Original Mercedes - von wegen. Was soll ich machen?
Hallo zusammen,
da ich für mein neues Familienmitglied (S211) Winterreifen gebraucht habe, habe ich mir diverse Angebote angeschaut. Letztlich hab ich dann welche bei ebay bestellt. Ausgezeichnet waren sie als "Original Mercedes" Felgen. Preis war auch ok und da ich seither keine schlechten Erfahrungen mit Onlinegeschäften gemacht habe, hab ich die Winterreifen im Privatkauf erstanden (direkte Überweisung).
Bekommen habe ich leider keine Original-Felgen sondern welche von SMC. Leider wurden die Dinger aus dem Verkehr gezogen und ich kann die jetzt nicht montieren ( siehe http://www.motor-talk.de/forum/rueckruf-smc-alufelgen-t1570569.html )
So, jetzt steh ich dumm da. Hab natürlich einen riesen Hals und wenn ich momentan gesundheitlich nicht so angeschlagen wäre, würde ich schon längst im Benz sitzen und von Stuttgart zum Verkäufer nach München (Kapuzinerstr 15, 80337 München) fahren.
Nun ist guter Rat teuer. Bevor ich jedoch große Geschütze auffahre wollte ich um eure Meinung/Hilfe bitten:
Kommt jemand von euch zufällig aus der Gegend und kann mir sagen ob es den entsprechenden Namen (den ich dann gern per PN oder Email verschicken würde) zur passenden Adresse überhaupt gibt?
Was muss man machen, wenn man anhand einer Kontonummer die Adresse ausfindig machen will falls die oben angegebene nicht stimmt?
Geht man mit sowas zum Anwalt oder zur Polizei? Ist ja Betrug.
((Der Verkäufer hat sich seit einer Woche nicht bei mir gemeldet. Er ist aber aktiv und hat auch sehr gute Bewertungen bekommen. Bei ebay hab ich das Problem gerade auch mal gemeldet))
Danke schonmal für Hinweise (und den verbalen Steinigungen wegen ebay-Kauf 😉 )
Güßle
Karschdn
Beste Antwort im Thema
Um ehrlich zu sein...
...versteh ich die Aufregung nicht!
Ich wiederhole nochmal zusammengefasst, bloß zu meinem korrekten Verständnis...!
Du hast Felgen, die seinerzeit über einen 🙂 vertrieben wurden als gebraucht von einer Privatperson gekauft.
1. Diese Felgen wurden zurückgerufen, was Du zuvor nicht wußtest.
Ich unterstelle jetzt mal dem Verkäufer, was ihm auch jeder Richter zugute halten 'müßte' (in dubio pro reo), nämlich das er es auch nicht wußte! Alles andere wirst Du ihm wohl (leider) schwerlich nachweisen können!!!
Also hat er im guten Glauben gehandelt und ist dafür nicht zu belangen.
Gleichermaßen könnte man Dir 'vorwerfen' Dich nicht früher informiert zu haben - hättest die Dinger ja nicht kaufen MÜSSEN!!!
Sorry, ich versteh schon weshalb Du sauer bist, aber ich schätze, so oder so ähnlich würde es Dir jeder Jurist auch erzählen!
Der Kauf ist also 'dumm gelaufen' und mal im Gegensatz zu Deinen sonstigen Internet-Geschäften ein Griff ins Klo gewesen, aber nach meinem Dafürhalten nichts desto trotz Rechtsgültig, also 'gelaufen!
2. 'Eingezogen'???
Wenn ein Rückruf gemacht wird bekommt man doch Ersatz?!
Wo sind diese Felgen?
Von wem wurden die Dinger denn eingezogen? 😕
3. Logischerweise stellt nicht Mercedes die Felgen her, genausowenig wie Mercedes irgendwelche Scheinwerfer, Steuergeräte, Reifen, Scheiben, etc. herstellt!
Mercedes vertreibt sie aber, also würde ich schon sagen das es 'Originalteile' sind!
4. Ärgerlich, das sich der Verkäufer nicht mehr meldet, aber mal ganz ehrlich... Könnte es vielleicht sein, das Ihr schon in Kontakt standet und Euch nicht (in Deinem Sinne) geeinigt habt, woraufhin Du vielleicht etwas ungehaltener geworden bist als er es für nötig befunden hat sich weitere Male anzutun? 😉
Er scheint sich seiner Sache sicher zu sein. Rein rechtlich ist das Geschäft abgeschlossen und erledigt.
Ich glaube gelesen zu haben, Du hättest dem Verkäufer vorgeschlagen halbe/halbe zu machen.
Das wäre zwar sehr nett von ihm gewesen und, ich geb's zu, auch ein bischen 'fair', aber rein rechtlich... ...fragwürdig. Das wäre von ihm sicher 'guter Wille' gewesen, ich denke aber nicht das er rechtlich dazu zu 'zwingen' wäre!
Ist einfach Dumm gelaufen für Dich und Dir für die nächsten Male eine Lehre!
Sorry, aber ich denke so reden zu können ohne oberlehrerhaft zu klingen, da ich selbst auch schon einiges an Kapital und Nerven in Internet-Geschäfte gesteckt habe!!! 😠😠
Kurzum:
Ärgerlich ist es allemal, stimmt!
Merk's Dir und lern' draus, aber häng' nicht noch gutes Geld an schlechtes indem Du noch einen Anwalt damit beschäftigst, und das, wo der Erfolg mehr als fragwürdig sein dürfte!
28 Antworten
Ich finde das Vorgehen des Threaderstellers unmöglich - ja sogar juristisch grenzwertig. Da wird unterschwellig eine Straftat unterstellt, da werden Adressdaten freigegeben - alles Dinge, die potentiell in Deutschland durchaus durch das StGB sanktioniert sind.
Zu Deinem "Problem": Ich fasse diesen Thread zusammen. Die Felgen wurden durch Mercedes als Zubehör vertrieben. Mithin war die Beschreibung des Ebay-Angebots wahrscheinlich nicht falsch. Hier wäre der einzige Ansatzpunkt nach meinem Verständnis. Zwar kann der Verkäufer die Sachmangelhaftung ausschließen; er muss jedoch Ware mit der zugesicherten Eigenschaft liefern. Wenn die Felge original-MB-Zubehör ist, dann hast Du auch hier keinen Ansatzpunkt - ist sie es jedoch nicht, greifen die Mechanismen des § 437 BGB nach meiner Ansicht trotz ausgeschlossener Sachmangelhaftung auf die Eigenschaft bezogen.
Wahrscheinlich ist jedoch alles in Ordnung und nur Du alleine muss Dir den Vorwurf gefallen lassen nicht geschickt einzukaufen.
HAllo, wie sehen denn die SMC - Felgen überhaupt aus, gibt es davon eine Aufnahme ?
vielen Dank
glyoxal
Zitat:
Original geschrieben von karschdn
Ich geb dir ja in allem Recht bis auf das "in Kontakt stehen". Ich hab seit 14 Tagen nichts mehr von ihm gehört. Das letzte war "Geld ist eingegangen".
Okay, das ist natürlich nicht schön!
...war auch bloß so'ne Vermutung von mir, denn so hätte ich wahrscheinlich (über-)reagiert! 🙄
Ein Minimum an Kommunikation kann man natürlich erwarten, oder sollte man zumindest können.
Das er sich jetzt garnicht mehr meldet nachdem das Geld da ist ist natürlich schon eher verdächtig!
Allerdings bleibt es leider dabei: rein rechtlich kannst Du ihm daraus keinen Strick drehen, auch wenn's gewisse Vermutungen nahelegt!
Wie gesagt: Ich versteh' Dich auf Grund meiner eigenen leidvollen Erfahrungen sehr gut, rate Dir aber trotzdem eher dazu Dir selbst einen Gefallen zu tun, Deine Nerven zu schonen und zu vermeiden ein Magengeschwür über die ganze Sache zu bekommen und das Ganze abzuhaken.
Okay, ich würd vielleicht tatsächlich nochmal versuchen ihn ans Telefon zu bekommen, aber extra dafür von Berlin -oder wo wohnst Du?- nach München zu schippern... Der Erfolg bleibt fraglich und selbst wenn Du ihm die Hälfte aus den Rippen leierst hast Du die genau genommen schon am Sprit wieder verblasen. ...von der Unfallgefahr unterwegs, etc. red' ich schon gleich garnicht erst!
Es ist traurig, aber heutzutage fährt man am sichersten wenn man hinter jedem erstmal bis zum Gegenbeweis einen Verbrecher vermutet! Wie gesagt: traurig, aber...
Zitat:
Original geschrieben von J.M.G.
Ich finde das Vorgehen des Threaderstellers unmöglich - ja sogar juristisch grenzwertig. Da wird unterschwellig eine Straftat unterstellt, da werden Adressdaten freigegeben - alles Dinge, die potentiell in Deutschland durchaus durch das StGB sanktioniert sind.Zu Deinem "Problem": Ich fasse diesen Thread zusammen. Die Felgen wurden durch Mercedes als Zubehör vertrieben. Mithin war die Beschreibung des Ebay-Angebots wahrscheinlich nicht falsch. Hier wäre der einzige Ansatzpunkt nach meinem Verständnis. Zwar kann der Verkäufer die Sachmangelhaftung ausschließen; er muss jedoch Ware mit der zugesicherten Eigenschaft liefern. Wenn die Felge original-MB-Zubehör ist, dann hast Du auch hier keinen Ansatzpunkt - ist sie es jedoch nicht, greifen die Mechanismen des § 437 BGB nach meiner Ansicht trotz ausgeschlossener Sachmangelhaftung auf die Eigenschaft bezogen.
Wahrscheinlich ist jedoch alles in Ordnung und nur Du alleine muss Dir den Vorwurf gefallen lassen nicht geschickt einzukaufen.
Nun laß mal die Kirche im Dorf!
Ich sehe hier nirgends eine Verletzung des BDSG, geschweige denn des StGB!!!!
In der oben genannten Adresse sind selbst im Telefonbuch 12 Teilnehmer eingetragen. Womöglich -sogar wahrscheinlich- wohnen aber noch viel mehr Leute dort!
Und ein Name war weit und breit nicht zu lesen! Wo also ist hier irgendjemandes Datenschutz in Gefahr?
Zu den Anschuldigungen:
Man wird ja wohl in einem Forum wie diesem 'diskutieren' dürfen!?! 😠
Wofür gibt es solche Foren? Um sich Rat und Antworten zu holen, was der TE hier ja auch getan hat!
Also nicht gleich mit dem StGB 'drohen', es wird alles nicht so heiß gegessen wie's gekocht wird! 😉
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Der Threadersteller hat in seinem Eingangsposting dem Verkäufer als AUSSAGESATZ Betrug unterstellt. Dazu fällt mir ganz schnell der 187 StGB ein.
Natürlich - wo kein Kläger, da kein Richter, aber eine Sachverhaltsschildung mit anschließender Frage ist etwas anderes als die Unterstellung einer Straftat.
Was soll ich noch sagen. Hier jetzt noch Öl reingießen bringts auch nicht. Jetzt weiß ich ja das die Dinger als Mercedes-Zubehör verkauft wurden. Das hab ich hier gelernt. Demnach erübrigt sich der Vorwurf des Betruges gegen Unbekannt den ich hiermit zurückziehe.
Ich dachte eigentlich das ich mich mit meinen Emotionen zurückgehalten habe. Ich hab mich mittlerweile mit dem Gedanken abgefunden dass das Geld wohl weg ist so wie die Dinge liegen. Hab ich wenigstens einen vernünftigen Grund mich zu ärgern 😉
Zitat:
Original geschrieben von undertaker75
Ich sehe hier nirgends eine Verletzung des BDSG, ...
BundDeustscherSteuerGeräte ?
Zitat:
Original geschrieben von J.M.G.
Der Threadersteller hat in seinem Eingangsposting dem Verkäufer als AUSSAGESATZ Betrug unterstellt. Dazu fällt mir ganz schnell der 187 StGB ein.
Nun, ich denke darüber ließe sich vortrefflich streiten, was die Aussage des Aussagesatzes war! 😁 Wenn man genau ließt könnte damit auch Mercedes selbst gemeint gewesen sein, wem hier -wenn auch indirekt- eine Täuschung, ein Betrug wenn Du so willst, vorgeworfen werden sollte! 😉
Wenn man auch hierbei die schöne Maxime 'im Zweifel für den Angeklagten' zugrunde legt ist der TE wohl, wenn auch irrtümlicher Weise davon ausgegangen das original Mercedes-Teile auch tatsächlich von Mercedes sein würden! 😁
Und DAS war's was da stand; als Originale gekauft - sind's aber nicht. Nicht mehr, nicht weniger!
Ich weiß, das sind Wortklaubereien aber ich hab unser Rechtssystem nicht erfunden! 😉
Kurzum: Ich denke nicht, das Du irgendwo in Deutschland oder sonst einem zivilisierten Land einen Richter aufstöbern wirst der den TE auf Grund dieser Aussagen wegen Betruges verurteilen würde! 😁
Zitat:
"Und das ist auch gut so!"
😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von may.hem
BundDeustscherSteuerGeräte ?Zitat:
Original geschrieben von undertaker75
Ich sehe hier nirgends eine Verletzung des BDSG, ...
😁😁😁
Bundes
Daten
Schutz
Gesetz
Aber Dein Vorschlag ist auch nett! 😉
Hallo
und Guten Abend!
Ich würde zur Bank gehen und das Geld ZURÜCK buchen.
Es gibt aber 1000 Gründe, warum sich der VK nicht meldet.
Ich möchte es ja nicht hoffen, aber vielleicht kann er nicht antworten,
weil er durch irgendwelche Umstände verhindert ist.
Hatte dies mal bei E-Bay mit nem Handyverkäufer gemacht.
Er hatte geld kassiert, mit das auch bestätigt und dann
kam nichts.
Also ab zur bank und das Geld rück geholt.
Tage später bekomm ich ne mail was das soll.........
Und siehe da, er war wohl paar Tage kurzfristig im KH.
kann stimmen, muß nicht stimmen.
Aber grundsätzlich sehe ich erstmal das positive in jedem Menschen.
Und keinen böswilligen Vorsatz..................
MfG PAT
Hallo!
Ich glaube sogar bis zu 6 Wochen danach................
Bei ner Einzugsermächtigung, wie ne EC Zahlung, geht es glaube nicht.
MfG PAT
irgendwas verdrehst du da kollege. lastschriften sind 6 wochen stornierbar aber was du selber überwiesen hast, ist nur bis zur endgültigen buchung stornierbar - also maximal n halben tag.
das natürlich unanhängig vom inhalt dieses freds. der TE wollte billig kaufen, hat billig bekommen und somit wäre eine stornierung auch wenn sie möglich wäre nicht gerechtfertigt.
Genau falsch. Beträge, die per Lastschrift abgebucht wurden sind bis zu 6 Wochen rückbuchbar. Getätigte Überweisungen und Maestro Zahlungen sind erstmal weg. Die eigene Bank hat da keinen Zugriff mehr drauf. Selbst wenn man sich bei der Eingabe der Kontonummer vertut und das Geld auf einem ganz anderen Konto landet, ist das Geld weg. Der fremde Kontobesitzer ist zwar verpflichtet, das Geld wieder herauszugeben, man muß ihn aber notfalls gerichtlich dazu zwingen.
Gruß
Achim