PARKDEPOT - Brief bekommen - wie wird das überhaupt überwacht?
HalLo,
habe einen Brief von Parkdepot aus München bekommen. SolL für 29min Überzug 20€ zahLen :-( Unverschämtheit ... Ich bin in den anLiegen Märkten Stammkunde, hatte immer ne Parkuhr drin, aber auf dem SchiLd auf dem ParkpLatz steht: "Parkuhr unnötig, 2 Stunden kostenLos, danach 20€".
Mit der Firma ist nicht zu reden. Ich ehrLicher TrotteL habe sogar Auszüge (screenshots meiner Bank) von den betreffenden Geschäften geschickt, fühLe mich aLs Kunde vergrauLt. Von der Firma habe ich keine Beweise (Fotos usw.) bekommen. Da kann doch jeder kommen, sich Jacket anziehen, Büro mieten, Kaffee trinken und Briefe raushaun ;-)
War nochmaL vor Ort und frage mich, wie überwachen die das? Entdeckt habe ich nur eine Cam an einem Gebäude, siehe Foto.
Für Eure Erfahrungswerte und Auskunft wäre ich dankbar.
700 Antworten
Zitat:
@windelexpress schrieb am 7. April 2024 um 13:38:09 Uhr:
Und dann jammerst, wenn das Ticket nach 18 Minuten erlassen wird. Und so kannst immer weiter führen.
Bei 20 Minuten heulst, wenn nach 25 ein Ticket fällig ist, bei 30 Minuten Karenz wird nach 35 gejammert
Warum sollte man bei 18min über die kleinliche Zeiterfassung jammern, wenn die Karenzzeit nicht offiziell bekannt gegeben oder beworben wird? Es steht ja nicht im Brief: "Sie haben 18min zu lange geparkt, das sind 3min länger als Parkzeit + Karenz. Hätten sie mal 3min weniger gebraucht. 😎 "
Natürlich darf man sich über den Brief und die Strafe ärgern.
Zitat:
@Melosine schrieb am 7. April 2024 um 14:12:58 Uhr:
Zitat:
@Rockville schrieb am 7. April 2024 um 14:05:27 Uhr:
Bei Verstößen gegen Park- und Haltverbote gibt es in Deutschland eine Kostentragungspflicht des Halters, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann.Aber doch nicht für Parkverstösse. auf privaten Plätzen. Das sollte doch mittlerweile bekannt sein:
Du hattest doch den Vergleich mit den Ordnungsämtern gebracht, nicht ich:
"Die Situation der Überwacher ist identisch. Nur versuchen die, vom Halter Geld einzutreiben, was die Ordnungsämter nicht tun, sprich, die amtliche Vorgehensweise wird konterkariert."
Darauf hatte ich geantwortet, weil du offenbar den "gerechten" Vergleich zwischen amtlichen Bußgeldern und privatrechtlichen Forderungen anstellen wolltest. Das ging doch aus meiner Antwort eindeutig hervor.
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 7. April 2024 um 14:13:58 Uhr:
Natürlich darf man sich über den Brief und die Strafe ärgern.
Ärgern darf man sich. Solange man sie dann bezahlt, sofern der Vorwurf zutrifft.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 7. April 2024 um 14:09:03 Uhr:
Zitat:
@Melosine schrieb am 7. April 2024 um 14:03:50 Uhr:
Zweifelst du etwa an der Sinnhaftigkeit unserer Rechtssprechung? Die sieht nämlich vor, dass solche Formfehler einen Anspruch verwirken.Nö. Auch wenn diese Schlupflöcher immer wieder von irgendwelchen A.-Löchern genutzt werden, sich um ihre Verantwortung zu drücken.
Wieso Schlupfloch. Ich hab Mist gebaut, die Beamten haben Mist gebaut. Hätten die ihre hier viel zitierte Pflicht erfüllt und sich an die ebenfalls viel zitierten Regeln gehalten, wäre ich 4 Wochen zu Fuß gegangen.
So halt nicht.
Achja, bitte mäßige dich bei deinen pauschalen Titulierungen.
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Zitat:
@Anselm-M schrieb am 7. April 2024 um 14:13:58 Uhr:
...
Warum bedarf es einer Karenzzeit?
Du weißt, wie lange du dort stehen darfst und kannst innerhalb dieser Zeit deinen Einkauf erledigen.
Diese ständige Forderung nach irgendwelchen Gooddies ist völlig fehl am Platz.
Sollte das Überziehen der Parkzeit kein Verschulden deinerseits sein, so steht es dir frei in Verhandlungen zu treten.
Aber für dieses Vorab Zeit zu fordern halte ich für Unsinn und geht in eine völlig falsche Richtung.
Zitat:
@Melosine schrieb am 7. April 2024 um 14:25:27 Uhr:
...
Wieso Schlupfloch. Ich hab Mist gebaut, die Beamten haben Mist gebaut. Hätten die ihre hier viel zitierte Pflicht erfüllt und sich an die ebenfalls viel zitierten Regeln gehalten, wäre ich 4 Wochen zu Fuß gegangen.
So halt nicht.
Wenn du Mist gebaut hast, warum hast du dann nach dem Haar in der Suppe auf der Gegenseite gesucht, anstatt deinen Fehler einzugestehen und die Strafe bezahlt?
Das ist übrigens auch das gemeinte "Passt ins Bild".
Du hast kalte Füße bekommen, weil man dich erwischt hat und warst nicht bereit dafür gerade zu stehen.
Zitat:
@Rockville schrieb am 7. April 2024 um 14:15:52 Uhr:
Du hattest doch den Vergleich mit den Ordnungsämtern gebracht, nicht ich:
Ja, aber im Kontext von Geschwindigkeitsüberschreitungen. Lies einfach nochmal nach.
Ja, @Melosine es ist schon auffällig, dass Du in eigener Sache zu pingeliger Rechtsauslegung kommst, aber das bei anderen nicht gelten lassen möchtest.
Zitat:
@Melosine schrieb am 7. April 2024 um 14:34:56 Uhr:
Zitat:
@Rockville schrieb am 7. April 2024 um 14:15:52 Uhr:
Du hattest doch den Vergleich mit den Ordnungsämtern gebracht, nicht ich:Ja, aber im Kontext von Geschwindigkeitsüberschreitungen. Lies einfach nochmal nach.
Das heißt also, du ziehst den Vergleich zwischen privatrechtlichen Forderungen und amtlichen Bußgeldern. Bei privaten Parkraumbewirtschaftern hättest du aber gerne die Situation wie bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, also einen lückenlosen Nachweis inkl. Foto des Fahrers. Die Kostentragungspflicht des Halters willst du nicht als Vergleich haben.
Da fällt mir ein Spruch ein, der hier schon bemerkenswert oft kam: Das passt ins Bild.
Zitat:
@Rockville schrieb am 7. April 2024 um 14:40:13 Uhr:
Bei privaten Parkraumbewirtschaftern hättest du aber gerne die Situation wie bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, also einen lückenlosen Nachweis inkl. Foto des Fahrers. Die Kostentragungspflicht des Halters willst du nicht als Vergleich haben.
Das muss ich nicht wollen, da es de facto und de jure so ist.
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 7. April 2024 um 14:13:58 Uhr:
Natürlich darf man sich über den Brief und die Strafe ärgern.
Welche Strafe? Das OA treibt ja wohl keine privaten Parkgebühren ein.
Du bist auf ein privates Grundstück gefahren und dort gelten halt die Regeln des Eigners. Der möchte lediglich seinen Obolus, den Du ihm schuldig bist, wenn Du Dich nicht an seine Vorgaben hältst.
Nachdem das mit unseren Mietern und mündlichen Absprachen nicht mehr klappte, bekam jeder einen Brief, wie auf dem Hof zu parken ist.
Weil selbst das nicht klappte sind jetzt feste Plätze zugeordet worden. Besuch etc darf nicht mehr auf dem Hof parken.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 7. April 2024 um 14:32:49 Uhr:
Wenn du Mist gebaut hast, warum hast du dann nach dem Haar in der Suppe auf der Gegenseite gesucht, anstatt deinen Fehler einzugestehen und die Strafe bezahlt?
Das ist übrigens auch das gemeinte "Passt ins Bild".Du hast kalte Füße bekommen, weil man dich erwischt hat und warst nicht bereit dafür gerade zu stehen.
Lies mal im Sticky-Thread was dort über solche Postings steht.
Zitat:
@Melosine schrieb am 7. April 2024 um 15:04:59 Uhr:
Lies mal im Sticky-Thread was dort über solche Postings steht.
...und schon sind wir wieder bei Rechten und Pflichten und so. Herrlich, wie sich das hier im Kreise dreht 😁 😁 😁
Zitat:
@Melosine schrieb am 7. April 2024 um 14:45:24 Uhr:
Zitat:
@Rockville schrieb am 7. April 2024 um 14:40:13 Uhr:
Bei privaten Parkraumbewirtschaftern hättest du aber gerne die Situation wie bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, also einen lückenlosen Nachweis inkl. Foto des Fahrers. Die Kostentragungspflicht des Halters willst du nicht als Vergleich haben.Das muss ich nicht wollen, da es de facto und de jure so ist.
Es gilt de facto und de jure, dass die privaten Parkraumbewirtschafter einen lückenlosen Nachweis der Fahreridentität inkl. Foto des Fahrers haben müssen? Sind denn die letzten Seiten und die dort verlinkte Rechtsprechung völlig an dir vorbei gegangen?
Ich weiß nicht, ob es schon erwähnt wurde, aber es gibt auch die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen (ggf. bei fortgesetzter Wiederholung) eine Unterlassungserklärung direkt vom Halter zu fordern. Der Fahrer ist dann egal. Verglichen mit deren Kosten sind die 30€ ein Schnäppchen.