P-Schein beantragen, problem mit Führerscheinstelle
Hey Leute,
1.habe am 09/2023 mein P-Schein beantragt nach 3 monatigem warten bekam ich die absage mit dem grund das ich zuviele punkte haben soll und ich ein MPU test durchführen soll damit ich den nachträglich bekommen kann.
2.Das problem ist ich hatte im Jahr 2022 ein verfahren das ich zu schnell gewesen bin was auch der fall ist, ich wurde mit 30-40 zuviel von der Kriminallpolizei aufgenommen und das 3x naja letztendlich wurde es bis zum gericht getragen und kam zum entschluss das ich 2 punkte in flensburg habe.
Kommen wir wieder zum 1. punkt, die Führerscheinstelle stellt mir vor ich soll 4 Punkte in Flensburg haben, und deswegen ich den P-Schein nicht bekomme aber habe ein schreiben vom KBA (Kraftfahrtbundesamt) das ich schriftlich nur 2 punkte habe.
Ich habe es meinem Anwalt gegeben aber seit monaten bekomme ich nicht mal die kleinste information.
Hatte das problem schon mal jemand oder kennt sich damit villeicht aus?
Gruß
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49 Antworten
Zitat:
@windelexpress schrieb am 3. April 2024 um 06:44:22 Uhr:
Dein AMG hat ne eigene Mail Adresse?

meinte damit ”Amt“
Und warum gehst du nicht persönlich zum Amt und nimmst das Schreiben mit? Dann kann man doch über alles reden und sie können es dir erklären.
Die Frage hier im Forum zu stellen halte ich für ziemlich unnütz.
Zitat:
@Harry1453 schrieb am 3. April 2024 um 05:58:51 Uhr:
Das problem habe es über mail an den amg geschickt haben aber drauf nicht reagiert.
Welches Amt?
Eine rechtsverbindliche Antwort wirst Du von vielen Ämtern in D vermutlich nicht per eMail bekommen. Wenn die auf eine eMail-Anfrage reagieren und das ganze eine besondere rechtliche relevanz hat, wird die Antwort per Post kommen. Wenn es sich um eine kostenpflichtige Auskunft handelt wird auch nichts kommen.
Da kannst Du aber Onlibne fündig werden:
https://www.kba-online.de/registerauskunft/app/#/faer
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 2. April 2024 um 21:55:04 Uhr:
Spielts sich das in Deutschland ab? Österreich/Schweiz?
Gab es in den letzten 10 Jahren mehr als die genannten 2 Punkte?
Spielt sich in Deutschland ab, das angegebene problem ist mein 1. verfahren sonst habe ich keine weiteren verfahren/ Punkte
Dann sprich doch mit der Führerscheinstelle. Dort geht man von 4 Punkten aus, während du von 2 Punkten ausgehst. Wie sollen wir das hier klären können?
Zitat:
@Rockville schrieb am 3. April 2024 um 20:08:31 Uhr:
Dann sprich doch mit der Führerscheinstelle. Dort geht man von 4 Punkten aus, während du von 2 Punkten ausgehst. Wie sollen wir das hier klären können?
Naja das problem ist ja auch das, die führerscheinstelle akzeptiert das schreiben nicht vom KBA wo drinne steht das ich 2 punkte habe, es liegt ja gerade auch beim Anwalt aber da ich keine infos dazu bekomme und mir das blöd vor kommt wollte ich mal hier ein thread aufmachen villeicht hatte ja es schonmal jemand und kann mir weiterhelfen.
Zitat:
@Rockville schrieb am 2. April 2024 um 23:29:13 Uhr:
Er meint wohl, dass es mehrfach Punkte gab, weil der TE berichtet, dass er 3 mal von der Polizei gefilmt wurde. Er berichtet allerdings auch, dass das zusammen nur 2 Punkte gab - also vermutlich tateinheitlich und nicht tatmehrheitlich. Daher glaube ich nicht, dass die Schilderung des TE den Unterschied im Punktestand erklären kann.
Da er auch schildert, dass das Gericht angeblich entschieden habe, dass er 2 Punkte hat, obwohl das gar nicht Sache des Gerichts ist, vermute ich eher ein Missverständnis. Falls noch nicht geschehen, würde ich erst mal eine FAER-Abfrage machen: https://www.kba.de/.../faer_auskunft_node.html
Genau wie du es beschrieben hast, 3x gefilmt worden (1.30-40kmh 2. 25-35kmh 3. 20-30 kmh) das ganze wurde Bis zum Gericht getragen und nach einigem monaten wurde entschlossen vom Gericht (geldstrafe, 2 Punkte , 1 monat fahrverbot) was ich alles schon erledigt habe so steht es auch im KBA aber die führerscheinstelle wirft mir vor das ich 4 punkte habe und ich den MPU machen soll
Zitat:
@Harry1453 schrieb am 3. April 2024 um 20:38:50 Uhr:
3x gefilmt worden (1.30-40kmh 2. 25-35kmh 3. 20-30 kmh)
Aus der Schilderung geht immer noch nicht hervor, ob das nun tateinheitlich oder tatmehrheitlich geahndet wurde. Auch die "von-bis-Werte" sind nicht zielführend, weil immer nur eine ganz bestimmte Überschreitung vorgeworfen werden kann.
Zitat:
@Harry1453 schrieb am 3. April 2024 um 20:38:50 Uhr:
das ganze wurde Bis zum Gericht getragen und nach einigem monaten wurde entschlossen vom Gericht (geldstrafe, 2 Punkte , 1 monat fahrverbot)
Wie schon erwähnt: Das Gericht legt keine Punkte fest. Wenn das hier irgendwie weitergehen soll, musst du anonymisiert den Bußgeldbescheid, das Urteil und den FAER-Auszug hier einstellen.
Zitat:
@Harry1453 schrieb am 3. April 2024 um 20:31:07 Uhr:
Naja das problem ist ja auch das, die führerscheinstelle akzeptiert das schreiben nicht vom KBA wo drinne steht das ich 2 punkte habe,
Die Führerscheinstelle kann das FAER selbst abfragen, klar dass die Deine selbstauskunft nicht brauchen.
Da Du einen Anwalt bereits involviert hast, würde ich nun nicht parallel bei der Führerscheinstelle vorsprechen. Fährst ihn noch in die Parade
Die FeV sagt dazu nur:
"durch Vorlage eines nach Maßgabe des § 30 Absatz 5 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes ausgestellten Führungszeugnisses und durch eine auf Kosten des Antragstellers eingeholte aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister nachweist, dass er die Gewähr dafür bietet, dass er der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht wird,"
Ich gehe mal davon aus das die Behörde aufgrund aktenkundiger 3 maliger erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung Zweifel an der "besonderen Verantwortung" bestehen.
Am Ende bleibt IMHO auch die Frage ob man aus Zeit- und Kostengründen nicht besser eine MPU macht statt Kosten für Rechtsanwalt und ggf. Rechtsstreit zu erzeugen. Meines Wissens sieht die Behörde bei der Abfrage auch die Vorgeschichte, d.h. bereits gelöschte Punkte. Vielleicht war in der Vergangenheit noch mehr was die Zweifel erhärtet. Das weiß aber nur der TE selber und das würde ich hier auch nicht im kleinsten öffentlich machen.
Wenn man sich auf einen Rechtsstreit einlassen will sollte man außerhalb seines Rechtsanwaltes tunlichst nichts weiter unternehmen und den machen lassen. Zumal konkrete Rechtsberatung hier eh nicht zulässig ist, man kann im Forum maximal Tipps zum grundlegenden Ablauf geben.
3x vom Videowagen gefilmt worden, per Gericht zum Teil aus der Verantwortung gezogen und die Strafe gedrückt? Jetzt willst du auch noch Fahrgäste transportieren? Mach' die MPU.
.Oder lieber keinen P Schein
Hatte ich ja auch schon erwähnt... zu so jemanden möchte man ungern ins Auto einsteigen. Aber als Fahrgast weiß man ja nichts von der Vorgeschichte, daher kann ich verstehen, dass die Behörde gründlich prüft. Kann ja sein, dass der Fahrer "geleutert" ist und sich nun besser verhält. Daher eben die MPU
Eben. Es muss jetzt von Amts wegen festgestellt werden, ob inzwischen ausreichend Verantwortungsgefühl vorliegt. Ein ganz normaler, in diesem Fall absolut legitimer Vorgang. Man denke nur, so jemand wird im Schülertransport eingesetzt, wer möchte da seine Kids drinnen sitzen haben???
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 4. April 2024 um 00:04:37 Uhr:
Man denke nur, so jemand wird im Schülertransport eingesetzt, wer möchte da seine Kids drinnen sitzen haben???
Du kannst deine Moralkeule wieder einpacken. Und auch wenn es dich wundert: Gerade der Schülertransport unterliegt nicht den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes, d.h. der Fahrer eines Schülertransportes benötigt keinen P-Schein.