Ot-stvo§

VW Golf 1 (17, 155)

Ich wollte nur mal von euch hören ob ich dass richtig verstanden habe: Das Abgeschleppte Fahrzeug braucht also keine Zulassung?!

Danke schon mal für die Antworten.
http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.php

38 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von GOlf2GL90PS


Ja aber Abschleppwagen schleppen auch nur liegen gebliebene bzw. verunfallte Autos ab und die sind auch imer angemeldet. Außerdem läuft wenn überhaupt nur eine Achse des abzuschleppenden PKW mit! Und wenn man ein Auto so Abschleppt rollt es komplett hinterher!

Ich hatte das gleiche Problem, mein Auto hatte keine AU-Bescheinigung und ohne die wollte die mein Suto nicht zulassen, aber woher ne AU bescheinigung wenn man mit dem Auto nicht in die Werkstatt fahren kann? Ich hab extra gefragt ichh darf den Wagen nicht abschleppen und ich kann auch nicht einfach nur nen Zündkerzenstecker abziehen und ihn dann abschleppen!

genau das bekam ich auch als antwort auf meine frage.

ohne angemeldung kommt nur der anhänger in betracht um das auto von a nach b zu transportieren oder man muss sich kurzzeitkennzeichen holen.

Zitat:

Original geschrieben von golf16vau


doch kannst du!

wie ist es mit den autos die zwangsstillgelegt werdn und dann abgeschleppt?!

Ich denk mal die Grünen kennen sich auch nicht wirklich aus!

was ist denn das für ein argument!?

angenommen es passiert etwas und dann bist du der dumme.

oder dich hält die polizei an und die kennen sich super aus.

Wenn ein auto zwangstillgelegt wird dann kommt ein Abschleppwagen und nimmt den Wagen mit in die Sicherstellhalle und da kommt ein ein freundlicher Mitarbeiter von der Dekra oder dem TÜV und schreibt eine Mängelliste!

lol. i reicht es nicht wenn es so in der stvo drin steht?

Wie gesagt dein Auto versichert den abgeschleppten immer mit. auch wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist.
Quasi wie ein anhänger in diesem Sinne.

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Zitat:

Original geschrieben von GOlf2GL90PS


Wenn ein auto zwangstillgelegt wird dann kommt ein Abschleppwagen und nimmt den Wagen mit in die Sicherstellhalle und da kommt ein ein freundlicher Mitarbeiter von der Dekra oder dem TÜV und schreibt eine Mängelliste!

und weiter? also schleppt der auch ein nicht angemeldetes auto ab!

Zitat:

Original geschrieben von golf16vau


lol. i reicht es nicht wenn es so in der stvo drin steht?

Wie gesagt dein Auto versichert den abgeschleppten immer mit. auch wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist.
Quasi wie ein anhänger in diesem Sinne.

ich bezweifel, dass man ein auto auch ohne anmeldung einfach abschleppen darf.

warum bekommt man das in der fahrschule anders gelehrt? warum gibt die polizei auskunft, dass auto angemeldet sein muss etc?

warum stehts in der stvo?

Zitat:

Original geschrieben von golf16vau


und weiter? also schleppt der auch ein nicht angemeldetes auto ab!

abschleppfahzeuge ziehen das auto (meist) komplett auf die ladefläche und somit ist es egal ob angemeldert oder nicht. 😉

ja meist! und? was ist mit dem rest? der fährt schwarz rum oder wie :P

Zitat:

Original geschrieben von golf16vau


ja meist! und? was ist mit dem rest? der fährt schwarz rum oder wie :P

es wird eher der fall sein, dass in so einem fall ein abschlepper kommt, der das auto komplett hochzieht. 😉

außerdem habe ich in der letzten zeit gar keine anderen abschleppfahrzeuge mehr bei uns gesehen...

das will jetzt mal bezweifeln.

Zitat:

Original geschrieben von golf16vau


das will jetzt mal bezweifeln.

mit welcher begründung?

alles was auf deutschlands strassen (motorisiert) fährt muss angemeldet sein... (klar gibt es ausnahmen wie solex etc, aber es geht ums's auto)

is mir schon klar. wenn jemand abschleppt gehört das abgeschleppte fahrzeug unabhängig davon ob es angemeldet ist, zum abeschleppenden Fahrzeug. das is eindeutig so definiert!

Zitat:

Original geschrieben von kredan


mit welcher begründung?
alles was auf deutschlands strassen (motorisiert) fährt muss angemeldet sein... (klar gibt es ausnahmen wie solex etc, aber es geht ums's auto)

Hmm, aber genau das ist doch der Streitpunkt:

Ein Auto, das, egal ob mit oder ohne Zulassung, (ab)geschleppt wird fährt in diesem Sinne ja nicht selber, sondern wird gezogen...

Aber ein PKW der von einem anderen PKW abgeschleppt wird gilt als Anhänger und auch Amnhänger müssen angemeldet sein!
Es sieht nur anders aus wenn ein LKW (Abschleppwagen) einen PKW auf seiner Ladfläche bzw. eine Achse an diesem Bügel transportiert!

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