OT: Führerschein-Zwangsumtausch
Hatte heute einen Flyer des Landratsamtes wg. „Pflicht-(Zwangs)-Umtausch des Füherscheins im Briefkasten.
Dachte mir, könnte den einen oder anderen interessierien bzw. Vllt. weiss es so mancher noch gar nicht...
Beste Antwort im Thema
Klar hatte ich auch davon eher mal beiläufig gehört, aber dass mein Führerschein seine Gültigkeit verliert (was gleichzusetzen ist mit Entzug der Fahrerlaubnis!), wenn ich ihn vor dem genannten Fristablauf nicht umtausche, war mir neu und finde ich persönlich das Allerletzte, abgesehen davon, dass mich der „Spaß“ auch noch Geld kostet und der neue Führerschein nur noch befristet gültig ist, also dann wieder Gebühren kosten wird.
73 Antworten
Ich denke das weiss jeder, der Zeitung und in den Internet Medien lesen kann. 😉
Ich habe es mal in der ADAC Zeitung gelesen und mich gewundert, dass ich bei keiner Auto Sendung oder sonstwo davon gehört habe.
Auch im Bekanntenkreis ist das nicht bewusst.
Klar hatte ich auch davon eher mal beiläufig gehört, aber dass mein Führerschein seine Gültigkeit verliert (was gleichzusetzen ist mit Entzug der Fahrerlaubnis!), wenn ich ihn vor dem genannten Fristablauf nicht umtausche, war mir neu und finde ich persönlich das Allerletzte, abgesehen davon, dass mich der „Spaß“ auch noch Geld kostet und der neue Führerschein nur noch befristet gültig ist, also dann wieder Gebühren kosten wird.
Tja, leider ist das so und ich ärgere mich gleichermaßen. Aber was wollen wir Verbraucher tun? Eine Musterfeststellungsklage einreichen, die dann länger dauert als die Frist gesetzt ist?
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Außer drüber ärgern bleibt uns da nicht viel...
Ich denke aber, dass vielen von uns bisher nicht bewusst ist bzw war, dass man ohne Umtausch ab dem jeweiligen Fristablauf automatisch seinen Führerschein verliert.
Das ist der Grund, warum ich den Flyer hier ins Forum gesetzt habe.
Zitat:
@TomMerc schrieb am 30. Oktober 2019 um 21:41:58 Uhr:
Ich denke aber, dass vielen von uns bisher nicht bewusst ist bzw war, dass man ohne Umtausch ab dem jeweiligen Fristablauf automatisch seinen Führerschein verliert.
Das ist schlicht falsch. Der Führerschein als Dokument (Karte oder Papier) verkörpert lediglich die mit bestandener Führerscheinprüfung erteilte Fahrerlaubnis, ist sozusagen dessen Publizitätsmittel.Dieser Verwaltungsakt berechtigt zum Führen eines Fahrzeugs der entsprechenden Klasse im Straßenverkehr.
Dieses (Führerschein-)Dokument wird mit Fristablauf zwar ungültig, was aber nichts an der fortbestehenden Fahrerlaubnis ändert. Führerschein und Fahrerlaubnis sind rechtlich voneinander zu trennen, auch wenn sie umgangssprachlich als Einheit betrachtet werden.
Im übrigen: bei Führerscheinklassen, die nur auf Antrag gewährt werden, muss auch diese beim „Umtausch“ neu beantragt werden.
Nein!
mit Ablauf der Frist verliert nur das Dokument seine Gültigkeit, nicht aber man selbst die Fahrerlaubnis...............
siehe Anhang!
mich ärgert das ich schon einen "unbefristeten" Checkkarten Führerschein habe, hatte ihn mir bewusst 2001 geholt.
Naja, bis 2026 is ja noch hin, für mich.
Is nicht alles Gold was von der EU so kommt...........
Hast du noch den grauen Lappen?
Nein, ich hab so wie du 2002 in den EU-Scheckkarten-FS getauscht, weil ich sonst keinen internationalen FS mehr gekriegt hätte.
Somit auch noch bis 2026 Zeit.
Zitat:
@Pandatom schrieb am 30. Oktober 2019 um 18:59:16 Uhr:
Ich denke das weiss jeder, der Zeitung und in den Internet Medien lesen kann. 😉
Ich wusste das nicht! Lesen kann ich. 😉 Von der Umsetzung hatte ich bisher nichts gehört! Wir haben das lange dienstlich diskutiert, alles was wir gefunden haben, war, dass der Beschluss im Bundesrat nicht auf dem Tisch war! Bin überrascht das zu lesen! ADAC Zeitung bekomme ich nicht mehr, da dieser mal beschlossen hat, eine im Haus reicht (Mehrfamilienhaus). Nach unseren Umzug auch nicht mehr bekommen! 🙁 Da bin ich ja mal gespannt, wie man mich informiert!?😰
Zitat:
@TomMerc schrieb am 30. Oktober 2019 um 21:18:48 Uhr:
... aber dass mein Führerschein seine Gültigkeit verliert (was gleichzusetzen ist mit Entzug der Fahrerlaubnis!), wenn ich ihn vor dem genannten Fristablauf nicht umtausche, war mir neu ...
Zitat:
@TomMerc schrieb am 30. Oktober 2019 um 21:41:58 Uhr:
Ich denke aber, dass vielen von uns bisher nicht bewusst ist bzw war, dass man ohne Umtausch ab dem jeweiligen Fristablauf automatisch seinen Führerschein verliert.
EDID: Wurde ja schon richtig gestellt.
Das ist auch nicht so, da steht daß das Dokument seine Gültigkeit verliert. Das ist das gleiche als würdest du deinen FS verlieren, dann beantragst du einen Neuen und gut ist.
Beim 3er mußt du nur bisschen aufpassen daß der Amtsschimmel alles richtig einträgt (da dürfen einige seit der Umschreibung keine Trikes und/oder keine Gesamtgewichte über 7,5t mehr bewegen).
Gruß Metalhead
Servus zusammen.
Was aber noch wichtig für Gespann- oder Wohnmobilbesitzer sein könnte, ist der Punkt umschreiben vor dem Alter von 50 Jahren und alter Klasse 3 Führerschein.
https://www.fahrschule-boeker.de/seiten/fuehrerscheinklassen/50+.php
Ich finde es übrigens richtig! Mein FS ist von 1987! Zu erkennen bin ich da nicht mehr! 😮