PARKDEPOT - Brief bekommen - wie wird das überhaupt überwacht?
HalLo,
habe einen Brief von Parkdepot aus München bekommen. SolL für 29min Überzug 20€ zahLen :-( Unverschämtheit ... Ich bin in den anLiegen Märkten Stammkunde, hatte immer ne Parkuhr drin, aber auf dem SchiLd auf dem ParkpLatz steht: "Parkuhr unnötig, 2 Stunden kostenLos, danach 20€".
Mit der Firma ist nicht zu reden. Ich ehrLicher TrotteL habe sogar Auszüge (screenshots meiner Bank) von den betreffenden Geschäften geschickt, fühLe mich aLs Kunde vergrauLt. Von der Firma habe ich keine Beweise (Fotos usw.) bekommen. Da kann doch jeder kommen, sich Jacket anziehen, Büro mieten, Kaffee trinken und Briefe raushaun ;-)
War nochmaL vor Ort und frage mich, wie überwachen die das? Entdeckt habe ich nur eine Cam an einem Gebäude, siehe Foto.
Für Eure Erfahrungswerte und Auskunft wäre ich dankbar.
700 Antworten
Zitat:
@Melosine schrieb am 7. April 2024 um 12:57:56 Uhr:
Würdest du eine Strafe wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bezahlen, wenn dir kein Foto vorgelegt wird?
Wirst Du wohl tun müssen, wenn dich zwei freundliche Polizisten mit Laserpistole ohne Foto anhalten.
Die Zeiten, wo vorne gemessen und 300 m weiter angehalten wurde (Auto und Geschwindigkeit per Funk durchgegeben), sind wohl vorbei.
Aber bei beiden Methoden ist nichts dokumentiert, zahlen musst Du trotzdem.
@Melosine
Den muss man dann auch nicht überprüfen,der muss mir nachgewiesen werden.
Und solange dem so nicht ist würde auch ich keinen Euro bezahlen.
Das passiert in der Regel mit einem Foto des Fahrzeugs auf dem Parkplatz.
Dort ist dann sicher einwandfrei zu erkennen ob die Parkscheibe fehlt,die Parkzeit überzogen ist oder der Wagen nicht richtig geparkt wurde.
Oder halt über das Kamerasystem wenn es nur die Parkzeit betrifft.
Wenn es darum geht das man den Parkplatz verlassen hat um woanders hinzugehen bedarf es dann halt mehr als nur der Aussage des Bewirtschafters,aber dann weiß man doch das man noch mal woanders hin ist.
So kurz kann ein Gedächnis nun wirklich nicht sein.
Deine Aussage zum Falschparken zeigt doch eindeutig das Du einfach nicht akzeptieren willst das Verträge einzuhalten sind.
Die Definition ist da recht eindeutig,ein Falschparker ist jemand der rechtlich nicht da hin gehört.
Und das tust nicht dadurch das Du da einkaufst,sondern die Bedingen einhälst die der geschlossene Vertrag beinhaltet.
Da kannst Du noch soviel Nonsens schreiben,als was anderes kann ich Deine Aussagen nicht mehr ansehen.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 7. April 2024 um 13:03:07 Uhr:
Zitat:
@Melosine schrieb am 7. April 2024 um 12:57:56 Uhr:
Würdest du eine Strafe wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bezahlen, wenn dir kein Foto vorgelegt wird?Wirst Du wohl tun müssen, wenn dich zwei freundliche Polizisten mit Laserpistole ohne Foto anhalten.
Die Zeiten, wo vorne gemessen und 300 m weiter angehalten wurde (Auto und Geschwindigkeit per Funk durchgegeben), sind wohl vorbei.
Aber bei beiden Methoden ist nichts dokumentiert, zahlen musst Du trotzdem.
Sorry, ich hätte erwähnen sollen, dass ich von einem stationären Blitzer, bzw. einem mobilen mit Lichtschranke ausging.
Und dass bei Messungen mit Laserpistole nichts dokumentiert wird stimmt nicht.
Gerade bei Verwendung von Laserpistolen muss sehr viel dokumentiert werden. Es muss ein vollständiges Messprotokoll vorliegen. Es müssen alle vorgeschriebenen Starttests durchgeführt und protokolliert werden, das Personal muss nachweislich geschult sein und die Eichung muss aktuell sein. Fehlt einer dieser Punkte, oder ist unvollständig, kann kein Bußgeld erhoben werden.
In meinem Fall vor einigen Jahren hat mich der fehlende Nachweis eines von glaube ich vier Starttests, vor einem Fahrverbot bewahrt.
Zitat:
@Melosine schrieb am 7. April 2024 um 13:20:12 Uhr:
In meinem Fall vor einigen Jahren hat mich der fehlende Nachweis eines von glaube ich vier Starttests, vor einem Fahrverbot bewahrt.
Passt ins Bild.
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Zitat:
@Melosine schrieb am 7. April 2024 um 12:57:56 Uhr:
...
Doch, das glaube ich dir unbesehen. Aber ist dir schon mal in den Sinn gekommen, dass du eigentlich keine Chance hast, den Vorwurf auch zu überprüfen?
Der Vorwurf muss mir bewiesen werden. Das dürfte bei einem solchen Parkplatz nicht anders sein.
Zitat:
Ich hab die Frage schon mal gestellt: Würdest du eine Strafe wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bezahlen, wenn dir kein Foto vorgelegt wird?
Siehe oben
Der Beweis dafür muss schon erbracht werden.
Das sind die Regeln, an die sich ebenfalls gehalten werden muss.
Der Beweis kann eingefordert werden und wird nicht immer mitgeschickt.
Am Beispiel des Blitzers ist es mir schon so passiert. Es war kein Photo beim Brief dabei. Allerdings Zugangsdaten für ein Onlineportal, wo das Beweisphoto abgerufen werden konnte.
Die Zeiten, das Beschuldigungen unbewiesen zur Strafe führen, gibt es schon lange nicht mehr.
Aber grundsätzlich funktioniert mein Gedächtnis noch, dass ich eine Anschuldigung dieser Art nachvollziehen kann.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 7. April 2024 um 13:21:26 Uhr:
Zitat:
@Melosine schrieb am 7. April 2024 um 13:20:12 Uhr:
In meinem Fall vor einigen Jahren hat mich der fehlende Nachweis eines von glaube ich vier Starttests, vor einem Fahrverbot bewahrt.Passt ins Bild.
Was soll das? Ich konnte nachweisen, dass die Messung nicht korrekt durchgeführt wurde. Das war ein Schreiben an die Stadt Würzburg, mit der Bitte, mir die entsprechenden Protokolle zuzusenden. Als Antwort kam dann, dass die Protokolle nicht in vollem Umfang beigebracht werden können und der Vorgang nicht weiter verfolgt werden könne. Ich hab dann dort angerufen und nachgefragt, was da gefehlt hat. Hatte mich auch gewundert, dass die mir das gesagt hatten.
Und was genau passt da jetzt in welches Bild?
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 6. April 2024 um 23:39:56 Uhr:
Eine Karenzzeit von z.B. 10-.15min.,
Und dann jammerst, wenn das Ticket nach 18 Minuten erlassen wird. Und so kannst immer weiter führen.
Bei 20 Minuten heulst, wenn nach 25 ein Ticket fällig ist, bei 30 Minuten Karenz wird nach 35 gejammert
Zitat:
@Melosine schrieb am 7. April 2024 um 13:37:20 Uhr:
Ich konnte nachweisen, dass die Messung nicht korrekt durchgeführt wurde.
Du konntest nachweisen, dass ein Formfehler vorlag, mehr nicht.
Zitat:
@Melosine schrieb am 7. April 2024 um 13:20:12 Uhr:
In meinem Fall vor einigen Jahren hat mich der fehlende Nachweis eines von glaube ich vier Starttests, vor einem Fahrverbot bewahrt.
Der Robin Hood der Raser!
Lass raten, wer zum Tatzeitpunkt Dein Kfz gefahren hat, ist Dir schon zum Tatzeitpunkt selbst nicht mehr bekannt.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 7. April 2024 um 13:33:20 Uhr:
Der Beweis dafür muss schon erbracht werden.
Das sind die Regeln, an die sich ebenfalls gehalten werden muss.
Ich ziele da auf die nicht vorhandene Halterhaftung ab.
Wenn jemand geblitzt wird, wird der Halter des Fahrzeugs angeschrieben. Anhand des Fotos wird der Fahrer ermittelt. Gibt es, aus welchen Gründen auch immer, kein aussagekräftiges Foto, stirbt das Ganze schon beim Sachbearbeiter. Kein Foto, keine Fahrerermittlung, kein Bußgeld. Gut, bei besonders krassen Fällen wird sicher nachgehakt. Zurecht.
Die Situation der Überwacher ist identisch. Nur versuchen die, vom Halter Geld einzutreiben, was die Ordnungsämter nicht tun, sprich, die amtliche Vorgehensweise wird konterkariert. ä
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 7. April 2024 um 13:40:52 Uhr:
Zitat:
@Melosine schrieb am 7. April 2024 um 13:37:20 Uhr:
Ich konnte nachweisen, dass die Messung nicht korrekt durchgeführt wurde.Du konntest nachweisen, dass ein Formfehler vorlag, mehr nicht.
Zweifelst du etwa an der Sinnhaftigkeit unserer Rechtssprechung? Die sieht nämlich vor, dass solche Formfehler einen Anspruch verwirken.
Zitat:
@Melosine schrieb am 7. April 2024 um 13:58:24 Uhr:
Die Situation der Überwacher ist identisch. Nur versuchen die, vom Halter Geld einzutreiben, was die Ordnungsämter nicht tun, sprich, die amtliche Vorgehensweise wird konterkariert. ä
Wenn man schon die privatrechtliche Sache auf Supermarktparkplätzen mit amtlichen Verwarnungs- und Bußgeldern vergleichen will, dann stimmt das doch nicht, was du schreibst. Das wurde doch auch weiter vorne schon festgestellt, das kannst du doch nicht schon wieder vergessen haben.
Bei Verstößen gegen Park- und Haltverbote gibt es in Deutschland eine Kostentragungspflicht des Halters, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann.
Zitat:
@Melosine schrieb am 7. April 2024 um 14:03:50 Uhr:
Zweifelst du etwa an der Sinnhaftigkeit unserer Rechtssprechung? Die sieht nämlich vor, dass solche Formfehler einen Anspruch verwirken.
Nö. Auch wenn diese Schlupflöcher immer wieder von irgendwelchen A.-Löchern genutzt werden, sich um ihre Verantwortung zu drücken.
Unsere Rechtssprechung sieht auch vor, dass man am eigenen Bild Urheberrechte hat. So weit gut und richtig. Allerdings führt das dazu, dass irgend so ein Winkeladvokat nach einem von mir abgehalten Webinar für jedes meiner verwendeten Bilder mal pauschal eine Unterlassungserklärung verlangt hat. Pech gehabt. Das waren alles eigene Bilder aus von mir bearbeiteten Schadenfällen oder bei Shutterstock gekaufte...
Zitat:
@windelexpress schrieb am 7. April 2024 um 13:44:18 Uhr:
Lass raten, wer zum Tatzeitpunkt Dein Kfz gefahren hat, ist Dir schon zum Tatzeitpunkt selbst nicht mehr bekannt.
Falsch geraten. Ich wurde angehalten.
Zitat:
@Rockville schrieb am 7. April 2024 um 14:05:27 Uhr:
Bei Verstößen gegen Park- und Haltverbote gibt es in Deutschland eine Kostentragungspflicht des Halters, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann.
Aber doch nicht für Parkverstösse. auf privaten Plätzen. Das sollte doch mittlerweile bekannt sein: