PaceCar Lichter In Der Werkstatt???

Opel Astra H

Liebes Astra H Forum!

Weiß jemand von euch vielleicht, ob ich mit PaceCar lichtern(*) zum FOH fahren darf???

Oder gibt es dann bei denen dann ärger?
Der Schalter dafür befindet sich nämlich im Aschenbecher,
da der nicht genutzt wird!
Beim letzten mal hat der Lehrling sein Tech2 angeschlossen, und hat als erstes den Aschenbecher gezogen um dort zu schauen! Keine Ahnung warum, ist aber auch egal!

*Für die die nicht genau wissenwas PaceCar Lichter sind:
"Es sind StroboskopBlitzer In der größe von einem Streichholz die ich im Emblem von Opel montiert habe."

29 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Bic-Tribal


Ich finds immer wieder nett wenn man uns so subventioniert 😁

Wen meinst du mit "uns" ? 😉

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wen meinst du mit "uns" ? 😉

... na wer kriegt den letztendlich wieder die Bußgelder wieder.... der normale Bürger....

.... zumindest theoretisch

Re: Re: PaceCar Lichter In Der Werkstatt???

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Mit den Teilen darfst du noch nicht mal von 'nem Privatgrundstück runter auf öffentliche Straßen...

ganz so streng wird noch nicht verfahren in deutschland

nur die inbetriebnahme ist strafbar und führt automatisch zum erlöschen der betriebserlaubnis

bei weiteren zuwiederhandlungen wird das fahrzeug beschlagnahmt

Zitat:

Original geschrieben von Bic-Tribal


... na wer kriegt den letztendlich wieder die Bußgelder wieder.... der normale Bürger....

.... zumindest theoretisch

Vielleicht sollte ich anfangen, Strafzettel von der Steuer abzusetzen? *hrhr*

MfG BlackTM

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Re: Re: Re: PaceCar Lichter In Der Werkstatt???

Zitat:

Original geschrieben von AstraCaravaner


nur die inbetriebnahme ist strafbar und führt automatisch zum erlöschen der betriebserlaubnis

Das war einmal. Seit dem 01.05.2003 führt bereits die Montage zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

dort steht nichts davon, dass die betriebserlaubnis erlischt!

also: habe von der polizei münster am 17.12.04 dies als e-mail bekommen:

Nach § 49a (1) STVZO An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Da es in der STVZO keine "Pace Car Lichter" gibt ist das unzulässig.

BKat 221 Kraftfahrzeug oder Anhänger unter Verstoß gegen eine allgemeine Vorschrift über lichttechnische Einrichtungen in Betrieb genommen. -> 5€ (+ wahrscheinlich Mängelschein)

Nur anbringen NICHT einschalten! Kostet 5€... Nachzulesen im Bußgeldkatalog unter 12.3.43
Sie führten das Fahrzeug, obwohl unzulässige lichttechnische Einrichtungen *) angebracht waren. : 5,00 € 349118 Sie führten das Fahrzeug, dessen mitgeführte lichttechnische Einrichtungen *) nicht den Vorschriften entsprachen. : 5,00 €

ich führe das fahrzeug ja nur mit lichtechnischen einrichtungen die nicht erlaubt sind! ich benutze sie ja im straßenverkehr nicht! deswegen erlischt nischts!

Naja, nur mit UBB wirds beim tüv evtl. ein problem, das musst du dann abklemmen, dran lassen kannst du es allerdings, oder dein tüv ist knädig und trägt es dir als ausstiegsbeleuchtung ein.

kann man das den wirklich als ausiegsbeleuchtung eintragen lassen?

Zitat:

Original geschrieben von Christian384


Naja, nur mit UBB wirds beim tüv evtl. ein problem, das musst du dann abklemmen, dran lassen kannst du es allerdings, oder dein tüv ist knädig und trägt es dir als ausstiegsbeleuchtung ein.

Eine Eintragung der UBB als Ausstiegsbeleuchtung ist nicht zulässig, weil

1.die UBB keine Bauartzulassung besitzt

2.die Einbauorte von UBB und Ausstiegsbeleuchtung zu unterschiedlich sind

3.ein Fahrzeug grundsätzlich nicht über Motorhaube und Heckklappe betreten wird.

Sollte sich trotzdem ein Prüfer finden, der eine derartige Beleuchtung im Widerspruch zu den Ausführungsbestimmungen der StVZO einträgt, so ist diese Eintragung wertlos und kann von jeder Polizeistreife angezweifelt werden. Das bedeutet dann nicht nur Ärger für den Fahrzeughalter/-führer, sondern zusätzlich auch noch für den verantwortlichen Prüfer.

das kommt drauf an wie dein tüvbrüfer so drauf ist. Bei manchen klappts bei manchen nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Eine Eintragung der UBB als Ausstiegsbeleuchtung ist nicht zulässig, weil

1.die UBB keine Bauartzulassung besitzt

2.die Einbauorte von UBB und Ausstiegsbeleuchtung zu unterschiedlich sind

3.ein Fahrzeug grundsätzlich nicht über Motorhaube und Heckklappe betreten wird.

Sollte sich trotzdem ein Prüfer finden, der eine derartige Beleuchtung im Widerspruch zu den Ausführungsbestimmungen der StVZO einträgt, so ist diese Eintragung wertlos und kann von jeder Polizeistreife angezweifelt werden. Das bedeutet dann nicht nur Ärger für den Fahrzeughalter/-führer, sondern zusätzlich auch noch für den verantwortlichen Prüfer.

Aha, gut zu wissen, mir wurde es bisher nur so erklärt, wie ich es geschrieben habe, das es als ein und ausstiegsbeleuchtung eingetragen werden kann.

Aber ich finde es total sinnlos, das überhaupt der anbau solcher Lampen schon nicht gestattet ist, es gibt ja leute die es wirklich nur im stand anhaben. Und in Amiland isses egal die können es anhaben wann sie wollen.

Zitat:

Original geschrieben von Christian384


Aber ich finde es total sinnlos, das überhaupt der anbau solcher Lampen schon nicht gestattet ist, es gibt ja leute die es wirklich nur im stand anhaben.

Das inzwischen bereits die Montage unzulässig ist, liegt daran, daß es in der Vergangenheit genügend Zeitgenossen gab, die es eben nicht nur im Stand eingeschaltet haben. Es ist schlichtweg zuviel Unfug damit getrieben worden.

Ja das kann ich mir vorstellen, so wird es denke ich auch mit diesen Pacecarlichtern sein, oder es wird demnächst s kommen.

Re: dort steht nichts davon, dass die betriebserlaubnis erlischt!

Zitat:

Original geschrieben von t7in3a


Nach § 49a (1) STVZO An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Da es in der STVZO keine "Pace Car Lichter" gibt ist das unzulässig.

BKat 221 Kraftfahrzeug oder Anhänger unter Verstoß gegen eine allgemeine Vorschrift über lichttechnische Einrichtungen in Betrieb genommen. -> 5€ (+ wahrscheinlich Mängelschein)

Nur anbringen NICHT einschalten! Kostet 5€... Nachzulesen im Bußgeldkatalog unter 12.3.43
Sie führten das Fahrzeug, obwohl unzulässige lichttechnische Einrichtungen *) angebracht waren. : 5,00 € 349118 Sie führten das Fahrzeug, dessen mitgeführte lichttechnische Einrichtungen *) nicht den Vorschriften entsprachen. : 5,00 €

.... nur dumm dass Polizei Ländersache ist und manche Sachen von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt werden. Nachdem bei der Beleuchtung so viel Schindluder getrieben wurde wird das in Bayern jetzt sehr restriktiv gesehen. Und da würdest Du definitiv nicht mit 5 Euro davon kommen

Greetinx

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