OT: zwangsabmeldung möglich?
vielleicht kann ja einer was zu sagen :
, kurze schilderung : person A autobesitzer und hat das auto , person B hat die schlüssel ( anzeige läuft wegen unterschlagung) auf person B läuft die versicherung. kann Person B das kfz zwangsabmelden `? ist person B für die zeit der unterschlagung auf schadensanspruch haftbar zu machen ? danke für antworten
20 Antworten
Hier ist kein Rechtsanwaltsforum, aber theoretisch kann B die Versicherung nicht mehr bezahlen und dann kommt irgendwann die Zulassungsstelle und kratzt die Stempel runter. Wenn B den Brief und den Schein hat kann B den auch so abmelden
Zitat:
Hier ist kein Rechtsanwaltsforum,
das weiß ich auch , das was ich da so gefunden habe ist kostenpflichtig
Zitat:
Wenn B den Brief und den Schein hat
zum glück net
ganz einfach,der der den Brief und Schein hat kann den Wagen abmelden,der Wagen muss natürlich auch auf denjenigen zugelassen sein mit den Papieren,ansonsten brauch man eine Vollmacht.
B kann auch die Versicherung informieren, die geben s an die Zulassungsstelle weiter und ca 3 Wochen später steht der Vollstreckungsbeamte vor deiner Tür, bzw deinem Auto,Stempel runter,Aufkleber an der Tür und Zettel unterm Wischer
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Derjenige der den KFZ-Brief in seinem Besitz hat, gilt immer erst einmal als der rechtmäßige Besitzer
des in dem Brief angegebenen Fahrzeugs.
Besitzansprüche seitens Dritter müssen dann immer erst rechtlich geklärt werden.
Der Versicherung sind Besitzansprüche im Normalfall egal.
Daher kann derjenige, in dessen Besitz sich der Brief befindet, das Fahrzeug in jedem Fall stilllegen lassen.
Zitat:
Original geschrieben von Omega-875
Derjenige der den KFZ-Brief in seinem Besitz hat, gilt immer erst einmal als der rechtmäßige Besitzer
des in dem Brief angegebenen Fahrzeugs.Besitzansprüche seitens Dritter müssen dann immer erst rechtlich geklärt werden.
Der Versicherung sind Besitzansprüche im Normalfall egal.
Daher kann derjenige, in dessen Besitz sich der Brief befindet, das Fahrzeug in jedem Fall stilllegen lassen.
so sehe ich das auch 🙂wen in dem brief und schein derjenige eingetragen ist wo das Auto gehört😉und im besitz von beidem ist
und bei der versicherrung würde ich auf jeden fall mal anrufen und informeren das derjenige wo im Besitz von brief und schein ist die versicherung weiter zahlt
gruss Tom
un so viel ich weiss wrd bevor die stempel abgekratzt werden noch mal nachgefragt und nachgehackt ob man die versicherung bezahlen kann
http://www.recht.de/.../viewforum.php?...
Anmelden, posten, abwarten 😉
das mit dem Brief und schein ist so eine sache... Besitz und Eigentum..
Derjenige der das Auto hat, ist Besitzer des Fahrzeuges..
Derjenige der den Brief hat ist der Eigentümer des Fahrzeuges!!
Wenn die Versicherung gekündigt wird, bekommt die Zulassungsstelle einen Vermerk, bzw. Hinweis.
@Fort FocusRS1986
sehe ich nic so,derjenige =A der Brief und schein hat und eingetragen iss Besitzer/Eigentum gehört auch das auto ,auch wenn die andere Person =B im Besitz des scheines ist aber nicht eingetragen ist,😉
Grund,wenn du ein Firmenauto hast wo Firma im Brief und schein eingetragen ist ,aber schein bei dem Mitarbeiter ist ,ist er zwar der "Fahrer" aber nicht der Besitzer,somit Firmenbesitz/eigentum auch wenn er das Auto Privat nutzt
@goliath_09
vieleicht iss es jetzt Klarer🙂
mfg tom
Wenn ich ein Fahrzeug kaufe, schein und Brief habe.. bin ich der Eigentümer und der Besitzer.
Wenn du jetzt in das Fahrzeug einsteigst und losfährst, bin ich immernoch Eigentümer des Fahrzeuges aber du bist in dem Moment Besitzer des Fahrzeuges!
Im Bezug auf die Firma.
Wenn die Firma ABCDE in Zulassungsbescheinigung I und II eingetragen ist, ist Firma ABCDE Eigentümer des Fahrzeuges.
Wenn ein Mitarbeiter das Fahrzeug fährt, ist er Besitzer des Fahrzeuges.
Ist Rechtlich ganz klar geregelt!!
Ich sage ja, EIGENTUM und BESITZ sind 2 unterschiedliche Dinge.