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Parken "auf Grünstreifen"

Hier haben wir eine gepflegte Wohnstraße mit älteren Einfamilienhäusern. Längsparken ist erlaubt. Es ist schwierig, freie Parklücken zu finden. Links und rechts der Fahrbahn ist ein Grünstreifen von ca. 4,50 m Breite, dann ein Gehweg, dann die Hecken und Garagen der Anlieger. Die Garagentore öffnen direkt auf den Gehweg.
Manche haben mehr als ein Auto. Das zweite Vehikel stellen sie gerne vor ihre Garage auf das Beton-Lochpflaster, das im Grünstreifen eingelassen ist. Dort behindert es weder Fußgänger noch Autofahrer.
Jetzt kommt ein lieber Nachbar und behauptet, das sei verbotenes Parken. Man dürfe diese Stelle nur benutzen, um IN die Garage zu fahren.
Stimmt das?

Gruenstreifen
Beste Antwort im Thema

Ich würde, und das ist nur meine persönliche Meinung, sagen das es erlaubt ist so zu stehen, solange keiner behindert wird.

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Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 13. Dezember 2017 um 10:48:44 Uhr:


Ihr redet gerade über verschiedene Dinge. Einmal über die Frage vom TE von 2015 und einmal über die aktuelle Frage von Pacer22.

Ok, hab ich übersehen.

Zur Frage von @Pacer22 müsste man wissen, wo genau verläuft die Grundstücksgrenze, bzw. wem gehört die Fäche, auf der das Kfz abgestellt wurde. Pacer22, wenn Du vor Deinem eigenen Grundstück stehst, wie ist das erschlossen, wie gelangst Du mit dem Pkw auf Deinen eigenen Grund-und-Boden?
Im Hintergrund sieht man, dass der Grünstreifen überpflastert wurde.

Zitat:

@Pacer22 schrieb am 12. Dezember 2017 um 17:56:18 Uhr:


Situation (siehe Bild):
Grundstücksgrenze - Rasenfläche - Geh/Radweg - Rasenfläche mit Bäumen - Landesstraße (kein Bordstein aber durchgehende Linie).

Geparkt habe ich zwischen Grundstück und Radweg (siehe blaue Markierung).

Unabhängig von dem Parkverstoß bist du ja auch widerrechtlich über den Geh-/Radweg gefahren, um dort zu parken oder nicht?

Zitat:

@BP_03 schrieb am 13. Dezember 2017 um 19:18:43 Uhr:



Zitat:

@Pacer22 schrieb am 12. Dezember 2017 um 17:56:18 Uhr:


Situation (siehe Bild):
Grundstücksgrenze - Rasenfläche - Geh/Radweg - Rasenfläche mit Bäumen - Landesstraße (kein Bordstein aber durchgehende Linie).

Geparkt habe ich zwischen Grundstück und Radweg (siehe blaue Markierung).


Unabhängig von dem Parkverstoß bist du ja auch widerrechtlich über den Geh-/Radweg gefahren, um dort zu parken oder nicht?

Ich fahre täglich über den Gehweg um in meinen Hof zu kommen.

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Das tust du aber an einer Stelle, wo es erlaubt ist und du querst dabei den Radweg und fährst ihn nicht entlang, wie du das beim Parken machst.

Zitat:

@birscherl schrieb am 13. Dezember 2017 um 20:20:51 Uhr:


Das tust du aber an einer Stelle, wo es erlaubt ist und du querst dabei den Radweg und fährst ihn nicht entlang, wie du das beim Parken machst.

Erstens mal weiss keiner hier, wie das Fzg. zum vermeintlichen Tatort gefahren wurde.

Und zweitens habe ich schon Innenstadtlagen gesehen, in denen über 20 m oder so der kombinierte Fuss-/Radweg befahren werden muss.

Also erstmal nicht spekulieren. Gemäss Bild könnte der Wagen auch durchgängig über den Grünstreifen gefahren worden sein, wobei noch unklar ist, wem der gehört.

Auch der Grünstreifen darf nicht befahren werden. Und das Befahren eines kombinierten Fuß-/Radwegs ist auch in der Innenstadt nicht zulässig. Wo gibt’s denn so eine Stelle?

Zitat:

@birscherl schrieb am 13. Dezember 2017 um 21:49:03 Uhr:


Auch der Grünstreifen darf nicht befahren werden. Und das Befahren eines kombinierten Fuß-/Radwegs ist auch in der Innenstadt nicht zulässig. Wo gibt’s denn so eine Stelle?

Was willst Du machen, wenn Du sonst nicht auf Dein Grundstück kommst? Und wenn der „Grünstreifen“ nicht der Stadt gehört, können sich die Mitarbeuter (war ein Verschreiber, finds aber lustig) des Ordnungsamtes auf den Kopf stellen, sie sind aber nicht zuständig.

Handelt es sich bei dem geschilderten Fall um einen Vorgang in Westdeutschland?

Wenn diese Straße eine dichtbefahrene Straße sein sollte, kommt ein Abstellen des Fahrzeuges auf der Straße ja erst recht nicht in Betracht; wenn ich da mit der Situation zu einer nahegelegenen viel befahrenen, aber nur 2-spurigen Bundestraße vergleiche, da befahren Grundstücksanlieger wie Zustelldienste wie Post und Co allesamt die Grünstreifen, wenn man den je 2 Spurrillen im Rasen vor den Grundstücken Glauben schenken darf.

Stellt sich die Frage; was wichtiger ist? Intakter Rasen oder ein flüssiger Verkehrsfluß? Für mich eindeutig der flüssige Verkehrsfluß, hängt doch davon insgesamt die Wirtschaft des ganzen Landes ab.

Mitunter sieht man aber auch so eine Art Kampfparken, wenn Anwohner den - übermäßig intensiven - Durchgangsverkehr ausbremsen wollen.

Den vorgehaltenen Tatbestand halte ich auch für fragwürdig.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 13. Dezember 2017 um 23:43:52 Uhr:


Mitunter sieht man aber auch so eine Art Kampfparken, wenn Anwohner den - übermäßig intensiven - Durchgangsverkehr ausbremsen wollen.

Oft bei zu viel Lkw.-Verkehr.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 13. Dezember 2017 um 22:10:19 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 13. Dezember 2017 um 21:49:03 Uhr:


Auch der Grünstreifen darf nicht befahren werden. Und das Befahren eines kombinierten Fuß-/Radwegs ist auch in der Innenstadt nicht zulässig. Wo gibt’s denn so eine Stelle?

Was willst Du machen, wenn Du sonst nicht auf Dein Grundstück kommst? …

Für eine reguläre Einfahrt sorgen. Es gibt kein Grundstück, das für den Fahrzeugverkehr nur über einen Fuß-/Radweg angeschlossen ist, das ist nicht genehmigungsfähig.

Zitat:

@birscherl schrieb am 14. Dezember 2017 um 07:52:30 Uhr:



Zitat:

@Moewenmann schrieb am 13. Dezember 2017 um 22:10:19 Uhr:



Was willst Du machen, wenn Du sonst nicht auf Dein Grundstück kommst? …

Für eine reguläre Einfahrt sorgen. Es gibt kein Grundstück, das für den Fahrzeugverkehr nur über einen Fuß-/Radweg angeschlossen ist, das ist nicht genehmigungsfähig.

Wenn das Haus älter ist als die Genehmigungsverfahren? Womöglich noch in einem Ensemble das unter Denkmalschutz steht? Ist nicht alles im Leben 08/15.

Wenn Pacer sich nicht mehr meldet, erübrigt sich die Diskussion ohnehin.

Ich kenn dass (beim uns in der Gemeinde) dass sowas relativ schnell angebunden wird.

Ob Neubau oder Altbau - die Stadt senkt bei uns innerhalb von wenigen Tagen den Bordstein ab und passt auch den Weg an, bei Bedarf.

Gibst das wirklich, dass ein haus keine Einfahrt (Anbindung zur strase hat)? Ist sowas überhaupt legal?
Denkmalschutz betrifft doch nicht den Gehweg vorm eigenen Grundstück oO

Abgesehen davon, legitimiert dass auch kein parken auf den grün.

Zitat:

@Didi95 schrieb am 14. Dezember 2017 um 10:22:02 Uhr:


Gibst das wirklich, dass ein haus keine Einfahrt (Anbindung zur strase hat)? Ist sowas überhaupt legal?
Denkmalschutz betrifft doch nicht den Gehweg vorm eigenen Grundstück oO

Abgesehen davon, legitimiert dass auch kein parken auf den grün.

Also ich hab's mir nicht ausgedacht. Und vom Parken auf dem Grün hab' ich in dem Zusammenhang auch nicht gesprochen.

Es geht mir nur darum, dass hier vorschnell Urteile verbreitet werden, die durch die dürftige Fakten seitens der betroffenen Forianer nicht gestützt sind.

MA der Ordnungsbehörden sind manchmal schnell dabei Knöllchen zu schreiben, ob berechtigt oder nicht. Wenn das Grün dem "Täter" gehören würde, kann er sein Auto solange daraufstellen, wie er will. Solange davon keine Gefahr ausgeht und die Karre angemeldet ist.
Hier im Ort gab es eine Weile Strafzettel vor einem Getränkemarkt, angeblich wegen fehlender Parkscheibe. Bis jemandem auffiel, dass die Stellplätze zum Getränkemarkt gehören und die Ordnungsbehörde da nicht zuständig ist. Versuchen kann man es ja, viele zahlen trotzdem.

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