PARKDEPOT - Brief bekommen - wie wird das überhaupt überwacht?
HalLo,
habe einen Brief von Parkdepot aus München bekommen. SolL für 29min Überzug 20€ zahLen :-( Unverschämtheit ... Ich bin in den anLiegen Märkten Stammkunde, hatte immer ne Parkuhr drin, aber auf dem SchiLd auf dem ParkpLatz steht: "Parkuhr unnötig, 2 Stunden kostenLos, danach 20€".
Mit der Firma ist nicht zu reden. Ich ehrLicher TrotteL habe sogar Auszüge (screenshots meiner Bank) von den betreffenden Geschäften geschickt, fühLe mich aLs Kunde vergrauLt. Von der Firma habe ich keine Beweise (Fotos usw.) bekommen. Da kann doch jeder kommen, sich Jacket anziehen, Büro mieten, Kaffee trinken und Briefe raushaun ;-)
War nochmaL vor Ort und frage mich, wie überwachen die das? Entdeckt habe ich nur eine Cam an einem Gebäude, siehe Foto.
Für Eure Erfahrungswerte und Auskunft wäre ich dankbar.
700 Antworten
Verschieden. Ich kenne es mit Zeugen und Fotos, in großen Städten auch mit einer automatischen Kennzeichenerfassung, also Scanner. Im letzten Fall wird es wohl eine geringe Toleranz geben, danach ist das vertraglich geschuldete Entgelt fällig - also nichtmal ein Bußgeld, wie auch.
Die verschiedenen Varianten wurden doch schon weiter vorne erklärt. Bei uns haben sich die Bodensensoren durchgesetzt. Die erfordern aber eben doch noch Kontrollpersonal. Der Kontrolleur bekommt automatisch eine Meldung, wenn ein Fahrzeug die Parkzeit überschreitet, er muss also nicht mehr in jedem einzelnen Fahrzeug eine Parkscheibe kontrollieren. Vorteil für die Kunden: Sie können die Parkscheibe nicht vergessen, was ja für sich genommen schon AGB-widrig sein könnte, selbst wenn die Parkzeit noch gar nicht überschritten wurde.
Diese Art der Überwachung dürfte wohl bald aussterben, hat sie doch den Nachteil, dass sie keine legale Möglichkeit bietet, auch von Kunden, die sich an die Parkzeiten halten Geld abzuschöpfen. Das ändert sich wohl zukünftig.
Aber der Reihe nach: In der Sendung Marktcheck, ausgestrahlt am 09.04.24 20:15 in SWR3, verfügbar in der Mediathek, wurden zwei neue Systeme zur Parkraumüberwachung vorgestellt.
System 1 setzt auf das bereits bekannte und vielfach eingesetzte Scannen des Kennzeichens bei Ein- und Ausfahrt, womit sich die Parkzeit ermitteln lässt. So weit so schlecht gut.
Erste Bewirtschafter gehen jetzt dazu über, Automaten aufzustellen, wo jeder, der den Parkplatz verlässt, sein Kennzeichen eintippen muss. Tut er das nicht, wird eine Vertragsstrafe fällig. Dieses Eintippen des Kennzeichens hat technisch überhaupt keine Relevanz, da die Parkzeit ja sowieso ermittelt wird. Aber jetzt kann man auch bei den Menschen abkassieren, die sich zwar an die Parkdauer gehalten haben, aber vergessen, beim Verlassen das Kennzeichen einzutippen.
Das treibt auch seltsame Blüten: In einem Fall führte die Zufahrt eines Parkplatzes über einen Aldi-Parkplatz, der auf diese Art überwacht wurde. Menschen die diesen Parkplatz anfuhren bekamen ein Schreiben mit dem Vorwurf der Vertragsverletzung, weil sie in den Aldi-Parkplatz einfuhren und ihn wieder verlassen hatten, ohne das Kennzeichen einzutippen. Dass die ermittelte Parkdauer nur einige Sekunden betrug spielte keine Rolle. Mittlerweile wird die Zufahrt zu dem anderen Parkplatz nicht mehr gescannt. ABER: Wenn man zukünftig in einen solchen Parkplatz einfährt, wendet und ihn wieder verlässt, kann das schon reichen.
System 2 geht noch einen Schritt weiter: Eine KI erfasst nach dem Parken die Bewegungsdaten des ausgestiegenen Fahrers. Wer also, bevor er in den Markt zum Einkaufen geht, noch schnell seine Hemden in der benachbarten Reinigung abgibt, ist fällig. Eine weitere Überwachung der Person kann aus technischen und auch rechtlichen Gründen nicht stattfinden. Es spielt also keine Rolle, ob ich nach den 3 Minuten Aufenthalt in der Reinigung danach meine Pflicht erfülle und in den Markt zum einkaufen gehe.
Bin gespannt, wie man sich sowas noch schön reden kann.
Hier der Bericht.
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Zitat:
@Melosine schrieb am 10. April 2024 um 07:50:45 Uhr:
Diese Art der Überwachung dürfte wohl bald aussterben, hat sie doch den Nachteil, dass sie keine legale Möglichkeit bietet, auch von Kunden, die sich an die Parkzeiten halten Geld abzuschöpfen. Das ändert sich wohl zukünftig.
/... /
Bin gespannt, wie man sich sowas noch schön reden kann.
Keiner hier verspürt den Auftrag, andere von ihrem Verfolgungswahn zu kurieren.
😮
Zitat:
@Melosine schrieb am 10. April 2024 um 07:50:45 Uhr:
...
Es spielt also keine Rolle, ob ich nach den 3 Minuten Aufenthalt in der Reinigung danach meine Pflicht erfülle und in den Markt zum einkaufen gehe.Bin gespannt, wie man sich sowas noch schön reden kann.
Das siehst du falsch.
Sofern der Parkplatz nur zum Einkaufsmarkt gehört, hast du mit dem Gang zur Reinigung deine Pflicht schon verletzt. Dabei spielt es keine Rolle, ob du dies davor oder danach machst.
Das Parken dort ist nur für den Einkauf beim Einkaufsmarkt gestattet und nichts anderem noch.
Schön reden braucht man sich da gar nichts. Verstehen und sich daran halten reicht.
WENN das so ist und von den Markbetreibern und möglichen anliegenden Geschäften so gelebt wird , bleibt dem mündigen Kunden immer noch eine Möglichkeit :
Ich kaufe DA nicht mehr ein, meide den/die La(ä)den und junge Mitbürger nutzen ja gerne Soziale Medien um ihrem Ärger Gehör zu verschaffen. 🙂
Ist wohl die weitaus entspanntere Möglichkeit, als sich auf auch nur kleinste Rechtsstreitereien einzulassen.
Leben tun sie das wohl so. Das will der Aldi nicht und auch die Reinigung nicht. Die Parkplatzfirma aber - und Aldi samt Reinigung sagen "Können wir nichts dafür".
Klar müsste man die Läden dann meiden. Der Mensch ist aber halt bequem. Und der Deutsche ganz besonders 😁
Aldi & Co mögen das meist nicht, weil es Kunden gibt, über die wir hier diskutieren. Die sind genervt davon.
Eingebrockt haben sich diese Kunden die Parkraumüberwachung selbst und erhalten sie am Leben, aber meckern ständig ohne verstehen zu wollen, warum es ist, wie es ist.
Naja.. @tomcat092004 ,
wenn folgende konkrete Situation …Einkaufen beim, ich nenne ihn mal „Hauptsupermarkt“ UND Abgeben/Abholen von Kleidung bei einer örtlich irgendwie zugehörigen Reinigung vor oder nach dem Supermarkt Einkauf zu einer Sanktion sprich Parkraumverletzung führt, hört der Spaß wirklich auf.
DA muss ich nichts „verstehen“ warum es so ist wie es ist. Das geht dann tatsächlich in Richtung abzocken.
Wie wäre denn das, vom Betreiber gewünschte, korrekte Verhalten?
zuerst Supermarkteinkauf,…..dann direkt vom Platz fahren…..dann zurück auf den Platz fahren und zur Reinigung?
Und genau deshalb kann ich mir eine Sanktionierung bei so einer Konstellation in der täglichen Praxis auch sehr schwer vorstellen.
Was ich mir hingegen vorstellen könnte, das so ein Gebaren gegen den Rechts-Grundsatz von „Treu und Glauben“ verstoßen würde.
Ein Rechtsgrundsatz, nach dem der eine Vertragspartner (Parkplatzbewirtschafter) auf die berechtigten Interessen des anderen Vertragspartner (Kunde) Rücksicht nehmen muss, WENN der seine Rechte redlich ausübt.
(Der Besuch zweier Geschäfte innerhalb der erlaubten Parkzeit ist sicher nicht als unredlich zu bezeichnen)
Sind zwei Geschäfte örtlich nahe beieinander, so darf der Kunde (nach Treu und Glauben) wohl davon ausgehen, das der alleinige und aufeinanderfolgende Besuch BEIDER Geschäfte nicht zu einem Parkverstoß führt.
Zur ganzen Diskussion sei mal das Schlagwort „Rechtsmißbrauch“ in den Ring geworfen.
(Ein Recht wird rechtsmissbräuchlich ausgeübt, wenn damit nur der Zweck verfolgt wird, einem anderen einen Schaden zuzufügen (§ 262 BGB, Schikaneverbot). Eine mißbräuchliche Rechtsausübung ist rechtswidrig und kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.)
Deswegen mein sofern am Anfang.
Zu wem gehört der Parkplatz, was dann zur Folge hat, wo man einkaufen darf, wenn man dort parkt.
War das so unverständlich?
Es ist ein Unterschied, ob beide Geschäfte direkt am Parkplatz sind oder ich für einen der Geschäfte den Bereich verlassen muss.
Verlasse ich den Bereich, liegt ein Parkverstoß vor.
Selbst wenn beide Geschäfte am Parkplatz sind, kann es sein, dass der Parkplatz nur für den Einkauf in einem der Geschäfte dort benutzbar ist. Das sollte dann aber ausgeschildert sein, wenn man auf den Parkplatz fährt.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 10. April 2024 um 09:50:06 Uhr:
Zitat:
@Melosine schrieb am 10. April 2024 um 07:50:45 Uhr:
...
Es spielt also keine Rolle, ob ich nach den 3 Minuten Aufenthalt in der Reinigung danach meine Pflicht erfülle und in den Markt zum einkaufen gehe.Bin gespannt, wie man sich sowas noch schön reden kann.
Das siehst du falsch.
Sofern der Parkplatz nur zum Einkaufsmarkt gehört, hast du mit dem Gang zur Reinigung deine Pflicht schon verletzt. Dabei spielt es keine Rolle, ob du dies davor oder danach machst.
Das Parken dort ist nur für den Einkauf beim Einkaufsmarkt gestattet und nichts anderem noch.Schön reden braucht man sich da gar nichts. Verstehen und sich daran halten reicht.
Nicht immer dürfen nur Kunden auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums parken. Ein Beispiel ist das Einkaufszentrum Elisenhof in München. Aber einer der Eigentümer (oder deren Vertreter) gibt diese Regeln klar und verständlich bekannt, und jemand arbeitet daran, dass der Kunde negative Gefühle hat.
Das dürfte dann aber klar ausgewiesen sein.
Das haben wir in meiner Ecke auch. Der Supermarkt übernimmt bei einem Einkauf die Parkkosten für 90min. Geregelt wird der Zugang dort per Schranke.
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 10. April 2024 um 12:01:23 Uhr:
Naja.. @tomcat092004 ,wenn folgende konkrete Situation …Einkaufen beim, ich nenne ihn mal „Hauptsupermarkt“ UND Abgeben/Abholen von Kleidung bei einer örtlich irgendwie zugehörigen Reinigung vor oder nach dem Supermarkt Einkauf zu einer Sanktion sprich Parkraumverletzung führt, hört der Spaß wirklich auf.
Wieso? Sie befürworten es also, dass ich mich in die Einfahrt bei Ihnen stellen darf weil ich beim Nachbarn was abholen will?
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 10. April 2024 um 12:01:23 Uhr:
DA muss ich nichts „verstehen“ warum es so ist wie es ist. Das geht dann tatsächlich in Richtung abzocken.
Wieso?
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 10. April 2024 um 12:01:23 Uhr:
Wie wäre denn das, vom Betreiber gewünschte, korrekte Verhalten?
zuerst Supermarkteinkauf,…..dann direkt vom Platz fahren…..dann zurück auf den Platz fahren und zur Reinigung?
Wenn die Reinigung Teil der Nutzungsgemeinschaft ist, dann ist das vollkommener Humbug. Wenn der Parkplatz jedoch nur dem Supermarktbetreiber gehört oder dieser alleiniger Nutzungsberechtigter ist, dann hat das Fahrzeug, formaljuristisch bei der Abholung der Ware, bei der Reinigung, auf dem Parkplatz des Supermarktes nichts zu suchen.
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 10. April 2024 um 12:01:23 Uhr:
Was ich mir hingegen vorstellen könnte, das so ein Gebaren gegen den Rechts-Grundsatz von „Treu und Glauben“ verstoßen würde.
Ein Rechtsgrundsatz, nach dem der eine Vertragspartner (Parkplatzbewirtschafter) auf die berechtigten Interessen des anderen Vertragspartner (Kunde) Rücksicht nehmen muss, WENN der seine Rechte redlich ausübt.
(Der Besuch zweier Geschäfte innerhalb der erlaubten Parkzeit ist sicher nicht als unredlich zu bezeichnen)
Der Verstoß gegen Ttreu und Glaube liegt hier nur vor, wenn die Beschilderung fehlerhaft ist und das nicht lesen kann weder dem Betreiber des Parkplatzes noch dem Überwacher angelastet werden.
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 10. April 2024 um 12:01:23 Uhr:
Sind zwei Geschäfte örtlich nahe beieinander, so darf der Kunde (nach Treu und Glauben) wohl davon ausgehen, das der alleinige und aufeinanderfolgende Besuch BEIDER Geschäfte nicht zu einem Parkverstoß führt.
Nö er kann nicht davon ausgehen. Er ist trotzdem dazu verpflichtet Schilder zu lesen.
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 10. April 2024 um 12:01:23 Uhr:
Zur ganzen Diskussion sei mal das Schlagwort „Rechtsmißbrauch“ in den Ring geworfen.
(Ein Recht wird rechtsmissbräuchlich ausgeübt, wenn damit nur der Zweck verfolgt wird, einem anderen einen Schaden zuzufügen (§ 262 BGB, Schikaneverbot). Eine mißbräuchliche Rechtsausübung ist rechtswidrig und kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.)
Was hat das Wahlrecht hiermit zu tun? Ich denke sie meinen den 226. Wenn dies hier anwendbar wäre, dann könnte man die komplette StVO damit aushebeln. Man würde hunderttausende finden diese als Schikane betrachten.
Tja…da kann man mal sehen, wie man unterschiedlicher Meinung sein kann und wer hat etwas von „Nachbars Auffahrt“ geschrieben?
Ich habe eine ganz konkret geschilderte Situation kommentiert, auf die ich mich auch jetzt weiter beziehe.
Ob ein anderes Geschäft in ortsnähe zum Hauptnutzer eine „Nutzungsgemeinschaft“ eingegangen ist kann ich als Kunde nicht ohne weiteres erkennen, wäre mir aber für die Praxis auch egal.
Man soll und darf mir nur beim Besuch des einen oder anderen nur keinen Parkverstoß vorwerfen wenn beide einem für mich anscheinend „gemeinsamen“ Parkraum zugehören könnten.
Wird das dann doch versucht ( und nur darüber Rede ich hier)….geht das für MICH in Richtung „Schikane“ womit wir dann beim „von Ihnen“ 😁 dankenswerterweise korrigiertem §226 BGB wären.
Durch die Anwendung des §226 für diese Konstellation, wird dann auch nicht die gesamte StVO ausgehebelt, wobei diese Annahme an sich schon unsinnig ist, was ja bedeuten dürfte das jedwede Anwendung dieses Paragrafen damit verhindert würde.
Es soll nur eine Vertragspartei vor Schikane, Rechtsmißbrauch oder wie man solche Praktiken auch immer nennen will, geschützt werden.
Aber……man soll ja auch andere Ansichten gelten lassen und genau das mache ich dann mal. 😉