Parken "auf Grünstreifen"
Hier haben wir eine gepflegte Wohnstraße mit älteren Einfamilienhäusern. Längsparken ist erlaubt. Es ist schwierig, freie Parklücken zu finden. Links und rechts der Fahrbahn ist ein Grünstreifen von ca. 4,50 m Breite, dann ein Gehweg, dann die Hecken und Garagen der Anlieger. Die Garagentore öffnen direkt auf den Gehweg.
Manche haben mehr als ein Auto. Das zweite Vehikel stellen sie gerne vor ihre Garage auf das Beton-Lochpflaster, das im Grünstreifen eingelassen ist. Dort behindert es weder Fußgänger noch Autofahrer.
Jetzt kommt ein lieber Nachbar und behauptet, das sei verbotenes Parken. Man dürfe diese Stelle nur benutzen, um IN die Garage zu fahren.
Stimmt das?
Beste Antwort im Thema
Ich würde, und das ist nur meine persönliche Meinung, sagen das es erlaubt ist so zu stehen, solange keiner behindert wird.
86 Antworten
Es ist befestigt und an der Seite. Dient halt gleichzeitig auch als Überfahrt. ;-)
Nein, ein Urteil traue ich mir nicht zu mit den gegebenen Infos.
Es gibt dort gar keine Bordsteine. Die Straße befindet sich auf ganzer Länge (nicht nur vor den Garagen) auf gleichem Niveau mit dem Grünstreifen, dem darin eingelassenen Rasenpflaster und dem Gehweg und dem Garagenboden.
Ach so ja: Rolltuhlfahrer können dort nicht fahren, weil die Rasensteine zu rubbelig sind.
Ich habe eine ganz ähnliche Frage, vielleicht kann mir jemand einen Rat geben, ob es sich lohnt gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen oder nicht.
Situation (siehe Bild):
Grundstücksgrenze - Rasenfläche - Geh/Radweg - Rasenfläche mit Bäumen - Landesstraße (kein Bordstein aber durchgehende Linie).
Geparkt habe ich zwischen Grundstück und Radweg (siehe blaue Markierung). Der Bußgeld-Bescheid nennt StVO §12 Abs 4 - Sie parkten nicht am rechten Fahrbahnrand.
Meine Fragen:
- Ist es zulässig auf einer Landesstraße zu parken?
- Darf ich zwischen Grundstück und Gehweg nicht parken?
- Ist es nicht unverhältnismäßig den Parkenden zu zwingen auf der Landesstraße zu parken, bei dem vielen Verkehr? Ich denke es gäbe in wenigen Minuten einen großen Stau mit massiv erhöhter Unfallgefahr.
- Dürfte ich zwischen Gehweg und Straße im Sinne des "rechten Seitenstreifens" parken?
Im Vorfeld ganz lieben Dank für Eure Antworten!
Viele Grüße!
- Da weisse durchgezogene Linie: Nein.
- Ja, nicht parken.
- Ja, deswegen darf man da auch nicht parken, da weisse Linie.
- Nein, da kein ausgewiesener Parkplatz.
Und mit welcher Begründung glaubst du, dass der Bußgeldbescheid Unrecht wäre?
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Hallo,
Danke für Euer erstes Feedback. Zwei kleine Ergänzungen: das ist mein eigenes Grundstück vor dem ich parkte und es ist innerorts.
Warum ich glaube, dass der Bußgeld-Bescheid nicht rechtens ist? Weil da steht: „sie parkten nicht am rechten Fahrbahnrand“ - wenn ich das gemacht hätte, wäre es laut euren aussagen mindestens ebenfalls nicht gestattet. Außerdem empfinde ich das Behindern des gesamten Verkehrs als nicht verhältnismäßig zum Parken auf dem Grünstreifen...
Im Sinne von §1 Gegenseitige Rücksichtnahme.
VG
Pacer
Zitat:
@hydrou schrieb am 12. Dezember 2017 um 18:04:13 Uhr:
- Da weisse durchgezogene Linie: Nein.
…
Das ist leider nicht richtig. Auf Vorfahrtstraßen (Zeichen 306, egal ob Bundes- oder Landesstraße) gilt nur außerhalb geschlossenener Ortschaften Parkverbot!
Du darfst also innerorts durchaus auf der Landesstraße parken, sofern über 3 m Restdurchfahrtsbreite gewährleistet sind. Halten oder Parken dann am rechten Fahrbahnrand, links neben der weißen Linie.
Merkwürdige Stadt. Bei uns wäre lt. Ortssatzung ein Betrag von 35 Teuros fällig gewesen. Parken auf öffentlichen Grünflächen hat nichts mit der STVO zu tun, deswegen wurde das geändert. Jetzt entwischt keiner mehr 😁
Das ist kein Grünstreifen sondern eine befestigte Grundstückzufahrt. Rasengittersteine sind eine Befestigung. Wenn ich darauf parke behindere ich weder Verkehr noch Fussgänger(vorausgesetzt es ist die zufahrt zu meinem eigenen Grundstück). Wer sich daran stört hat anscheinend keine anderen Sorgen.
Zitat:
@ceinsler schrieb am 13. Dezember 2017 um 10:22:58 Uhr:
Das ist kein Grünstreifen sondern eine befestigte Grundstückzufahrt.
Wage ich zu bezweifeln nach dem Foto.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 13. Dezember 2017 um 10:25:30 Uhr:
Zitat:
@ceinsler schrieb am 13. Dezember 2017 um 10:22:58 Uhr:
Das ist kein Grünstreifen sondern eine befestigte Grundstückzufahrt.Wage ich zu bezweifeln nach dem Foto.
Dann solltest Du mal den Text des TE richtig lesen. Betonlochpflaster!!
Zitat:
@ceinsler schrieb am 13. Dezember 2017 um 10:35:07 Uhr:
bezweifeln nach dem Foto.Dann solltest Du mal den Text des TE richtig lesen. Betonlochpflaster!!
Wen juckt das. Auf dem Foto ist ein Gehweg und Rasen, aber keine Einfahrt bzw. Zufahrt zu sehen, noch nicht mal zur Straße hin.
Ihr redet gerade über verschiedene Dinge. Einmal über die Frage vom TE von 2015 und einmal über die aktuelle Frage von Pacer22.
Das Problem ist, dass mehrere Beiträge und Threads zusammen geführt worden sind. Daher beziehen sich einige wie meine Beiträge nicht auf den ersten Post, sondern die Frage von Pacer22 von gestern.