsprechende parkflächen sind ausgezeichnet.

fahrzeug=>fahrbahn egal ob 28kg oder 2,8 t.

gruss

der pendler

http://www.brillux.de/brillux.html?...

Zitat:

Original geschrieben von Kruter


Hallo, ich hatte grad einen Zettel von einem sehr "netten" Nachbar an der Scheibe meines Kleinbusses hängen auf dem steht:
"Das Abstellen des Kleinbusses vor Erdgeschosswohnungen ist eine Belästigung und im Wohngebiet nicht statthaft. Stellen Sie das ab, sonst erfolgt eine Anzeige beim Ordnungsamt!"

Frage den "netten" Nachbarn doch mal, in welcher Verordnung das stehen soll...😁

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Kruter


Hallo, ich hatte grad einen Zettel von einem sehr "netten" Nachbar an der Scheibe meines Kleinbusses hängen auf dem steht:
"Das Abstellen des Kleinbusses vor Erdgeschosswohnungen ist eine Belästigung und im Wohngebiet nicht statthaft. Stellen Sie das ab, sonst erfolgt eine Anzeige beim Ordnungsamt!"
Frage den "netten" Nachbarn doch mal, in welcher Verordnung das stehen soll...😁

Na, in seiner "Haus

ordnung

"....wo sonst 😁

Leute gibts....ts

Grüße
Steini

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