ot: muss man die fehlerdiagnose bezahlen???

Volvo

um es gleich vorwegzunehmen: es handelt sich um meinen prae-volvo, ein englisches "qualitaetsprodukt". den faehrt jetzt meine frau. aber mir geht es weniger um das fahrzeug selbst als mehr um eine rechtsfrage.

die muehle ist letzten freitag liegengeblieben. sang- und klanglos. liess sich nicht mehr starten. aus die maus. hatte genug benzin drin, die batterie war in ordnung. habe mir die sache am wochenende mal angeguckt, bin aber kein kfz-mechaniker, also musste am montag der adac ran! das war auch ganz gut so, denn der nette mann in gelb hat innerhalb von 30 minuten auch nichts finden koennen. also wurde der wagen gleich mal zur naechstgelegenen fachwerkstatt geschleppt. wann genau die dann begonnen haben, sich mit dem problem zu befassen, weiss ich nicht. als sie jedoch am donnerstag morgen mit ihrem latein am ende waren, hat der hersteller (!) entschieden, dass das auto dann eben zu dem haendler geschleppt werden solle, der in der gegend der alteingesessenste und erfahrenste ist. heute mittag nun kam der anruf:

"auto fertig! alles wieder in ordnung. es war die zuendspule. 300 euro"

als meine frau mir das erzaehlt hat, habe ich sie natuerlich gleich gefragt, ob die verbindung irgendwie gestoert war. ich meine, eine zuendspule faellt sicher nicht mal eben vom himmel. aber 300 euro sind nicht nur ungefaehr 400 dollar sondern waren mal knapp 600 dm ... ihr erinnert euch noch?! jedenfalls bin ich dann heute abend mit hingefahren zum abholen, aber aus der werkstatt war keiner mehr da. also haben wir die rechnung UND das auto erstmal mitgenommen und werden am montag mal klaeren, was wir von der rechnung bezahlen werden und was nicht.

also nach meinem verstaendnis bringe ich ein auto in eine fachwerkstatt, um es reparieren zu lassen. wenn die zu bloed sind, den fehler zu finden, dann ist das doch nicht meine schuld. oder? was kann ich dafuer, dass die briten (damals uebrigens unter deutscher anleitung) ein auto gebaut haben, bei dem eine defekte zuendspule drei tage lang unentdeckt bleiben kann. auf der rechnung steht jedenfalls:

kompression pruefen 33,96
steuerzeiten pruefen 45,28
kraftstoffdruck pruefen 33,96
fehlerdiagnose, zuendspule ersetzen 144,65 (fremd)

alles netto zzgl. maerchensteuer. letzteres ist wohl die andere werkstatt gewesen. das hin- und hertransportieren des autos ist nicht berechnet worden. also ich finde ja schon die 144,65 euro + 16% recht unverschaemt fuer eine zuendspule. aber dafuer wuerde ich wahrscheinlich nicht extra 'nen rechtsverdreher belaestigen ...

was meint ihr?

ps. uebrigens hat uns der adac-mensch gebeten, ihm doch mal mitzuteilen, was es schlussendlich war, weil er sich diesen fehler nicht erklaeren konnte. ihm erschien das auto eigentlich erstmal technisch in ordnung zu sein. aber das tut ja letztlich wenig zur sache.

22 Antworten

Beitrag gelöscht.

Zitat:

Original geschrieben von Advokat


Die erste Werkstatt hat den geschuldeten Erfolg (Auto fährt wieder) doch gerade nicht herbeigeführt, den Vertrag also nicht erfüllt, und will das Geld für das Bemühen um den Erfolgseintritt. Warum besteht dann ein Vergütungsanspruch?

Wir wollen uns doch nicht um Details streiten, herr Kollege 😉?

Wenn ich die Schilderung von murcs richtig verstanden habe, gibt es nur eine Rechnung, weil der Ersatz der Zündspule als Fremdleistung deklariert wurde. Technisch gesehen hat sich also Werkstatt 1.) zur Erüllung Ihrer vertraglichen Pflichten der Werkstatt 2.) bedient. Ein Vetrag zwischen Kunde und Werstatt 2.) ist nicht zustande gekommen.

Bitte nicht falsch verstehen: ich will das mögliche Herumgestümpere der Werkstatt keinesfalls rechtfertigen. Aber sie hat letztlich den Auftrag durch Einschaltung (kompetenterer) Dritter erfüllt. Sie kann einen angemessenen Betrag verlangen, wie hoch der auch immer sein mag.

Gruß, Hagen

Hallo D5Män,

wir könnenden den anderen Forumsteilnehmern ja den Spruch "2 Juristen - 3 Meinungen" ja mal am praktischen Fall vorführen...

Kann es denn für den Vergütungsanspruch einen Unterschied machen, wenn die Werkstatt nach ihren vergeblichen Bemühungen den Wagen unrepariert zurückgibt und der Kunde sucht dann den Spezialisten auf oder sie dies abkürzt und den Spezialisten selbst einschaltet?

Im ersten Fall hätte man doch auch nur den Spezialisten bezahlt?

Zitat:

Original geschrieben von Advokat


wir könnenden den anderen Forumsteilnehmern ja den Spruch "2 Juristen - 3 Meinungen" ja mal am praktischen Fall vorführen...

Gute Idee: Wer von uns beiden soll jetzt noch eine abweichende Meinung vertreten? 😁

Aber eigentlich sehe ich sogar eher einen Konsens: In Deinem Fall Zahlung an erstes Unternehmen nur im angemessenen Umfang, eher gegen null tendierend. Zahlung 2. Unternhmen voll.

In meinem Fall Zahlung an erstes Unternehmen im angemessenen Umfang, also Zündspule ja, unsinnige Fehlersuche nein.

Ich habe doch nicht zur vollen Zahlung aus Rechtsgründen geraten, sondern eher wg. der Praktikabilität. Werklohn ist immer schwierig einzuklagen, weil der Unternehmer sowohl für den Umfang der angefallenen Stunden als auch für die Angemesenheit des Aufwandes beweispflichtig ist. Also läßt sich ein solches Verfahren nicht ohne Zeugen und Gutachter durchführen. laß den Gutachter billig sein und nur 600 EUR nehmen. Dann kommen Gerichtskosten (75 € ) und Anwaltskosten (2 x 87 € ) dazu, sind wir bei Prozeßkosten von 850 €. Sagt der Gutachter: Fehlersuche zu aufwändig, hatte man auch mit dem halben Aufwand machen können, zahlst Du die Hälfte der Klageforderung (150 € ) plus die Hälfte der Verfahrenskosten (425 € ). Also was war nochmal die Rechnungshöhe?

Gruß, Hagen

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im anderen fall haette ich das auto hoechstselbst von der ersten zur zweiten werkstatt schleppen (lassen) muessen. auch nicht ganz ohne. dadurch, dass der hersteller die umquartierung seinerseits veranlasst hat, taucht das auf der rechnung (zumindest als posten) nicht auf.

Zitat:

Original geschrieben von XC70D5


D5?

Waren bei mir die Einspritzdüsen.

Gruß

Martin

Hallo Martin,

danke für den Tip, aber bei mir ist es ein 2.0T.

wird schon irgendwann noch kalt werden...

casu

Zitat:

Original geschrieben von murcs


tja, carsten. es sieht ganz so aus, als muesste ich in den sauren apfel beissen.

nun ja: shit happens.

tja murcs,

sieht echt nach "dumm gelaufen" aus und einen rechtsstreit ist es auch nicht wert.

es scheint ne marke steht und fällt auch mit der werkstatt- da hilft dann auch ein noch so toller fanclub nicht und den hat volvo ja hier- unumstritten!

schön wieder von dir gelesen zu haben- vielleicht mehr per pn...

gruß von der ostsee
casu

Zitat:

Sie kann einen angemessenen Betrag verlangen, wie hoch der auch immer sein mag.

Nicht mehr als das 3.Fache des Ortsüblichen Obwohl das auch ein sehr weitläufiger Begriff iss. Wenn se mehr als das 3-fache nimmt fällts unters Wuchergesetz und iss "Sittenwidrig"

Zonkdsl übrigens KEIN Jurist (und hat auch nicht vor dieses zu werden). Allerdings ärgere ich mich auch immer über die horrenden Preise der Original Vertragswerkstätten.

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