PARKDEPOT - Brief bekommen - wie wird das überhaupt überwacht?

HalLo,

habe einen Brief von Parkdepot aus München bekommen. SolL für 29min Überzug 20€ zahLen :-( Unverschämtheit ... Ich bin in den anLiegen Märkten Stammkunde, hatte immer ne Parkuhr drin, aber auf dem SchiLd auf dem ParkpLatz steht: "Parkuhr unnötig, 2 Stunden kostenLos, danach 20€".

Mit der Firma ist nicht zu reden. Ich ehrLicher TrotteL habe sogar Auszüge (screenshots meiner Bank) von den betreffenden Geschäften geschickt, fühLe mich aLs Kunde vergrauLt. Von der Firma habe ich keine Beweise (Fotos usw.) bekommen. Da kann doch jeder kommen, sich Jacket anziehen, Büro mieten, Kaffee trinken und Briefe raushaun ;-)

War nochmaL vor Ort und frage mich, wie überwachen die das? Entdeckt habe ich nur eine Cam an einem Gebäude, siehe Foto.

Für Eure Erfahrungswerte und Auskunft wäre ich dankbar.

Parkraumueberwachung
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Zitat:

@Rockville schrieb am 3. April 2024 um 16:57:55 Uhr:


... Ich glaube aber, dass es die gar nicht gibt. ;-)

Hach ja, der Glaube spielt in der Rechtsprechung und Rechtsanwendung eine eher untergeordnete Rolle.

Hier beispielsweise V ZR 160/14 hat der BGH eine sehr interessante Abwägung vorgenommen, wie bei nicht beschrankten Parkflächen trotz Zustandekommen eines Vertrages durch Realofferte und faktische Annahme durch Abstellen eines KFZ (145, 151 BGB) Aspekte der Besitzstörung und ein Unterlassungsanspruch nach 861 I 2 BGB greifen können, so dass ein Ordnungsgeld verwirkt sein könnte.
Hier war es so, dass man ein Parkticket im Voraus lösen und hinter die Windschutzscheibe legen musste - also vergleichbar mit den üblichen öffentlichen Parkplätzen mit solchen Automaten.
Allein das ist schon lesenswert und gibt Anlass, verschiedenen Auffassungen weiter nachzugehen, die dort diskutiert werden. Zumal ja auch die Vorinstanzen zu ihren (durchaus selbstbewussten) Ansichten gekommen sind.

Wir waren doch beim Thema Aufstellungsort und Sichtbarkeit der AGB, oder nicht? Wo soll es in dem erwähnten Urteil darum gehen?

https://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...

In der Überschrift steht Parkdepot.
Unsere Juristen hier sind davon aber so was von weit weg.
Man kann alles zerreden wenn man will.

@Blubber-AWD
Nö, weiß sicher nicht alles. Mich interessiert zudem auch nicht alles.
Aber ja, manches weiß ich auch besser.

U.a. dass in ausnahmslos jedem Zugangsbeschränktem Parkplatz/-haus welche ich kenne genutzt habe du durchaus eine Karenzzeit hast. Diese sollte dir oder anderem im Zweifel genug Zeit geben sich über die AGB Kenntnis zu verschaffen und bei nicht einverstanden sein mit diesen den Platz auch wieder kostenfrei zu verlassen.

Aber wie geschrieben: Bestreite im Zweifel bzw. wenn du es darauf anlegst eben den Gang durch die Instanzen.
Ich wünsche dir (bezweifle aber gleichzeitig) das du Erfolg haben wirst.
Musst halt nur einen Anwalt finden der es meint noch besser zu wissen als all die Anwälte (der Parkplatzbetreiber) die sich mit der Thematik schon beschäftigt haben.

Biete dir immer noch an es bei mir zu versuchen :-).
Würde natürlich vorher noch die AGB entsprechend anpassen lassen und dafür sorgen dass vielleicht sogar die Schrankenanlagen und Kennzeichenerfassung bei mir dann außer Betrieb wäre sodass du auch auf die Parkplätze kommst.
Dann lasse ich es liebend gerne darauf ankommen.

Ok, leider nur in der Theorie. Der Aufwand für meine Miarbeiter für derart belangloses wäre mir zu groß.

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Ihr macht das zu sehr am Begriff "Parkplatz" (o.ä.) fest und nicht an der Frage, ob und wie ein Vertrag zustandegekommen ist und welche Auswirkungen er hat (oder eben auch nicht, siehe auch BGH-Urteil). @Rockville: Wenn du das Urteil liest, dann siehst du ohne weiteres, welche Fragestellungen hier darin interessant sind.
So, und für mich ist jetzt ein schöner Rotwein interessant. Weder fahre ich zu @NeuerBesitzer, der sich tatsächlich die Mühe machen würde, seine AGB und seine Schrankenanlagen anzupassen (ach so, nein, nur in der Theorie 😁 ), noch mache ich für @Rockville den Repetitor. Dazu bin ich zu alt und zu faul.
Frohes Parken allenthalben. 😁
Prost.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 3. April 2024 um 17:34:32 Uhr:


Wenn du das Urteil liest, dann siehst du ohne weiteres, welche Fragestellungen hier darin interessant sind.

Natürlich erkenne ich das. Daher sehe ich sofort, dass es in dem Urteil nicht mal ansatzweise um die Sichtbarkeit der AGB oder um überraschende Klauseln ging, also von deiner Seite eigentlich komplett "Thema verfehlt". Den Beweis der "völlig abweichenden Auffassungen" bist du schuldig geblieben.

Insofern ist es wohl ganz gut, dass du dich zum Rotwein zurück ziehst. Noch eine Zigarre dazu?

@Blubber-AWD
Es geht hier nun mal primär um Parkplätze.

Unabhängig davon erkennst du auch die AGB bzw. die Hausordnung des Ladens an sich an wenn du diesen betrittst.

Und ums kurz zu machen: Das höchstrichterliche Urteil bestätigt die Parkplatzbetreiberin (und damit implizit letztendlich deren AGB) eigentlich vollumfänglich.

Und ja leider nur in der Theorie. Warum ?
Erstens würdest dich so oder so nicht trauen.
Zweitens: Wie geschrieben lasse ich wegen sowas bestimmt nicht meine Rechtsabteilung mit einer Anpassung der Benutzungsordnung für dich rumhampeln und den Werkschutz sich nicht mit dir beschäftigen.
Haushoch verlieren würdest obendrein ;-)

P.S.: Prost ! Aber Alkohol unter der Woche und zu so einer Uhrzeit ? Tztztz.... nicht das wir bald Diskussionen über deine Fahrtauglichkeit führen :-)

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 3. April 2024 um 17:34:32 Uhr:



@NeuerBesitzer, der sich tatsächlich die Mühe machen würde, seine AGB und seine Schrankenanlagen anzupassen (ach so, nein, nur in der Theorie 😁 )

Ich persönlich vermute ja, dass da noch mehr rein theoretischer Natur ist.

Aber Btt: Die Diskussion verwässert zunehmend. Es geht ja nicht um klassische Parkhäuser sondern um privat bewirtschaftete Plätze von Märkten.
Wenn ich in ein Parkhaus fahre und an der Schranke das Ticket ziehe, kann ich keine Parkzeitüberschreitung begehen. Auch achtet niemand darauf, ob ich exakt mittig stehe. Auf meinem Parkticket ist die Ankunftszeit vermerkt, so dass meine Parkdauer für mich absolut transparent ist. In den kommunalen Parkäusern hier in Aalen ist die erste halbe Stunde kostenlos. Jede weitere Stunde kostet 1€. Einige Bekleidungsgeschäfte in der Innenstadt erstatten 2€ bei Vorlage des Parktickets. Ich kann also, wenn ich Einkaufe bis zu 2,5 Stunden kostenlos parken und muss mir keine Gedanken machen, wenn ich danach noch eine Kaffee trinken möchte.
So geht faires Parken.

Edit: Bei solchen Modellen muss man sich auch keine Gedanken um AGB machen. Man fährt rein, und bevor man raus fährt gehts an den Kassenautomaten. Fertig.

Zitat:

@Melosine schrieb am 3. April 2024 um 19:47:54 Uhr:


So geht faires Parken.

Nee, so geht kompliziertes Parken. Halbe Stunde kostenlos, dann 1 Euro je Stunde, davon wiederum max. 2 Euro erstattbar, dies allerdings nur bei einigen Bekleidungsgeschäften. Da ist doch die Regelung "90 Minuten kostenlos" überschaubarer.

Zitat:

@Melosine schrieb am 3. April 2024 um 19:47:54 Uhr:


Bei solchen Modellen muss man sich auch keine Gedanken um AGB machen. Man fährt rein, und bevor man raus fährt gehts an den Kassenautomaten. Fertig.

In der Praxis gibt es da keine nachträglichen (!) Diskussionen. Man muss ja erst zahlen, sonst kommt man gar nicht raus. Die AGB sind aber auch dort wichtig, z.B. bei Verlust des Parktickets. Da wird dann meist der Tages-Höchstsatz fällig, was dann aber natürlich als "Abzocke" bezeichnet wird.

Zitat:

@Rockville schrieb am 3. April 2024 um 19:59:20 Uhr:


Nee, so geht kompliziertes Parken. Halbe Stunde kostenlos, dann 1 Euro je Stunde, davon wiederum max. 2 Euro erstattbar, dies allerdings nur bei einigen Bekleidungsgeschäften. Da ist doch die Regelung "90 Minuten kostenlos" überschaubarer.

Klar, ab 91 Minuten sind’s dann halt 30€.

Zitat:

@Melosine schrieb am 3. April 2024 um 19:47:54 Uhr:



Edit: Bei solchen Modellen muss man sich auch keine Gedanken um AGB machen. Man fährt rein, und bevor man raus fährt gehts an den Kassenautomaten. Fertig.

Naja..."müssen" nicht. Aber auch da gibt es AGB.

Fängt bei banalen und eigentlich selbstverständlichen Dingen wie "nicht hupen", kein unnötiges laufen lassen des Motors usw. an und hört bei abschleppen bei überschreitung der zulässigen Höchstparkdauer an. Unabhängig davon ob du beabsichtigt hättest die (angefallenen) Parkgebühren natürlich zu zahlen.

"Nicht mittig" parken solltest ggf. auch unterlassen da du auch hier, je nach Parkhaus, gegen die dort gültigen AGB eindeutig verstößt.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 3. April 2024 um 14:51:57 Uhr:


Hab‘ noch nie ein Parkhaus erlebt, aus den man nicht innerhalb der ersten 15 Minuten ohne Entrichtung einer Gebühr wieder herausfahren konnte.

Genau, das ist die Karrenzzeit die man einräumt zu den AGB zu gehen, die zu lesen und sich gegebenenfalls wieder verdünnsiert 🙂

Zitat:

@Astradruide schrieb am 4. April 2024 um 18:22:38 Uhr:


Genau, das ist die Karrenzzeit die man einräumt zu den AGB zu gehen, die zu lesen und sich gegebenenfalls wieder verdünnsiert 🙂

Beim ersten Fall, den ich erfolgreich abwehren konnte ist meine Frau Samstag morgens zum Modepark Röther in Aalen gefahren um zwei Kleidungsstücke zurückzubringen, die sie zur Auswahl mitgenommen hatte.
Damals war der Parkplatz noch überwacht und eine Parkscheibe vorgeschrieben.
Das Auto stand da keine 5 Minuten (ohne Parkscheibe). Eine Woche später kam der Brief.
Wäre sie in dieser Zeit zur Einfahrt zurück gelaufen um die AGB zu lesen hätte das wohl genauso lange gedauert.
Karenzzeit kennt man da nicht. Karenzzeit bedeutet weniger Gewinn.

Dass deine Frau beobachtet wurde, dass sie statt zum Schild mit den AGBs zu laufen im Laden verschwand, kommt dir nicht in den Sinn?
Mit Betreten des Ladens dürfte deine Karenzzeit verwirkt sein und den AGB zugestimmt. Da braucht man auch keine 15min mehr warten.
Aber das ist meine Meinung dazu.

@Melosine
deine Frau hat doch die Kleidungsstücke geholt, und dabei anscheinend ja korrekt eine Parkscheibe benutzt, bzw erkannt das der Parkraum überwacht ist,
Warum legt sie dann nicht wieder eine Parkscheibe aus? Dauert 5Sek und „das Geschäftsmodell“ ist ruiniert.

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