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Original Mercedes - von wegen. Was soll ich machen?

Themenstarteram 30. Januar 2009 um 3:29

Hallo zusammen,

da ich für mein neues Familienmitglied (S211) Winterreifen gebraucht habe, habe ich mir diverse Angebote angeschaut. Letztlich hab ich dann welche bei ebay bestellt. Ausgezeichnet waren sie als "Original Mercedes" Felgen. Preis war auch ok und da ich seither keine schlechten Erfahrungen mit Onlinegeschäften gemacht habe, hab ich die Winterreifen im Privatkauf erstanden (direkte Überweisung).

Bekommen habe ich leider keine Original-Felgen sondern welche von SMC. Leider wurden die Dinger aus dem Verkehr gezogen und ich kann die jetzt nicht montieren ( siehe http://www.motor-talk.de/forum/rueckruf-smc-alufelgen-t1570569.html )

So, jetzt steh ich dumm da. Hab natürlich einen riesen Hals und wenn ich momentan gesundheitlich nicht so angeschlagen wäre, würde ich schon längst im Benz sitzen und von Stuttgart zum Verkäufer nach München (Kapuzinerstr 15, 80337 München) fahren.

Nun ist guter Rat teuer. Bevor ich jedoch große Geschütze auffahre wollte ich um eure Meinung/Hilfe bitten:

Kommt jemand von euch zufällig aus der Gegend und kann mir sagen ob es den entsprechenden Namen (den ich dann gern per PN oder Email verschicken würde) zur passenden Adresse überhaupt gibt?

Was muss man machen, wenn man anhand einer Kontonummer die Adresse ausfindig machen will falls die oben angegebene nicht stimmt?

Geht man mit sowas zum Anwalt oder zur Polizei? Ist ja Betrug.

((Der Verkäufer hat sich seit einer Woche nicht bei mir gemeldet. Er ist aber aktiv und hat auch sehr gute Bewertungen bekommen. Bei ebay hab ich das Problem gerade auch mal gemeldet))

Danke schonmal für Hinweise (und den verbalen Steinigungen wegen ebay-Kauf ;) )

Güßle

Karschdn

Beste Antwort im Thema

Um ehrlich zu sein...

...versteh ich die Aufregung nicht!

Ich wiederhole nochmal zusammengefasst, bloß zu meinem korrekten Verständnis...!

Du hast Felgen, die seinerzeit über einen :) vertrieben wurden als gebraucht von einer Privatperson gekauft.

1. Diese Felgen wurden zurückgerufen, was Du zuvor nicht wußtest.

Ich unterstelle jetzt mal dem Verkäufer, was ihm auch jeder Richter zugute halten 'müßte' (in dubio pro reo), nämlich das er es auch nicht wußte! Alles andere wirst Du ihm wohl (leider) schwerlich nachweisen können!!!

Also hat er im guten Glauben gehandelt und ist dafür nicht zu belangen.

Gleichermaßen könnte man Dir 'vorwerfen' Dich nicht früher informiert zu haben - hättest die Dinger ja nicht kaufen MÜSSEN!!!

Sorry, ich versteh schon weshalb Du sauer bist, aber ich schätze, so oder so ähnlich würde es Dir jeder Jurist auch erzählen!

Der Kauf ist also 'dumm gelaufen' und mal im Gegensatz zu Deinen sonstigen Internet-Geschäften ein Griff ins Klo gewesen, aber nach meinem Dafürhalten nichts desto trotz Rechtsgültig, also 'gelaufen!

2. 'Eingezogen'???

Wenn ein Rückruf gemacht wird bekommt man doch Ersatz?!

Wo sind diese Felgen?

Von wem wurden die Dinger denn eingezogen? :confused:

3. Logischerweise stellt nicht Mercedes die Felgen her, genausowenig wie Mercedes irgendwelche Scheinwerfer, Steuergeräte, Reifen, Scheiben, etc. herstellt!

Mercedes vertreibt sie aber, also würde ich schon sagen das es 'Originalteile' sind!

4. Ärgerlich, das sich der Verkäufer nicht mehr meldet, aber mal ganz ehrlich... Könnte es vielleicht sein, das Ihr schon in Kontakt standet und Euch nicht (in Deinem Sinne) geeinigt habt, woraufhin Du vielleicht etwas ungehaltener geworden bist als er es für nötig befunden hat sich weitere Male anzutun? ;)

Er scheint sich seiner Sache sicher zu sein. Rein rechtlich ist das Geschäft abgeschlossen und erledigt.

Ich glaube gelesen zu haben, Du hättest dem Verkäufer vorgeschlagen halbe/halbe zu machen.

Das wäre zwar sehr nett von ihm gewesen und, ich geb's zu, auch ein bischen 'fair', aber rein rechtlich... ...fragwürdig. Das wäre von ihm sicher 'guter Wille' gewesen, ich denke aber nicht das er rechtlich dazu zu 'zwingen' wäre!

Ist einfach Dumm gelaufen für Dich und Dir für die nächsten Male eine Lehre!

Sorry, aber ich denke so reden zu können ohne oberlehrerhaft zu klingen, da ich selbst auch schon einiges an Kapital und Nerven in Internet-Geschäfte gesteckt habe!!! :mad::mad:

Kurzum:

Ärgerlich ist es allemal, stimmt!

Merk's Dir und lern' draus, aber häng' nicht noch gutes Geld an schlechtes indem Du noch einen Anwalt damit beschäftigst, und das, wo der Erfolg mehr als fragwürdig sein dürfte!

28 weitere Antworten
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28 Antworten

Hi,

wenn Du z. B. über das "Örtliche" suchst, finden sich unter der angegebenen Adresse immerhin 10 Anschlüsse.

Falls Du eine Telefon-Nummer hast, kannst Du auch rückwärts suchen.

Gegebenenfalls kann Dir auch Deine Bank helfen.

Vor Jahren hatte ich mal ein Motorradzubehörgeschäft. Da hatte eine meine Verkäuferinnen versehentlich statt zwei Packtaschen nur eine beim Buchen an der Kasse berechnet.

Der Kunde hatte mit EC-Karte bezahlt.

Wir haben dann über die Bank den Kontakt hergestellt, der Kunde kam dann vorbei und hat nachbezahlt.

Ich habe auch schonmal über das Einwohnermeldeamt eine Adresse ermittelt.

Das ist alless länger her.

Heute wird ja Datenschutz groß geschrieben, ich weiß nicht, ob diese Möglichlkeit heute noch besteht.

Immerhin wäre es ja möglich, daß der Verkäufer sich nicht auskannte und Dir nicht wissentlich etwas falsches verkauft hat.

Daß er sich allerdings nicht meldet, spricht dafür, daß er nicht "sauber" ist.

 

lg Rüdiger:-)

Zitat:

Original geschrieben von RuedigerV8

Hi,

wenn Du z. B. über das "Örtliche" suchst, finden sich unter der angegebenen Adresse immerhin 10 Anschlüsse.

Falls Du eine Telefon-Nummer hast, kannst Du auch rückwärts suchen.

Gegebenenfalls kann Dir auch Deine Bank helfen.

Vor Jahren hatte ich mal ein Motorradzubehörgeschäft. Da hatte eine meine Verkäuferinnen versehentlich statt zwei Packtaschen nur eine beim Buchen an der Kasse berechnet.

Der Kunde hatte mit EC-Karte bezahlt.

Wir haben dann über die Bank den Kontakt hergestellt, der Kunde kam dann vorbei und hat nachbezahlt.

Ich habe auch schonmal über das Einwohnermeldeamt eine Adresse ermittelt.

Das ist alless länger her.

Heute wird ja Datenschutz groß geschrieben, ich weiß nicht, ob diese Möglichlkeit heute noch besteht.

Immerhin wäre es ja möglich, daß der Verkäufer sich nicht auskannte und Dir nicht wissentlich etwas falsches verkauft hat.

Daß er sich allerdings nicht meldet, spricht dafür, daß er nicht "sauber" ist.

 

lg Rüdiger:-)

Hallo!

@Rüdiger

das sind ja alles recht nützliche Tips nur wird ihm das nicht weiter helfen.

Diese Felgen wurden über Mercedes seiner Zeit als Originalzubehör verkauft. Somit hat der Verkäufer keine falschen Angaben gemacht.

Bei Mercedes wurden diese Felgen nach diversen Problemen aus dem Verkehr genommen was aber nicht groß publik gemacht wurde und somit nicht unbedingt jeder wissen muß. Es lesen ja auch nicht alle Benzfahrer in Foren wie diesen hier.

Was Ihm vielleicht helfen könnte wäre wenn er vom Verkäufer die original Rechnung für die Felgen bekäme. Damit könnte er dann beim freundlichen anklingeln. Ein Versuch wärs allemal wert.

lg Frank

am 30. Januar 2009 um 9:33

Die Formulierung ist Auslegungssache.

Orig. heißt für mich auch vom Hersteller, und nicht das es Zubehör von Fremdfirmen ist, die nur durch MB vertrieben werden.

Rein rechtlich würde ich mich mit einem Anwalt beraten, der sich mit solchen Dingen auskennt.

Vorausgesetzt man kommt sich nicht mit dem Verkäufer anders überein.

So wie es aussieht, hast Du oroginal Mercedes Felgen gekauft. Geliefert wurden welche einer anderen Marke. Damit hat der Verkäufer seinen Teil des Kaufvertrages nicht erfüllt. Du dagegen hast erfüllt.

Ob es sich um einen Betrug handelt, kann man sicher jetzt noch nicht sagen.

Fakt ist aber, dass Dir alle gestzlichen Ansprüche des Kaufvertragsrechtes zustehen.

Mein Vorschag:

1. Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer. Vorschlag: Rückabwicklung Geld gegen Ware. Frist max. 2 Tage. Wenn er das Geld heute noch überweist, dann hast Du es am Monatg. Evtl. wäre der Verkäufer auch Schadensersatzpflichtig und müsste Dir zu dem Preis Original Mercedes Felgen liefern. Darauf würde ich aber nicht bestehen. Lieber Geld + Versandkosten!! zurück und keinen Ärger.

 

Wenn es nicht sofort klappt, dann

2. Meldung ebay

3.Bewertung bei ebay sofort einstellen

4. Anwalt aufsuche (falls Rechtschutzversicheurng vorhanden).

5. Falls Du ADAC Mitgleid bsit, dann würde ich da auch mal um Rat nachfragen

 

PS

Ich stehe der Ebay Sache auch skeptisch gegenüber. Wir haben schon playmobil für die Kinder oder andere Dinge mit geringem Wert gekauft. Auch habe ich schon einige Sachen dort verkauft. bisher habe ich noch keine schlechten Erfahrungen gemacht. Größere Anschaffungen mache ich aber dort nicht.

Felgen bekommst Du auch günstig (nicht billig) im Mercedes Altteilecenter.

http://www.mbgtc.com/cp/start.asp

Ich habe zwar nur classic Felgen (noch Vormopf) auf meinem Mopf Avantgarde, aber das ist mir egal. Hauptsache ich kann dem Verkäufer trauen.

Bei gebrauchten Felgen/Reifen wäre ich extrem vorsichtig. Wer kann Dir sagen, was die felge schon alles "erlebt" hat?

@Belcanto:

 

Ich glaube, Du schiesst etwas über das Ziel hinaus. Hier wurde von Privat an privat verkauft und da gibt es den Grundsatz, dass Bestes Wissen und Gewissen zählt.

  1. Felgen wurden über MB vertrieben
  2. ALLE Felgen werden von Zulieferen (z. Bsp. BBS etc.) geliefert
  3. -> alggemeines Verständinis: Original MB Zubehörteil

 

Dafür vor Gericht gehen? Ich würde von höchstens 20% Gewinnchance oder Vergleich ausgehen.

 

Gruss,

Frank

Zitat:

[Diese Felgen wurden über Mercedes seiner Zeit als Originalzubehör verkauft. Somit hat der Verkäufer keine falschen Angaben gemacht.

Bei Mercedes wurden diese Felgen nach diversen Problemen aus dem Verkehr genommen was aber nicht groß publik gemacht wurde und somit nicht unbedingt jeder wissen muß. Es lesen ja auch nicht alle Benzfahrer in Foren wie diesen hier.

Was Ihm vielleicht helfen könnte wäre wenn er vom Verkäufer die original Rechnung für die Felgen bekäme. Damit könnte er dann beim freundlichen anklingeln. Ein Versuch wärs allemal wert.

lg Frank

Zitat:

Original geschrieben von sid2006

Zitat:

[Diese Felgen wurden über Mercedes seiner Zeit als Originalzubehör verkauft. Somit hat der Verkäufer keine falschen Angaben gemacht.

Bei Mercedes wurden diese Felgen nach diversen Problemen aus dem Verkehr genommen was aber nicht groß publik gemacht wurde und somit nicht unbedingt jeder wissen muß. Es lesen ja auch nicht alle Benzfahrer in Foren wie diesen hier.

Was Ihm vielleicht helfen könnte wäre wenn er vom Verkäufer die original Rechnung für die Felgen bekäme. Damit könnte er dann beim freundlichen anklingeln. Ein Versuch wärs allemal wert.

lg Frank

Sorry, Doppelpost, war zu schnell.

Also wenn die Felgen von Mercedes als Originalzubehör vertrieben wurden und danach zurückgerufen wurden ist sicherlich hier anzusetzen. Dann wird Mercedes diese Felgen vermutlich ganz unbürokratisch zurücknehmen. Bestimmt ist dieser Weg sinnvoller, als ein Rechtsstreit. Was hast Du denn bezahlt ? Um welchen Betrag diskutieren wir hier ?

sid2006

Themenstarteram 30. Januar 2009 um 12:55

Bezahlt hab ich 400 Euro inkl Versand. Das die Felgen mal als Zubehör verkauft wurden macht die Sache echt nicht einfacher. Was mich halt ärgert ist die Tatsache, dass ich vom Verkäufer nichts höre.

Ich hatte ihm angeboten halbe/halbe zu machen mit einer Frist von 3 Tagen. Ich 200 er 200 weil ich davon ausgegangen bin dass er es auch nicht wusste. Hat sich aber leider nicht gemeldet.

Zitat:

Original geschrieben von domingo1001

@Belcanto:

Ich glaube, Du schiesst etwas über das Ziel hinaus. Hier wurde von Privat an privat verkauft und da gibt es den Grundsatz, dass Bestes Wissen und Gewissen zählt.

  1. Felgen wurden über MB vertrieben
  2. ALLE Felgen werden von Zulieferen (z. Bsp. BBS etc.) geliefert
  3. -> alggemeines Verständinis: Original MB Zubehörteil

Dafür vor Gericht gehen? Ich würde von höchstens 20% Gewinnchance oder Vergleich ausgehen.

Gruss,

Frank

sehe ich nicht so. Fair wäre es doch, wenn der Verkäufer die Sache wieder zurück nimmt. Falls er von dem Fehler gewusst hat, so hat er vielleicht sogar mit Vorsatz gehandelt und dann reden wir schon nicht mehr von einem Mangel.

Original oder nicht. Es ist hier darauf abzustellen, was der Käufer sich darunter vorstellen würde. Wenn mir Mercedes Original Felgen verkauft, dann müssen es Original und nicht Nachbaufelgen sein. Die Nachbaufelgen sind ja wesentlich günstiger. Sonst müsste man schreiben "wie" oder "ähnlich" oder halt "Nachbaufelgen".

Ebay ist doch nicht der ungeschütze Rechtsraum. Ebay ist auch nicht dafür da, dass man seinen Schrott los wird.

Ob man vor Gericht geht oder nicht ist doch eine andere Sache. Aber ein Brief von einem Anwalt wirkt oft schon wunder.

Also von halbe/halbe halte ich gar nichts. Entweder Rückgabe gegen Geld oder der Verkäufer hat richtige Angaben gemacht. Dann muss er die Felgen nicht zurück nehmen und es ist dann das Problem des TE.

Dazu kommt noch, dass 400 Euro ein relativ

hoher Preis ist.

Themenstarteram 30. Januar 2009 um 16:47

Bei den 400 Euro sind auch die Winterreifen dabei. Die könnte ich also wiederverwenden. Das mit dem halbe/halbe hatte ich halt vorgeschlagen damit ich die Sache schnell von der Backe habe. Aber die Frist für mein Angebot ist auch abgelaufen.

Um ehrlich zu sein...

...versteh ich die Aufregung nicht!

Ich wiederhole nochmal zusammengefasst, bloß zu meinem korrekten Verständnis...!

Du hast Felgen, die seinerzeit über einen :) vertrieben wurden als gebraucht von einer Privatperson gekauft.

1. Diese Felgen wurden zurückgerufen, was Du zuvor nicht wußtest.

Ich unterstelle jetzt mal dem Verkäufer, was ihm auch jeder Richter zugute halten 'müßte' (in dubio pro reo), nämlich das er es auch nicht wußte! Alles andere wirst Du ihm wohl (leider) schwerlich nachweisen können!!!

Also hat er im guten Glauben gehandelt und ist dafür nicht zu belangen.

Gleichermaßen könnte man Dir 'vorwerfen' Dich nicht früher informiert zu haben - hättest die Dinger ja nicht kaufen MÜSSEN!!!

Sorry, ich versteh schon weshalb Du sauer bist, aber ich schätze, so oder so ähnlich würde es Dir jeder Jurist auch erzählen!

Der Kauf ist also 'dumm gelaufen' und mal im Gegensatz zu Deinen sonstigen Internet-Geschäften ein Griff ins Klo gewesen, aber nach meinem Dafürhalten nichts desto trotz Rechtsgültig, also 'gelaufen!

2. 'Eingezogen'???

Wenn ein Rückruf gemacht wird bekommt man doch Ersatz?!

Wo sind diese Felgen?

Von wem wurden die Dinger denn eingezogen? :confused:

3. Logischerweise stellt nicht Mercedes die Felgen her, genausowenig wie Mercedes irgendwelche Scheinwerfer, Steuergeräte, Reifen, Scheiben, etc. herstellt!

Mercedes vertreibt sie aber, also würde ich schon sagen das es 'Originalteile' sind!

4. Ärgerlich, das sich der Verkäufer nicht mehr meldet, aber mal ganz ehrlich... Könnte es vielleicht sein, das Ihr schon in Kontakt standet und Euch nicht (in Deinem Sinne) geeinigt habt, woraufhin Du vielleicht etwas ungehaltener geworden bist als er es für nötig befunden hat sich weitere Male anzutun? ;)

Er scheint sich seiner Sache sicher zu sein. Rein rechtlich ist das Geschäft abgeschlossen und erledigt.

Ich glaube gelesen zu haben, Du hättest dem Verkäufer vorgeschlagen halbe/halbe zu machen.

Das wäre zwar sehr nett von ihm gewesen und, ich geb's zu, auch ein bischen 'fair', aber rein rechtlich... ...fragwürdig. Das wäre von ihm sicher 'guter Wille' gewesen, ich denke aber nicht das er rechtlich dazu zu 'zwingen' wäre!

Ist einfach Dumm gelaufen für Dich und Dir für die nächsten Male eine Lehre!

Sorry, aber ich denke so reden zu können ohne oberlehrerhaft zu klingen, da ich selbst auch schon einiges an Kapital und Nerven in Internet-Geschäfte gesteckt habe!!! :mad::mad:

Kurzum:

Ärgerlich ist es allemal, stimmt!

Merk's Dir und lern' draus, aber häng' nicht noch gutes Geld an schlechtes indem Du noch einen Anwalt damit beschäftigst, und das, wo der Erfolg mehr als fragwürdig sein dürfte!

Themenstarteram 30. Januar 2009 um 17:25

Ich geb dir ja in allem Recht bis auf das "in Kontakt stehen". Ich hab seit 14 Tagen nichts mehr von ihm gehört. Das letzte war "Geld ist eingegangen".

Klar passiert mir das hoffentlich nicht nochmal. Und ich versuch draus zu lernen. Dennoch denke ich, dass man heutzutage Geld nicht so leicht abschreiben sollte. Ein Minimum an Hartnäckigkeit und Informationsdurst sollte schon erlaubt sein wenn es um 400 Euro geht.

Wenn mögliche Lösungswege dann zu aufwändig, zu teuer, sinnlos oder unsicher erscheinen hab ich auch was gelernt und gespart! Hätte ja sein können dass jemand hier schon das Gleiche durchgemacht hat.

Trotzdem Danke für die Antworten

Zitat:

Original geschrieben von karschdn

Bei den 400 Euro sind auch die Winterreifen dabei. Die könnte ich also wiederverwenden. Das mit dem halbe/halbe hatte ich halt vorgeschlagen damit ich die Sache schnell von der Backe habe.

meine herrn... mann kann alles übertreiben. mach paar fotos von den dingern, stell sie bei ebay mit korrekter beschreibung rein und ab dafür. evt. bekommste dasselbe wieder, evt was weniger. für 400 eier zeit verschwenden beim RA und weiß ich noch wo wäre es mir nicht wert.

 

bei ebay kann man durchaus gute radsätze kaufen, dann aber neu und von angeboten wo die entsprechende MB teilenummer mit angegeben ist. bin da noch nie auf den bart gefallen bislang.

 

gebraucht würde ich sowas nie kaufen aber da denkt jeder anders drüber. btw. 1 winterreifen in der  grösse 225 kostet etwa um die 150 euro - ohne felge selbstredend.

 

ebay kümmert sich bei probs einen dreck und email und  sonstige kommunikationsmöglichkeiten sind seeeehr geduldig - der ärger aber dafür meist groß. also stell die dinger ins ebay und nachner woche kannst du die sache vergessen. recht haben (wenn) und recht kriegen sind immer 2erlei...

oops, doppelpost, sry. bitte löschen. danke

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