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Parken "auf Grünstreifen"

Hier haben wir eine gepflegte Wohnstraße mit älteren Einfamilienhäusern. Längsparken ist erlaubt. Es ist schwierig, freie Parklücken zu finden. Links und rechts der Fahrbahn ist ein Grünstreifen von ca. 4,50 m Breite, dann ein Gehweg, dann die Hecken und Garagen der Anlieger. Die Garagentore öffnen direkt auf den Gehweg.
Manche haben mehr als ein Auto. Das zweite Vehikel stellen sie gerne vor ihre Garage auf das Beton-Lochpflaster, das im Grünstreifen eingelassen ist. Dort behindert es weder Fußgänger noch Autofahrer.
Jetzt kommt ein lieber Nachbar und behauptet, das sei verbotenes Parken. Man dürfe diese Stelle nur benutzen, um IN die Garage zu fahren.
Stimmt das?

Gruenstreifen
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Ich würde, und das ist nur meine persönliche Meinung, sagen das es erlaubt ist so zu stehen, solange keiner behindert wird.

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Zitat:

@Moewenmann schrieb am 14. Dezember 2017 um 11:08:01 Uhr:


… Wenn das Grün dem "Täter" gehören würde, kann er sein Auto solange daraufstellen, wie er will. …

Da irrst du dich.

Zitat:

@birscherl schrieb am 14. Dezember 2017 um 11:13:34 Uhr:



Zitat:

@Moewenmann schrieb am 14. Dezember 2017 um 11:08:01 Uhr:


… Wenn das Grün dem "Täter" gehören würde, kann er sein Auto solange daraufstellen, wie er will. …

Da irrst du dich.

Dann lass mich nicht dumm sterben.

Es gibt zu viele OWi- und Straftatbstände, die gegen das Halten, Parken oder Abstellen eines Pkw auf "dem Grün" sprechen, als dass man sie alle aufzählen könnte. Die verallgemeinernde Aussage »Wenn das Grün dem "Täter" gehören würde, kann er sein Auto solange daraufstellen, wie er will.« ist jedenfalls so nicht richtig.

Vielen Dank für die rege Diskussion. Um der Spekulation ein bisschen Fundament zu geben, mache ich morgen noch ein besseres Foto. Aber soviel vorab. Das Grundstück endet mit dem Zaun. Den Grünstreifen habe ich zwar zu pflegen und sauber zu halten, aber gehören tut er mir nicht.

Und ja, natürlich habe ich auch eine Einfahrt, bei deren Benutzung man den Radweg queren muss. Von dort kann man auch auf den Grünstreifen fahren.

Eine Frage habe ich. Was hat das mit Westdeutschland zu tun?

Zitat:

Wenn diese Straße eine dichtbefahrene Straße sein sollte, kommt ein Abstellen des Fahrzeuges auf der Straße ja erst recht nicht in Betracht;

Das ist genau mein Gedanke. Gibt es dazu irgendeine gesetzliche Grundlage. Vielleicht sogar eine, mit deren Hilfe man den Parkverstoß legitimieren kann? Oder zumindest die Einstellung des Verfahren erreichen kann?

Viele Grüße,
Pacer

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Das Verfahren hast Du bereits durch Zahlung beendet.

Zitat:

@Didi95 schrieb am 14. Dezember 2017 um 10:22:02 Uhr:


Gibst das wirklich, dass ein haus keine Einfahrt (Anbindung zur strase hat)? Ist sowas überhaupt legal?

Ein Art indirekte Anbindung hat es hier im dörflichen Alt-Bereich sehr häufig. Da sind die Bordsteine im Bereich einer Grundstückseinfahrt zwar abgesenkt, doch das eigentliche, umzäunte Grundstück beginnt erst ca. 25 Meter neben der Bordsteinkante; die Zufahrten selbst sind oft unbefestigt und bestehen aus intaktem oder zerfurchtem Rasen. Neben der Bordsteinkante hat es dann manchmal noch einen Gehweg, doch sieht man ob der Steine, daß es neue Steine sind und dieser Gehweg erst in den letzten 10 Jahren angelegt worden sein kann.

@Pacer22

Zitat:

Eine Frage habe ich. Was hat das mit Westdeutschland zu tun?

Weil ich mir es vorstellen kann, daß gerade in Westdeutschland eine derartiges Vorgehen Lebensalltag ist.

Zumal dieses

Zitat:

Den Grünstreifen habe ich zwar zu pflegen und sauber zu halten, aber gehören tut er mir nicht.

hier nicht nur aus Haftungsgründen undenkbar wäre. Entweder hast Du mit dem, dem die Grünfläche gehört, einen schriftlichen Vertrag, wo auch geklärt ist, daß Du diese Fläche für Dein Fahrzeug zu gelegentlichem Abstellen nutzen darfst, oder der Eigentümer dieser Fläche hat sich selber darum zu kümmern.

Die Pflege dieser Fläche wird Dir hoffentlich bezahlt?

Die Hauptfrage ist: Handelt es sich um eine öffentliche oder private Grünfläche?

Grundstückseinfahrten sind auch Feuerwehrzufahrten und damit erübrigt sich jede Diskussion. Selbst wenn das Haus 3 Meter hinter dem Zaun steht, möchte die Feuerwehr gerne den Leiterwagen am Haus vorbei fahren und von der Rückseite aus löschen.

Zitat:

@otto2111 schrieb am 16. Dezember 2017 um 01:14:22 Uhr:


Grundstückseinfahrten sind auch Feuerwehrzufahrten und damit erübrigt sich jede Diskussion.

Wenn Du wüsstest, wie viele Pkw in der Verlängerung der Grundstückseinfahrt auf dem Grundstück stehen; es hat hier Dutzende von Grundstücken, wo die Feuerwehr garantiert nicht am Haus vorbeikommt. Und dieses nicht nur bei Altbau, sondern auch bei Neubau, wo die Häuser derart eng aneinander stehen, daß zusätzlich zu kleinen Anwohnergärten lediglich Platz für einen die Hauseingänge verbindenden Fußweg des gleichartigen Nachbarhauses ist.

Zitat:

@otto2111 schrieb am 16. Dezember 2017 um 01:14:22 Uhr:


Grundstückseinfahrten sind auch Feuerwehrzufahrten und damit erübrigt sich jede Diskussion. Selbst wenn das Haus 3 Meter hinter dem Zaun steht, möchte die Feuerwehr gerne den Leiterwagen am Haus vorbei fahren und von der Rückseite aus löschen.

Feuerwehrzufahrten werden von der Komune in Absprache mit der örtlichen Feuerwehr bestimmt und dementsprechend beschildert. Vor und an privaten Wohnhäuser hab ich sowas noch nie gesehen. Die Feuerwehr wird sich auch hüten ihre Fahrzeuge direkt am Brandobjekt abzustellen. Die haben bestimmt mehr als 5m Wasserschlauch dabei.

Ich denke, es ist öffentlicher Raum.
Die entsprechende Pflege wird mit Sicherheit einfach in der Ortssatzung stehen.

Vielleicht stelle ich mein Auto mal einen Tag lang auf die Straße und packe ein Schild in die Heckscheibe: „Das Ordnungsamt will das so“.... die könnten ja einfach ihre Finger still halten wenn jemand nicht auf der Straße sondern auf dem Grünstreifen vor seinem Haus parkt, aus Rücksicht auf die tausenden anderen Verkehrsteilnehmer die hier vorbei fahren...

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