Park-Ärger am Flughafen

Porsche Cayenne 2 (92A)

Warum müssen die Flugzeuge immer so früh gehen? Also 6:45 Abflug Terminal 2 in MUC. Geplant war die S-Bahn um 5:23 zu nehmen -> Vor der Nase abgefahren! Also schnell hochgerechnet + 20 Minuten = das schaffst Du nicht. Schnell zur Garage und das Auto rausgeholt. Gut dass um diese Zeit kaum Verkehr auf dem Zubringer ist.

Rein ins Parkhaus und freien Parkplatz gesucht - Nur die hinteren waren frei. Also stelle ich mich schön ans Ende mit einer Seite an die Wand. Neben mir ist alles frei und ich sause los in Richtung Check-In. Soweit hatte alles gut geklappt.

Komme um 17:00h wieder zurück zu meinem Parkplatz: Alles voll außer der Platz neben mir. Dafür eine schöne satte Beule in der Türe. Am nächsten Tag zum Beulendienst, der dann meinte "ungünstige Stelle", weil exakt an der Kante. Das wird nicht wieder so aussehen wie vorher.

Dann zu Porsche hin und ich dachte jetzt wird eine komplette Türe + Lackierung fällig? Nein oh Wunder - der dort tätige Dellendoktor hat die Delle rausgezogen (wie auch immer) und es ist nichts zu sehen.

350 EUR!

Ist das jetzt ein Schaden, den man bei Verkauf angeben muss?
Wie gesagt man sieht nichts.

15 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Gacic


Warum müssen die Flugzeuge immer so früh gehen? Also 6:45 Abflug Terminal 2 in MUC. Geplant war die S-Bahn um 5:23 zu nehmen -> Vor der Nase abgefahren! Also schnell hochgerechnet + 20 Minuten = das schaffst Du nicht. Schnell zur Garage und das Auto rausgeholt. Gut dass um diese Zeit kaum Verkehr auf dem Zubringer ist.

Rein ins Parkhaus und freien Parkplatz gesucht - Nur die hinteren waren frei. Also stelle ich mich schön ans Ende mit einer Seite an die Wand. Neben mir ist alles frei und ich sause los in Richtung Check-In. Soweit hatte alles gut geklappt.

Komme um 17:00h wieder zurück zu meinem Parkplatz: Alles voll außer der Platz neben mir. Dafür eine schöne satte Beule in der Türe. Am nächsten Tag zum Beulendienst, der dann meinte "ungünstige Stelle", weil exakt an der Kante. Das wird nicht wieder so aussehen wie vorher.

Dann zu Porsche hin und ich dachte jetzt wird eine komplette Türe + Lackierung fällig? Nein oh Wunder - der dort tätige Dellendoktor hat die Delle rausgezogen (wie auch immer) und es ist nichts zu sehen.

350 EUR!

Ist das jetzt ein Schaden, den man bei Verkauf angeben muss?
Wie gesagt man sieht nichts.

Wenn sich zwischenzeitlich nichts geändert hat dann würde ich sagen nein. Ich hatte auch einen kleinen Rempler am hinteren Kotflügel und Stoßstange, welche von Audi durch eine neue ersetzt und der Kratzer am Kotflügel lackiert wurde. Auf meine Frage, ob das nun als Unfallauto gilt und ich das bei einem Verkauf angeben müsste kam ein klares Nein, da es sich um Anbauteile handelt, die durch neue ersetzt wurden. Erst wenn Rahmen und Blechteile bestroffen sind (z.B. Blech mußte rausgeschnitten und durch anderes ersetzt werden - Schweißarbeiten etc.). Allerdings ist das bei mir jetzt ca. 2,5 Jahre her.

Gruß
Marc

Ich habe mich ebenfalls etwas damit bschäftigt, denn formal soll ein Auto mit dem geringsten Kratzer bereits als Unfallwagen gelten (habe ich mal so gehört). Nach einigem Suchen im Netz bin ich auf ein Urteil gestoßen, welches besagt, dass ein Unfallwagen ab einem Betrag von 700€ als solcher zu deklarieren ist. Mein Plattkäfer hat auch für irgendwas um 90 € ne Parkdelle rausgedrückt bekommen. Ich habe die Rechnung vom PZ mit erhalten bzw. eingesehen, allerdings wird der Wagen offiziell nicht als Unfallauto gehandelt.
Im übrigen ist es Wumpe, ob die Insatandsetzung mit Originalteilen von statten geht. Wenn eine eingedellte Tür nach Kollision o.ä. durch ein Originalteil ersetzt wird, dann handelt es sich offiziell um einen Unfallschaden. Hat mir zumindest mein freundlicher RA erklärt. Und so hat auch ein Audizentrum bei mir in der Nähe Ärger bekommen, weil die einen Schaden über ca 13Tsd. € nicht entsprechend dokumentiert hatten. Auch die Ausrede, es seien schließlich alle Beschädigungen durch Neuteile ersetzt worden zog letztenendes nicht.

EDITH sagt: ich lese gerade, dass mein Vorredner auch ein Audierlebnis hatte. Die Jungens scheinen da ins selbe Horn zu stoßen. Ganz sicher wird ein Unfallwagen nicht nur durch Flexen, Schneiden, Spachteln definiert.

Zitat:

Original geschrieben von saabi9-3


Und so hat auch ein Audizentrum bei mir in der Nähe Ärger bekommen, weil die einen Schaden über ca 13Tsd. € nicht entsprechend dokumentiert hatten. Auch die Ausrede, es seien schließlich alle Beschädigungen durch Neuteile ersetzt worden zog letztenendes nicht.

Das scheint generell ein verbreiteter Glaube zu sein. Ein ehemaliger Arbeitskolle hat mir vor einer Weile eine ähnliche Geschichte erzählt. Er hatte bereits zwei Unfälle, mit zwei unterschiedlichen Wagen. Beide wurden "mit Originalteilen in einer Fachwerkstatt" (das waren übrigens keine Vertragswerkstätten sondern freie) in Stand gesetzt und als unfallfrei verkauft..

Begründung: es waren ja Originalteile, da muss man das nicht.

Ich weiß, dass eins der Fahrzeuge ne komplett eingedrückte Front hatte (also Frontstoßstange, beide Scheinwerfer, Kühler zerlegt.. Schaden über 10.000€). Meiner Meinung nach ist das schon Betrug.. hätte ich so ein Auto gekauft wäre aber was los..

Im Frühjahr wollte ich ein Auto in Zahlung geben. Es wurde bei der BMW NL geschätzt von dem dortigen Sachverständigen. Dabei entdeckte er im System, dass ein Jahr vorher eine Parkdelle am vorderen Kotflügel für insgesamt 1.400 € entfernt wurde. Daraufhin stufte er das Auto als Unfallwagen ein. Auf meinen Protest sagte er, dass die Grenze zwischen Bagatelle und Unfallreparatur bei 1.300 € liegt. Keine Ahnung, ob das andere Hersteller auch so handhaben.

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Es spielt eigentlich heute überhaupt keine Rolle mehr wie ein Wagen eingestuft wird. Alles was nicht zweifelsfrei ohne Schäden ist könnte ein Unfallwagen sein. Ob man das nun juristisch wertet oder nicht, entscheidend ist dass man dem Käufer entsprechende Reparaturen offen legen muss. Ich glaube nicht dass man sich bei einem reparierten Fahrzeug hinter einer wie auch immer gearteten Definition eines "Unfallwagens" rausreden kann, sollte ein Käufer die Schäden entdecken. I.d.R. geht das ja äußerst einfach über die Lackdicke.

Denke auch, dass jede Delle praktisch ein Unfallschaden darstellt und angegeben werden muss. Ein Kunde von mir hatte seinen Q7 im Hagel stehen - Beulendoktor hat einen kompletten Tag das Dach und die Motorhaube wieder gerichtet - Gesamtschaden um die X tsd EUR. (glaube ich)...
Gem. Eurer Einstellung könnte ich ja dann auch behaupten jede Delle isoliert als Schaden anzusehen (zwischen 100 und 300 EUR). Somit wäre ich unter der Grenze und müsste nicht deklarieren.

Gem. meines Laienwissens würde ich auch behaupten, dass bei einer gezogenen Beule der Lack an der Stelle dennnoch mehr beansprucht wurde und später ggf. an diesen Stellen auch Lackabplatzer o.ä. entstehen können. Ggf. kann ja ein Lackiermeister hier was dazu schreiben.

@TE:
Rechnung über die Reparatur in Kopie ins Bordbuch und fertig...

Zitat:

Original geschrieben von Coestar


...Gem. Eurer Einstellung könnte ich ja dann auch behaupten jede Delle isoliert als Schaden anzusehen (zwischen 100 und 300 EUR). Somit wäre ich unter der Grenze und müsste nicht deklarieren.
...

Ich beziehe mich auf die Gesamtsumme einer Reparatur und nicht auf jedes einzelne Teilchen. Somit kommt das mit den xxx tsd€ schon hin.

Nochmal konkret zu meinem Audi Fall: bei dem Auto handelte es sich um einen Leasingrückläufer. Die Leasinggesellschaft hatte die Wertminderung des Fahrzeugs einbehalten, um sie dann dem potentiellen Zweitbesitzer weiter zu reichen (habe ich im Nachhinein erfahren). Das Audizentrum hat sich aber wohl gedacht, sie könnten das Auto als unfallfrei verhökern und zusätzlich die Differenz der Wertminderung einstreichen. Das ist für mehr als unverschämt und somit habe ich das einfach mal weitergeleitet: zunächst die Anzeige bei Mobile gemeldet - nachdem kein entsprechender Vermerk aufgetaucht war habe ich kurz der IHK bescheid gegeben. Und oh Wunder, oh Wunder. Kurze Zeit später war der Hobel 3k€ preiswerter mit dem Hinweis auf Unfallschaden zu haben.

Wie gesagt, ich meine etwas von 700€ als Grenze zum Bagatelldelikt gelesen zu haben.
Ich bin im übrigen froh über die lückenlose Historie inkl. der Parkdellendokumentation über 90€ - das beweist mir, das Auto ist Top gepflegt und ich kann mich noch mehr am Zuffi erfreuen.

Hmm...bei meinem RS6 hat sich bei einer ähnlichen Situation wie der des TE ein SUV in meiner Beifahrerseite verewigt. Dieser nette Zeitgenosse hat die untere rechte Ecke der Fahrertüre seines Volvo XC90 in das weiche Alu meiner BF-Türe beim Aussteigen gerammt, weill er sich unbedingt in die eh schon viel zu enge Parklücke quetschen musste (Hinweis: ich stand korrekt in meiner Lücke).

Da bei mir leider durch die Wucht sogar der Lack abgeplatzt war (ca. reissnagelkopfgross) musste die ganze Türe lackiert werden, mit einfach Rausziehen war's nicht getan...

Wenn ich also euren Schlussfolgerungen Glauben schenke, dann fahre ich jetzt einen (instandgesetzen) Unfallwagen...😕🙄

Zitat:

Original geschrieben von knolfi


Wenn ich also euren Schlussfolgerungen Glauben schenke, dann fahre ich jetzt einen (instandgesetzen) Unfallwagen...😕🙄

Ob Du es Unfallwagen nennst oder nicht ist egal, so lange Du beim Verkauf dem Käufer die behobenen Schäden offen deklarierst. Ich finde das gibt sogar eher Pluspunkte für die Ehrlichkeit als Nachteile. Ich verkaufe zwar nie Autos aber wenn dann würde ich einen Wagen nur als Unfallwagen angeben, wenn er auch einen richtigen "Unfall" z.B. mit Feindkontakt hatte. Für alles andere halte ich eine saubere Fahrzeughistorie für selbstredend. Klar, bei Achmed unter den Fähnchen gibt es sowas natürlich nicht, aber der hat ja von Haus aus nur unfallfreie Wagen, logisch 😁 😁

Das meine ich ja - beim Verkauf einfach die Rechnung als Beleg über den Umfang und die Art der Reparatur dabei legen und fertig. Bei einer Smart Reparatur ist das denke ich alles kein Thema eher eine Bagatelle...ich würde dann auch erst einmal bei Privatverkauf "unfallfrei" angeben. Direkt in der Beschreibung kann man ja dazu sagen, dass es eine Smart-Repair gegeben hat oder man sagt es erst direkt bei der Verhandlung vor Ort - wobei ich das taktisch als nicht so clever sehe.
Wenn ich den Dellen-Verursacher habe (Beispiel weiter oben Q7 vs. RS6) kann ich ja auch den Wertverlust geltend machen bzgl. der Tatsache, dass der Wagen nicht mehr unfallfrei ist...macht im übrigen jede Leasingbank auch.

Mein alter 530 D musste auch noch an 2 Stellen nachlackiert werden - hat mich bei Rückgabe 500 EUR gekostet. Hinterher stand der Wagen als unfallfrei im Netz.

I-Net:
Ich habe folgende Aussage dazu ergoogelt:

Zitat:

Die exakte fachtechnische Definition lautet:
“Ein Fahrzeug, das bisher keinen Unfallschaden erlitten hat, ist unfallfrei”.

Ein Unfall ist ein plötzliches, nicht vorhersehbar eintretendes Ereignis. Wie groß und stark dieses Ereignis sein soll ist dabei also völlig unwichtig. Es könnte zum Beispiel nur ein Gegenstand wie ein Stein oder Dachziegel oder sonst irgendwas auf oder gegen das Fahrzeug prallen und dieses beschädigen. Wenn man es ganz genau nimmt, wäre selbst eine Delle, die Ihr Nebenmann auf dem Parkplatz versehentlich beim ein-oder aussteigen mit seiner Tür in Ihre Seite donnert, ein Unfallschaden. Hierbei handelt es sich dann aber nur um sogenannte Bagatellschäden..

Als Bagatellschaden werden geringfügige Deformationen und kleinere Karosserie- oder Lackschäden bezeichnet. Ein Fahrzeug mit erlittenem Bagatellschaden ist nicht mehr unfallfrei, gilt jedoch nicht als Unfallwagen.

Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur erfolgte.

@TE: Die meisten Flughafen Parkhäuser haben eine Video-Überwachung. Melde den Schaden der Polizei (Unfall, Fahrerflucht) und guck mal ob nicht zufällig direkt eine Kamera auf den Bereich gerichtet war. Somit könnte recht schneller der Verursacher gefunden werden.

Zitat:

Original geschrieben von Coestar


Wenn ich den Dellen-Verursacher habe (Beispiel weiter oben Q7 vs. RS6) kann ich ja auch den Wertverlust geltend machen bzgl. der Tatsache, dass der Wagen nicht mehr unfallfrei ist...macht im übrigen jede Leasingbank auch.

Und das war/ist genau mein Problem: Da ich den Schaden nicht sofort bemerkt habe, sondern erst zu Hause, hab ich mir das Kennzeichen nicht gemerkt😠...nun ja aus Schaden wird man klug.

Zitat:

Original geschrieben von knolfi



Zitat:

Original geschrieben von Coestar


Wenn ich den Dellen-Verursacher habe (Beispiel weiter oben Q7 vs. RS6) kann ich ja auch den Wertverlust geltend machen bzgl. der Tatsache, dass der Wagen nicht mehr unfallfrei ist...macht im übrigen jede Leasingbank auch.
Und das war/ist genau mein Problem: Da ich den Schaden nicht sofort bemerkt habe, sondern erst zu Hause, hab ich mir das Kennzeichen nicht gemerkt😠...nun ja aus Schaden wird man klug.

Das kenne ich auch - mein momentaner Wagen hat auf der Fahrertüre einen richtigen Schaden (da ist jemand reingefahren) und auf der Beifahrertüre ne ordentliche Delle drin (Türe vom Nebenmann)...das lass eich alles jetzt kurz vor der Ürckgabe machen...habe es mir abgewöhnt das sofort machen zu lassen, da ich die leidvolle Erfahrung gemacht habe, dass im Laufe der Leasingzeit von nur 3 Jahren so etwas auch 2 mal passieren kann...meinem Dad hat mal einer seinen 320 CDI von vorne bis hinten mit einem Schlüssel verziert. Komplette Lackierung der Fahrerseite (2 Kotflügel und beide Türen)...Da wir diesen VK Schaden natürlich über das AH haben reparieren lassen sah ich mich bei der Rückgabe nicht in der Pflicht hier auf den Schaden erneut hinzuweisen.

Zitat:

Original geschrieben von Coestar


Da wir diesen VK Schaden natürlich über das AH haben reparieren lassen sah ich mich bei der Rückgabe nicht in der Pflicht hier auf den Schaden erneut hinzuweisen.

Das brauchst Du doch auch gar nicht da doch eh ein Gutachten gemacht wird.

In den Leasingverträge steht (stand) drin, dass ich den Schaden umgehend der Leasing bank anzeigen muss (egal ob VK oder HV). Das habe ich mir nur geklemmt, da der Händler/Verkäufer über die Reparatur in Kenntnis gesetzt wurde und ich darum gebeten habe alles zu regeln.
Wenn ich allerdings meiner Kfz Versicherung stecke, dass ich einen Leasing Wagen habe wollen die erst einmal die Zustimmung der Leasingbank zur Reparatur.

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