Parken als Schwerbehinderter im absoluten Halteverbot
Hallo Leute,
bin neu hier und bitte um Hilfe. Falls ich in dieser Sparte falsch bin, bitte ich mich richtig einzuordnen. Finde das entsprechende Thema nirgends bzw. weiß nicht wie ich dahin komme. Danke vorab!
Zum Thema:
ich war im Okt. und November 2011 in NRW und habe offensichtlich falsch geparkt. Hierzu: ich bin schwerbehindert mit Merkzeichen "B, aG". Als ich da oben zum Arzt mußte, waren alle Behinderten-Parkplätze belegt, deshalb parkte ich im Absoluten halteverbot. Allerdings hier auf einem freien Platz, genau neben einer Einfahrt, die aber mit Brettern verbarrikadiert war, also unbenutzt. Davor war das Parken erlaubt, deshalb nahm ich an, ich könne dort meinen Wagen abstellen, um nicht unendlich weit zurück laufen zu müssen.
Als ich aber vom Dok wieder kam, hatte ich eine orangene Karte an der Windschutzscheibe, daß ich widerrechtlich geparkt hätte und mir in Kürze ein entsprechender Bescheid zu ginge.
Für mich total unsinnig folgendes:
1.
Wieso darf man da nicht parken, wenn aus der Ausfahrt eh niemand kommen oder reinfahren kann, da zu?
Klar, Schilder deshalb ab zu bauen wäre wohl zu teuer. Aber wenigsten zuhängen könnte man das da. Also nochmals, behindert habe ich dort niemanden!
2.
Wie kann man mir einen Bescheid oder ähnliches nach Hause schicken, wenn doch auf dem Kennzeichen eindeutig zu sehen ist, daß ich 550 km entfernt wohne? Habe nämlich nach Heimkehr keine Nachricht bei der Post gehabt.
3.
Darf man generell nicht dort parken, selbst wenn alle Behinderten-Parkplätze benutzt sind?
Umsonst habe ich keinen Parkausweis mit dem "aG". Das hat schon seien Grund!
4.
Wie wird wohl die Strafe dafür ausfallen?
5.
Macht es Sinn, wenn ich im Anhörungsbogen später angebe, daß die Behinderten-Plätze alle belegt waren und die Einfahrt verbarrikadiert war?
Wäre schön von Euch zu lesen. Danke und Gruß,
Moni
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von moni r19
1.
Wieso darf man da nicht parken, wenn aus der Ausfahrt eh niemand kommen oder reinfahren kann, da zu?
Klar, Schilder deshalb ab zu bauen wäre wohl zu teuer. Aber wenigsten zuhängen könnte man das da. Also nochmals, behindert habe ich dort niemanden!
Wieso man da nicht parken darf? Weil es die Beschilderung verbietet. Hat nichts damit zu tun, ob jemand behindert wird oder nicht. Auch nicht, ob das Verbot an der Stelle nun gerade Sinn macht oder nicht. Verboten ist halt verboten.
Zitat:
Original geschrieben von moni r19
2.
Wie kann man mir einen Bescheid oder ähnliches nach Hause schicken, wenn doch auf dem Kennzeichen eindeutig zu sehen ist, daß ich 550 km entfernt wohne? Habe nämlich nach Heimkehr keine Nachricht bei der Post gehabt.
Halterfeststellung über das Kennzeichen? Das Vergehen wurde halt nur notiert, Bescheid dafür kommt später. Nicht alles hat gleich den Überweisungsträger mit dran.
Zitat:
Original geschrieben von moni r19
3.
Darf man generell nicht dort parken, selbst wenn alle Behinderten-Parkplätze benutzt sind?
Umsonst habe ich keinen Parkausweis mit dem "aG". Das hat schon seien Grund!
Nein, man darf dort generell nicht parken, steht ja auch so auf den Schildern. Die Regeln sind für alle gleich, auch für behinderte Menschen. Egal ob mit oder ohne Ausweis.
Zitat:
Original geschrieben von moni r19
4.
Wie wird wohl die Strafe dafür ausfallen?
Hier kommt es jetzt drauf an, ob tatsächlich jemand behindert wurde und wie genau die Beschilderung und die Situation vor Ort war. Zwischen 10 und 35 Euro.
Zitat:
Original geschrieben von moni r19
5.
Macht es Sinn, wenn ich im Anhörungsbogen später angebe, daß die Behinderten-Plätze alle belegt waren und die Einfahrt verbarrikadiert war?
Denke nicht, wenn dir dann noch jemand was Böses will, wird da vielleicht noch Vorsatz reininterpretiert...
Gruß Tecci
149 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
@te
nehms mir jetzt nicht krumm....aber vor einer einfahrt parken? sorry da bekomm ich bluthochdruck. genau sowas hab ich hier ständig. da kippt man seinen schrott vor die ausfahrt damit der schrotti es einfacher hat aufzuladen und was is? es steht ein auto davor!ob die einfahrt jetzt für den einen zugemüllt ist oder nicht spielt ja keinerlei rolle.
Das hat jetzt aber viel mit dem Thema zu tun. 😕 Muss der Schrotti halt 3 Schritte mehr machen.
Aber mal zum Thema: Der Sinn eines Halteverbotes erschließt sich nicht immer sofort. Auch wenn es nur eine "zugenagelte Einfahrt" ist, es konnte zum Beispiel gerade bei größeren Häusern ( Ärztehaus, Bürokomplex, etc.) um einen Rettungsweg handeln oder um einen Befestigten Platz für die Feuerwehrdrehleiter z.B.
Man muss auch solche Sachen berücksichtigen.
Und liebe Moni, du hast es wahrscheinlich deinem Ausweis zu verdanken, das man dein Auto nicht sofort abgeschleppt hat. Ich gehe mal davon aus, das ein PKW ohne Signalisation eines Behinderten sofort am Haken gewesen wäre.
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Das hat jetzt aber viel mit dem Thema zu tun. 😕 Muss der Schrotti halt 3 Schritte mehr machen.
Und wenn er es wegen dem Auto nicht sieht?
Jooh, Hadrian...Kaiser und Gott..machtst deinem Namen wieder mal alle Ehre....! Mit dem Text kannste sofort bei der BilX-Zeitung anfangen!
Pure Hetze und Hass...hast wohl ein Problem mit "Autoritäten"...mein Beileid meinerseits! 🙁
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Jooh, Hadrian...Kaiser und Gott..machtst deinem Namen wieder mal alle Ehre....! Mit dem Text kannste sofort bei der BilX-Zeitung anfangen!Pure Hetze und Hass...hast wohl ein Problem mit "Autoritäten"...mein Beileid meinerseits! 🙁
PeterClio, hab Nachsicht mit Ihro Heiligkeit. Mittlerweile erzeugen Beiträge wie der von Dir angesprochene nur noch desinteressiertes Gähnen, werden diese doch bei jeder sich bietenden Gelegenheit mit nur wenig wechselnder Formulierung dargeboten. Es muss sehr deprimierend sein, so einsam in derartigen Sphären .
Oder ist die so abwertend wirkende Frosch-Perspektive in Wirklichkeit das hehre und so unerreichbar erscheinende Ziel?
Vom Standpunkt eines Wurmes aus .......
Fragen über Fragen..................😎
😁 Okay, werde ich bemühen...twindance...aber ohne Gewähr!
Soviel Narzismus/Selbstverliebtheit und, ach was weiß ich...eigentlich sollte man ihn ignorieren...aber wer so dick aufträgt, hat eine persönliche Meinung verdient! 😉😁
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Pure Hetze und Hass...hast wohl ein Problem mit "Autoritäten"...
Ach Peter, ich fürchte doch, daß wir beide den Begriff "Autoritäten" unterschiedlich definieren. Für mich zählen Politessen nicht unbedingt dazu, aber Du darfst das gerne anders sehen...😁
Für Moni, wenn sie ausgeschlafen ist. Teilweise wird hier kritisiert, dass Behindertenparkplätze mißbräuchlich benutzt oder entsprechende Sonderparkausweise ungerechtfertigt erteilt werden. Gegen diese Kritik wehrst Du Dich berechtigt. Erteilt ist erteilt. Allerdings akzeptierst Du ein angeordnetes Halteverbot nicht. Hier gilt auch, angeordnet ist angeordnet und muss beachtet werden. Bei entsprechender Begründung - alle Behindertenparkplätze belegt, dringendes Parkbedürfnis - kann es durchaus zu einer Einstellung des Verfahrens kommen. Das musst Du eben versuchen. Ansonsten wurde hier ja viel zu Rechten und angeblichen Rechten geschrieben.
Zitat:
Original geschrieben von twindance
PeterClio, hab Nachsicht mit Ihro Heiligkeit. Mittlerweile erzeugen Beiträge wie der von Dir angesprochene nur noch desinteressiertes Gähnen, werden diese doch bei jeder sich bietenden Gelegenheit mit nur wenig wechselnder Formulierung dargeboten. Es muss sehr deprimierend sein, so einsam in derartigen Sphären .Oder ist die so abwertend wirkende Frosch-Perspektive in Wirklichkeit das hehre und so unerreichbar erscheinende Ziel?
Vom Standpunkt eines Wurmes aus .......Fragen über Fragen..................😎
Unser Moderator twindance behauptet von sich ja folgendes:
Zitat:
Schreibe ich als Nutzer, so stehe ich auch zu meinen Emotionen. Werde ich als Moderator tätig, so geschieht dies ohne die geringste persönliche Sym- oder Antipathie. Dies bin ich MT, den Nutzern und meinem eigenen Gewissen schuldig.
Ob er das einfach nur so sagt, oder sich das wirklich einbildet, kann ich natürlich nicht beurteilen. Aber ich werde ihn einfach beim Wort nehmen, und da er als Nutzer geschrieben hat, werde ich ihm auch als solchen antworten.
Lieber twindance!
Daß Du in vielen Dingen anderer Meinung bist wie ich, ist hinreichend deutlich geworden. Daß Du Dich dabei nicht in der Lage siehst, eine direkte argumentative Auseinandersetzung mit mir zu führen, ebenfalls. Die von Dir hilfsweise praktizierte Methode, indirekt über die Beiträge anderer Nutzer Dein Mütchen an mir zu kühlen, empfinde ich als eines erwachsenen Menschen unwürdig.
Ich möchte Dich daher für die Zukunft bitten, es bei Beiträgen meinerseits beim desinteressierten Gähnen zu belassen, oder Dich direkt an mich zu wenden. Wer weiß, vielleicht gehst Du in deiner Selbsteinschätzung ja fehl und kannst mir das Wasser letztlich doch reichen...🙂
Hadrian,
du forderst, dass man mit dir argumentativ diskutiert. Aber das Problem dabei ist, dass du selber ja immer nur ein "Argument" kennst: Der böse Staat steckt mich in die Regelungszwangsjacke und dabei bin ich doch ein freier mündiger Bürger und darf mir alles erlauben.
Aber mit einer Sache hast du recht: in Sachen Sturrheit und Uneinsichtigkeit kann (und möchte vielleicht auch nicht) keiner dir das Wasser reichen.
Mfg Zille
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Hallo Moni!In Anbetracht des zu erwartenden marginalen Bußgelds würde ich keine Sekunde damit verschwenden darüber nachzudenken und einfach zahlen. Davon unabhängig gibt es aber selbstverständlich Möglichkeiten, gegen eine derartig unberechtigte Abzocke vorzugehen. Auch wenn es sich der Froschperspektive einiger Zeitgenossen entzieht, so sind Schilder eben keine gottgegebenen Gebote denen absoluter Gehorsam geschuldet ist.
Gerade im vorliegenden Fall würde es sich etwa anbieten die lokale Presse einzuschalten. Eine schwerbehinderte Frau, die durch unberechtigte Beamtenwilkür gegängelt wird, ist immer für eine Schlagzeile gut. Du wirst erstaunt sein wie selbst die starrsinnigste Beamtenseele zur plötzlichen Einsicht fähig ist, wenn sich öffentliche Empörung Bahn bricht.
Du scheinst ja doch ein wirkliches Autoritätsproblem zu haben. Woher hast du die Kenntnis, das dieses Halteverbot einer unberechtigte Abzocke dienlich ist?
Oder liegt es an deiner Froschperspektive und dem fehlenden Weitblick? Wie ich weiter oben schon mal angeführt habe, ergibt sich der Sinn einer solchen Maßnahme nicht unbedingt sofort Sichtbar. Man denke da mal an Hydranten, Stellfläche Feuerwehr, etc.
Natürlich obliegt es der Moni, gegen das Bußgeld mit rechtlichen Schritten vozugehen, doch sollte sie dann vorher genau Prüfen, warum dort ein Halteverbot eingerichtet ist.
MFG Thomas
Hallo Thomas
Rein rechtlich und NUR so gesehen ist ein "Vorgehen" nicht sinnvoll.
Dennoch kann ein Gespräch von Vorteil sein.
In meinem Fall war der Untereschied an Stelle einer Anzeige damals 100 S.
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Das hat jetzt aber viel mit dem Thema zu tun. 😕 Muss der Schrotti halt 3 Schritte mehr machen.
schonmal einen gesehen der eine halb zerlegte auto karosse an einem falschparke vorbeiträgt? 😉
@lateiner
wo isn nu der gesetzestext der sagt das man schilder ignorieren kann? btw woher ausser von deinen stammtischbrüdern beziehst du dieses wissen? lass uns doch mal dran teilhaben.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
. Davon unabhängig gibt es aber selbstverständlich Möglichkeiten, gegen eine derartig unberechtigte Abzocke vorzugehen. Auch wenn es sich der Froschperspektive einiger Zeitgenossen entzieht, so sind Schilder eben keine gottgegebenen Gebote denen absoluter Gehorsam geschuldet ist.
*lol* Da sind wir wieder. Dummerweise kannst weder du noch ich und nichtmal Moni auch nur ansatzweise beurteilen ob das Schild da zu dem zeitpunkt seine berechtigung hatte oder nicht. Vielleicht sollte gerade an dem tag das Anwesen hinter dem Bretterverschlag abgerissen werden und Baustellenfahrzeuge ein- und ausfahren. Vielleicht war ein Halteverbot an dieser Stelle eine behördliche Auflage weil es sich um ein Rettungsweg handelt bzw. einen Zufahrtsweg für die Feuerwehr. Vielleicht hat man es auch nicht abgehängt weil man eh wusste dass da heute die Straße vor dem Anwesen aufgebuddelt werden muss um Wasserleitungen ab oder anzuklemmen. Vielleicht, vielleicht vielleicht. Vielleicht auch nicht. Mag sein.
Aber wie erwähnt: Weder Du noch ich oder sonst einer von uns hier kann dies auch nur annähernd beurteilen. Werr das meint dies zu können ist eigentlich genau das gegenteil von dem was er meint zu sein..nämlich dumm Nur weil sich da vielleicht 4 Wochen nichts tat heißt das nicht dass sich 5 Minuten nachdem Du dein Auto da geparkt hast auch nichts tut.