nachbarschaftsrecht - völlig ot
ich suche einen anwalt
für nachbarschaftsrecht.
kann mir hier einer helfen?
grund:
von mietern (assis) eines nachbargrundstückex geht oft nachts ein derartiger säuferlärm aus, dass mein grundstück mit ferienhaus unvermietbar ist.
das vorgehen gegen diese typen bringt nichts. ich möchte jetzt gegen den hauseigentümer vorgehen.
bringt das was ?
peso
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Traumgleiter
Ich hab eine einfache Methode,@Hasel, bitte nicht mitlesen.
Du musst sie bei ihrer Schwäche kriegen. Koma-Saufen !!
Stell ihnen als freundlicher Nachbar einen Karton billigen hochprozentigen Fusel hin und versprich ihnen, wenn sie den in Deiner Anwesenheit leer trinken, stände morgen ein weiterer Karton vor der Türe - kostenlos. Das machst du max 1 Woche. Danach liegen alle mit Koma im Krankenhaus und Du hast Ruhe.
Das ist billiger als ein Anwalt und Du bekommst keinen Streit mit ihnen. 😁
Dein Phaeton bekommt davon keine Schramme - weil Du ein netter Nachbar bist.
Hab gerade damit noch mal den Bezug zu Motor-Talk gekriegt.
Geanu das hat mir der Wachdienstleiter der Polizeistation gesagt.
peso
9 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Phaetischist
Schonmal angefangen abends immer die Grünen zu holen?
mehr als einmal. da es sich aber um eine mischung deutschter assis und ausländischet proleten handelt, bringt das nur augenblickliche entspannung.
die aktion erfolgt dann, wenn das ferienhaus unbewohnt ist.
peso
Das Problem ist die Beweisführung 😠. Ein alter Richterspruch sagt: "Wer beweisen muss, verliert". Das heißt im Klartext: entweder Videoaufnahmen mit Lärmpegel und Zeiteinspielung im Sucher oder zuverlässige Zeugen, die mitprotokollieren. Dann würde ich im Internet nach entsprechenden Anwälten mit diesen Schwerpunkten suchen. Ein Freund von mir ist auch auf Mietrecht spezialisiert. PN, falls weitere Infos gewünscht werden.
Schönen Pfingstmontag
raio
Ich hab eine einfache Methode,
@Hasel, bitte nicht mitlesen.
Du musst sie bei ihrer Schwäche kriegen. Koma-Saufen !!
Stell ihnen als freundlicher Nachbar einen Karton billigen hochprozentigen Fusel hin und versprich ihnen, wenn sie den in Deiner Anwesenheit leer trinken, stände morgen ein weiterer Karton vor der Türe - kostenlos. Das machst du max 1 Woche. Danach liegen alle mit Koma im Krankenhaus und Du hast Ruhe.
Das ist billiger als ein Anwalt und Du bekommst keinen Streit mit ihnen. 😁
Dein Phaeton bekommt davon keine Schramme - weil Du ein netter Nachbar bist.
Hab gerade damit noch mal den Bezug zu Motor-Talk gekriegt.
Ähnliche Themen
Zitat:
Lärm-Messer
Für die Lärmbelastung durch eine Straße bietet die Stiftung Warentest ein Lärmgutachten. Damit lässt sich ermitteln, welche Lärmpegel vorliegen.
Aus den Angaben eines Fragenkatalogs berechnen die Warentester, „wie viel Dezibel Tag und Nacht in Ihren Ohren dröhnen“. Im Gutachten werden auch die wichtigsten Rechtsgrundlagen genannt, wie man gegen Lärm vorgehen kann.
Wer sich „auf den oft dornigen Weg“ begebe, Abhilfe schaffen zu lassen, habe „ein starkes Argument in Händen“: So könne eine Kommune beispielsweise den Verkehr beruhigen oder ein Nachtfahrverbot für Lkw erlassen. Nach Angaben der Warentest-Expertin Britta Barlage wurden bereits rund 900 Gutachten für von Lärm Betroffene erstellt.
Zitat:
Wer bei seinem Nachbarn trotz aller Versuche auf taube Ohren stößt, muss den Vermieter einschalten. Dieser ist verpflichtet, für Ruhe im Haus zu sorgen - Notfalls auch dadurch, dass er den Störenfried vor die Tür setzt.
Zitat:
Feste feiern
Die oft zitierte Regel "einmal im Monat darf laut gefeiert werden" gehört ins Reich der Märchen. Grundsätzlich muss sich das Partyvolk ab 22 Uhr mit Zimmerlautstärke begnügen.
Also der Ansatz mit dem Vermieter ist richtig! Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Traumgleiter
Ich hab eine einfache Methode,@Hasel, bitte nicht mitlesen.
Du musst sie bei ihrer Schwäche kriegen. Koma-Saufen !!
Stell ihnen als freundlicher Nachbar einen Karton billigen hochprozentigen Fusel hin und versprich ihnen, wenn sie den in Deiner Anwesenheit leer trinken, stände morgen ein weiterer Karton vor der Türe - kostenlos. Das machst du max 1 Woche. Danach liegen alle mit Koma im Krankenhaus und Du hast Ruhe.
Das ist billiger als ein Anwalt und Du bekommst keinen Streit mit ihnen. 😁
Dein Phaeton bekommt davon keine Schramme - weil Du ein netter Nachbar bist.
Hab gerade damit noch mal den Bezug zu Motor-Talk gekriegt.
Geanu das hat mir der Wachdienstleiter der Polizeistation gesagt.
peso
Zitat:
Original geschrieben von Phaetischist
Zitat:
Lärm-Messer
Für die Lärmbelastung durch eine Straße bietet die Stiftung Warentest ein Lärmgutachten. Damit lässt sich ermitteln, welche Lärmpegel vorliegen.
Aus den Angaben eines Fragenkatalogs berechnen die Warentester, „wie viel Dezibel Tag und Nacht in Ihren Ohren dröhnen“. Im Gutachten werden auch die wichtigsten Rechtsgrundlagen genannt, wie man gegen Lärm vorgehen kann.
Wer sich „auf den oft dornigen Weg“ begebe, Abhilfe schaffen zu lassen, habe „ein starkes Argument in Händen“: So könne eine Kommune beispielsweise den Verkehr beruhigen oder ein Nachtfahrverbot für Lkw erlassen. Nach Angaben der Warentest-Expertin Britta Barlage wurden bereits rund 900 Gutachten für von Lärm Betroffene erstellt.
Zitat:
Original geschrieben von Phaetischist
Zitat:
Wer bei seinem Nachbarn trotz aller Versuche auf taube Ohren stößt, muss den Vermieter einschalten. Dieser ist verpflichtet, für Ruhe im Haus zu sorgen - Notfalls auch dadurch, dass er den Störenfried vor die Tür setzt.
Zitat:
Original geschrieben von Phaetischist
Also der Ansatz mit dem Vermieter ist richtig! GrüßeZitat:
Feste feiern
Die oft zitierte Regel "einmal im Monat darf laut gefeiert werden" gehört ins Reich der Märchen. Grundsätzlich muss sich das Partyvolk ab 22 Uhr mit Zimmerlautstärke begnügen.
Leider ist das "Vordietürsetzen" auch nicht so einfach. Die sind nämlich von der Gemeinde da eingebucht worden. Der Vermieter hat (glaubhaft) zumindest zwei Typen gekündigt. Er wird sie aber nicht los, weil die Kommune keine Alternative bieten will / kann.
peso
Bei Einweisung durch die Gemeinde besteht nach herrschender Rechtsprechung ein zeitliches Limit von "4 - 6 Monaten". Die "Einbuchung" ist daher mit Sicherheit zeitlich befristet worden, nach Fristablauf ist die Gemeinde verpflichtet die Pappnasen wieder abzutransportieren. Während der Einweisung ist die Gemeinde gehalten, nach Alternativen zu suchen um die Einweisungszeit möglichst zu verkürzen. Die Gemeinde ist leider nicht für Schäden verantwortlich, die durch die Eingewiesenen verursacht werden.
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-miet-272.htm
Möglicherweise kannst Du als "Dritter" den Einweisungsverwaltungsakt vorm Verwaltungsgericht anfechten, das dürfte aber länger dauern als die Einweisung selbst 😮
Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche (Mietausfall) sind m.E. nach vorläufiger Überlegung nur gegen die Penner selbst zu richten, abgesehen von der Beweisproblematik wohl aussichtslos.
Aber du kannst die Gemeine ja mal darauf aufmerksam machen, dass dir diese Rechtssprechung bekannt ist 😉