PARKDEPOT - Brief bekommen - wie wird das überhaupt überwacht?
HalLo,
habe einen Brief von Parkdepot aus München bekommen. SolL für 29min Überzug 20€ zahLen :-( Unverschämtheit ... Ich bin in den anLiegen Märkten Stammkunde, hatte immer ne Parkuhr drin, aber auf dem SchiLd auf dem ParkpLatz steht: "Parkuhr unnötig, 2 Stunden kostenLos, danach 20€".
Mit der Firma ist nicht zu reden. Ich ehrLicher TrotteL habe sogar Auszüge (screenshots meiner Bank) von den betreffenden Geschäften geschickt, fühLe mich aLs Kunde vergrauLt. Von der Firma habe ich keine Beweise (Fotos usw.) bekommen. Da kann doch jeder kommen, sich Jacket anziehen, Büro mieten, Kaffee trinken und Briefe raushaun ;-)
War nochmaL vor Ort und frage mich, wie überwachen die das? Entdeckt habe ich nur eine Cam an einem Gebäude, siehe Foto.
Für Eure Erfahrungswerte und Auskunft wäre ich dankbar.
700 Antworten
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 4. April 2024 um 20:32:12 Uhr:
Dass deine Frau beobachtet wurde, dass sie statt zum Schild mit den AGBs zu laufen im Laden verschwand, kommt dir nicht in den Sinn?
Mit Betreten des Ladens dürfte deine Karenzzeit verwirkt sein
Nein, das kommt mit nicht in den Sinn, weil die Leute die da patrouillieren auf Provisionsbasis arbeiten. Und da gilt nur Parkscheibe ja oder nein.
Mir ist das exakt einmal passiert, dass ich auf einem solchen Parkplatz die Scheibe vergessen habe. Danach habe ich mir für 30€ eine elektronische Parkscheibe besorgt, die waren damals gerade frisch zugelassen. Inzwischen überwachen die Supermärkte hier automatisch.
Zitat:
@Melosine schrieb am 4. April 2024 um 19:55:07 Uhr:
Beim ersten Fall, den ich erfolgreich abwehren konnte [...]
Also hat Deine Frau vorsätzlich gegen die Parkordnung verstoßen und Du hast sie herausgetrickst. Da ist sie wieder mal, Deine lockere Auslegung von Rechten und Pflichten.
So eine Einstellung widert mich an.
Zitat:
@Melosine schrieb am 4. April 2024 um 20:59:12 Uhr:
...
Nein, das kommt mit nicht in den Sinn, weil die Leute die da patrouillieren auf Provisionsbasis arbeiten. Und da gilt nur Parkscheibe ja oder nein.
Da habe ich doch so meine Bedenken, was deine Einstellung angeht.
Wer im Laden verschwindet und keine Parkscheibe ausgelegt oder Parkschein hat, missachtet die Vorgaben des Parkens und erhält mit Recht eine Strafe für das unrechtmäßig Parken.
Ich zweifle da am Richter, der zu euren Gunsten entschieden hat.
Wie lange es dauert das Knöllchen am Auto zu haben, spielt da keine Rolle. Spätestens mit Betreten des Ladens wurden die AGB anerkannt, egal ob nun wissentlich bekannt oder ignoriert.
Ähnliche Themen
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 4. April 2024 um 22:25:32 Uhr:
Ich zweifle da am Richter, der zu euren Gunsten entschieden hat.
Wieso Richter? Das ging doch nicht vor Gericht. Man muss nur auf deren Pflichten beharren und die eigenen Rechte in Anspruch nehmen.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 4. April 2024 um 22:13:41 Uhr:
Also hat Deine Frau vorsätzlich gegen die Parkordnung verstoßen und Du hast sie herausgetrickst. Da ist sie wieder mal, Deine lockere Auslegung von Rechten und Pflichten.So eine Einstellung widert mich an.
Der Betreiber des Marktes möchte, dass man dort nur parkt, wenn man bei ihm auch einkauft. Und daran hat sich meine Frau auch gehalten (ihre Pflicht erfüllt).
Wenn da jetzt eine dritte Partei reingrätscht, interessiert mich das nicht.
Wenn da eine elektronische Überwachung stattgefunden hätte, wäre die Situation aus Kundensicht exakt die selbe gewesen. Aber ohne den Brief.
Dass dir diese Einstellung nicht gefällt, dich sogar anwidert, verstehe ich zwar nicht, akzeptiere es aber.
Zitat:
@Melosine schrieb am 5. April 2024 um 07:30:20 Uhr:
Der Betreiber des Marktes möchte, dass man dort nur parkt, wenn man bei ihm auch einkauft. Und daran hat sich meine Frau auch gehalten (ihre Pflicht erfüllt).
Nein
Die Pflicht besteht auch darin, zu kennzeichnen, seit wann jemand dort auf diesem Platz steht.
Pflicht also nicht erfüllt.
Zitat:
Wenn da jetzt eine dritte Partei reingrätscht, interessiert mich das nicht.
Der Marktbetreiber ist also nicht der Eigentümer dieses Platzes?
Der Eigentümer hat die Parkraumüberwachung angeordnet?
Wenn ja, so ist das zwar vom Marktbetreiber vielleicht ungewollt, hilft ihm aber, da dort nur Kunden parken und das eventuell auch ordentlicher.
Was ich auf so manchen Parkplätzen von manchen VT als Parkvarianten sehe, geht gar nicht.
Zitat:
Wenn da eine elektronische Überwachung stattgefunden hätte, wäre die Situation aus Kundensicht exakt die selbe gewesen. Aber ohne den Brief.
Nein
Für den Kunden wäre in dem Fall die Eigenleistung Parkscheibe auslegen weggefallen. Es wird den Vergeßlichen und Nichtwollenden durch den Überwachenden auf seine eigenen Kosten geholfen, ihre Pflichten zu erfüllen.
Zitat:
Dass dir diese Einstellung nicht gefällt, dich sogar anwidert, verstehe ich zwar nicht, akzeptiere es aber.
Mit meinen oben angeführten Anmerkungen sollte klarer sein, warum Hannes es missfallen könnte.
Zitat:
@Melosine schrieb am 5. April 2024 um 07:30:20 Uhr:
[
Der Betreiber des Marktes möchte, dass man dort nur parkt, wenn man bei ihm auch einkauft. .....
Naja, wenn man auf "Formalien" rumreitet....
Diese Aussage:
".....um zwei Kleidungsstücke zurückzubringen...."
bringt mich dann aber ins grübeln.
Deine Frau hat also zwei Kleidungsstücke NICHT gekauft.
Ergo: Hast dann sogar gegen die Interessen des Betreiber des Marktes verstoßen der ja, wie du selbst schreibst, möchte das man dort parken kann wenn man etwas einkauft (sprich eine Ware auch erwirbt) und nicht wenn man gar nichts erwirbt... nicht mal erworben hat weil man sich die Ware ja nur zur Ansicht geliehen hat.
Wobei ich mich da Frage ob man die Ware überhaupt zur Ansicht mit nach Hause nehmen muss. Gerade das ist doch der Vorteil des stationären Handels dass man dort ansehen, fühlen, anprobieren kann.
Nun könnte ich sogar ganz gemein sein und versucht sein zu unterstellen dass es eine Masche ist.
Man parkt (kostenlos). Da einem die AGB durchaus bewusst sind geht man in einen Laden und packt halt ein Kleidungsstück ein. Wohlwissend das man das weder will noch braucht und man es in einer Woche so oder so wieder zurückbringt.. also dann wenn man eh wieder in die Ecke muss und sich, unter dem Vorwand des "Einkaufs" dort wieder einen kostenlosen Parkplatz erschleichen will.
:-)
Nur so eine blöde Fantasie.
Das hat ja nun mit dem Thema überhaupt nichts mehr zu tun. Wie oft seine Frau wohin, wie lange und warum fährt geht hier niemanden etwas an.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 5. April 2024 um 07:51:05 Uhr:
Nun könnte ich sogar ganz gemein sein und versucht sein zu unterstellen dass es eine Masche ist.
Man parkt (kostenlos). Da einem die AGB durchaus bewusst sind geht man in einen Laden und packt halt ein Kleidungsstück ein. Wohlwissend das man das weder will noch braucht und man es in einer Woche so oder so wieder zurückbringt.. also dann wenn man eh wieder in die Ecke muss und sich, unter dem Vorwand des "Einkaufs" dort wieder einen kostenlosen Parkplatz erschleichen will.
:-)
Nur so eine blöde Fantasie.
Kleiner Denkfehler deinerseits: Das Parken war während des ersten Aufenthalts kostenlos, da innerhalb der Zeit und vermutlich auch mit Parkscheibe.
Die Masche, die du hier beschreibst, hätte als Ergebnis, dass man 5 Min. kostenlos und ohne Parkscheibe geparkt hat.
Bisschen viel Aufwand, wie ich finde.
Was mir aber auffällt, ist, dass von den Befürwortern außer Totschlagargumenten (Pflicht erfüllen) und Spitzfindigkeiten nicht mehr viel kommt.
Und noch ein kleiner Nachtrag:
Mittlerweile werden die Parkplätze dort und auch die Nachbarplätze nicht mehr überwacht. Man kann also, wie früher, zuerst in den Modepark, dann seine Einkäufe in's Auto laden und noch in den benachbarten Gartenmarkt oder den nahen Weinmarkt gehen ohne Angst vor einem bösen Brief haben zu müssen. Die Menschen, die zuerst den Gartenmarkt oder den Weinmarkt ansteuern, können ebenso verfahren.
Es gleicht sich alles aus. Völlig unnötiges Umparken vom einen in den 100 Meter entfernten anderen Parkplatz entfällt. Und die paar Leute, die dort parken und in die 15 Min. entfernte Innenstadt laufen, verkraftet das System locker.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 5. April 2024 um 08:08:33 Uhr:
Das hat ja nun mit dem Thema überhaupt nichts mehr zu tun. Wie oft seine Frau wohin, wie lange und warum fährt geht hier niemanden etwas an.
Doch, den Eigentümer des Grundstücks bzw. Parkplatzes ja eben schon. Deshalb legt er ja in seinen AGB fest wofür er die Benutzung des Parkplatzes erlaubt, für wie lange, ggf. zu welchen Kosten, was ein Nutzer dafür tun muss Zweck, Dauer etc. nachzuweisen und was dem Nutzer eben passiert wenn er gegen Zweck, Dauer, Nachweispflicht oder sonst was verstößt.
Und wenn hier eben auf "Formalien" bestanden wird darf man sich nicht wundern wenn andere dann auch "formale" Betrachtungsweisen anstellen ;-)
Zitat:
@Melosine schrieb am 5. April 2024 um 08:15:50 Uhr:
Kleiner Denkfehler deinerseits: Das Parken war während des ersten Aufenthalts kostenlos, da innerhalb der Zeit und vermutlich auch mit Parkscheibe.
Die Masche, die du hier beschreibst, hätte als Ergebnis, dass man 5 Min. kostenlos und ohne Parkscheibe geparkt hat.
Bisschen viel Aufwand, wie ich finde.Was mir aber auffällt, ist, dass von den Befürwortern außer Totschlagargumenten (Pflicht erfüllen) und Spitzfindigkeiten nicht mehr viel kommt.
Wir reden ja aber nicht vom Ersten Parkvorgang sondern vom Zweiten.
Wie du auf die 5 Minuten kommst erschließt sich mir dann aber nicht.
Parkscheibe rein. In den Laden die Klamotten zurückgeben und die nächsten 115 Minuten gemütlich in die Innenstadt schlendern. 2 Std. (Mit Parkscheibe und "einkauf" dort) sind ja wohl zulässig.
Die AGB dind zudem (und müssen) nicht im Laden sondern auf dem Parkplatz ausgehängt.
Wenn deine Frau also in den Laden reingegangen ust war, sofern beobachtet, klar dass sie die AGB nicht interessieren. Dies ist nun mal aber ihr Problem und nicht jenes des Eigentümers.
Ehrlich gesagt finde ich es schon etwas dämlich wenn man von der Regelung weis und dann dennoch die Parkscheibe nicht einstellt weil man evt. meint ja nur schnell was abzugeben.
Zudem: Was soll denn kommen ?
Natürlich hat nun mal jeder seine "Pflicht" zu erfüllen.
Letztendlich erwartest du doch auch dass ein Parkplatzbetreiber seine "Pflicht" erfüllt und dir die Benutzungsregeln sichtbar präsentiert.
Deine "Pflicht" ist es diese halt zu lesen.
Man kann nun dazu stehen wie man will. Diese "Masche" kommt aber leider nicht von ungefähr. Wahrscheinlich haben in den vergangenen Jahren einfach zu viele die Parkplätze "zweckentfremdet".
Wenn es bei dir in der Ecke mim parken klappt und die Betreiber "kulant" sind is ja alles gut. Wenn sie es in anderen Ecken nicht sind und Parkplätze zweckentfremdet sind und deshalb zu Einschränkungen gegriffen wird auch gut. Muss jeder Betreiber für sich selbst wissen.
Hab da kein Problem mit. Habe mir angwöhnt grundsätzlich immer eine Parkscheibe auszulegen bzw. durch automatische Parkscheiben eh kein Problem.
Wie schon geschrieben wäre die gerechteste Lösung eh ein, natürlich kostenpflichtiges, Zugangssystem.
Wer meinetwegen nur mal schnell ein Brötchen holt (oder die AGB lesen will) bekommt 10 Minuten Karrenzzeit. Wer halt meint sich bei Netto 3 Std. lang Nährwerttabellen bei der Packung Nudeln durchlesen zu müssen kann dann auch problemlos noch 10 EUR Parkgebühren zusätzlich zahlen.
Das ist genau der Unterschied,Leute die gerne von Abzocke schreiben betrachten das ja gerne aus ihrer zurecht geborgenen Sichtweise.
Da spielt der Vertragsbruch auf einmal keine Rolle weil die 5 Minuten ja mit elektronischer Erfassung auch nicht relevant gewesen wären,oder das der Parkplatz jetzt nicht mehr bewirtschaftet wird.
Der formal wirksame Rechtsbruch wird dann noch als moralischer Sieg verbucht weil man es denen ja gezeigt hat,
Das es dennoch ein Vertragsbruch ist wird man denen auch mit nichts klar machen können,die biegen sich das in ihrem Kopf für sich selbst immer passend zurecht.
Die rechtliche Seite zu kennen,die Regeln zu brechen,zu widersprechen und Glück zu haben nicht zahlen zu müssen ist etwas ganz anderes als zu behaupten das die Vertagsstrafe nicht zulässig war.
Da haperst doch extrem an der Erkennung des Unterschiedes bei manchen Leuten.
Zitat:
@Melosine schrieb am 5. April 2024 um 08:15:50 Uhr:
...Was mir aber auffällt, ist, dass von den Befürwortern außer Totschlagargumenten (Pflicht erfüllen) und Spitzfindigkeiten nicht mehr viel kommt.
Das hat mit Totschlagargumenten nichts zu tun. Und Spitzfindigkeiten schon gar nicht.
Du hast selbst geschrieben, dass ihr euch den Bedingungen zum Parken willentlich widersetzt habt. Vergessen zähle ich mal dazu, da auch da das Wissen der Bedingungen klar ist.
Sich dann rauszureden, trotz besseren Wissens dass man die Regeln missachtet hat, spricht gegen dich, da du auf der anderen Seite die Einhaltung der Regeln seitens der Marktbetreiber einforderst.
Zitat:
Und noch ein kleiner Nachtrag:
Mittlerweile werden die Parkplätze dort und auch die Nachbarplätze nicht mehr überwacht. Man kann also, wie früher, zuerst in den Modepark, dann seine Einkäufe in's Auto laden und noch in den benachbarten Gartenmarkt oder den nahen Weinmarkt gehen ohne Angst vor einem bösen Brief haben zu müssen. Die Menschen, die zuerst den Gartenmarkt oder den Weinmarkt ansteuern, können ebenso verfahren.
Sehr erfreulich, wenn mehrere Geschäfte ihre jeweiligen Plätze zu einem Gesamtparkplatz gemacht haben.
Aber auch da würde ich ein Schrankensystem mich nicht wundern, dass man nur freischalten kann, wenn man in mindestens einem Laden eingekauft hat.
Das es wieder so ist, kann auch bedeuten, dass die dortigen Marktbetreiber keine Lust mehr auf Diskutanten hatten und jetzt den Rest in Kauf nehmen.
Zitat:
Es gleicht sich alles aus. Völlig unnötiges Umparken vom einen in den 100 Meter entfernten anderen Parkplatz entfällt.
Was gleicht sich da aus?
Das ein Umparken entfällt, ist gut im Sinne des Umweltgedankens.
Das wird allerdings nicht jeder so sehen und weiterhin die 100m mit dem Auto zurücklegen.
Zitat:
Und die paar Leute, die dort parken und in die 15 Min. entfernte Innenstadt laufen, verkraftet das System locker.
Du hast gezählt?
Kenne genug von dieser Art. Da haben viele ihren Spaß, wenn die Meute zum Einkaufen in die Innenstadt fährt und anderen die zweckgebundenen kostenlosen Parkplätze für Stunden blockiert, obwohl sie dort gar nichts wollen und es nur der Geiz derjenigen ist.
Kritisch finde es, wenn die Zeit so kurz angesetzt ist, dass man zu gewissen Uhrzeiten und langen Zeiten in der Schlange die Parkzeit überschreitet. Ich meine hier irgendwo gibt es einen Rewe mit 1 h. Da unterstelle ich mal System zur Gewinnmaximierung.