OT: Lackschäden durch Fahrbahnmarkierung
Dieses Thema ist zwar OT (im Zweifelsfall möge es der Mod verschieben), aber ich habe es extra hier eingestellt, weil ich, als Phaeton-Fahrer ab 11.07. und Leser dieses Unterforums, der Meinung bin, dass ich hier bestimmt einen guten Tipp bekommen kann.
Gestern ist meine Frau mit Ihrem C-Max, den ich Ihr vor 1 Woche gekauft habe, an eine Baustelle gekommen. Es wurde die Fahrbahnmarkierung erneuert. Es waren 2 Arbeiter vor Ort. Einer regelte den Verkehr, der andere saß auf seinem "Farbauto" und erneuerte die Linien. Mir Frau kam aus der Nebenstraße und wollte nach links abbiegen. Das "Farbauto" fuhr von links nach rechts an ihr vorbei, als Sie der zweite Mann mit Armbewegungen zum Durchfahren bewegte. Meine Frau bog entsprechend ab.
Angekommen, Auto geparkt und nicht weiter darauf geachtet. Als sie ca. 1 Stunde später zurück zum Auto kam, sah sie, dass die linke Seite (jeweils direkt hinter den Rädern) sowie die Radkästen innen komplett mit weißer hochgespritzer Farbe überseht waren. Zuhause angekommen, versuchte sie, die Farbe zu entfernen: KEINE CHANCE!!
Ich, mächtig geladen, heute bei der Stadt gewesen und den Sachverhalt vorgetragen. Der Mensch sagte mir, er sei nicht zuständig, sondern eine andere Gemeinde. Als er dort anrief, sagte der andere Beamte, meine Frau solle froh sein, dass man Ihr keine Rechnung schreibe, da die Linie wegen ihr nachgezogen werden musste 🙁
Mittlerweile weiß ich, dass die Gemeinde den Autrag fremdvergeben hat. Morgen werde ich mich an den entsprechenden GF der ausführenden Firma wenden.
Habe ich eine Chance, ohne RA auszukommen? Hat jemand Erfahrungen mit diesem Sachverhalt gemacht? Wie ist das rechtlich?
Freue mich auf Eure Antworten!!
Volker (der ab 11.07. auch endlich Phaeton fährt)
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19 Antworten
Hallo!
So ärgerlich wie das ist, aber ist wahrscheinlich der gleiche Sachverhalt wie diese Rollsplit streuerei!
Alle Jahre wieder kommen die bei uns und streuen Tonnen von Rollsplit auf die komplette Straße, mit schön fätt Teer vermischt!
Und die dummen Autofahrer fahren dann die ganze Masse erst richtig fest. So 2 Wochen später kommt dann der Strassenkehrer und holt den Mist ab!
Bin da auch mal auf die Barrikaden gegangen, befeundeten Rechtsanwalt gefragt und der sagte mir "Pech gehabt"
Man hat da keine Chance gegen die Stadt.
Ok, wenn bei dir ein privates Unternehmen war und deine Frau Zeugen für den Winker hat UND du Rechtsschutz versichert bist ist das kein Thema, dann würde ich klagen!
Aber die Aussicht auf Erfolg ????
Viel Glück!
Ne sauerei ist es allemal!
Guano
Zu jeder Farbe gibt es doch auch ein Lösungsmittel. Vielleicht kannst Du Dich mit dem Geschäftsführer der Firma gütlich einigen oder Ihr begebt Euch gemeinsam auf die Suche nach dem richtigen Lösungsmittel, das Ihr dann erstmal im Radkasten ausprobiert.
Und wenn es doch kein Lösungsmittel gibt: Mit Lackreiniger (löst von der ursprünglichen Lackschicht eine Mini-Schicht ab) probieren oder, wenn gar nichts hilft, den Lackdoktor holen, der kommt mit einen Mini-Van voller Mittelchen und kann Dir auf jeden Fall die Stellen planschleifen und mit der richtigen Farbe nachlackieren. Die sollen sehr günstig sein.
Die Farbspritzer stammen sicher nicht vom Einbiegen in die Strasse da Deine Frau dies mit sehr geringer Geschwindigkeit getan hat. Vermutlich ist sie dann beim schnelleren Fahren auf eine der frischen Linien gekommen was ein klares Selbstverschulden wäre. Schliesslich hat sie die Farbonkels ja gerade gesehen und musste mit frischer Farbe rechnen. Dass sie einer der Arbeiter reingewunken hat ändert nichts, da die Strasse ja nicht vollflächig aus frischer Farbe bestand war es angezeigt, zunächst zwischen den Linien zu bleiben.
Zitat:
Vermutlich ist sie dann beim schnelleren Fahren auf eine der frischen Linien gekommen was ein klares Selbstverschulden wäre.
sehe ich ganz und gar nicht so: Die Hersteller der Markierungslinien ( und jeder Handwerker ) haben Sorge dafür zu tragen , das während der Ausführung und mit dem Endprodukt es zu keinerlei Schäden Dritter kommen kann.
Speziell hierzu mus der Ersteller der Linie dem Auftraggeber ( Kommune / Land etc... ) eine Ausführungs und Gewährleistuingsbürgschaft vorlegen , auf die im Schadenfall zurück gegriffen werden kann.
In diesesm Fall hat der Hersteller der Linie seine Baustelle nicht ordentlich oder nicht grosszügig genug vom fliessenden Verkehr getrennt und somit für einen Schaden gesorgt.
Die Strassenbauer oder Strassenmeistereien sind verpflichtet erst dann wieder Strassenabschnitte freizugeben , wenn keinerlei Gefahr für Mensch und Material bestehen kann. Denn völlig ungeachtet vom Gefahrenpotential ist der Unterschied zwischen einem nicht ausgehärteten Betonloch von 5 x 5 m und einem Farbstreifen , der nicht ausgehärtet ist , juristisch gesehen der gleiche Vorfall. Und daran ist es auch völlig unerheblich , ob dann jemand Sachkundiges "durchgewunken" hat oder nicht. Wenn die Farbspritzer zweifelsfrei nachweisbar aus dem Strassenbereich kommen , ist der Unternehmer für seine durch seine Materialien verursachten Schäden voll haftend!
Also , die Verursacherfirma ausfindig machen , einen KFZ Sachverständiger ein Lackgutachten zur Beweissicherung erstellen lassen und am Besten vor Einschalten des Rechtsbeistandes , wie desireless schon sagte , eine gütliche Einigung herbeiführen.
dsu
Zitat:
Original geschrieben von guano30
Hallo!
So ärgerlich wie das ist, aber ist wahrscheinlich der gleiche Sachverhalt wie diese Rollsplit streuerei!
Nein , ist es nicht. Bei Rollsplitt wird meistens mittels eines Hinweiswarnschildes der Verkehr "gewarnt" , und mit diesem Schild sind die Kommunen aus der Haftung raus.
In unserer Gemeinde hatten wir vor ungefähr 10-15 Jahren die Mode , das in verkehrsberuhigten Bereichen sogenannte "Engstellen mit Pflasterkissen" eingebaut wurden.
Die ersten tiefergelegten, aber geTÜVten Sportwagen rissen sich die Ölwannen auf und klagten ----> erfolglos.
Vor ungefähr 5 Jahren hat jedoch ein Autofahrer in einem Musterprozess erfolgreich geklagt und nun sind die " Engstellen mit Pflasterkissen" aus dem Strassenbild verschwunden.....
Die Rechtssprechung scheint sich da "pro Autofahrer" verändert zu haben....
dsu
Zitat:
Original geschrieben von dickschiffuser
...das während der Ausführung und mit dem Endprodukt es zu keinerlei Schäden Dritter kommen kann.
Speziell hierzu mus der Ersteller der Linie dem Auftraggeber ( Kommune / Land etc... ) eine Ausführungs und Gewährleistuingsbürgschaft vorlegen , auf die im Schadenfall zurück gegriffen werden kann.
...
dsu
Ich widerspreche ungern und dem werten -dsu- nur in obigem Punkt: Die Ausführungs- und Gewährleistungsbürgschaften einer ausführenden Firma haben mit Dritt-, also Haftpflichtschäden, gar nichts zu tun.
Es handelt sich hier um einen typischen Haftpflichtschaden der über die Haftpflichtversicherung des Markierungsbetriebes abgewickelt werden kann. Ein Anwalt ist hier m.M.n. zunächst mehr als überflüssig (sorry an alle mitlesenden Anwälte).
Ich würde auch kein Gutachten in Auftrag geben, sondern mit Fotos und einem Lackierer-Kostenanschlag den Schaden darlegen und höflich um Erstattung bitten.
Es ist für mich kaum vorstellbar, dass ein Unternehmer wegen eines vergleichsweise geringen Schadens "großes Theater" , möglicherweise sogar mit der Kommune als seinem Auftraggeber, riskiert.
Teilschuld, Mitverschulden o. ä. kommen nicht in Betracht, da mit dem Schaden nicht hätte gerechnet werden müssen.
Wäre ich betroffen, würde ich allerdings nicht selber am Lack "herumwerkeln". Würde der Schaden dadurch vergrößert, guckte ich am Ende doch noch in die Röhre ... ;-)
Hallo,
ich hatte mal nach 500km Strecke einen halben weissen Streifen unterhalb der Fahrertür kleben und auf dem kompletten Schweller und die Radkästen waren weiss.
Ich wusste natürlich nicht mehr wo es passiert ist aber mein Freundlicher hat es für € 200,- alles runter gekriegt.
Gruß
Vielleicht sollte ich dann den nächsten Phaeton in Weiß nehmen, damit der "Schaden" nicht sichtbar ist? 🙄
Momo
Zitat:
Original geschrieben von WerthersEchter
Ich widerspreche ungern und dem werten -dsu- nur in obigem Punkt: Die Ausführungs- und Gewährleistungsbürgschaften einer ausführenden Firma haben mit Dritt-, also Haftpflichtschäden, gar nichts zu tun.
Ich habe nur auf die Ausführungs- und Gewährleistungsbürgschaft deshalb hingewiesen , da der erste Ansprechpartner das Strassenverkehrsamt bzw. Ordnungsamt ist , wenn man den Linienersteller nicht selbst ermitteln kann. Und die könnten sehr wohl entstandene Schäden , die durch den Gewährleistungsbürgen entstanden und abgedeckt sind , über die Bürgschaft einziehen.
Aber sonst stimme ich dir zu @werthersEchte, ich glaube mit einem vernünftigen Kostenvoranschlag und einer freundlichen Anfrage beim Ersteller der Linie sollte sich das "ruckzuck" aus der Welt schaffen lassen...
dsu
Zitat:
Original geschrieben von desireless
Zu jeder Farbe gibt es doch auch ein Lösungsmittel. Vielleicht kannst Du Dich mit dem Geschäftsführer der Firma gütlich einigen oder Ihr begebt Euch gemeinsam auf die Suche nach dem richtigen Lösungsmittel, das Ihr dann erstmal im Radkasten ausprobiert.
Wenn es sich um Kaltplastik, was gelegentlich bei Markierungsarbeiten im Strassenverkehr verwendet wird, handelt, dann dürfte das interessant werden. Zuverlässig entfernen kann man es, in dem man einige huntertausend LKW darüber fahren läßt. ;-)
Im Ernst: Bevor man mit Dritten irgendwelche Versuche an dem Fzg. vornimmt, sollte die Haftungsfrage auch hinsichtlich dieser Versuche geklärt sein. Wenn sich beispielsweise bei dem Versuch, mit Lösungsmitteln diese Spritzer zu entfernen, auch der Lack löst ...
Und noch etwas zum Thema Anwalt ja/nein: Solltest Du mit der Stadt oder dem GF ohne einen Anwalt reden, dann solltest Du wenigstens Zeugen dabei haben, so dass Du später ggf. diese Vorgänge belegen kannst.
Gruz - rs996.
Zitat:
Original geschrieben von Momo7
Vielleicht sollte ich dann den nächsten Phaeton in Weiß nehmen, damit der "Schaden" nicht sichtbar ist? 🙄
Tolle Idee aber wenn Du dann mit dem Wagen über die frischen schwarzen Bereiche eines Zebrastreifens fährst bist Du angeschmiert.
Zitat:
Original geschrieben von rs996
Wenn es sich um Kaltplastik handelt...
Sind ja viele Markierer hier unterwegs. 🙂
@BMW X3
Fall's es sich um Farbe handelt, dürfte der geschilderte Schaden nicht entstanden sein, der Farbauftrag beträgt ca. 0,4 mm beim "normalen" Überfahren (auch frisch) werden die Reifen nur kurz weiss, da spritzt nichts ! Es sei denn Deine Frau ist mit durchdrehenden Reifen gefahren.
Sollte es sich um Plastiken handeln (3 mm stark), dann dürfte der Markierer wohl kaum gewunken haben, denn die Aushärtungszeit beträgt ca. 15 - 20 min.
Fährt man durch Plastik ist das Auto natürlich (und besonders die Radkästen) ziemlich weiss.
Plastik hinterlässt Knubbel, keine Spritzer.
Plastik ist Teufelszeug und geht wirklich sehr schwer ab.
Probier mal die Flecken mit dem Fingernagel abzufriemeln.
Benutze keine Verdünnung !!! Die greift den Lack an !
Sind die groben Flecken weg, kann der Polierer (Lackdoktor)helfen.
Versuche den Markierer herauszubekommen und rufe einfach mal an, eventuell greift seine Haftpflicht.
Wahrscheinlicher ist allerdings, dass er einfach auflegt, keine Zeugen, keine Beweise etc.
Sorry, dass ist 'ne ärgerliche Sache, aber versetz Dich auch mal in die Lage der Markierer, die unter Zeitdruck möglichst bei fliessendem Verkehr und wetterabhängig markieren müssen.
Und aus solchen Gründen herrscht auf meinen Baustellen "Winkverbot". 😉
Gruß Vati
Zitat:
Original geschrieben von Vati
...., aber versetz Dich auch mal in die Lage der Markierer, die unter Zeitdruck möglichst bei fliessendem Verkehr und wetterabhängig markieren müssen.
Sorry , NULL Verständnis. Er soll ordentlich abschranken und für Schäden gradestehen, die aus seiner nicht fertigen Arbeit resultieren.
Und zu sagen, "Keine Zeugen-keine Beweise" ist wohl ehr eine Haltung unterversicherter "Billigmeier" , die ihre Mitbewerber nochmal um 100 % unterbieten , damit die kasachischen und usbekistanischen Arbeitnehmer alle in Heerscharen auf unseren Strassen arbeiten dürfen...
dsu
Bei dir sollte man mit seinem ganzen Fuhrpark durch die Baustelle fahren , damit es richtig schön teuer wird für Leute mit deiner Haltung....
Zitat:
Original geschrieben von dickschiffuser
Sorry , NULL Verständnis.
Ja hab' ich auch, und zwar für Leute, die trotz Leitkegel durch die Markierung brettern und sich nachher über weisse Reifen beschweren. (Von der Sauerei auf der Straße mal abgesehen.)
Man kann eben NICHT alles 100% abschranken ! Sobald die Leitkegel 2,50 m auseinanderstehen wird durchgefahren.
Die meisten Autofahrer können am frisch gestrichenen Gartenzaun vorbeigehen, aber auf der Straße sind immer die anderen Schuld, wenn man sich vollkleckert.
Übrigens solltest Du herausgelesen haben, dass ich helfen wollte die Saurei vom Auto zu bekommen bzw. eine gütliche Einigung mit dem verantwortlichen Unternehmen zu erreichen.
Soviel zu meiner Haltung...
Vati