Panamera 4S 2011 - Angst wegen Gefahr für Kolbenkipper
Hallo liebe Freunde,
mein Panamera hat nun 95.000 km auf der Uhr und ich bekomme gerade Panik wegen Kolbenkipper!
Habe das Auto günstig von einem Freund gekauft und er hat das letzte Service in einer freien Werkstätte gemacht. Somit ist approved weg 🙁
Ich habe hier in der Schweiz zwar so eine Quality 1 Garantie, die bezahlen ja angeblich die Teile bei Motor und Getriebeschaden, aber muss erst im Kleingedruckten lesen was genau.
Habe gerade total Panik und weiss nicht ob ich das Ding gleich wieder verkaufen muss/soll.
Gibt es keine Pan 4s die über 100.000km standhielten?
Danke vielmals
Sandra
Beste Antwort im Thema
In den Foren schreiben alle nur das negative. Die anderen die zufrieden sind, fahren einfach nur und haben Spass. Also genieße deinen Porsche und schlafe wieder ruhiger und mach dich nicht verrückt.
111 Antworten
Zitat:
@lulesi schrieb am 10. Juni 2018 um 15:29:35 Uhr:
Zitat:
@Micha1163 schrieb am 10. Juni 2018 um 13:37:52 Uhr:
Moinsen,also erstens ist Approved nicht weg, wenn man die Wartung bei einer freien Werkstatt macht. Wer erzählt sowas?
Hast Du Dir mal die Versicherungsbedingungen der Approvedversicherung durchgelesen?
Dort steht explizit dass Schäden aufgrund nichteinhalten von Wartungsvorschriften nicht bezahlt werden. In den Wartungsvorschriften steht dass die Wartung bei einem offiziellen Porsche Partner erfolgen muss. Was meinst Du was passiert wenn ein Motorschaden vorliegt, meinst Du die zahlen einen Motor bei dem eine freie Werkstatt Hand angelegt hat und die Wartung, ggfls Ölwechsel oder Zündkerzenwechsel durchgeführt haben? Dann wird behauptet dass man den Schaden hätte frühzeitig erkennen können und schon wird nichts bezahlt. (Nein das ist keine Theorie sonder erlebte Praxis)Man darf die rechtliche Situation einer Versicherung für Gebrauchtfahrzeuge mit ihren individuellen Bedingungen nicht mit der der gesetzlichen Sachmängelhaftung für Neuprodukte verwechseln.
Ich hab die Bedingungen schon gelesen und verstanden (ist mein Job). Du auch? :-)
Zeig mir die Bestimmung, wonach die Wartung in einem PZ erfolgen muss. Das einzige, was du machen musst, sind regelmäßige, fachgerechte Inspektionen, egal wo. PZ-Pflicht gibt es nur für die Garantiereparatur selbst.
Grüße
Michael.
Die Approved ist eine Versicherung, deren Ein und Ausschlüsse in den Vericherungsbedingungen geregelt sind. Dort steht auch dass das Fahrzeug gemäß den Porsche Wartungsbedingungen gewartet werden muss.
Es steht dort auch drin was sie auf keinen Fall zahlt: z.B.
Wischerblätter
Reifen
Bremsbeläge und -scheiben
Stoßdämpfer
Kupplungsscheiben und -druckplatte
Antriebsriemen inklusive Umlenk- und Spannrolle
Zündkerzen
Batterien
Ausgleichsbehälter PDCC
Kältemittel
Alle Leuchtmittel (ausgenommen Xenon- und LED-Leuchten)
Alle Filter, Flüssigkeiten, Öle und Fette
Desweiteren ist zwingend eine gültiger Wartungszustand durch ein Porsche Zentrum Vorraussetzung.
Das bedeutet VOR dem 111 Punkte Check, muss ansonsten erst einmal eine grosse Porscheinspektion erfolgen, und falls die Reifen keine 60% Profil mehr aufweisen, sind auch noch neue Reifen fällig. Ähnliches gilt für die Bremsen und den Tüv.
Es gibt weder eine Garantie dass man die Approved erhält, noch dass diese zahlt.
Da der Motor anscheined bereits Geräusche macht, gibt es sowieso nur noch mit viel Glück Approved.
Hallöchen Sandra, habe auch ein kleines tickern. Kann es auch nicht zuordnen. Können auch Hydrostößel oder die Nockenwellenversteller sein. Mit den Nockenwellenversteller gibt es auch Probleme bei diesen Jahrgängen. Im Ausland gibt es dafür eine Rückrufaktion, aber in Deutschland leider nicht. Sende dir mal mein tickern. Vielleicht hat jemand eine Idee.
Ich habe bisher nichts bei mir gehört, nur panisch Angst davor.
Aber zugegeben, bei deinem Soundfile ist mir auch nichts aufgefallen was sich unnatürlich anhört. So klang bei mir jeder Audi und Benz *lach*, nur viel lauter war das klackern und alle haben aber schon über 200.000 auf der Uhr.
Ich muss die Woche echt mal ein Soundfile machen, bin gespannt was ihr sagt.
Aber es lässt mich immer noch nicht in Ruhe was die Häufigkeit angeht. Kann man das nicht irgendwie abschätzen ob jeder zweite, jeder dritte oder nur jeder zehnte V8 die Grätsche macht vor 150.000 km?
Porsche wird da keine Statistik verraten, was?
Gruss
Sandra
Ähnliche Themen
Zitat:
@lulesi schrieb am 10. Juni 2018 um 16:12:17 Uhr:
Die Approved ist eine Versicherung, deren Ein und Ausschlüsse in den Vericherungsbedingungen geregelt sind. Dort steht auch dass das Fahrzeug gemäß den Porsche Wartungsbedingungen gewartet werden muss.Es steht dort auch drin was sie auf keinen Fall zahlt: z.B.
Wischerblätter
Reifen
Bremsbeläge und -scheiben
Stoßdämpfer
Kupplungsscheiben und -druckplatte
Antriebsriemen inklusive Umlenk- und Spannrolle
Zündkerzen
Batterien
Ausgleichsbehälter PDCC
Kältemittel
Alle Leuchtmittel (ausgenommen Xenon- und LED-Leuchten)
Alle Filter, Flüssigkeiten, Öle und FetteDesweiteren ist zwingend eine gültiger Wartungszustand durch ein Porsche Zentrum Vorraussetzung.
Das bedeutet VOR dem 111 Punkte Check, muss ansonsten erst einmal eine grosse Porscheinspektion erfolgen, und falls die Reifen keine 60% Profil mehr aufweisen, sind auch noch neue Reifen fällig. Ähnliches gilt für die Bremsen und den Tüv.Es gibt weder eine Garantie dass man die Approved erhält, noch dass diese zahlt.
Da der Motor anscheined bereits Geräusche macht, gibt es sowieso nur noch mit viel Glück Approved.
Sei mir nicht böse, aber das meiste ist einfach unqualifiziertes Halbwissen. Was teilweise zutrifft, ist deine Liste, aber auch das nur zum Teil, denn die aufgeführten Gegenstände sind lediglich für den Fall des VERSCHLEISSES ausgeschlossen. Wenn also zum Beispiel die Stoßdämpfer defekt sind oder verrostet, werden sie auf Garantie repariert oder getauscht.
Stimmt, die Wartungsvorschriften müssen eingehalten werden. Aber eine Porsche-Werkstattpflicht gibt es hierfür nicht, und sie wäre in Deutschland auch verbraucherrechtlich nicht durchsetzbar (Unangemessene Benachteiligung. Gab's früher mal).
Auch, dass eine große Wartung durchgeführt werden muss, stimmt so strikt sicher nicht - meiner zum Beispiel hatte nachweislich keine, und trotzdem habe ich Approved bekommen. Das Auto muss sich in - grob gesagt - in Originalzustand befinden, um den Vertrag zu erlangen. Kein Zubehör, keine fremden Felgen, keine Reifen ohne N-Kennung, etc.. Für den Garantiefall gilt auch das nicht. Hier spielen Fremdteile nur eine Rolle, wenn sie für den Schaden (mit-)verantwortlich wären (Kausalzusammenhang).
Und DOCH, es gibt eine Garantie, dass Approved im versicherten Schadenfall zahlt, dafür gibt es nämlich einen Vertrag schwarz auf weiß, der wenig Deutungen zulässt. Übrigens: Ich habe mir die Gebrauchtwagen-Garantiebedingungen der meisten Premiumhersteller angesehen. Keine kommt hinsichtlich Umfang, Deckungshöhe und Verbraucherfreundlichkeit auch nur in die Nähe der Approved.
Und nein, ich bin nicht bei Porsche oder PFS angestellt und ich verdiene kein Geld mit der Empfehlung. :-)
Grüße
Michael.
Wie schaut es aus, wenn man Bremsbeläge von Zulieferern (Brembo) montiert hat. Gibt es Approved ? Ich meine, Porsche bezieht ja selber auch die Bremsbeläge von Zulieferern....
Darin sehe ich kein Problem. Das beeinträchtigt nicht den angestrebten Serienzustand. Du darfst ja auch Wischerblätter von Bosch verwenden... :-)
Aber wenn du zum Beispiel Aufkleber auf dem Auto hast (kein Scherz, da sind sie manchmal kleinlich), würde ich die tatsächlich abknibbeln.
Jetzt kommt der Tag der Wahrheit. Habe euch ein Video gemacht. Wie schätzt ihr die Situation ein? Fliegt mit der Motor bald um die Ohren oder hört sich das normal an für einen 4s aus 2011 mit 96Tkm?
https://streamable.com/fgnql
Danke euch!
Gruss
Sandra
Habe mir extra den Kopfhörer geholt. Klingt soweit unauffällig, würde ich sagen. Mein GTS klang ähnlich. Mein S hatte mehr geklackert.
Herzlichen Dank Twinni, das beruhigt mich sehr!
Auf was soll ich sonst achten?
Bin immer sehr vorsichtig mit warm fahren, bevor Gas gegeben wird.
Wie hoch darf der Ölverbrauch sein?
Viele Grüsse
Sandra
Zitat:
@Twinni schrieb am 10. Juni 2018 um 13:20:09 Uhr:
[...] Das Auto lief auch weiterhin nach Tacho über 300. 😁[...]
Sicher kann auch dein Motor über 200000 km halten. Von wann genau in 2011 ist er denn? Vielleicht hast du schon die überarbeitete Version.
Ist Leistungsverlust (messbar in Höchstgeschwindigkeit) denn ein Hinweis für "Kolbenkipper in Anmarsch"?
Kann ich das an der Erstzulassung tatsächlich erkennen, ob es beriets der überholte Motor ist? Kanns nicht sein, dass der Panamera ne Weile beim Händler stand, bevor er zugelassen wurde?
Meiner hat EZ von 12.2011.
Erkennt man es anhand der Fahrgestellnummer?
Danke.
Zitat:
@Micha1163 schrieb am 10. Juni 2018 um 13:37:52 Uhr:
Moinsen,also erstens ist Approved nicht weg, wenn man die Wartung bei einer freien Werkstatt macht. Wer erzählt sowas? Und zweitens kann "Tickern" alles mögliche sein - ein bisschen erhöhtes Ventilspiel, weil ein Hydrostössel schwach auf der Brust ist, eine Einspritzdüse... Solange du keinen erhöhten Ölverbrauch oder Qualmen bemerkst: Bleib cool.
Grüße
Michael.
In Ziff. 2.1 (4) der aktuellen Approved-Bedingungen steht u.a.: "Die Wartung kann zur Erfüllung Ihrer Wartungspflicht...in einer Werkstatt Ihrer Wahl erfolgen.." Ich nehme an, dass Michael sich hierauf bezieht, wenn er schreibt, dass die Approved auch bei Wartung in einer freien Werkstatt gilt.
ABER: Ziff. 2.1 (5) nennt eine nicht unwichtige Einschränkung: (Ausgeschlossen sind...)"Schäden, die dadurch enstanden sind, dass das Fahrzeug in einem vom Hersteller für die Betreuung nicht anerkannten Betrieb unsachgemäß instand gesetzt, gewartet oder gepflegt wurde."
Das heißt zwar eigentlich, dass die freie Werkstatt einen Fehler gemacht haben muss, lässt sich jedoch leicht so auslegen, dass sie halt schlampig gearbeitet haben und dass diese Arbeit für den Schaden ursächlich war. Da beweise im Streitfall mal einer das Gegenteil. Und: Diese Einschränkung gilt eben nur für die Freien, nicht für die PZ.
Gruß
rab2
Zitat:
@Micha1163 schrieb am 10. Juni 2018 um 16:45:02 Uhr:
Sei mir nicht böse, aber das meiste ist einfach unqualifiziertes Halbwissen. ...
Stimmt, die Wartungsvorschriften müssen eingehalten werden. Aber eine Porsche-Werkstattpflicht gibt es hierfür nicht, und sie wäre in Deutschland auch verbraucherrechtlich nicht durchsetzbar (Unangemessene Benachteiligung. Gab's früher mal).
Auch, dass eine große Wartung durchgeführt werden muss, stimmt so strikt sicher nicht - meiner zum Beispiel hatte nachweislich keine, und trotzdem habe ich Approved bekommen. .....
Sei mir nicht böse, aber bei Thema unqualifiziertes Halbwissen möchte ich den Ball einmal zurückschmeissen.
- Porsche Werkstattpflicht.
Kennst Du den Unterschied zwischen der gesetzlichen Sachmängelhaftung, einer freiwilligen Garantie und einer kostenpflichtigen Versicherung? Vermutlich sind Dir die Unterschiede nicht bewusst, denn dann würdest Du es nicht vermischen.
1. Sachmängelhaftung, (früher Gewährleistung), dies ist ein gesetzliches Recht, dass sich gegen den Verkäufer - also das Autohaus - richtet. Hierbei müssen die Wartungsvorschriften eingehalten werden, jedoch nicht zwingend in einer Fachwerkstatt. Es muss aber der Herstellerwartungsplan eingehalten werden.
Dies sind die Prozesse auf die Du anspielst.
Für den Fall des alten Gebrauchtfahrzeuges ist es unerheblich.
2. Garantie, dies ist eine freiwillige kostenlose Leistung des Herstellers. Diese Garantie kann an Bedingungen geknüpft sein, da es keine gesetzliche sonder eine freiwillige Leistung ist. Dazu gehört üblicherweise Wartung in der Fachwerkstatt, besondere Bedingungen sind häufig Bestandteil der Vereinbarung. Im Elektronikbereich sind Garantien häufig an einer schnellen Anmaldung nach dem Kauf gekoppelt. (Damit fallen dann 90% direkt wieder raus)
Im Falle das alten Gebrauchtfahrzeuges, ist das hier unerheblich.
3. Versicherungsgarantie, das ist nichts anderes als eine kostenpflichtige Versicherung (die der Käufer und/oder der Händler zahlt) Diese Versicherungen sind wie jede Versicherung an strenge Bedingungen geknüpft. Üblich ist z.B.häufig eine Werkstattbindung und im häufig muss der Schaden vor Beginn der Reparatur erst genehmigt werden.
Die Porsche Approved ist eine Versicherung, und zu ganz klar im Vertrag stehenden Bedingungen gehört Wartung im PZ.
Alle 3 "Garantien" sind rechtlich vollkommen unterschiedliche Vorgänge mit komplett unterschiedlichen rechtlichen Auswirkungen uns Anspruchgebern.
- Grosse Wartung vor Abschluss der Approved.
Zum abschluss der Approved muss das Fahrzeug in einem gültigen Wartungszustand sein. Die gültige Wartung muss in einem PZ erfolgt sein. Ob vorher eine wartung ausgelassen wurde, oder ein freier Schrauber die durchgeführt hat, ist egal.
Falls kein gültiger Wartungszustand vorliegt, kann der durch eine große Inspektion in einem PZ wieder aktiviert werden.
Zitat:
@lulesi
Sei mir nicht böse, aber bei Thema unqualifiziertes Halbwissen möchte ich den Ball einmal zurückschmeissen.
...
Die Porsche Approved ist eine Versicherung, und zu ganz klar im Vertrag stehenden Bedingungen gehört Wartung im PZ.
Um die Approved ranken sich so allerlei Mythen und Legenden. Aber ganz ohne Verlaub: Sie erzählen lauter Quatsch, Lulesi. Nehmen Sie wenigstens die Bedingungen zur Hand, bevor mit unqualifiziertem Drittelwissen blasierte Belehrungen verteilen. In den alten stand (s.Anhang grün): "Wartungsvorschriften ergeben sich aus der Broschüre "Garantie & Wartung". Und wie Sie selber sagen, bei Garantie und Gewährleistung gibt es keine Werkstattbindung. Wie Ihnen die Engelszungen hier schon vergeblich mitteilen wollten, in den neuen Bedingungen hat man das sogar explizit als Passus aufgenommen.
Zitat rab2:
Zitat:
Ziff. 2.1 (4) [...] "Die Wartung kann zur Erfüllung Ihrer Wartungspflicht...in einer Werkstatt Ihrer Wahl erfolgen.."
Das Selbstverständliche steht auch dabei (grün), wenn eine externe Werkstatt unsachgemäß arbeitet und einen Schaden verursacht, hat die hoffentlich eine Betriebshaftpflicht. Das ist selbstverständlich nicht abgedeckt 2.1(5).
Um dem üblichen Mißverständnis auch gleich vorzubeugen. Bis auf Motortuning (5) dürfen Sie das Auto fast nach Herzenslust verändern, mit Eisenklang oder Akrachwowitsch z.B. ohne den Verschicherungsschutz zu verlieren. Das ist auch ein Mythos (orange). Nur müssen Sie halt jedesmal vor Vertragsverlängerung, den Originalzustand herstellen, sonst schließt man mit Ihnen u.U. keinen neuen ab. Vertrag unterschreiben, hinterher wieder umbauen - und alles ist bestens und vertragsgemäß. Wenn der Eisenkrach Schäden verursacht oder selbst kaputt geht (2.3), ist das selbstverständlich nicht versichert.
Naja, also auf Seite 1 der Broschüre „Garantie & Wartung“ steht:
"...
Damit Ihre Ansprüche nicht gefährdet werden, müssen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten ausnahmslos von einem Porsche Vertragshändler durchgeführt werden."
Wie dem auch sei, jedem steht eine eigene Meinung zu, die von meinem Porsche Zentrum ist die, dass zwingend die Wartung in einem beliebigen Porsche Zentrum durchgeführt werden müssen.
Und noch einmal Garantie und Gewährleistung sind zwei vollkommen verschiedene Paar Schuhe, und die Aussage dass es bei Garantie keine Werkstattbindung gibt, stammt nicht Sicherheit nicht von mir.
Es ist allerdings so, dass ich die letzte Approved Versicherung 2014 abgeschlossen habe, ich habe also keine neueren Bedingungen, vielleicht ist da etwas geändert worden.