Parken als Schwerbehinderter im absoluten Halteverbot

Hallo Leute,

bin neu hier und bitte um Hilfe. Falls ich in dieser Sparte falsch bin, bitte ich mich richtig einzuordnen. Finde das entsprechende Thema nirgends bzw. weiß nicht wie ich dahin komme. Danke vorab!

Zum Thema:

ich war im Okt. und November 2011 in NRW und habe offensichtlich falsch geparkt. Hierzu: ich bin schwerbehindert mit Merkzeichen "B, aG". Als ich da oben zum Arzt mußte, waren alle Behinderten-Parkplätze belegt, deshalb parkte ich im Absoluten halteverbot. Allerdings hier auf einem freien Platz, genau neben einer Einfahrt, die aber mit Brettern verbarrikadiert war, also unbenutzt. Davor war das Parken erlaubt, deshalb nahm ich an, ich könne dort meinen Wagen abstellen, um nicht unendlich weit zurück laufen zu müssen.
Als ich aber vom Dok wieder kam, hatte ich eine orangene Karte an der Windschutzscheibe, daß ich widerrechtlich geparkt hätte und mir in Kürze ein entsprechender Bescheid zu ginge.

Für mich total unsinnig folgendes:

1.
Wieso darf man da nicht parken, wenn aus der Ausfahrt eh niemand kommen oder reinfahren kann, da zu?
Klar, Schilder deshalb ab zu bauen wäre wohl zu teuer. Aber wenigsten zuhängen könnte man das da. Also nochmals, behindert habe ich dort niemanden!

2.
Wie kann man mir einen Bescheid oder ähnliches nach Hause schicken, wenn doch auf dem Kennzeichen eindeutig zu sehen ist, daß ich 550 km entfernt wohne? Habe nämlich nach Heimkehr keine Nachricht bei der Post gehabt.

3.
Darf man generell nicht dort parken, selbst wenn alle Behinderten-Parkplätze benutzt sind?
Umsonst habe ich keinen Parkausweis mit dem "aG". Das hat schon seien Grund!

4.
Wie wird wohl die Strafe dafür ausfallen?

5.
Macht es Sinn, wenn ich im Anhörungsbogen später angebe, daß die Behinderten-Plätze alle belegt waren und die Einfahrt verbarrikadiert war?

Wäre schön von Euch zu lesen. Danke und Gruß,
Moni

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von moni r19


1.
Wieso darf man da nicht parken, wenn aus der Ausfahrt eh niemand kommen oder reinfahren kann, da zu?
Klar, Schilder deshalb ab zu bauen wäre wohl zu teuer. Aber wenigsten zuhängen könnte man das da. Also nochmals, behindert habe ich dort niemanden!

Wieso man da nicht parken darf? Weil es die Beschilderung verbietet. Hat nichts damit zu tun, ob jemand behindert wird oder nicht. Auch nicht, ob das Verbot an der Stelle nun gerade Sinn macht oder nicht. Verboten ist halt verboten.

Zitat:

Original geschrieben von moni r19


2.
Wie kann man mir einen Bescheid oder ähnliches nach Hause schicken, wenn doch auf dem Kennzeichen eindeutig zu sehen ist, daß ich 550 km entfernt wohne? Habe nämlich nach Heimkehr keine Nachricht bei der Post gehabt.

Halterfeststellung über das Kennzeichen? Das Vergehen wurde halt nur notiert, Bescheid dafür kommt später. Nicht alles hat gleich den Überweisungsträger mit dran.

Zitat:

Original geschrieben von moni r19


3.
Darf man generell nicht dort parken, selbst wenn alle Behinderten-Parkplätze benutzt sind?
Umsonst habe ich keinen Parkausweis mit dem "aG". Das hat schon seien Grund!

Nein, man darf dort generell nicht parken, steht ja auch so auf den Schildern. Die Regeln sind für alle gleich, auch für behinderte Menschen. Egal ob mit oder ohne Ausweis.

Zitat:

Original geschrieben von moni r19


4.
Wie wird wohl die Strafe dafür ausfallen?

Hier kommt es jetzt drauf an, ob tatsächlich jemand behindert wurde und wie genau die Beschilderung und die Situation vor Ort war. Zwischen 10 und 35 Euro.

Zitat:

Original geschrieben von moni r19


5.
Macht es Sinn, wenn ich im Anhörungsbogen später angebe, daß die Behinderten-Plätze alle belegt waren und die Einfahrt verbarrikadiert war?

Denke nicht, wenn dir dann noch jemand was Böses will, wird da vielleicht noch Vorsatz reininterpretiert...

Gruß Tecci

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Hallo nochmal

Ja, ich habe schon erwartet, dass auf mein Post Reaktionen kommen werden, und ich hab mir ehrlich gesagt auch einige Zeit überlegt ob ich es schreiben soll oder nicht. Trotzdem hab ich mich dann dafür entschieden, und steh auch dazu.
Wenn ich zitiert werde, dann bitte auch vollständig und richtig, bzw. auch alles was ich geschrieben habe lesen.

Mein Post war keineswegs gegen dich, liebe TE gerichtet, sondern gegen Personen, die Behindertenparkplätze ungerechtfertigterweise benutzen, bzw. eine vorhandene Berechtigung missbrauchen, von denen es meiner Erfahrung nach leider viele gibt (auch in meinem Bekanntenkreis).
Ich habe auch vollstes Verständnis dafür, dass man sich eine Beeinträchtigung möglichst nicht anmerken lassen will, aber ich glaube nicht, dass man mit einer schweren aber "unsichtbaren" Behinderung, wo teilweise ein Rollstuhl nötig ist, einen Sportler simulieren kann.
Ich habe auch geschrieben, wenn man "fröhlich beschwingten Schrittes" geht, dann scheitert es meistens nicht an ein paar Metern mehr.
Und nicht, wer sich 5 Meter weit schleppen kann, der kann gefälligst auch 50 gehen, so wie es mir jetzt ausgelegt wird.

Zitat:

Original geschrieben von AndyB1971



Auch auf die Gefahr hin, dass ich jetzt indiskret werde aber bei diesen ganzen, wirklich schlimmen Krankheiten, darf man da überhaupt noch alleine Auto fahren??

Ich kenne auch einen Epileptiker, dem haben sie nach dem 2. epileptischen Anfall den FS eingezogen.

Ich denke da wird nicht nur ein Arzt dazu stellung genommen haben, das einzigste was nicht FS tauglich ist wären die Epi anfälle(Kommt drauf an wann die ausgelöst werden) Und die Koordination, jenachdem wann und wie (kann sein das das Fahrzeug auflagen hat)

Ansonsten dürften ja 80% der Verkehrsteilnehmer nicht mehr Autofahren, könnten ja eine Lungenembolie, Morbus Cron schub , Herzinfarkt oder sonstiges schieben. Blos doof wenn es während der Fahrt passiert und die Polizei dazu kommt.

Hallo elwood123,

bedingt darf man. Wenn keine Anfälle auftreten, man medikamentös gut eingestellt ist und regelmäßige Kontrollen machen läßt ist das OK, Einschränkungen sind allerdings vorgeschrieben. Ein Epileptiker muß halt immer damit rechnen, daß jederzeit ein Anfall auftreten kann. Bedeutet, er muß ständig seinen Körper beobachten und Vorwarnungen (Auren) ernst nehmen. Zudem sind gewisse Gutachten erforderlich.
Zufrieden?

Mach Dir aber trotzdem mal Gedanken, ob Du mit Deiner Meinung von oben richtig liegst.
Gruß Moni

Zitat:

Original geschrieben von AndyB1971


Ich kenne auch einen Epileptiker, dem haben sie nach dem 2. epileptischen Anfall den FS eingezogen.

Das ist wohl nicht bei jedem gleich.

Ich kenne auch einen Epileptiker, der merkt aber immer vorher, wenn ein Anfall kommt und kann dann eben anhalten. Der fährt ganz normal Auto.

Seine Krankheit ist auch durch Medikamente so weit unter Kontrolle, dass er nur ganz selten Anfälle hat.

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Hallo Moni

Danke, dass du mir antwortest, aber ich war nicht derjenige, der gefragt hat ob man mit Epilepsie Auto fahren darf 😉

Ich mache mir zu dem Thema durchaus viele Gedanken. Ich persönlich bin zwar nicht betroffen, allerdings gibt es in meiner Familie und auch im Bekanntenkreis einige Menschen mit unterschiedlich schweren Behinderungen und ich bekomme dadurch einiges aus dem Leben mit.

@te
nehms mir jetzt nicht krumm....aber vor einer einfahrt parken? sorry da bekomm ich bluthochdruck. genau sowas hab ich hier ständig. da kippt man seinen schrott vor die ausfahrt damit der schrotti es einfacher hat aufzuladen und was is? es steht ein auto davor!

ob die einfahrt jetzt für den einen zugemüllt ist oder nicht spielt ja keinerlei rolle.

Zitat:

Original geschrieben von elwood123



Zitat:

Original geschrieben von AndyB1971


Ich kenne auch einen Epileptiker, dem haben sie nach dem 2. epileptischen Anfall den FS eingezogen.
Das ist wohl nicht bei jedem gleich.
Ich kenne auch einen Epileptiker, der merkt aber immer vorher, wenn ein Anfall kommt und kann dann eben anhalten. Der fährt ganz normal Auto.
Seine Krankheit ist auch durch Medikamente so weit unter Kontrolle, dass er nur ganz selten Anfälle hat.

Danke für die Antwort.

Kann ich so absolut nachvollziehen! Hat mich nur mal so interessiert.

Die besten Wünsche und viel Gesundheit an Moni!

Hallo @te,

was hast Du denn für Probleme? Lies wenn bitte schön richtig und alles. Ich habe NICHT "vor" der Einfahrt geparkt, sondern "daneben". Da hätten 2 Autos parken können, nicht nur ich. Und dann kam erst die Ein-/Ausfahrt. Pflanzenkübel --- Mein PkW --- Platz--- Ein-/Ausfahrt --- Pflanzenkübel.

Für die übrigen:
Bin etwas durcheinander gekommen mit wer was geschrieben hat. Generell aber stimmt es schon, daß oft Mißbrauch mit den Parkscheinen betrieben wird. Jedoch sollte man auch bedenken, daß es gar nicht so einfach ist diesen besagten Schein zu bekommen.
Mir sieht man wegen "dünn" wohl an, daß ich krank bin, doch was ich mit den Beinen, Kopf oder Innereien habe, das merkt kaum einer wenn ich draußen bin. Horrende Schmerzen sind immer vorhanden und schnell laufen oder hüpfen kann ich auch nicht. Dennoch behaupten dumme Menschen, ich hätte nichts. Das entspricht dem: Wer 5 m gehen kann, der kann auch 50 m gehen" - FALSCH! So geht es mit Sicherheit der Mehrheit von aG-Parkausweis-Besitzern. Wie gesagt, den bekommt noch lange jeder mit irgendeiner Behinderung und schon gar nicht jeder. Stellt Euch mal vor, man (wie auch ich) würde laut heulen wegen der Schmerzen - obwohl mir oft danach ist. Würde über kurz oder lang nicht auch alle Welt über einen lachen, die Sache nicht ernst nehmen? Ist im Grunde nicht anders als das, was feindlich Gesinnte denken.

Bezüglich Epilepsie: Habe ich so gemeint, daß man vorher etwas merkt, allerdings dann auch ernst nehmen soll. Allerdings gibt es unendlich viele Arten der Epilepsie. Manche merken es vorher, manche nicht. Ich merke es zum Glück auch durch sogenannte Auren. Nur wenn es oft vorkommt, daß Anfälle sich auch nur ankündigen, man evtl. ein Notfallmedikament einnimmt, um den Anfall zu unterdrücken, dann sollte man künftig vorläufig nicht mehr fahren. So kommen dann halt die Auflagen zustande: genaue Gutachten, TÜV-Gutachten wegen Koordination.....! Ich habe auch vor Jahren mal meinen Führerschein abgegeben, weil ich die Allgemeinheit nicht gefährden wollte. Zudem darf man mit eingenommenen Notfallmedis eh nicht fahren, bis die ausgewirkt haben. Ist m. E. auch nur ein Zeichen, daß man auf die normalen Antiepileptika nicht mehr richtig eingestellt ist. Wenn ein Anfall kommen will, kommt er. Wenn dann auch erst später. Toi - toi - toi, noch helfen meine Pillen.

So, ich muß nun schlafen.
Gut`s Nächtle,

Moni

Berichtigung:

da fehlte ein "NICHT" !!! Und zwar:

... aG-Parkausweis-Besitzern. Wie gesagt, den bekommt noch lange "NICHT" jeder mit irgendeiner Behinderung und schon gar nicht jeder. Stellt Euch ..

Jetzt aber,

gute Nacht!

Hallo Moni!

In Anbetracht des zu erwartenden marginalen Bußgelds würde ich keine Sekunde damit verschwenden darüber nachzudenken und einfach zahlen. Davon unabhängig gibt es aber selbstverständlich Möglichkeiten, gegen eine derartig unberechtigte Abzocke vorzugehen. Auch wenn es sich der Froschperspektive einiger Zeitgenossen entzieht, so sind Schilder eben keine gottgegebenen Gebote denen absoluter Gehorsam geschuldet ist.

Gerade im vorliegenden Fall würde es sich etwa anbieten die lokale Presse einzuschalten. Eine schwerbehinderte Frau, die durch unberechtigte Beamtenwilkür gegängelt wird, ist immer für eine Schlagzeile gut. Du wirst erstaunt sein wie selbst die starrsinnigste Beamtenseele zur plötzlichen Einsicht fähig ist, wenn sich öffentliche Empörung Bahn bricht.

Auch für Schwerbehinderte gelten die vorhandenen Verkehrsschilder, ohne Ausnahme. 

Das ist doch mal ne gute Idee! Danke, fasse ich ins Auge, zumal ich ja bald eh wieder da oben bin.
Gut`s Nächtle,
Moni

FabJo, ist ja schon ok und ich will ja auch bezahlen. Nur sollte ich dann auch wirklich verstehen können, warum ich zahle.
Klar, es gibt Vorschriften dafür gegen die ich gehandelt habe - Würdest Du mir jetzt sicher sagen wollen.
Weiß ich selbst, finde ich aber total unlogisch.

Nur weil da ein blechernes Teil steht, was man aus irgendwelchen Gründen nicht abdecken will, kann, wie auch immer?
Es ist doch wahrscheinlicher, daß man eine Verkehrsbehinderung begeht, wenn man neben die Behinderten-Parkplätze fahren würde und dort wartet bis da frei wird, oder? Dann könnten ja absolut gar keine Fahrzeuge mehr weiter. Ich weiß, das wäre wieder ein anderes Paar Schuhe, aber ich fand es halt sinnvoller niemanden zu behindern und in die freie Einbuchtung zu fahren. Zumal die Einfahrt ja frei blieb.

Jetzt schlafe ich aber wirklich. Schlafentzug ist auch nicht gerade gesund.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Davon unabhängig gibt es aber selbstverständlich Möglichkeiten, gegen eine derartig unberechtigte Abzocke vorzugehen. Auch wenn es sich der Froschperspektive einiger Zeitgenossen entzieht, so sind Schilder eben keine gottgegebenen Gebote denen absoluter Gehorsam geschuldet ist.

aha und was sonst? schilder sind nur zu allgemeinen steuerverschwendung?

Zitat:

Gerade im vorliegenden Fall würde es sich etwa anbieten die lokale Presse einzuschalten. Eine schwerbehinderte Frau, die durch unberechtigte Beamtenwilkür gegängelt wird, ist immer für eine Schlagzeile gut. Du wirst erstaunt sein wie selbst die starrsinnigste Beamtenseele zur plötzlichen Einsicht fähig ist, wenn sich öffentliche Empörung Bahn bricht.

was hat das eine mit dem anderen zu tun? weil jemand dem das leben nicht grad gut mitgespielt hat muss sich nicht an die regeln halten? akso die gelten ja nicht und dienen nur zur volksbelustigung.

zitier doch mal einen § der das aussagt das man schilder getrost ignorieren kann. ich finde grad keine.

@moni
ja wen da ein blodes blechschild steht dann muss man sich dran halten. wen du ein schild vor der türe hast wo "betreten verboten" steht und trotzdem jemand reinkommt...is das ok?

Jetzt wird es mehr als Zeit, das der Fred geschlossen wird.
Tut mir leid, aber Ihr Deutschen könnt ja nicht normal diskutieren.

Die Frage der Moni ist ja schon mehr als ausreichend beantwortet worden.

Viktor

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