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OT: Vorschriften - Anhänger

BMW 3er E36

Mahlzeit,
da ich im Bußgeldkatalog den Teil nicht richtig gefunden/verstanden habe (blöde umschreibungen) wollte ich euch fragen ob ihr die genaue Regelung kennt?!?!

Situation:
Bin 19 Jahre (noch in Probezeit), Führerschein: B, KEIN BE, fahr ne 318i Limo (ca 1,2t leer)

Wenn ich nun nen Hänger ziehen will gilt doch folgendes:
-Hänger allgemein bis 750KG
-Hänger über 750kg wenn das zul. Gesamtgewicht des Hängers kleiner ist als das Leergewicht des Fahrzeugs und beide zul. Gesamtgewichte (Fahrzeug+Hänger) unter 3,5t sind!
Das ist doch so richtig oder???

Was ich eigentlich wissen will ist ob jemand die Konsequenzen kennt, wenn die mich mit nem Anhänger anhalten, der ein zul. Gesamtgewicht von 1,3 Tonnen hat (wie gesagt BMW 1,2t leer)...? Insbesondere wegen Probezeit? Kennt jemand da die Bußgelder??

Danke schonmal falls das jemand weiß 😉
Greetz Björn

17 Antworten

Es wird eine Anzeige auf dich zukommen.
Und du kannst erstmal deinen Führerschein in deinem falle B angeben. Probezeit wird verlängert-> nachschulung.
Wie es denn genau weiter geht entzieht sich meiner kenntniss.

Am besten du fragst mal deinen Fahrschullehrer der kann dir da bestimmt weiter helfen.

Mfg

so ein trouble wegen 100kg (die ja nur zulässig sind und nichma dranhängen), naja nehm ich nächstma den 1,2tonnen hänger *ggggg*

Seh ich ja genauso aber so ist nunmal in dtl.
Ich fahr dir auch Sattelzüge umher kein ding aber dürfen tuh ich das halt noch nich.

Mfg

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